Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden


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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 13:05:49
Hallo,
 
auf unserem Rückflug von Teneriffa am 15.10.2011 wurde einer unserer Koffer beschädigt (Ausziehbarer Griff im eingefahrenen Zustand so verbogen, dass er sich nicht mehr herausziehen lässt).
 
Der Schaden wurde auch direkt am Flughafen gemeldet und protokolliert. Die Damen dort am Schalter erklärten mir, dass unbedingt ein Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturrechnung der endgültigen Schadensmeldung an die Condor beigefügt sein muss.
 
Nachdem wir in zehn Tagen daraufhin alle drei uns bekannten Koffergeschäfte abgeklappert hatten und uns alle mitteilten, dass sie solche Gutachten oder Instandsetzungen nicht mehr machen, haben wir uns am 26.10.2011 (11 Tage nach dem Flug) per Mail an die Condor gewandt und auch Bilder vom Schaden, die Gepäckbanderolen (eingescannt) sowie den Schadensreport (eingescannt) vom Flughafen beigefügt. 
 
Außer drei identischen Bestätigungsmails haben wir bis zum 06.12.2011 nichts von der Condor gehört, auf telefonische Nachfrage wurden wir mit einer enormen Überlastung vertröstet.
 
Gestern haben wir nun ein Schreiben erhalten, in dem die Condor darauf verweist, dass sie die Regulierung des Schadens ablehnt, da die firmeninterne Meldefrist von 7 Tagen überschritten wurde.
 
Ist das tatsächlich rechtlich so in Ordnung?
 
Gibt es Erfahrungen bzgl. Kulanz bei Überschreitung dieser Frist?
 
7 Tage sind ja nun nicht gerade üppig, insbesondere, wenn beide Reisende voll berufstätig sind und auch am Flughafen nur auf die Notwendigkeit der Rechnung / Kostenvoranschlag, nicht aber auf die 7 tägige Frist hingewiesen wurde.
 
Im nachhinein habe ich die Frist nun auch im Kleingedruckten entdeckt, finde aber diese Art der Abwicklung mehr als fragwürdig.
 
Schließlich wurde der Koffer nachweislich beschädigt und auch die erforderliche Meldung am Flughafen wurde direkt erledigt...
 
Grüße,
 
Dirk
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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 13:15:45
...schau einmal in den bestehenden Thread zur Thematik rein, da findest Du bereits einige Hinweise zur Abwicklung mit DE...
· · · dum spiro spero · · ·

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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 14:10:27
@doc
 
verstehe ich dich richtig?
ihr habt den schaden direkt nach ankunft gemeldet?
und lediglich den reparaturnachweis später erbracht?
 
habt ihr von der meldung eine kopie?
steht da eindatum drauf?
die meldefrist von 7 tagen bezieht sich nur auf die meldung des schadens.
damit ist die frist gewahrt.
wenn ihr für die belegung des schadens (reparaturrechnung oder reparaturunwürdigkeitsbescheinigung) länger gebraucht habt, dann dürfen die euch den schaden nicht ablehnen.
...der frühe vogel kann mich mal.....

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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 14:20:32
Hallo Curiosus,
 
danke für den Link, die Beiträge hatte ich mir vorab allerdings schon durchgelesen und keine Antwort auf mein Hauptproblem - Kulanz bei Fristüberschreitung - gefunden.
 
Grüße,
 
Dirk
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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 14:24:44
@lexilexi:
 
ja, wir haben den Schaden am Flughafen gemeldet und auch das Protokoll davon der Meldung an die Condor beigefügt.
 
Der Hammer war auch noch die Aussage einer der Damen am Stuttgarter Flughafen, die ich auf die in den mir ausgehändigten Unterlagen genannte Frist von 7 Tagen angesprochen habe. Sie meinte daraufhin (reichlich genervt): " Sie haben es ja jetzt gemeldet, oder?"
 
Grüße,
 
Dirk
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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
07.12.2011 14:49:30
@doc
wenn ihr eine kopie der meldung habt, auf der das datum steht und ihr somit nachweisen könnt, dass ihr die frist eingehalten habt, können die euch den schaden nicht ablehnen.
ist ja nicht deine schuld, wenn die dame am flughafen die meldung erst noch eine woche auf dem schreibtisch liegen läßt.
...der frühe vogel kann mich mal.....

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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
08.12.2011 21:50:51
@Doc Schnaggls, erstmal möchte ich dir sagen, dass ich natürlich deinen Ärger menschlich betrachtet sehr gut verstehen kann. Deine Frage war nun, ob die Fristregelung von 7 Tagen rechtlich in Ordnung ist. Ja, das ist sie und es geht hier nicht um eine firmeninterne Meldefrist seitens Condor, sondern vielmehr um eine Frist, die sich aus dem Montrealer Abkommen definiert. Bei einer individuellen Flugbuchung bei Condor mußt du die AGBs akzeptieren, bevor die Buchung vollzogen wird. Leider werden die AGBs selten gelesen, sondern nur als gelesen angeklickt. Wie du ja inzwischen selbst sagst, hast du ja im Nachhinein das Kleingedruckte gelesen und den ensprechenden Passus gefunden. Im Nachhinein ist nur leider zu spät für das eingegangene Vertragsverhältnis, aber diese leidliche Erfahrung hast du ja inzwischen selber machen müssen. In den AGBs steht unter anderem, dass du den Schaden direkt am Flughafen melden mußt über das Formular PIR und zusätzlich eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an die Fluggesellschaft senden mußt. Solltest du eine Pauschalreise gebucht haben, ist die Sachlage nicht anders. Ich habe mir spaßeshalber mal die AGBs von Thomas Cook zu Gemüte geführt. Auch hier wird der Leser fündig. Es wird explizit auf die sofortige Meldung am Flughafen hingewiesen und klar gestellt, dass das erhaltene Formular Grundlage für die Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft ist, die innerhalb von 7 Tagen an diese zu senden ist. Zusätzlich ist bei einer Pauschalreise auch noch eine Schadensmeldung an den RV zu senden. Ja ja, ich weiß, diese blöden AGBs, wer hat die nur erfunden? Im Endeffekt ist diese Frage aber gegenstandslos, wichtig ist nur zu wissen, dass sie unser eingegangenes Vertragsverhältnis regeln und dem Gesetz gegenüber nicht schlechter gestellt sein dürfen. Nun war deine Frage auch noch, ob schon mal jemand Kulanz erfahren hat bei deinem Sachverhalt. Kulanz erhebt ja keinen Rechtsanspruch auf etwas, sondern ist eine freiwillige Leistung des Vertragspartners. Selbst wenn hier jemand schreibt, dass Condor in seinem Fall kulant reagiert hat, nützt es dir nichts, denn du kannst mit dieser Information nichts anfangen, da ein kulantes Verhalten bei einem anderen User dir nicht hilft, einen Rechtsanspruch auf eine Schadensregulierung bei Condor geltend zu machen. Du kannst ja schlecht Condor sagen, ja bei Martin Müller habt ihr aber so und so reagiert. Da wird dir Condor unter Umständen sagen, tja, war eben Martin Müller. Der fliegt eben 3x die Woche mit uns, ißt im Flieger immer schön auf, hat noch nie ne Stewardess beleidigt und außerdem waren wir gerade in Vorweihnachtsstimmung bei Condor, weil es Weihnachtsgeld gab. Ich hoffe, du verstehst meine klitzekleine Ironie. Kulanz ist nun mal nicht übertragbar von Martin Müller auf den Rest der Welt, so leid wie es mir für dich tut. Natürlich kannst du es nochmal mit bittebitte bei Condor probieren, aber wenn es nicht klappt, hoffe ich zumindest, dass dir die AGBs in Zukunft in Fleisch und Blut übergehen, wenn du einen Vertrag eingehst (immerhin hast du sie ja diesmal schon mal im Nachhinein gelesen). Vorerst wünsche ich dir aber viel Erfolg oder eher ganz viel Glück, falls du dich nochmal an Condor wenden möchtest. LG Katja


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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
09.12.2011 13:01:36
Hallo Katja,
 
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
 
So sehe ich den Fall inzwischen auch. Ich habe mich inzwischen auch nochmals per Fax an die Cobndor gewandt und den Vorgang nochmal komplett geschildert und freundlich nach einer für beide Seiten tragbaren Lösung gefragt.
 
Nun sind wir (als wirklich treue Condor Kunden) sehr gespannt auf die Antwort der zuständigen Sachbearbeiterin, die allerdings derzeit ihren Urlaub geniessen darf.
 
Ich war selbst knapp 15 Jahre im Kundengeschäft einer großen Bank in entsprechender Position tätig und weiß daher sehr gut, dass auf Kulanzbasis sehr viel machbar ist, wenn der Kunde sachlich argumentiert und höflich bleibt. Warten wir mal ab, wie sich die Condor hier stellt.
 
Grüße,
 
Dirk
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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
09.12.2011 13:30:22
@doc Schnaggls, absolut gesunde Einstellung, wie ich finde. Man kann zwar Kulanz nicht erzwingen, aber sich bei der Fluggesellschaft mit der richtigen sachlichen Argumentation und dem Hinweis, dass man als langjähriger Kunde immer gern mit denen geflogen ist, durchaus nochmal Gehör verschaffen. Ich drück dir jedenfalls alle Daumen und vielleicht lässt du dann hier nochmal von dir hören, wie es ausgegangen ist.

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Frist von 7 Tagen zur Meldung von Gepäckschäden
09.12.2011 18:45:09
also ihr beiden gebetsschwestern. klärt mich doch noch mal kurz auf:
ich hatte doc gefragt, ob der schaden fristgerecht gemeldet sei.
die antwort war:ja.
es fehlte lediglich der nachweis, ob der koffer repariert werden kann bzw. ggf. anschaffungsrechnung.
nun doch nicht?
oder habe ich da was verhauen?
 
und wieso überhaupt sagte die dame bei condor dann:"sie haben ihn ja jetzt gemeldet", wenn dem doch nicht so war?
igrendwie kriege ich das gerade nicht klein.
...der frühe vogel kann mich mal.....
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