Deutsche, die nach London fliegen, müssen verpflichtend eine ETA, ein Visum oder einen anderen gültigen Aufenthaltsstatus haben. © iStock via Getty/SHansche
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EU, UK, Japan und mehr

ETA, ETIAS & Co.: Diese Änderungen solltest Du für 2026 im Blick haben

Wer 2026 ins Ausland reist, sollte nicht nur den Reisepass aus der Schublade holen, sondern sich schon vor der Fahrt zum Flughafen informieren. Mehrere Länder haben ihre Einreiseverfahren digitalisiert, Gebühren angehoben oder befristete Ausnahmen verlängert. 

Besonders schnell änderten sich zuletzt die Regeln im Vereinigten Königreich: Die britische ETA wird seit Februar konsequent kontrolliert und ist seit April teurer. Das angekündigte europäische ETIAS startet nach aktuellem Stand im letzten Quartal 2026 und in Japan wurden die regulären Visagebühren drastisch erhöht. Aber als UrlauberIn aus Deutschland bist Du nicht von allen Änderungen betroffen. Hier die wichtigsten Infos!

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Big Ben und Westminster Brücke in London, Großbritannien
Big Ben und Westminster Brücke in London, Großbritannien

Großbritannien: Ohne ETA kann die Reise sehr schnell enden

Seit dem 25. Februar 2026 wird die britische Electronic Travel Authorisation, kurz ETA, verpflichtend durchgesetzt. Fluggesellschaften sollen Reisende ohne ETA, Visum oder einen anderen gültigen Aufenthaltsstatus gar nicht erst nach Großbritannien befördern. Für deutsche Bürger und Bürgerinnen war die ETA zwar schon seit April 2025 eigentlich Pflicht, bis Anfang des Jahres wurde allerdings nur sporadisch kontrolliert. 

Der Personalausweis reicht bei der britischen ETA nicht aus. © iStock via Getty/Christian Horz
Der Personalausweis reicht bei der britischen ETA nicht aus. © iStock via Getty/Christian Horz

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Urlaubsreisen, Familienbesuche und dergleichen eine ETA. Das gilt für England, Schottland, Wales und Nordirland sowie für Jersey, Guernsey und die Isle of Man. Auch Babys und Kleinkinder benötigen eine eigene Genehmigung. Ausgenommen sind britische und irische Staatsangehörige sowie Personen mit einem britischen Visum oder einem gültigen Aufenthaltsstatus. Für die Reise reicht der Personalausweis nicht aus. Du benötigst grundsätzlich den Reisepass.

Aktuell werden 20 Pfund – umgerechnet momentan etwas mehr als 23 Euro – fällig. Als die Kontrollen im Februar verschärft wurden, kostete die Genehmigung noch gut 18 Euro. Im April 2026 hat die britische Regierung die Gebühr erhöht. Beantragen kannst Du die ETA ganz einfach über eine offizielle "UK ETA"-App für iOS und Android oder die Website der britischen Regierung. Benötigt werden der Reisepass, ein Scan/Foto des Gesichts, eine gültige E-Mail-Adresse und die Zahlung, beispielsweise über verbreitete Dienste wie Apple Pay oder Google Pay. 

Die ETA gilt zwei Jahre oder bis zum Ablauf des verwendeten Reisepasses und kann für mehrere Aufenthalte von jeweils bis zu sechs Monaten genutzt werden. Mit einem neuen Reisepass wird auch eine neue ETA nötig. Zudem solltest Du ausschließlich das staatliche Portal oder die offizielle App verwenden. Drittanbieter verlangen häufig deutlich höhere Gebühren.

Deutsche SchülerInnen können sich auf ein vereinfachtes Verfahren einstellen. Ab dem 1. August 2026 soll dieses etwa für organisierte Gruppen auf Klassenfahrten gelten. Vorgesehen ist laut Berichten, dass SchülerInnen bis einschließlich 19 Jahren in Gruppen von mindestens fünf Personen mit einem Formular ohne eigene ETA und mit dem Personalausweis reisen dürfen. Die britische Regierung hat das Formular und eine vollständige Anleitung noch nicht veröffentlicht.

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Was genau ist eigentlich ETIAS? © iStock via Getty/AlxeyPnferov
Was genau ist eigentlich ETIAS? © iStock via Getty/AlxeyPnferov

Europäische Union: ETIAS startet im letzten Quartal 2026

Die EU plant den Start des European Travel Information and Authorisation System oder auch Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems, kurz ETIAS, im letzten Quartal 2026. Ein exaktes Datum steht aktuell noch nicht fest. Anträge werden deshalb derzeit nicht angenommen.

ETIAS richtet sich an Reisende aus visumfreien Nicht-EU-Staaten, die für einen kurzen Aufenthalt in eines von 30 beteiligten europäischen Ländern kommen. Dazu gehören beispielsweise Staatsangehörige Großbritanniens, der USA, Kanadas, Japans, Australiens und Südkoreas.

Für Dich besonders wichtig: Mit einem deutschen oder anderen EU-Pass benötigst Du kein ETIAS. Auch für eine Reise von Deutschland nach beispielsweise Spanien, Italien oder Frankreich ändert sich dadurch nichts. Betroffen sein können jedoch mitreisende Familienmitglieder oder FreundInnen mit einem Pass aus einem visumfreien Staat.

Zum Beispiel nach Barcelona kannst Du weiterhin einfach so reisen, solange Du einen deutschen oder EU-Pass hast. © iStock via Getty/SHansche
Zum Beispiel nach Barcelona kannst Du weiterhin einfach so reisen, solange Du einen deutschen oder EU-Pass hast. © iStock via Getty/SHansche

Die Genehmigung wird 20 Euro kosten. Zum Beispiel Antragstellende unter 18 oder über 70 Jahren zahlen keine Gebühr, müssen aber trotzdem eine Genehmigung besitzen, sofern sie grundsätzlich ETIAS-pflichtig sind. Die Genehmigung gilt drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, sollte dieser zuvor ablaufen. Erlaubt sind mit ETIAS Kurzaufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sobald das System startet, soll der Antrag über die offizielle EU-Website und eine offizielle App möglich sein. 

ETIAS und das neue Einreise-/Ausreisesystem, kurz EES, sind nicht dasselbe. EES ist bereits seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es erfasst an den Schengen-Außengrenzen Passdaten, Gesichtsbilder und Fingerabdrücke von Nicht-EU-Staatsangehörigen bei Kurzaufenthalten. Dafür ist kein vorheriger Online-Antrag nötig. ETIAS wird dagegen vor Reisebeginn beantragt und anschließend digital mit dem Pass verknüpft.

Blick auf einen Berg mit verschneiter Spitze
Vulkan Fuji, Honshu, Japan, Ostasien © GettyImages - 2014 Shinichiro Saka

Japan: Visagebühren wurden verfünffacht

Japan hat seine regulären Visagebühren zum 1. Juli 2026 deutlich angehoben. Ein Visum zur einmaligen Einreise kostet seither rund 15.000 Yen statt zuvor 3.000 Yen. Für ein Visum mit mehreren Einreisen werden etwa 30.000 Yen statt 6.000 Yen verlangt. Damit haben sich die Beträge verfünffacht. Maßgeblich ist, ob der Antrag ab dem 1. Juli angenommen wurde. Bezahlt wird in der Landeswährung der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats.

Deutsche BürgerInnen sind davon allerdings in den meisten Fällen nicht betroffen. Mit einem deutschen Reisepass kannst Du für touristische und andere unbezahlte Kurzaufenthalte weiterhin bis zu 90 Tage ohne Visum nach Japan reisen. Auch Besuche bei Verwandten und FreundInnen fallen laut Japans Botschaft in Deutschland unter die Visumfreiheit, ebenso wie kurze Geschäftsreisen oder die Teilnahme an Konferenzen.

Für einen Tokio-Besuch benötigst Du in der Regel kein Visum. © Shutterstock.com/ Byjeng
Für einen Tokio-Besuch benötigst Du in der Regel kein Visum. © Shutterstock.com/ Byjeng

Ein Visum wird dagegen in der Regel für längere Aufenthalte oder eine in Japan bezahlte Beschäftigung benötigt. Wer ein Visum braucht, wendet sich an die für den Wohnort zuständige japanische Botschaft oder das Generalkonsulat. Je nach Kategorie werden unter anderem Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, Foto und Nachweise zum Aufenthaltszweck verlangt.

Für eine normale Japan-Reise mit deutschem Pass musst Du nichts beantragen. Bei Work-and-Travel, Studium, Praktikum, Beschäftigung oder einem Aufenthalt über 90 Tage solltest Du die passende Visumskategorie allerdings frühzeitig prüfen. Selbst dann sollten allerdings keine Gebühren anfallen. Laut des japanischen Generalkonsulats in München hängt die Visumsgebühr von mehreren Faktoren ab. Für deutsche StaatsbürgerInnen fallen demnach grundsätzlich keine Visumsgebühren an.

Neue Kosten gibt es für viele deutsche Reisende trotzdem. Ebenfalls zum 1. Juli hat Japan die internationale Tourismus- beziehungsweise Ausreisesteuer von 1.000 auf 3.000 Yen pro Person verdreifacht. Sie ist damit umgerechnet auf etwas mehr als aktuell 16 Euro gestiegen. Die Ausreisesteuer wird automatisch über das Flug- oder Fährticket erhoben und gilt – mit Ausnahmen – für die meisten Ausreisenden komplett unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

China, View of Great Wall of China
Chinesische Mauer, China

China: 30 Tage ohne Visum, aber nur noch bis Jahresende?

Für China gibt es eine befristete Visumfreiheit für deutsche Staatsangehörige, die nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde. Mit einem gewöhnlichen deutschen Reisepass sind auch mehrfache Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ohne vorherigen Visumantrag möglich.

Die Regelung gilt für touristische Reisen, Geschäftsreisen, Besuche bei Familie oder FreundInnen, Transit sowie bestimmte akademische und kulturelle Austauschprogramme. Nicht darunter fallen beispielsweise Praktika, die Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen, Reisen für Dreharbeiten zu Filmen und Serien oder kommerzielle Auftritte als Künstler und Model. Dafür sind weiterhin passende Visa nötig.

Da die Ausnahme voraussichtlich Ende 2026 ausläuft, solltest Du die Lage vor der Buchung erneut kontrollieren, wenn Du erst zum Jahreswechsel oder im kommenden Jahr reisen möchtest.

Etwa den Fünf-Blumen-See in China kannst Du bis Ende 2026 ohne Visum besuchen. © Efired/Shutterstock.com
Etwa den Fünf-Blumen-See in China kannst Du bis Ende 2026 ohne Visum besuchen. © Efired/Shutterstock.com

Südkorea: K-ETA-Ausnahme gilt das ganze Jahr 2026

Südkorea hat die vorübergehende Befreiung deutscher Staatsangehöriger von der elektronischen Reisegenehmigung K-ETA bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit kannst Du für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen weiterhin ohne Visum und ohne K-ETA einreisen, solange die Reise aus touristischen Gründen erfolgt. Auch erlaubt sind Transit oder Geschäftsgespräche, beispielsweise bei Konferenzen.

Für Deutsche fällt in diesem Jahr damit auch keine K-ETA-Gebühr an. Sollte die Befreiung 2027 enden und sich nichts am Preis ändern, würde die K-ETA nach derzeitigen Angaben 10.000 Won, umgerechnet gut sechs Euro, kosten. Hinzu käme eine geringe Online-Zahlungsgebühr von in der Regel etwa drei Prozent.

Die südkoreanische Botschaft in Deutschland empfiehlt eine kostenlose elektronische Einreiseerklärung, die e-Arrival Card. Sie kann innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise online ausgefüllt werden und ersetzt die frühere Papierkarte. Wer bereits eine gültige K-ETA besitzt, benötigt die Erklärung in der Regel nicht.

Bei einer Reise ab Januar 2027 solltest Du zuvor unbedingt prüfen, ob die K-ETA-Pflicht dann wieder eingeführt oder erneut ausgesetzt wurde.

USA, Miami, Skyline at sunrise
Downtown Miami, Florida, USA Ostküste ©getty-585832649

USA: ESTA kostet inzwischen mehr als 40 Dollar

USA-Reisenden ist die ESTA wohlbekannt. Die Vereinigten Staaten haben die Gebühr für die Reisegenehmigung bereits im Herbst 2025 von 21 auf 40 US-Dollar angehoben. Auf aktuellen Informationsseiten der US-Grenzbehörde wird für die Zahlung inzwischen ein Gesamtbetrag von 40,27 Dollar ausgewiesen. 

Mit der ESTA geht es für bis zu 90 Tage am Stück in die USA. © gpointstudio/iStock via Getty Images
Mit der ESTA geht es für bis zu 90 Tage am Stück in die USA. © gpointstudio/iStock via Getty Images

Deutsche Staatsangehörige benötigen eine ESTA, wenn sie für höchstens 90 Tage in die USA aus privaten oder geschäftlichen Gründen oder zum Zweck eines Transits einreisen. Auch für Kleinkinder ist eine ESTA zur Einreise notwendig.

Der Antrag erfolgt online über das offizielle Portal der US-Grenzbehörde. Ähnlich wie bei den anderen Ländern ist die Genehmigung normalerweise zwei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig und kann für mehrere Reisen in diesem Zeitraum verwendet werden. Bei einem neuen Pass oder einer Namensänderung ist ein neuer Antrag erforderlich, bei dem auch die Gebühr erneut fällig wird.

Nahaufnahme von Einreisestempeln, Visa und Reisepässen.
Benötigst Du für Deine Einreise ein Visum? Informiere Dich im Voraus, damit es am Flughafen keine bösen Überraschungen gibt © stock.adobe.com - Anhees

Das solltest Du vor Deiner nächsten Reise erledigen

Prüfe zuerst, ob Dein Reisepass noch lange genug gültig ist. Digitale Genehmigungen sind fast immer fest mit diesem verbunden. Ein neuer Pass kann deshalb auch eine neue ETA oder ESTA erforderlich machen.

Bei den Anträgen kann es zu Betrugsversuchen oder viel zu hohen Gebühren durch Drittanbieter kommen. Beantrage Einreisegenehmigungen daher ausschließlich über offizielle Behördenportale. Rund um ETIAS sind beispielsweise bereits Vermittlungsseiten aktiv, obwohl das echte System noch gar keine Anträge annimmt.

Kontrolliere außerdem die Regeln für jedes Familienmitglied. Dass Kinder kostenlos reisen oder keinen eigenen Sitzplatz benötigen, bedeutet nicht, dass sie von einer Einreisegenehmigung befreit sind.

Wie kommst Du mit neuen Einreiseregeln klar?

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Quelle: spot on news