Sicherungsschein der Hanse Merkur
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 10:03:27
Die schönsten Wochen des Jahres - aber nur wenn der Reiseveranstalter nicht bei der Hanse Merkur versichert ist!
Wir haben 2009 eine Reise im Oktober für 4 Personen bei der Firma Rhein Reisen GmbH in Köln gebucht und dafür einen Reisesicherungsschein der Hanse Merkur erhalten. In dem guten Glauben auf die Richtigkeit des Sicherungsscheins und der Seriosität der Hanse Merkur Versicherung haben wir die Anzahlung in Höhe von ca. 1.450 € und kurz vor Reisebeginn die Restzahlung in Höhe von ca. 3.400 € an Rhein Reisen überwiesen. Leider erhielten wir kurz danach eine Mitteilungvon Rhein Reisen, dass sie gezwungen sind Insolvenz anzumelden und wir über den Versicherungspartner Hanse Merkur abgesichert sind.
Aber:
Seit nunmehr zwei Jahren weigert sich die Hanse Merkur den Schaden zu erstatten!
Begründung: Die Firma Rhein Reisen habe in betrügerischer Absicht gehandelt und das ist durch den Reisesicherungsschein nicht abgedeckt.
Eine Klage beim Amtsgericht Hamburg gegen Hanse Merkur wurde jetzt am 14.07.2011 abgewiesen. Der Geschäftsführer von Rhein Reisen hat 2009 alle Konten aufgelöst und ist verschwunden. Er wird per Haftbefehl gesucht - bisher erfolglos.
Die Hanse Merkur Versicherung versucht hier unter dem Vorwand, dass das gesamte Geschäftsmodell der Rhein Reisen auf Betrugsabsicht beruhe um eine Zahlung herumzukommen. Die Firma Rhein Reisen hat jedoch im Geschäftsjahr 2008 laut Angaben der Versicherung noch einen Gewinn erwirtschaftet!!
Geschädigt waren alleine bei Rhein Reisen 137 Personen.
Es kann dem Verbraucher doch nicht zugemutet werden (und ist auch nicht möglich) vor jeder Buchung eine Bankauskunft des Reiseveranstalters einzuholen.
Da muss man sich schon fragen was ein Reisesicherungsschein (und besonders einer der Hanse Merkur) für einen Wert hat!?!
Wir haben 2009 eine Reise im Oktober für 4 Personen bei der Firma Rhein Reisen GmbH in Köln gebucht und dafür einen Reisesicherungsschein der Hanse Merkur erhalten. In dem guten Glauben auf die Richtigkeit des Sicherungsscheins und der Seriosität der Hanse Merkur Versicherung haben wir die Anzahlung in Höhe von ca. 1.450 € und kurz vor Reisebeginn die Restzahlung in Höhe von ca. 3.400 € an Rhein Reisen überwiesen. Leider erhielten wir kurz danach eine Mitteilungvon Rhein Reisen, dass sie gezwungen sind Insolvenz anzumelden und wir über den Versicherungspartner Hanse Merkur abgesichert sind.
Aber:
Seit nunmehr zwei Jahren weigert sich die Hanse Merkur den Schaden zu erstatten!
Begründung: Die Firma Rhein Reisen habe in betrügerischer Absicht gehandelt und das ist durch den Reisesicherungsschein nicht abgedeckt.
Eine Klage beim Amtsgericht Hamburg gegen Hanse Merkur wurde jetzt am 14.07.2011 abgewiesen. Der Geschäftsführer von Rhein Reisen hat 2009 alle Konten aufgelöst und ist verschwunden. Er wird per Haftbefehl gesucht - bisher erfolglos.
Die Hanse Merkur Versicherung versucht hier unter dem Vorwand, dass das gesamte Geschäftsmodell der Rhein Reisen auf Betrugsabsicht beruhe um eine Zahlung herumzukommen. Die Firma Rhein Reisen hat jedoch im Geschäftsjahr 2008 laut Angaben der Versicherung noch einen Gewinn erwirtschaftet!!
Geschädigt waren alleine bei Rhein Reisen 137 Personen.
Es kann dem Verbraucher doch nicht zugemutet werden (und ist auch nicht möglich) vor jeder Buchung eine Bankauskunft des Reiseveranstalters einzuholen.
Da muss man sich schon fragen was ein Reisesicherungsschein (und besonders einer der Hanse Merkur) für einen Wert hat!?!
Geändert von gernot_1 am 09.08.2011 11:27:05
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 13:29:25
@gernot 1
Ich bin mir fast sicher, dass DEINE Kritik hier völlig fehl geht.
Durchaus verstehen kann man, dass DU sauer bist - völlig zu Recht - ABER , ich denke , auf die Falschen!
Jede versicherung hat ihre Bedingungen, dass wird bei der Insolvenzabsicherung auch so sein.
Ich kann mich aber nicht erinnern, dass aufgrund von Betrug - egal wie der fall gelagert ist - eine Versicherung einspringt.
Kann es sein, dass das Gericht das genau so gesehen hat?
Dampf ablassen ist ja ganz gut, nur sollte man mit Behauptungen etwas vorsichtiger sein, zumindest im öffentlichen Forum.....denn NICHT jeder versteht die Zusammenhänge mit diesen spärlichen Informationen.....
Ich bin mir fast sicher, dass DEINE Kritik hier völlig fehl geht.
Durchaus verstehen kann man, dass DU sauer bist - völlig zu Recht - ABER , ich denke , auf die Falschen!
Jede versicherung hat ihre Bedingungen, dass wird bei der Insolvenzabsicherung auch so sein.
Ich kann mich aber nicht erinnern, dass aufgrund von Betrug - egal wie der fall gelagert ist - eine Versicherung einspringt.
Kann es sein, dass das Gericht das genau so gesehen hat?
Dampf ablassen ist ja ganz gut, nur sollte man mit Behauptungen etwas vorsichtiger sein, zumindest im öffentlichen Forum.....denn NICHT jeder versteht die Zusammenhänge mit diesen spärlichen Informationen.....
Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
bevor sie leben können.
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 14:18:10
Hallo Gernot_1,
einfacher Research bei Google ergab folgendes:
editiert
Kann man nur noch Strafanzeige erstatten. Ob du dann dein Geld jemals wieder siehst, bleibt ein e große Frage.
Alles Gute,
Harry
einfacher Research bei Google ergab folgendes:
editiert
Kann man nur noch Strafanzeige erstatten. Ob du dann dein Geld jemals wieder siehst, bleibt ein e große Frage.
Alles Gute,
Harry
Geändert von curiosus am 09.08.2011 14:23:41
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 14:32:30
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort und Anrede mehr als entbehrlich
ist.
Hallo Harry,
vielen Dank für die guten Wünsche.
Strafanzeige haben wir damals schon gestellt - bisher ohne Ergebnis.
Der Geschäftsführer von Rhein Reisen wird per Haftzbefehl gesucht.
Gruß
Gernot
Hallo Harry,
vielen Dank für die guten Wünsche.
Strafanzeige haben wir damals schon gestellt - bisher ohne Ergebnis.
Der Geschäftsführer von Rhein Reisen wird per Haftzbefehl gesucht.
Gruß
Gernot
Geändert von curiosus am 09.08.2011 14:51:20
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 14:48:41
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
Hallo zuckerpueppi,
ich denke nicht, dass ich auf die falschen sauer bin.
Das Gericht hat dem "Verdacht" der Hanse Merkur zugestimmt, dass die Reisen von Anfang an nicht geplant waren und das Geschäftsmodell der Rhein Reisen nur auf Betrug basiert. Jedoch hat die Rhein Reisen bis Ende 2008 noch Gewinn erwirtschaftet und alle Reisen durchgeführt! Bis dahin war Rhein Reisen bei der Zürich Versicherung abgesichert - diese hat auch die Schäden der Kunden ersetzt. Es gibt vom Amtsgericht Hamburg auch Urteile in selber Sache die den Geschädigten recht gaben. Gegen diese Urteile wurde jedoch Einspruch der Hanse Merkur eingelegt.
Natürlich gibt es keine Versicherung die Betrug absichert, die Reisesicherungsscheine sollten aber die Kunden vor finanziellem Verlust absichern - wie das z.B. die Zürich Versicherung fairerweise gemacht hat.
Gruß
Gernot
Hallo zuckerpueppi,
ich denke nicht, dass ich auf die falschen sauer bin.
Das Gericht hat dem "Verdacht" der Hanse Merkur zugestimmt, dass die Reisen von Anfang an nicht geplant waren und das Geschäftsmodell der Rhein Reisen nur auf Betrug basiert. Jedoch hat die Rhein Reisen bis Ende 2008 noch Gewinn erwirtschaftet und alle Reisen durchgeführt! Bis dahin war Rhein Reisen bei der Zürich Versicherung abgesichert - diese hat auch die Schäden der Kunden ersetzt. Es gibt vom Amtsgericht Hamburg auch Urteile in selber Sache die den Geschädigten recht gaben. Gegen diese Urteile wurde jedoch Einspruch der Hanse Merkur eingelegt.
Natürlich gibt es keine Versicherung die Betrug absichert, die Reisesicherungsscheine sollten aber die Kunden vor finanziellem Verlust absichern - wie das z.B. die Zürich Versicherung fairerweise gemacht hat.
Gruß
Gernot
Geändert von curiosus am 09.08.2011 14:52:00
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 15:31:44
@gernot_1
Ich verstehe Dich sehr gut, habe aber trotzdem den Eindruck, dass hier verschiedenes in einen Topf geworfen wird, was nicht zusammen passt.
Wenn der RV 2008 noch bei der Züricher versichert war, 2009 aber schon bei Hanse -Merkur, die Reise im Oktober gebucht (?) oder losgehen sollte (?) - halte ich es für etwas unwahrscheinlich, dass noch Reisen aus 1 Jahr zuvor von der Züricher als Insovenzausfall bezahlt worden sein sollen.....
Es ist immer gut, wenn man sich exakte Informationen beschafft----> dann würde vielleicht auch die Möglichkeit bestehen, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Und was im Jahr 2008 war hat überhaupt NICHTS mit dem Jahr 2009 zu tun.....
Berufung einzulegen, steht jeder Partei zu und ist ihr gutes Recht, sollte aber das AG HAM bei seinen Urteilen bleiben, könnte man da eventuell etwas machen (?)
Und hier sieht es ja ( spekulativ) tatsächlich so aus als ob der GF vom RV absichtlich (?) die Versicherung gewechselt hat und den Versicherer damit arglistig getäuscht hat(?).
Es hatte sicher seinen Grund , weshalb er nicht mehr bei der Züricher versichert war.......
Mal unterstellt, dem ist so........würde keine versicherung der Welt zahlen.....
Die Urteile, die Du erwähnst vom AG HAM, solltest Du dir vielleicht besorgen.......
Aber Strafanzeige erstatten kostet DICH NIX! Und wenn Du dich aufregst, kannst Du vielleicht wirklich etwas tun, damit solch ein GF KEINE Kunden mehr reinlegt.....
Ich verstehe Dich sehr gut, habe aber trotzdem den Eindruck, dass hier verschiedenes in einen Topf geworfen wird, was nicht zusammen passt.
Wenn der RV 2008 noch bei der Züricher versichert war, 2009 aber schon bei Hanse -Merkur, die Reise im Oktober gebucht (?) oder losgehen sollte (?) - halte ich es für etwas unwahrscheinlich, dass noch Reisen aus 1 Jahr zuvor von der Züricher als Insovenzausfall bezahlt worden sein sollen.....
Es ist immer gut, wenn man sich exakte Informationen beschafft----> dann würde vielleicht auch die Möglichkeit bestehen, rechtliche Schritte zu unternehmen.
Und was im Jahr 2008 war hat überhaupt NICHTS mit dem Jahr 2009 zu tun.....
Berufung einzulegen, steht jeder Partei zu und ist ihr gutes Recht, sollte aber das AG HAM bei seinen Urteilen bleiben, könnte man da eventuell etwas machen (?)
Und hier sieht es ja ( spekulativ) tatsächlich so aus als ob der GF vom RV absichtlich (?) die Versicherung gewechselt hat und den Versicherer damit arglistig getäuscht hat(?).
Es hatte sicher seinen Grund , weshalb er nicht mehr bei der Züricher versichert war.......
Mal unterstellt, dem ist so........würde keine versicherung der Welt zahlen.....
Die Urteile, die Du erwähnst vom AG HAM, solltest Du dir vielleicht besorgen.......
Aber Strafanzeige erstatten kostet DICH NIX! Und wenn Du dich aufregst, kannst Du vielleicht wirklich etwas tun, damit solch ein GF KEINE Kunden mehr reinlegt.....
Geändert von zuckerpueppi am 09.08.2011 16:03:57
Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
bevor sie leben können.
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 16:29:16
@zuckerpueppi
Der Reiseveranstalter war bis Mitte 2009 bei der Zürich und danach bei Hanse Merkur.
Die Reise war für Oktober 2009 gebucht. Die Reisen aus dem Zeitraum der Zürich Versicherung wurden erstattet.
Die Hanse Merkur beruft sich jedoch darauf, dass das "Geschäftsmodell" von Rhein Reisen von Anfang an nur auf Betrug ausgelegt war und bekam vom Gericht Recht, obwohl vorher durchaus Reisen (im Jahr 2008 und bis Anfang/Mitte 2009) durchgeführt wurden. Diese Rechtssprechung wurde aber nicht von allen Richtern so gesehen.
Ob der GF von Rhein Reisen die Versicherung gewechselt hat um den neuen Versicherer zu täuschen kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass er kurz nach seinem Wechsel zur HM verschwunden ist. Die HM hat wohl die wirtschaftlichen Verhältnisse vorher geprüft (wurde in der Verhandlung bestätigt).
Strafantrag haben wir damals natürlich gestellt. Herausgekommen ist bis heute nichts, der GF wird mit int. Haftbefehl gesucht. Geschädigte waren 137 Personen von denen natürlich nicht alle geklagt haben.
Ein Reisesicherungsschein ist nicht immer das was er vorgibt, besonders wenn findige Versicherungen Schlupflöcher für sich entdecken.
Ich glaube nicht, dass das von der EU Richtlinie so vorgesehen war. Hier steht nichts von Betrug sondern nur das Nach Art. 9 Richtlinie 90/314/EWG der Mitgliedstaat innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen treffen muß, um für den einzelnen ab 1.1.1993 einen wirksamen Schutz gegen die Risiken der Zahlungsunfähigkeit und des Konkurses der Veranstalter und/ oder Vermittler von Pauschalreisen, die Vertragspartei sind, zu gewährleisten.
Gruß
Gernot
Der Reiseveranstalter war bis Mitte 2009 bei der Zürich und danach bei Hanse Merkur.
Die Reise war für Oktober 2009 gebucht. Die Reisen aus dem Zeitraum der Zürich Versicherung wurden erstattet.
Die Hanse Merkur beruft sich jedoch darauf, dass das "Geschäftsmodell" von Rhein Reisen von Anfang an nur auf Betrug ausgelegt war und bekam vom Gericht Recht, obwohl vorher durchaus Reisen (im Jahr 2008 und bis Anfang/Mitte 2009) durchgeführt wurden. Diese Rechtssprechung wurde aber nicht von allen Richtern so gesehen.
Ob der GF von Rhein Reisen die Versicherung gewechselt hat um den neuen Versicherer zu täuschen kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass er kurz nach seinem Wechsel zur HM verschwunden ist. Die HM hat wohl die wirtschaftlichen Verhältnisse vorher geprüft (wurde in der Verhandlung bestätigt).
Strafantrag haben wir damals natürlich gestellt. Herausgekommen ist bis heute nichts, der GF wird mit int. Haftbefehl gesucht. Geschädigte waren 137 Personen von denen natürlich nicht alle geklagt haben.
Ein Reisesicherungsschein ist nicht immer das was er vorgibt, besonders wenn findige Versicherungen Schlupflöcher für sich entdecken.
Ich glaube nicht, dass das von der EU Richtlinie so vorgesehen war. Hier steht nichts von Betrug sondern nur das Nach Art. 9 Richtlinie 90/314/EWG der Mitgliedstaat innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Maßnahmen treffen muß, um für den einzelnen ab 1.1.1993 einen wirksamen Schutz gegen die Risiken der Zahlungsunfähigkeit und des Konkurses der Veranstalter und/ oder Vermittler von Pauschalreisen, die Vertragspartei sind, zu gewährleisten.
Gruß
Gernot
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 16:38:22
@gernot_1
Ich drück dir die Daumen....
Hab mich gerade nochmal mit den Sicherungsscheinen "beschäftigt" und festgestellt, dass da auch draufsteht, dass z.B. nur bis zu einer bestimmten Summe versichert ist und, dass je nach Summe , nicht JEDER Kunde sein ganzes Geld zurück bekommt, wenn es denn darüber hinausgeht....
Sag mal bescheid, wie das ausgegangen ist, denn es wird ja wohl noch eine Weile dauern.
Aber ALLE Versicherungen haben ihre Bedingungen - auch wenn wir manchmal einiges nicht verstehen.....
Ich hab noch keine Versicherung erlebt, die Geld "verschenkt"........dann würde man die abschaffen bzw. die würden ALLE nicht so gut verdienen.....
Ich drück dir die Daumen....
Hab mich gerade nochmal mit den Sicherungsscheinen "beschäftigt" und festgestellt, dass da auch draufsteht, dass z.B. nur bis zu einer bestimmten Summe versichert ist und, dass je nach Summe , nicht JEDER Kunde sein ganzes Geld zurück bekommt, wenn es denn darüber hinausgeht....
Sag mal bescheid, wie das ausgegangen ist, denn es wird ja wohl noch eine Weile dauern.
Aber ALLE Versicherungen haben ihre Bedingungen - auch wenn wir manchmal einiges nicht verstehen.....
Ich hab noch keine Versicherung erlebt, die Geld "verschenkt"........dann würde man die abschaffen bzw. die würden ALLE nicht so gut verdienen.....
Geändert von zuckerpueppi am 09.08.2011 16:39:10
Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
bevor sie leben können.
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 16:53:30
@gernot1
Das würde mich auch interessieren, wie das ausgeht..
Ich würde auf jeden Fall nicht lockerlassen.. Nehme an Du hast eine Rechts schutzversicherung..
@zuckerpueppi
Doch ich kenne eine sogar grosse Versicherung, die Geld verschenkt hat..hätte
es auch nicht geglaubt, dass es sowas gibt..
Hat aber mit Reisen nichts zu tun..
Man lernt nie aus...
Liebe Grüsse
Edithe
Das würde mich auch interessieren, wie das ausgeht..
Ich würde auf jeden Fall nicht lockerlassen.. Nehme an Du hast eine Rechts schutzversicherung..
@zuckerpueppi
Doch ich kenne eine sogar grosse Versicherung, die Geld verschenkt hat..hätte
es auch nicht geglaubt, dass es sowas gibt..
Hat aber mit Reisen nichts zu tun..
Man lernt nie aus...
Liebe Grüsse
Edithe
Geändert von edithe am 09.08.2011 16:54:54
..Manchmal sind Worte nicht wichtig, manchmal reicht ein Lächeln.
...............................URLAUB 30.5-8.6.2012.....
Sicherungsschein der Hanse Merkur
09.08.2011 17:31:42
Hallo!
Wirklich ärgerlich!
Aber man kennt das ja. Viele Versicherungen sind sehr schnell beim kassieren aber wenn es ums zahlen geht auf einmal gar nichts mehr. Im Internet findet man tausende zum Teil wirklich erstaunliche Fälle.
Wirklich ärgerlich!
Aber man kennt das ja. Viele Versicherungen sind sehr schnell beim kassieren aber wenn es ums zahlen geht auf einmal gar nichts mehr. Im Internet findet man tausende zum Teil wirklich erstaunliche Fälle.


