Urlaubstipp
Stornierung: Wann kann Urlaub storniert werden?
Das ist ärgerlich: Du hast Dich auf den seit Langem gebuchten Urlaub gefreut und kannst aus gesundheitlichen oder anderen Gründen doch nicht reisen. Wenn Du Pech hast, bleibst Du außerdem auf einem Großteil der Kosten sitzen. Es gibt eine Reihe von Bedingungen, unter denen Du zumindest einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen kannst. Hier erfährst Du, welche das sind.
Kann eine gebuchte Reise storniert werden?
Grundsätzlich kann Dich niemand zwingen, irgendwohin zu fahren. Du hast also jederzeit das Recht, auch grundlos eine Reise abzusagen, solange Du noch nicht abgereist bist. Die Frage ist eher, ob Du darauf hoffen kannst, den kompletten oder anteiligen Reisepreis zurückzubekommen.
Was sind Stornogebühren?
Wenn Du eine Reise nicht antreten kannst oder willst, die Du bereits gebucht hast, kommt es auf den Zeitpunkt Deiner Kündigung an. Je früher Du absagst, desto mehr Geld bekommst Du im Regelfall erstattet. Der Reiseveranstalter kann dann zwar die Kosten für die Reise nicht mehr beanspruchen, er bekommt aber eine Entschädigung für den Ausfall, die sogenannten Stornogebühren.
Diese fallen umso höher aus, je näher der geplante Reiseantritt liegt, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Veranstalter die freien Plätze noch anderweitig verkauft, sinkt. Die genauen Sätze der Stornogebühr findest Du in den Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters. Der Gesetzgeber hat allerdings Höchstsätze definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen je nach gebuchter Reise zwischen 20 und 80 Prozent des Reisepreises.
Du bekommst also auf jeden Fall mindestens 20 Prozent der Kosten zurück, selbst wenn Du erst unmittelbar vor der Reise absagen solltest. Deine Gründe sind dabei unwichtig.
Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Diese umfasst eine ganze Reihe von Gründen, aus denen Du eine gebuchte Reise auch kurzfristig noch absagen kannst. Dazu zählen unter anderem Krankheiten, Trauerfälle oder auch Probleme mit der Arbeit oder der Schule.
Der Reiseveranstalter bekommt zwar trotzdem seine Entschädigung. In diesem Fall übernimmt die Versicherung aber diese Kosten, damit Du den gesamten Reisepreis zurückerhältst.
Trittst Du die Reise wie geplant an, können die Kosten für die Versicherung nicht erstattet werden.
Gibt es eine vollständige Erstattung ohne Versicherung?
Den kompletten Preis für Deine Reise bekommst Du erstattet, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände eintreten. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn es im Reiseland zu Unruhen kommt und das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt. Die gibt Dir das Recht, kurzfristig zu stornieren, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.
Eine solche Reisewarnung kann übrigens auch wegen einer Pandemie, wie etwa Corona, ausgesprochen werden. In diesem Fall sind Stornierungen von Reisen in betroffene Gebiete bei voller Kostenerstattung erlaubt.
Wenn der Reiseveranstalter seinerseits absagt, kannst Du Dein Geld zurückfordern, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach der Absage. Gutscheine vom Veranstalter musst Du nicht akzeptieren.
Sollte der Veranstalter die Rahmenbedingungen der Reise verändern, indem beispielsweise ein anderes Hotel gewählt wird oder sich die Flugzeiten erheblich verschieben, hast Du ebenfalls ein Recht auf gebührenfreie Stornierung. Das Gleiche gilt, wenn der Preis für den Urlaub um mehr als 8 Prozent ansteigt.
Individuelle Reisen absagen – geht das?
Eine Pauschalreise lässt sich recht einfach stornieren. Die Bedingungen sind dabei oft eindeutig und transparent und betreffen alle Teile der Reise. Anders verhält es sich bei Reisen, die Du selbst zusammengestellt hast. Für Flug- oder Hotelbuchungen im Internet gibt es zum Beispiel kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, der Kauf kann nicht innerhalb von 14 Tagen kostenfrei rückgängig gemacht werden, es sei denn, es ist anders ausgewiesen.
Auch andere Bestandteile der Reise, wie Ausflüge, Skipässe oder Wellnessanwendungen, die vorab getätigt wurden und nun nicht mehr in Anspruch genommen werden können, sind schwierig abzusagen. Ein Recht auf Erstattung hast Du meist nicht. Du kannst nur den Anbieter kontaktieren und auf Kulanz hoffen. Alternativ kannst Du versuchen, die Leistung weiterzuverkaufen. Das geht zwar fast immer mit Verlusten einher, ist aber besser, als gar nichts zurückzuerhalten.
Ein Reiserücktritt ist kein Reiseabbruch
Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass eine Reiserücktrittsversicherung lediglich dann einspringt, wenn die Reise vor dem Antritt abgesagt wird. Passiert etwas Unvorhergesehenes, während Du Dich bereits im Urlaub befindest, sorgt hingegen die Reiseabbruchversicherung dafür, dass Du vorzeitig nach Hause fahren kannst. Du bekommst auch anteilig Leistungen erstattet, die Du auf der Reise nicht mehr in Anspruch nehmen konntest.
Bis wann musst Du stornieren?
Bei HolidayCheck gibt es viele Reiseveranstalter, die tolle Flex Angebote haben, die Du auch sehr spontan stornieren kannst. Vor allem der Veranstalter HolidayCheck Reisen hat dabei viele Optionen. Mehr dazu erfährst du hier.