Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 11:33:34
Hallo miteinander,
wie verhält es sich eigentlich zwischeeen Arzt/Krankenkasse und der Versicherung, wenn man seine Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren muß?
Die Versicherung bekommt doch ein Attest vom Arzt. Und dann??? Hakt dann die Vrsicherung noch bei der K.kasse nach, z.B. wie oder wie lange, o.ä.. behandelt wurde oder
ist mit dem Attest schon alles erledigt?
VG + Danke für Eure AWs.
wie verhält es sich eigentlich zwischeeen Arzt/Krankenkasse und der Versicherung, wenn man seine Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren muß?
Die Versicherung bekommt doch ein Attest vom Arzt. Und dann??? Hakt dann die Vrsicherung noch bei der K.kasse nach, z.B. wie oder wie lange, o.ä.. behandelt wurde oder
ist mit dem Attest schon alles erledigt?
VG + Danke für Eure AWs.
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 12:10:45
Du solltest dich auf jeden Fall nicht darauf verlassen, dass sie es nicht tun...... 
Wäre ja auch denkbar, daß es sich um eine Geschichte handelt, die von vorn herein bei AGB ausgeschlossen war.

Wäre ja auch denkbar, daß es sich um eine Geschichte handelt, die von vorn herein bei AGB ausgeschlossen war.
Zielexperte für Nordostoberfranken & Galgenhumor ...:)
Schön ist es, auf der Welt zu sein...
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 12:37:30
Ob bei der Krankenkasse nachgefragt wird, weiß ich nicht, ein Attest vom Arzt ist zumindest nicht zwangsläufig ausreichend.
Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Quelle http://www.rechtspraxis.de/reiserueckvers.htm
Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Quelle http://www.rechtspraxis.de/reiserueckvers.htm
Geändert von anjuana am 27.12.2011 12:40:11
Nicht Worte sollen wir lesen, sondern den Menschen, den wir hinter den Worten fühlen.
Samuel Butler
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 15:19:12
... gefunden bei der Europäischen Reiseversicherung AG München
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
-
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Organspende
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, Humor
und dass man sich durch kleine widrige Zufälle nicht niederschlagen lasse.
von Adolph Freiherr von Knigge
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 18:41:38
Diese Gründe sind ja schön und gut, liebe Carofeli.
Aber was haben diese Gründe mit der eventuellen Anfrage bei der Krankenkasse zu tun?
Aber was haben diese Gründe mit der eventuellen Anfrage bei der Krankenkasse zu tun?
Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.12.2011 23:50:41
heiki2305:
...Die Versicherung bekommt doch ein Attest vom Arzt. Und dann??? Hakt dann die Vrsicherung noch bei der K.kasse nach, z.B. wie oder wie lange, o.ä.. behandelt wurde oder
ist mit dem Attest schon alles erledigt?...
Die Art der Fragestellung impliziert zumindest du könntest es befürchten.
Nein, mit einem einfachen Attest ist es bei einer RRV meist nicht getan, der Arzt ist im eingeforderten Versicherungsfall von seiner Schweigepflicht entbunden, die RRV kann zusätzlich ein eigenes Gutachten zu Hilfe ziehen.
Life is too short to limit your vision!
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27.12.2011 23:57:05
@heiki2305, mal ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der R+V zur RRV:
"§ 4 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
1. Die versicherte Person ist verpflichtet,....
e) zur Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt, auf Verlangen des Versicherers Heilbehandler, Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zur Auskunftserteilung zu ermächtigen
und von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu entbinden."
Wie du siehts, möglich ist alles!
"§ 4 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
1. Die versicherte Person ist verpflichtet,....
e) zur Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt, auf Verlangen des Versicherers Heilbehandler, Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zur Auskunftserteilung zu ermächtigen
und von ihrer Schweigepflicht dem Versicherer gegenüber zu entbinden."
Wie du siehts, möglich ist alles!
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
28.12.2011 00:32:41
@heiki2305, ich kann aus deiner Anfrage nicht genau entnehmen, ob du eine Reise stornieren willst oder schon hast. Solltest du dich schon seit längerem aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung
mit dem Gedanken tragen, eventuell eine Reise stornieren zu müssen, müsstest du dich ja zumindest mal mit dem eventuell bei deiner Versicherung existierenden "Medizinischen Dienst" in Verbindung
setzen, um zu erfragen, ob die Reise zum jetzigen Zeitpunkt storniert werden soll. Stornierst du zu spät und es entstehen dadurch höhere Kosten, wird dir unter Umständen die Versicherung die
Erstattung der höheren Kosten bis hin zu den kompletten Leistungen verweigern. Darüber gibt es bereits zig Gerichtsurteile zugunsten der Versicherung. Es reicht in den seltendsten Fällen auch eine
Bestätigung des Arztes aus, dass du von dann bis dann mit der und der Diagnose krank geschrieben warst. Bei der ERV z.B. erhältst du ein Formular "Ärztliche Bescheinigung" mit Fragen wie: "Wann
erkrankte der Patient", "Wann erfolgte die erste Behandlung", "Wurde diese Erkrankung zuvor bereits einmal/mehrfach behandelt, wenn ja, wann und durch wen?", "Handelt es sich um eine Erkrankung, die
seit längerer Zeit besteht?" und "Wann durfte in Anbetracht der gestellten Diagnose nicht mehr sicher mit planmäßigem Antritt der Reise gerechnet werden?" Da dein Arzt ja sowieso zur wahrheitsgemäßen
Auskunft verpflichtet ist, werden hier an dieser Stelle also schon etliche Weichen gestellt in Bezug auf die Leistungspflicht des Versicherers. Die Krankenkasse wird sicherlich hinzugezogen, wenn
nicht auszuschließen ist, dass es auch noch andere Ärzte im Vorfeld gab, die dich zu einer bestimmten Thematik behandelt haben.
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
02.01.2012 17:34:14
Hallo zusammennnnnn,
erstmal ein Gutes, Neues Jahr!
Vielen Dank für Eure AWs.
@katjaworld.
Ich habe nicht storniert oder es vor. Es war nur eine allgemeine frage, da ich manchmal Reisen für mehrere Leute plane.
erstmal ein Gutes, Neues Jahr!
Vielen Dank für Eure AWs.
@katjaworld.
Ich habe nicht storniert oder es vor. Es war nur eine allgemeine frage, da ich manchmal Reisen für mehrere Leute plane.
Reiserücktritt (Versicherung vorhanden)
27.04.2012 14:49:05
Ich habe von Freunden schon wilde Sachen gehört. Da stellen sich gern mal Reiseanbieter und Versicherungen quer, wenn es zum Schwur kommt.
Im Bekanntekreis gab es auch einen problemlosen Fall: meine Freundin musste nur das ärztliche Attest bei der Versicherung einreichen, bekam dann den Reisepreis erstattet (den sie beim Reiseanbieter zuvor bezahlt hatte).
Im Bekanntekreis gab es auch einen problemlosen Fall: meine Freundin musste nur das ärztliche Attest bei der Versicherung einreichen, bekam dann den Reisepreis erstattet (den sie beim Reiseanbieter zuvor bezahlt hatte).
martinalucia


