Flugzeitänderung
Flugzeitänderung
16.06.2012 18:27:46
Super link und super informativ! Hoffentlich hatten beide genannte eine gute Rechtsschutzversicherung 
Also zusammengefasst:
Egal ob Flugverspätung oder Annullierung / danach wird im Prinzip nicht mehr unterschieden. Es gibt bei Verzug ab 3 Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlung?

Also zusammengefasst:
Egal ob Flugverspätung oder Annullierung / danach wird im Prinzip nicht mehr unterschieden. Es gibt bei Verzug ab 3 Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlung?
De gustibus non est disputandum.
Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
Flugzeitänderung
16.06.2012 19:08:22
Hier ist der Link zum
Beschwerdeformular; die Benutzung würde ich empfehlen, da sie die Abläufe / Bearbeitung vereinfacht.
Ab welcher Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung gem. der EU VO 261/04 bestehen kann, ist nach Entfernung der geplanten Reise gestaffelt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, muss geprüft werden. Sofern sogenannte "außergewöhnliche Umstände" ursächlich für eine Verspätung oder Anullierung des Fluges waren, bzw. höhere Gewalt, kann die Airline den Anspruch ablehnen.
Üblicherweise werden diese "außergewöhnlichen Umstände" nicht näher spezifiziert, dienen aber sehr häufig als Argument für die Ablehnung einer Ausgleichszahlung.
Damit sollte man also ggf. rechnen.
Edit: Selbstverständlich sind angekündigte Abflugverschiebungen nicht gem. der Fluggastrechteverordnung zu behandeln. Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe" (anstatt um 15:00 Uhr fliegt man um 23:30 Uhr und kommt erst am frühen Morgen am Urlaubsort an) lassen sich aus diesen Änderungen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und nur im o.g. Fall Reisepreisminderungen ableiten.
Ab welcher Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung gem. der EU VO 261/04 bestehen kann, ist nach Entfernung der geplanten Reise gestaffelt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, muss geprüft werden. Sofern sogenannte "außergewöhnliche Umstände" ursächlich für eine Verspätung oder Anullierung des Fluges waren, bzw. höhere Gewalt, kann die Airline den Anspruch ablehnen.
Üblicherweise werden diese "außergewöhnlichen Umstände" nicht näher spezifiziert, dienen aber sehr häufig als Argument für die Ablehnung einer Ausgleichszahlung.
Damit sollte man also ggf. rechnen.
Edit: Selbstverständlich sind angekündigte Abflugverschiebungen nicht gem. der Fluggastrechteverordnung zu behandeln. Ausgenommen z.B. einer "empfindlich gestörten Nachtruhe" (anstatt um 15:00 Uhr fliegt man um 23:30 Uhr und kommt erst am frühen Morgen am Urlaubsort an) lassen sich aus diesen Änderungen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und nur im o.g. Fall Reisepreisminderungen ableiten.
Geändert von vonschmeling am 16.06.2012 19:12:44
Vom Mond aus betrachtet spielt das alles keine so große Rolle ... ;)
Flugzeitänderung
21.06.2012 18:19:46
Bei Flugzeitenänderungen kann auch die Verordnung 261/2004 greifen. Ich habe keine Erfahrung damit, weiß es nur aus dem Bekanntenkreis. Wir alle waren bei der xx wie oft möchtest Du noch
Werbung für eine Anwaltskanzlei machen?xx und damit sehr zufrieden.
Kann ich nur empfehlen!
Kann ich nur empfehlen!
Geändert von Ahotep am 21.06.2012 18:47:56
Flugzeitänderung
21.06.2012 18:48:21
@AnniAnnette
Nein, im Rahmen von Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen kann die EUVO 261/4 nicht angewandt werden.
Nein, im Rahmen von Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen kann die EUVO 261/4 nicht angewandt werden.
Vom Mond aus betrachtet spielt das alles keine so große Rolle ... ;)
Flugzeitänderung
25.06.2012 19:33:24
Hallo Polini,
Flugzeitänderungen Vtours nach Ibiza
gebucht Januar ´12, voraussichtliche Flugzeiten Hin: 05:30 Uhr
Rück: 19:00 Uhr
nun bestätigte Flugzeiten Hin: 20:10 Uhr
Rück: 08:35 Uhr
Verlust von zwei Urlaubstagen ...
Flugzeitänderungen Vtours nach Ibiza
gebucht Januar ´12, voraussichtliche Flugzeiten Hin: 05:30 Uhr
Rück: 19:00 Uhr
nun bestätigte Flugzeiten Hin: 20:10 Uhr
Rück: 08:35 Uhr
Verlust von zwei Urlaubstagen ...
Flugzeitänderung
25.06.2012 20:04:43
@georgia
Hi,
der Anreise- und der Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.
Und ich zitiere mich aus einem anderen Thread:
Hi,
der Anreise- und der Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.

Und ich zitiere mich aus einem anderen Thread:
"Kourion":
Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer vorausichtliche Zeiten. Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.
Tätigst du deine Buchung z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".
Weiterhin wirst du in den AGB deines RV auf diese Punkte aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.
Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.
(-: La culture c'est comme la confiture: moins on en a, plus on l'étale :-)
Flugzeitänderung
25.06.2012 20:22:50
Mittlerweile weiß man ja, dass An- und Abreisetage nicht als Urlaubstage gelten, man bucht Nächte. Wenn ich nun um 0.50 Uhr vom Hotel abgeholt werde, zählt dies als Nacht? War vom 10.-17.5. in der
Türkei und flog am 17.5. so zeitig zurück, dass der Transfer eben schon um 0.50 Uhr war. Ich hatte
somit nur 6 Nächte, aber 7 gebucht und bezahlt.
Die größte Sehenswürdigkeit die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an!
13.6.-17.6.2013 Eggstätt/Chiemsee - 16.1.-26.2.2014 Khao Lak
Flugzeitänderung
25.06.2012 20:31:28
@felixsusi
Auf jeden Fall gilt die Abflugzeit.
Und der Tag des Abfluges beginnt um 0.01 Uhr.
Auf jeden Fall gilt die Abflugzeit.
Und der Tag des Abfluges beginnt um 0.01 Uhr.
(-: La culture c'est comme la confiture: moins on en a, plus on l'étale :-)
Flugzeitänderung
26.06.2012 03:40:27
felixsusi, wenn Ihr am 16.5. Euer Zimmer noch bis zur Abreise nutzen konntet, zählt es als geleistete Nacht!
Anders sieht es aus, wenn Ihr am 16.5. bis ca.12 Uhr auschecken musstet, dann wären es faktisch nur 6 "Nächte".
Ist ja auch logisch, wie hätte das Hotel das Zimmer denn sonst diese Nacht nochmal vergeben sollen? Nächte zählen in der Regel von 14/15 Uhr (Check In) bis 11/12 Uhr (Check Out) des Folgetages.
Falls man Euren Rückflug kurzfristig vorverlegt hat, gibt es aber dennoch Urteile, die schon pro Reisenden ausgefallen sind und hier im Thread/Forum angesprochen wurden, einfach mal ein wenig zurückblättern und stöbern, wobei die Zahlungen in diesen Fällen m.E. in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand/Stress waren und somit der Mühe für mich nicht wert wären. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
Anders sieht es aus, wenn Ihr am 16.5. bis ca.12 Uhr auschecken musstet, dann wären es faktisch nur 6 "Nächte".
Ist ja auch logisch, wie hätte das Hotel das Zimmer denn sonst diese Nacht nochmal vergeben sollen? Nächte zählen in der Regel von 14/15 Uhr (Check In) bis 11/12 Uhr (Check Out) des Folgetages.
Falls man Euren Rückflug kurzfristig vorverlegt hat, gibt es aber dennoch Urteile, die schon pro Reisenden ausgefallen sind und hier im Thread/Forum angesprochen wurden, einfach mal ein wenig zurückblättern und stöbern, wobei die Zahlungen in diesen Fällen m.E. in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand/Stress waren und somit der Mühe für mich nicht wert wären. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
"Mailand oder Madrid-Hauptsache Italien!"
Flugzeitänderung
26.06.2012 08:08:07
Danke für die Antworten. Ich habe ja gar nicht vor mich wegen einer Entschädigung an den Reiseveranstalter zu wenden. War nur mal so eine Frage, weil eben immer von Nächten die Rede ist.
Die größte Sehenswürdigkeit die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an!
13.6.-17.6.2013 Eggstätt/Chiemsee - 16.1.-26.2.2014 Khao Lak

