Vom Reiseveranstalter bekommt man nix zurück.
Wenn dann wäre die Bahn in der Haftung. Aber auch für diese ist sowas eigentlich höhere Gewalt.
Wenn man schon mit der Bahn anreisen will, dann ist es sinnvoll entweder bereits einen Tag vorher an den Flughafen zu fahren und ne Zwischenübernachtung in der Nähe des Airports zu machen oder so planen, daß man mindestens noch einen Zug als Reserve hat im Falle der eine ausfällt oder auf der Bahnstrecke was wäre.
Denn jeder Flugreisende ist selbst für eine pünktliche Ankunft am Flughafen zum Check-IN verantwortlich.
Anders sieht es bei einem Zubringerflug aus, sofern dieser komplett gebucht wurde und von der gleichen Airline durchgeführt wird wie der Anschlussflug. Dann sieht die Rechtslage anders aus. Hierzu gibt es auch entsprechende Urteile.
LG
holzwurm