Stornierung wegen Aloholverbot?
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 19:05:25
(der Tippfehler war jetzt Absicht
)
Mal angenommen es würde in meinem Urlaubsland (Ägypten) Alk-Verbot erlassen werden, wäre das ein für meinen bereits gebuchten AI-Urlaub ein Rücktrittsgrund?
In der AI-Beschreibung steht ja eindeutig Alkohol usw.
Ich oute mich mal als Genusstrinker, für mich gehört im Urlaub Abends ein oder zwei Bierchen dazu und wenn das nicht möglich ist...muss ich woanders meine Talerchen hinbringen.
Danke!
)Mal angenommen es würde in meinem Urlaubsland (Ägypten) Alk-Verbot erlassen werden, wäre das ein für meinen bereits gebuchten AI-Urlaub ein Rücktrittsgrund?
In der AI-Beschreibung steht ja eindeutig Alkohol usw.
Ich oute mich mal als Genusstrinker, für mich gehört im Urlaub Abends ein oder zwei Bierchen dazu und wenn das nicht möglich ist...muss ich woanders meine Talerchen hinbringen.
Danke!
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 19:13:09
Wenn das Hotel den im Angebot zugesagten Alk streicht...Ja!
Wenn das Urlaubsland den Genuss von Alk untersagt und verhindert...Nein!
Edit:
Natürlich kannst Du auch im 2. Fall stornieren...allerdings entsprechend der Veranstalter-AGB!
Wenn das Urlaubsland den Genuss von Alk untersagt und verhindert...Nein!
Edit:
Natürlich kannst Du auch im 2. Fall stornieren...allerdings entsprechend der Veranstalter-AGB!
Geändert von Holginho am 24.01.2012 19:14:35
"Scheißegal, wer Dein Vater ist! Solange ich hier angel', geht hier niemand über's Wasser!"
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 19:18:30
Danke,
auch wenn ich mir eine andere Antwort erhofft hatte
, dachte ich es mir !
Nun denn, denke ja mein "Problem" wird keine Realität!
auch wenn ich mir eine andere Antwort erhofft hatte
, dachte ich es mir !Nun denn, denke ja mein "Problem" wird keine Realität!
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 19:25:14
Meine Aussagen sind natürlich nur meine Meinung - würde mich aber sehr wundern, wenn es anders gehandhabt werden sollte.
U.U. wären ggfs. eventuell auf freundliche Nachfrage beim RV "kulante Regelungen" machbar ... vermutlich aber nur im Sinne eines up-grades in irgendeine Richtung oder ein (allerdings vermulich eher geringer) Preisnachlaß.
Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.
U.U. wären ggfs. eventuell auf freundliche Nachfrage beim RV "kulante Regelungen" machbar ... vermutlich aber nur im Sinne eines up-grades in irgendeine Richtung oder ein (allerdings vermulich eher geringer) Preisnachlaß.
Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.
"Scheißegal, wer Dein Vater ist! Solange ich hier angel', geht hier niemand über's Wasser!"
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 20:21:54
Das wäre höhere Gewalt, für die nicht der RV verantwortlich und somit haftbar zu machen wäre.
Nach meiner Meinung wäre eine kostenlose Stornierung (ich würde es in diesem Fall eher als Rückabwicklung des Vertrages bezeichen) möglich. Die Verpflegungsleistung ist ein Hauptbestandteil der zugesagten Leistung. Wenn diese nun nicht so wie zugesichert geleistet werden kann, ist der Vertrag als solcher unwirksam.
Wenn wir hier den Ansatz der "höheren Gewalt" zugrunde legen, dann kann der Veranstalter nicht auf Schadenersatz verklagt werden, im Umkehrschluss aber der Urlauber auch nicht für entgangenen Gewinn bei Stornierung.
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 21:26:10
@lupo39
Du meinst, dass das strenge, für Muslime offiziell?!? bestehende Alkoholverbot zukünftig auch in ägyptischen a.i.-Hotels durchgesetzt wird?
Du fliegst nicht nach Brunei, und für Ägypten (wie z.B. auch für die muslimischen Länder Malediven, Tunesien, Türkei...) ist Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftfsfaktor. Daher glaube ich nicht, dass ein radikales Alkoholkonsumverbot in den Hotels sofort verordnet wird .
Vom Vertragsrecht her hast du hast a.i. mit der bei Buchung ausgeschriebenen Verpflegungsleistung inklusiv "Allohol" gebucht. Falls das vor Ort wirklich nicht mehr gehen sollte, wäre erst mal dein RV in der Pflicht, dich über die Änderungen deines Reisevertrags frühzeitig schriftlich zu informieren und dir ggf. kostenlosen Storno oder Alternativen anzubieten. Ich würde einfach abwarten.
Wie hast du denn gebucht? Solche Fragen kann auch dein RB abwickeln
Ohne RB kannst du den RV anfragen, aber ich würde ich ohne dessen schriftliches Storno-/Umbuchungsangebot gar nichts machen, alles andere kann nur teuer werden.
LG
Du meinst, dass das strenge, für Muslime offiziell?!? bestehende Alkoholverbot zukünftig auch in ägyptischen a.i.-Hotels durchgesetzt wird?
Du fliegst nicht nach Brunei, und für Ägypten (wie z.B. auch für die muslimischen Länder Malediven, Tunesien, Türkei...) ist Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftfsfaktor. Daher glaube ich nicht, dass ein radikales Alkoholkonsumverbot in den Hotels sofort verordnet wird .
Vom Vertragsrecht her hast du hast a.i. mit der bei Buchung ausgeschriebenen Verpflegungsleistung inklusiv "Allohol" gebucht. Falls das vor Ort wirklich nicht mehr gehen sollte, wäre erst mal dein RV in der Pflicht, dich über die Änderungen deines Reisevertrags frühzeitig schriftlich zu informieren und dir ggf. kostenlosen Storno oder Alternativen anzubieten. Ich würde einfach abwarten.
Wie hast du denn gebucht? Solche Fragen kann auch dein RB abwickeln

Ohne RB kannst du den RV anfragen, aber ich würde ich ohne dessen schriftliches Storno-/Umbuchungsangebot gar nichts machen, alles andere kann nur teuer werden.
LG
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 21:51:38
Es ist vollkommen unmaßgeblich für den Anspruch auf kostenloses Storno bei wesentlichen Vertragsänderungen (kann auch Rückabwicklung des Vertrages genannt werden, ist derselbe Sachverhalt), wo
man wann und wie gebucht hatte, denn die Änderung auf "kein Bier" wäre als eine wesentliche zu betrachten, sh. Beitrag von @schubschub.
In der Tat sind politische Entscheidungen "höhere Gewalt" und T.O. würde eben ggf. nicht entschädigt, sondern nur anderweitig versorgt oder eben aus dem Vertrag entlassen werden.
In der Tat sind politische Entscheidungen "höhere Gewalt" und T.O. würde eben ggf. nicht entschädigt, sondern nur anderweitig versorgt oder eben aus dem Vertrag entlassen werden.
Geändert von vonschmeling am 24.01.2012 21:52:09
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 22:01:54
Ist nachzulesen in den AGB unter "Leistungs- und Preisänderung":
"Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen...
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten."
(Hier aus: AGB TUI.com)
"Änderungen wesentlicher Reiseleistungen... sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen...
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten."
(Hier aus: AGB TUI.com)
(-: La culture c'est comme la confiture: moins on en a, plus on l'étale :-)
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 22:07:29
@vonschmeling
Das hast du wunderbar formuliert geschrieben - doch was heisst das jetzt für mich als Reisedummie? "Nicht entschädigt", "nur anderweitig versorgt" oder "aus dem Vertrag entlassen"???????
Danke für weitere Infos!
LG
Dagmar
Das hast du wunderbar formuliert geschrieben - doch was heisst das jetzt für mich als Reisedummie? "Nicht entschädigt", "nur anderweitig versorgt" oder "aus dem Vertrag entlassen"???????

Danke für weitere Infos!
LG
Dagmar
Stornierung wegen Aloholverbot?
24.01.2012 22:15:27
@daggy1
Was schließt du denn beispielsweise aus dem Beitrag von @schubschub?
Es hieße für dich, die / der du scheints zum Glück nicht betroffen bist, dass im Falle politischer Restriktiven bezüglicher gebuchter Leistungen der Kunde
- kostenlos umbuchen
- kostenlos stornieren kann und
- keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat
Wir können das aber auch gerne noch elwunneunzichmal ähnlich umformulieren, die Message jedenfalls verändert sich nicht!
Was schließt du denn beispielsweise aus dem Beitrag von @schubschub?

Es hieße für dich, die / der du scheints zum Glück nicht betroffen bist, dass im Falle politischer Restriktiven bezüglicher gebuchter Leistungen der Kunde
- kostenlos umbuchen
- kostenlos stornieren kann und
- keinen Anspruch auf eine Entschädigung hat
Wir können das aber auch gerne noch elwunneunzichmal ähnlich umformulieren, die Message jedenfalls verändert sich nicht!
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


