• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1750837576905

    @vonschmeling sagte:

    Leider nein, relevant ist nur der Abflughafen. Es gibt allerdings eine gleichsam analoge Verordnung zu Fluggastansprüchen im türkischen Recht. Da die Wahrnehmung deiner Interessen allerdings schwierig werden würde musst du das gut überlegen. Auf der XQ homepage kannst du es einfach mal mit einer Beschwerde versuchen. Vielleicht hast du ja Glück?

    @jaykayham: Empfehlung: Immer alles was zuvor gepostet wurde lesen!

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
    Beiträge: 2506
    geschrieben 1750840885705

    Sorry, ich habe direkt auf den Beitrag auf Seite 325 geantwortet ohne die weiteren Antworten die danach kamen (Seite 326) abzuwarten. Daher kam es zur Überschneidung!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1750842232862 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Da lagen aber schon einige Stunden dazwischen. Was wir hier wollen ist klare Info, die hatte vs gegeben, Haberling hat unterstützt

    Wir sind nun eben mal ein Forum und wollen sicher kein unübersichtlicher Chat sein. Darum gehts hier auch!

    Aber ok, Haken drunter-- zukünftig bitte einfach vor der Antwort alles lesen.Dankeschön.

  • evi27
    Dabei seit: 1183420800000
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    geschrieben 1750844510024

    Hallo,

    so wie ich es jetzt sehe, lohnt es sich wohl nicht, sich die Mühe zu machen, um einen geringen Betrag

    erstattet zu bekommen, oder ?

    Was meint ihr?

    Welchen Weg soll ich gehen oder auch nicht ?

    Danke für eure Meinungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1750849279420

    Nun, es gibt diese Gesetze ja um Schaden auszugleichen. Rechne dir mal aus welcher Betrag über TUI herauskäme und ob es für alle eine Pizza reicht.

    Weiterhin steht dir die Beschwerde gem. türkischer VO offen, entscheiden musst du selbst!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1750849299414 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, dein Flug hatte 5 Std. 41 min. verspätung, das wären dann bei einem Reisepreis zb. 3000.- für 1 Woche, 3000 / 7 = 428,57, davon 5% ab der fünften Std. und für jede weitere vollen Std., macht 21,43 € Entschädigung vom RV.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • evi27
    Dabei seit: 1183420800000
    Beiträge: 417
    geschrieben 1750868245596

    Danke euch, Das lohnt sich ja echt nicht :-(

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1750869445237

    Hallo, du kannst aber das Formular trotzdem einreichen, kostet ja nichts.

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    Flug XQ254

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • evi27
    Dabei seit: 1183420800000
    Beiträge: 417
    geschrieben 1750925065608

    Ok, dann versuche ich da mal mein Glück.

    Danke !

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