RV teilt geänderte Katalogbeschreibung mit


Bild des Benutzers calimerafischi
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26.01.2012 20:39:05
Hallo zusammen,
 
ich hab da mal eine Frage: Wir haben ein Hotel mit 3 Pools (2 davon mit Rutschen) gebucht. Nun hat uns der RV im Vorfeld darüber informiert, dass der 3. Pool mit Rutschen nicht gebaut wird....(Im Katalog stand nichts darüber, dass der 3. erst noch gebaut werden soll).
Ärgerlich deshalb, weil gerade das ein wichtiges Kriterium bei der Hotelauswahl war (damit sich alles ein bissel entzerrt und die kids in 2 Pools rutschen können). Da hätten wir auch gleich ein " Ein- oder Zwei-Pool"- Hotel buchen können, was wahrscheinlich günstiger gewesen wäre.
 
Muss ich das so hinnehmen?
 
Vielen Dank für Eure Antworten


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26.01.2012 20:42:14
Nein,kannst kostenlos stonieren.....es kann für Euch eine Leistung nicht erbracht werden
Vaya con Dios

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26.01.2012 21:48:50
Mal ganz allgemein aus Interesse gefragt, muss man dann eigentlich unverzüglich stornieren oder könnte man sich dann noch Zeit lassen, die evtl für die neue Suche benötigt wird.
Und wenn Zeit ist, wie lange?

Bild des Benutzers 75Petra75
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26.01.2012 22:02:41
@abholl
 
Uns hat der Reiseveranstalter hierzu eine Frist von 1 Woche gesetzt.
Weiß aber nicht, ob das die Regel ist.
Haben eine solche Situation auch das erste Mal.
29.03.2012 - 14.04.2012 Florida/USA, 08.07.2012 - 22.07.2012 Cala Millor/Mallorca, 25.07.2012 - 27.07.2012 Bensersiel, 29.09.2012 - 06.10.2012 Noordwijk/Niederlande

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26.01.2012 22:18:35
calimerafischi:
Ärgerlich deshalb, weil gerade das ein wichtiges Kriterium bei der Hotelauswahl war (damit sich alles ein bissel entzerrt und die kids in 2 Pools rutschen können). Da hätten wir auch gleich ein " Ein- oder Zwei-Pool"- Hotel buchen können, was wahrscheinlich günstiger gewesen wäre.

Frage:
Wieviele Kinder nimmst du mit um das Argument der "Entzerrung" zu benutzen?
Sofern es weniger als 10 sind, ist "Entzerrung" kein Argument.
Ein "Ein- oder Zwei-Pool Hotel" impliziert nicht gleichzeitig " ein oder zwei Rutschenpools", müsste nachweislich "billiger" sein und berechtigt dich letztlich das Detail keineswegs bestimmt zur einseitigen Kündigung wegen wesentlicher Vertragsänderungen!
Selbst wenn die Anzahl der Rutschen anstatt 7 nur 4 betrüge, wäre der angemessenen Zersträuung der lieben Kleinen auch damit noch ausreichend genügt.
Meine Meinung zum Sachstand:
Absolut unzureichend für eine Berufung auf wesentliche Änderungen der zugesicherten Leistung.
Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

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26.01.2012 23:23:26
Naja...33% weniger Pool als bezahlt? Lachend über den Boden rollen
Zielexperte für Nordostoberfranken & Galgenhumor ...:) Schön ist es, auf der Welt zu sein...

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