Insolvens von ××××××× und Hotels akzeptieren die Gutscheine nicht.
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Ja ist klar
, wir sind alle nur gierig.
In der heutigen Zeit muss jeder auf sein Geld achten.
Außerdem halte ich es immer wie folgt:Eine günstige Üernachtung buchen und im selben Hotel
zu Abend essen.
So hat das Hotel etwas davon und wir auch.
Und " B707 ", wenn Sie überlegen waren Sie doch sicher auch schon einmal auf ein Schnäppchen aus.
LG Markus
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Richtig Markus,
nur sollte man bei einem "Schnäppchen" auch tatsächliche Vorsicht walten lassen. Das gilt fürs I-Net ebenso wie für den Sattturrn-Medija-Markt.
Mir ist es ein Rätsel, dass es wohl 12000 Geschädigte gibt, plötzlich und unverhofft

Hier war dann wohl doch das Schnäppchen näher als die Recherche.
Grüsse
Heiko
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MarkusW wrote:
...Eine günstige Üernachtung buchen und im selben Hotel
zu Abend essen......Und " B707 ", wenn Sie überlegen waren Sie doch sicher auch schon einmal auf ein Schnäppchen aus. ;)...
Wie langweilig, auch noch im gleichen Hotel essen zu müssen. Schnäppchen sicher, aber wie schon geschrieben, nicht unter Missachtung des gesunden Menschverstands.

Denn auch die Anbieter/Versteigerer müssen in der heutigen Zeit auf ihr Geld achten! Aber zum Trost, auch ne' flotte Insolvenz kann evtl. erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
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windy1 wrote:
Was hat das Ganze mit Gier zu tun?Gier oder Schnäppchensuche misst sich nicht am gewählten Vertragspartner, ganz gleich welche Bewertungen/Ehrungen/Traditionen hinter diesem stehen. Dafür gibt es in der jüngeren Finanzgeschite, Touristik und im Handel zahlreiche Beispiele.
Gier oder Schnäppchensuche misst sich mehr an einer gewissen Nachlässigkeit gegenüber den Eigenschaften des gekauften Produktes. Liegt der Kaufpreis eines Objektes (deutlich) unter dem marktüblichen, ist es schon sinnvoll nach dem Warum zu fragen und für sich persönlich zu prüfen, ob das Manko oder Risiko akzeptabel ist.
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Ein schöner Beitrag, aber wie ist es zu erklären, dass die weit unter dem Kaufpreis liegenden Objekte nicht anderes zu tun hatten, als gleich einen neuen "Vermittler" wieder mit der Versteigerung ab einem Euro Verkaufspreis zu beauftragen. Es scheint also besser zu sein, einen niedrigen Kaufpreis zu erzielen als Zimmer leer stehen zu haben. Und die Hotels wissen ganz genau in welcher Höhe die Gebote liegen, die den Zuschlag bekommen.
Da hilft nachher auch kein Herausreden mehr!
Ich als Ersteigerer, fühle mch auf jeden Fall betrogen, sowohl vom Vermittler als auch vom Hotel. -
windy1 wrote:
Ein schöner Beitrag, aber wie ist es zu erklären, dass die weit unter dem Kaufpreis liegenden Objekte nicht anderes zu tun hatten, als gleich einen neuen "Vermittler" wieder mit der Versteigerung ab einem Euro Verkaufspreis zu beauftragen. Es scheint also besser zu sein, einen niedrigen Kaufpreis zu erzielen als Zimmer leer stehen zu haben. Und die Hotels wissen ganz genau in welcher Höhe die Gebote liegen, die den Zuschlag bekommen.
Da hilft nachher auch kein Herausreden mehr!
Ich als Ersteigerer, fühle mch auf jeden Fall betrogen, sowohl vom Vermittler als auch vom Hotel.@windy1
Gut, dass Vermittler in Anführungszeichen steht. Hier wird die ganze "Erfolgeschichte" dieses Kreislaufs aus Angebot & Insolvenz schon angedeutet.Leerstand kann mitunter besser als Niedrigvermietung sein. Solange einerseits die Einnahmen-Kosten-Relation nämlich keinen (ausreichenden) Gewinn bringt und das Unternehmen sich andererseits nicht unter Wert verkauft.