Reisehinweise Italien
Die Einreise nach Italien (3G-Regel) und die Rückreise in die Schweiz funktioniert aktuell unproblematisch. Vor Ort gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr.
HolidayCheck Empfehlung: Der Ferien in Italien ist aktuell für alle Reisenden unproblematisch möglich.
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Ist die Einreise möglich? Ja, für alle
Benötige ich einen Corona-Test? Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test, für alle anderen ist ein negativer Schnelltest oder PCR-Test bei Einreise nötig
Muss ich nach Einreise in Quarantäne? Nein, unabhängig vom Impfstatus
Benötige ich eine Einreiseanmeldung? Nein
Gibt es Ausnahmen für Kinder? Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Test- und Nachweispflicht
Sind Hotels geöffnet? Ja, für alle
Ist die Gastronomie geöffnet? Ja, für alle
Sind Strände geöffnet? Ja, für alle
Ist der Einzelhandel geöffnet? Ja, für alle
Was gilt für öffentliche Verkehrsmittel? keine Beschränkungen
Benötige ich einen Corona-Test? Nein, unabhängig vom Impfstatus.
Muss ich nach der Rückreise in Quarantäne? Nein, unabhängig vom Impfstatus.
Muss ich mich vor der Einreise anmelden? Nein, unabhängig vom Impfstatus.
Was muss ich bei der Einreise nach Italien beachten?
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests bei der Einreise befreit.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Test vorzunehmen.
Das Krisenzentrum des italienischen Aussenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen.
Corona-Situation vor Ort: Diese Regeln sollten Touristen in Italien beachten
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu jeglichen Dienstleistungen und Infrastrukturen abgeschafft. Die einzige Ausnahme bilden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, für die bis zum 31. Dezember 2022 die 2G-Regel besteht.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstösse gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Aktuelle Corona-Regeln bei Rückreise in die Schweiz aus Italien
Für die Rückreise aus Italien in die Schweiz gibt es keine Einreisebeschränkungen mehr. Reisende benötigen keinen Impf- oder Testnachweis und keine Einreiseanmeldung.
Quellen: Auswärtiges Amt · Passolution