Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 15:07:25
In den letzten Wochen ist durch die Presse gegangen, dass laut mehrerer Gerichtsurteile das Verlangen einer Anzahlung für eine Reise in Höhe von 40% nicht rechtens ist. Ich habe jetzt eine Reise bei
einem x-Veranstalter gebucht und eine Rechnung bekommen - mit einer Anzahlung in Höhe von 40%!! Wie soll ich mich jetzt verhalten, irgendwelche Ideen?
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 16:20:48
Relativ einfach-zahlen oder auch klagen, aber bis zur letzten Instanz!
Ohne Grundsatzurteil keine andere Möglichkeit.
Ohne Grundsatzurteil keine andere Möglichkeit.
Zielexperte für Nordostoberfranken & Galgenhumor ...:)
Schön ist es, auf der Welt zu sein...
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 16:52:19
.....oder vor Buchung die AGB´s lesen, denn es gibt auch sogen. X-RV, die wie z.B. XNEC nur 25 % Anzahlung fordern.
Für die Welt bist du irgendjemand, aber für irgendjemand bist du die Welt.
Die kürzesten Wörter, nämlich JA und NEIN, erfordern das meiste Nachdenken.
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 17:26:15
Alltours-x verlangt nur 15 %.aber eigentlich ist´s egal,du musst sowieso alles zahlen.Dann ist die Schlussrechnung eben kleiner. 
Gruß,Jürgen

Gruß,Jürgen
Wenn Du eine weise Antwort erwartest,
musst Du vernünftig fragen !!
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 18:30:44
Klar kannst du klagen, aber dann kannst du die Reise vergessen. Wenn die Anzahlung nicht eintrifft, ist die Buchung hinfällig, denke ich mal. Oder du bekommst eine Zahlungsaufforderung vom
Veranstalter...Hast du wenigstens die Stornobedingungen gelesen? Nicht dass du dich über hohe Stornokosten wunderst. 
Also besser vorher informieren statt hinterher aufregen.

Also besser vorher informieren statt hinterher aufregen.
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 19:47:49
@shoshoni
Du könntest natürlich dem RV mitteilen, dass du die überhöhte Anzahlung nicht zahlen willst.
Allerdings hast du die AGB und damit die Höhe der Anzahlung durch Anklicken oder deine Unterschrift akzeptiert.
Keine Ahnung, was geschieht, wenn du dich wie o. e. verhältst.
Im besten Fall akzeptiert der RV - was mich aber wundern würde, denn wenn ich dein Posting richtig gelesen habe, erfolgte deine Buchung nach den Pressemitteilungen.
Demzufolge hättest du die Sache vor der Buchung nach Lesen der AGB klären können, statt die 40% mit der Buchung zu akzeptieren.
Du könntest natürlich dem RV mitteilen, dass du die überhöhte Anzahlung nicht zahlen willst.
Allerdings hast du die AGB und damit die Höhe der Anzahlung durch Anklicken oder deine Unterschrift akzeptiert.
Keine Ahnung, was geschieht, wenn du dich wie o. e. verhältst.
Im besten Fall akzeptiert der RV - was mich aber wundern würde, denn wenn ich dein Posting richtig gelesen habe, erfolgte deine Buchung nach den Pressemitteilungen.
Demzufolge hättest du die Sache vor der Buchung nach Lesen der AGB klären können, statt die 40% mit der Buchung zu akzeptieren.
(-: La culture c'est comme la confiture: moins on en a, plus on l'étale :-)
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
03.01.2012 21:10:07
So wie ich das mitbekommen habe, sind große Reiseveranstalter abgemahnt worden, die mehr als 20 % Anzahlung nehmen, weil führende Reiserechtler alles, was über 20 % hinausgeht, für zu viel
halten.
Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.
In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.
Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).
Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus.
Nun müssen Gerichte klären, ob mehr als 20 % ok sind oder nicht.
In deinem Fall würde ich sagen: Du hast die AGBs akzeptiert und solltest deshalb die 40 % Anzahlung zahlen.
Wenn Du das nicht willst, kannst Du dich ja weigern, nur 20 % zahlen und schauen, was dann passiert (von Veranstalter ist kulant über Mahnung mit Gebühren bis kostenpflichtiger Storno halte ich alles für möglich).
Aber was hättest Du davon außer Nerverei und Rechthaberei? Ob Du nun 20 und später 80 % zahlst oder 40 und später 60 macht bei dem derzeitigen Zinsniveau wirklich nur minimalsten Zinsgewinn aus.
"Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
05.01.2012 14:02:11
@shoshoni
du kannst natürlich einen auf reiserecht spezialisierten rechtsanwalt mit deinem anliegen beauftragen und versuchen, ein exempel zu statuieren.
sollte es dann vor gericht kommen, wirst du dir die frage gefallen lassen müssen, warum du den veranstalter gebucht hast (und somit der anzahlung in h.v. 40% zugestimmt hast), wenn du doch von der "rechtswidrigkeit" wußtest.
du kannst natürlich einen auf reiserecht spezialisierten rechtsanwalt mit deinem anliegen beauftragen und versuchen, ein exempel zu statuieren.
sollte es dann vor gericht kommen, wirst du dir die frage gefallen lassen müssen, warum du den veranstalter gebucht hast (und somit der anzahlung in h.v. 40% zugestimmt hast), wenn du doch von der "rechtswidrigkeit" wußtest.
...der frühe vogel kann mich mal.....
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
15.01.2012 09:32:18
Bloß kurz zur Info (um nicht einen neuen Thread aufzumachen): ITS verlangt gemäß AGB für ganz normale
Pauschalreisen 25 % Anzahlung - also auch mehr als die 20 %.
Birgit
Birgit
Reiseanzahlung 40% rechtswidrig?!
15.01.2012 10:45:19
Erst einmal ist eine Reiseanzahlung von 40 % noch nicht rechtwidrig.
Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln das zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschied (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05) hat aber "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Urteil zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen".
Bis zu einer Entscheidung werden die Kunden wohl mit den gängigen 20 bis 30 %igen Anzahlungen leben müssen....aber wie schon geschrieben, dann ist die Restzahlung eben geringer
Es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln das zu Gunsten eines Reiseveranstalters entschied (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln, 16 U 12/05) hat aber "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Urteil zur Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen".
Bis zu einer Entscheidung werden die Kunden wohl mit den gängigen 20 bis 30 %igen Anzahlungen leben müssen....aber wie schon geschrieben, dann ist die Restzahlung eben geringer

<< Tatsachen gibt es nicht, nur Interpretationen >> FRIEDRICH NIETZSCHE


