Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
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dianaundelisa wrote:
Wenn man 8 Tage vor Ort haben kann, aber daraus nur 6 werden, dann fehlen aber 2 Tage und nicht nur einer.Hallo zusammen!
Reiserechtlich gesehen ist das falsch (und wir sind ja hier nunmal im Forum Reiserecht).
Du kannst Glück haben und so günstige Flugzeiten haben, dass du effektiv ganze 8 Tage hast. Auf dieses "Glück" hast du aber keinen rechtlichen Anspruch.
Und es ändert auch nichts an der Tatsache, dass An- und Abreisetage keine Urlaubstage sind. Und was nicht von vornherein als Urlaubstag deklariert ist, kann deshalb auch nicht fehlen. Insofern hat ADEgi recht.
Gruß,
soedergren
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Wenn ich also 14 tage Buche , buche ich automatisch eigentlich nur 12??
Wir fliegen am 1 Tag um 13.25 und werden gegen 21.00 Uhr im Hotel wohl ankommen Also Tag 1 weg.
Abflug ist dann am 14ten Tag um 9.20 somit Tag 2 weg.. macht 12 Tage richtig??wenn ich also 14 tage haben möchte muss ich 16 Tage buchen??
es ist übrigends nicht mal möglich den Rückflug zu verlegen alles schon voll..ich mag die Schulferien ja jetzt schon leiden

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Hallo @Ekim75 und andere User, die immer noch verzweifelt die Aufenthaltsdauer einer Pauschalreise berechnen.
1. Semester Touristikfachwirt
- Vorlesung
Thema: Wie berechne ich die Aufenthaltsdauer bei 7, 14 und 21 tägigen Pauschalreisen ?
Beispiel für eine 7 tägige Reise:
Anreise Montag/Hinflug 14.00 Uhr - Ankunft 18:00 Uhr
Abreise Montag/Rückflug 10:00 Uhr - Ankunft 14:00 UhrDas sind 7 (!!) Nächte und 6 vollständige Tage (Di. - So.) und zusätzlich den Montag Abend und das Frühstück am letzten Tag (Montag).
Ein in Deutschland nicht ganz unbekannter TV (Urlaubs) Sender, würde allerdings dieses Beispiel als = 8 tägige Reise = argumentieren. "Normale" Reiseveranstalter verkaufen solche Reisen als "7 tägige Reise" oder mit "einer Woche".
Für 14 und 21 tägige Reise erfolgt die Rechnung analog !!!!!

Alles klar ??

Gruß
Hans
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Ekim75 wrote:
wenn ich also 14 tage haben möchte muss ich 16 Tage buchen?Wenn du 14 komplett vollständige Tage haben möchtest, buchst du 15 Übernachtungen (= 16 "teilweise angebrochene" Tage)
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@ UteEberhard:
Unterichtsstoff an Hand deines Beispieles verstanden und verinnerlicht, trotzdem bleibt bei mir eine Frage offen: zu welcher Zeit wird das Gepäck entladen, die Maschine mit Treibstoff und Verpflegung versorgt und auch wieder mit Gepäck beladen ? Das ist doch trotz Top-Rationalisierungsqualität in Nullzeit nicht möglich ? Wahrscheinlich hast du aber gedanlich eine Zeitzone mit eingearbeitet, und erwartet, das wir die logischen Abläufe -wie Mr. Spock- ohne fremde Hilfe nachvollziehen können und du deswegen letztendlich Recht hast ??
Gruss Gabriela ( schmunzelnd)
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Schon mal was von Zeitverschiebung gehört?

LG
Sokrates
Genug OT, zurück zum Thema!
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soedergren wrote:
Reiserechtlich gesehen ist das falsch (und wir sind ja hier nunmal im Forum Reiserecht).Es ging hier in dem Moment ja nicht darum, was das Reiserecht sagt, sondern wie viele Tage man für sich persönlich im Hotel hat. Und extra ein neues Thema dazu eröffnen wäre auch nicht das Wahre.
Ich weiß auch, dass ich die Nächte buche und nicht die Tage, steht ja immer geschrieben 7, 14 oder 15 oder ... Nächte. Da hat sich in den letzten 16 Jahren nicht viel geändert, was das angeht.
Jeder sagt doch wohl "mir fehlen 2 Tage", wenn man abends ankommt und morgens abreist, weil der Urlaub für einen an dem Tag beginnt, wo man hinfliegt.
Ich hätte auch Flugreisen nehmen können, da wäre man erst mittan am 2. Tag im Hotel, weil Abflug am ersten Tag abends, dann Zwischenlandung mit Aufenthalt und und und, also am 2. Tag erst gegen Mittag im Hotel und Abreise am vorletzten Tag Abends, weil der Flug am letzten Tag früh geht. Da ist also nicht mal was mit den angegebenen Nächten gewesen.
curiosus wrote:
...Y ist die Buchungsklasse, also hier Eco...
Danke, da bin ich ja beruhigt, wenigstens in dieser Hinsicht.

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@gabriela maier (schmunzel)
Hallo Gabriela,
na Dir muss ich doch nicht ein noch genaueres Beispiel aufführen. Solange die korrekte Zeitberechung einer Pauschalreise nicht gegen die AGB's "laufen" ist doch nichts dagegen zu sagen.

Ansonsten, solange es Touristen gibt, wird eine Pauschalreise immer ein Produkt mit hohem Erklärungsbedarf bleiben. Und wir (Du auch) erklären gerne - oder ?
Gruß
Hans
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Hallo Hans,
na klar, wir erklären gern, aber ich denke, du stimmst mir zu: noch lieber klären wir auf ( oder legen den Finger in die Wunde ).
Was mir in diesem thread auffällt ist eine klare Zweiteilung. Die Branche wundert sich wie immer, warum man das Thema überhaupt als Frage stellt, weil sich doch aus den AGB unzweifelhaft eine Berechtigung der airlines für Änderungen gleich welcher Art ergibt. Weil man das so in den AGB vor der Unterschrift doch lesen kann bzw. lesen sollte. Entspricht das aber den Realitäten im Reisebüro ? Werden die AGB ausgedruckt um im Einzelnen besprochen ? Ich lasse das mal so stehen.
Mich wundert aber immer wieder die in meinen Augen hier getätigten "kalten" Aussagen der Branche. Sie implizieren das Eigenverschulden der Betroffenen, nehmen aber selbst keine Stellung, ob der beklagte Tatumstand in den AGB änderungswürdig im Interesse der Urlauber ( der Verbraucher ) wäre.
Das hier geschilderte Problem ist für mich persönlich ein Grund ( es gibt noch zwei/drei andere Gründe ) ein strikter Gegner einzelner Paragraphen der aktuellen AGB der RV zu sein. Nach geltendem Recht -von mir als Fakt nicht angezweifelt- entwürdigen sie ihre Angebote im Sinne von "unverbindlicher Preisempfehlung" und "Abgabe in haushaltsüblichen Mengen bzw. " solange der Vorrat reicht". Aber dann kann man doch gleich Glücksreisen verkaufen, das wäre jedenfalls ehrlicher.
Die Reisebüros lehnen sich da auch gerne zurück, weil sie sich aus der Schusslinie wähnen. Ich bin da nicht so sicher. Sie nehmen die Flugzeiten oft als Druckmittel, den noch unsicheren Urlauber zum Vertrag zu drängen. Kenne ich selbst aus unzähligen eigenen Erfahrungen. Beispiel ?
Ein Paar im RB. Man hört sich Vorschläge an, diskutiert und fass ein bestimmtes Ziel ins Auge. Das RB geht ins Netz: Ergebnis Zimmer im Hotel in der gewünschten Qualität sind noch in grosser Zahl vorhanden, aber es gibt nur noch 6 Plätze im Flieger auf dem Hinflug und -Himmel hilf- sogar nur noch 2 Plätze für den Rückflug. Damit wird ein Entscheidungsdruck aufgebaut.
Eine tolle juristische Konstruktion: der RV bietet Flugzeiten an, es sind Kapazitäten frei, es wird gebucht. Die Reisebestätigung kommt innerhalb kürzester Zeit. Gebucht wurde auf Grund der geschilderten Umstände und eben nicht nur eine Reise am Tag x von a nach b.
AGB der RV gegen Buchungsgründe eines Urlaubers anhand realer Fakten ? Das Reisebüro aussen vor ? Glaube ich nicht.
Auf einer der ersten Seiten wurde dem TO erklärt, was denkbar wäre, warum die Umbuchung erfolgt sei: aus wirtschaftlichen Gründe des RV. Warum zählt da nicht das Erstzugriffsrecht ? Man hätte bei der Buchung den 5 Personen sagen müssen: entweder alle auf die 2. Maschine ( da nur 3 Plätze frei ) oder eben 3 Personen auf die erste Maschine und 2 auf die 2. Maschine.
Die RV haben es mit der grössten nicht organisierten -und damit relativ machtlosen- Masse von Verbrauchern zu tun. Deswegen ist es so wie es jetzt ist. Aber ich bin guten Mutes, das sich das ändern wird.
Und kommt mir nicht wieder mit Behauptungen, wonach solche Entwicklungen zu 100% Preiserhöhungen nach sich zieht. Wer heute in seine Prospekte schreibt, das der Flieger um 08.00 Uhr fliegt, darf sich nur auf die Auslastung des Fliegers berufen, denn wernn der voll ist ist der voll.
Schon wieder mit innerem Zorn, aber trotzdem
Gruss Gabriela
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Ja Gabriela, der Zorn kommt mir schon auch manchmal, wenn ich hier lese, was die RV den Kunden zumuten. Andrerseits gibt es gerade in jüngster Zeit eine ständig steigende Zahl von user-Beiträgen, wo sich mir die Haare aufstellen. Hundertemals wird z.B. geschrieben "dein Ansprechpartner ist einzig und allein der RV, laß dir schriftlich geben, dasss..", aber was bekommt man als nächste Antwort?
"Das Hotel hat mir gesagt...." "Im RB arbeitet eine gute Bekannte von mir..." "Ich hab die telefonische Auskunft..." usw.
Nimm´s mir nicht übel, aber RV sind Wirtschaftsunternehmen und keine Wohltätigkeitsvereine. Ihr Ziel und ihre Aufgabe gegenüber den Eigentümer (Gesellschafter, Aktionäre etc.) ist es nun mal, Gewinn zu machen. Es wird geschimpt, gejammert und geklagt. Aber wirklich unternommen wird nichts. Ich behaupte provokativ, dass die Masse der Pauschalurlauber mit dem "kompliziertem" Rechtsgeschäft Reisebuchung schlichtweg überfordert ist. Und in keiner anderen branchen wäre es möglich, solche Geschäfte zu machen. Nur wenn es um den Urlaub geht, läßt sich der Kunde dermaßen vorführen. Und wenn es in nahezu jedem zweiten Beitrag darum geht, wie und wo sich Minimalbeträge reinsparen lassen ist mir schon klar, warum das Spielchen auch in Zukunft funktionieren wird.Aber ich drück dir die Daumen, dass deine Aufklärungsarbeit Erfolg bringt, ehrlich gesagt glaube ich aber nicht daran.
chepri
P.S.Wer heute in seine Prospekte schreibt, das der Flieger um 08.00 Uhr fliegt
Sooo wird das nirgendwo stehen. Allerdings liest und vergleicht der Kunde nicht die Hinweise und AGB, sondern ist damit beschäftigt, die verschiedenen AI-Leistungen zu berechnen.
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Erika1 wrote:
....
In diesem Thread geht es ja eher darum, dass bei Pauschalurlaubern vorausgesetzt wird, dass sie sich (bereits am Flughafen angekommen) mit einer halben oder ganzen Stunde Verspätung kommentarlos abfinden - ist ja alles unverbindlich.Oder aber sie erhalten vier Wochen vor ihrer Abreise die Information, dass sie mit einer anderen Airline zu anderen Flugzeiten und dazu vielleicht noch mit Zwischenstopp zu ihrer Destination gelangen.
Das ist das eigentliche Ärgernis, über das schon vielfach gesprochen/geschrieben wurde. Veranstalter können ihre Reisen so günstig anbieten, weil sie jeden Flieger voll packen, flexibel sind und auch mal einen Charterflug ausfallen lassen.
Im Grunde ist das - fast - jedem klar und - fast - jeder akzeptiert die Flugzeitänderungen, weil er ja günstig Urlaub machen will.
Der Ärger entsteht deshalb, weil vielen Urlaubern bei der Buchung versichert wird, dass es selbstverständlich dieser Hinflug um 7.oo h morgens und jeder Rückflug um 20.oo h abends ist und eine Änderung sehr, sehr unwahrscheinlich sei. Daher resultieren Beiträge wie
"Ich habe zwei volle Urlaubstage verloren: Hinflug um 22.oo h / Rückflug um 6.oo h!"
Vor Jahren hatte ich einen Voraus-Katalog von Neckermann in der Hand: egal, welche Destination, bei jedem Angebot die (voraussichtliche) Flugtabelle ab verschiedener Flughäfen. Alle Hinflüge ca. 7-10.oo h; alle Rückflüge ca. 18.-20.oo h...
Ich erlaube mir, mich selbst zu zitieren.
Doch, Reiseveranstalter und Reisebüros machen solche Aussagen, teilweise schriftlich im Angebotsteil. Im Preisteil und den Bedingungen findet man dann das kleine Wörtchen "unverbindlich".
Erfahrene Reisenende, die hier schreiben, wissen das.
Beginner, die sich auf ihre erste Flugreise freuen, wissen das nicht - und verlassen sich auf diese (unverbindlichen) Angaben.
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gabriela_maier wrote:
Mich wundert aber immer wieder die in meinen Augen hier getätigten "kalten" Aussagen der Branche. Sie implizieren das Eigenverschulden der Betroffenen, nehmen aber selbst keine Stellung, ob der beklagte Tatumstand in den AGB änderungswürdig im Interesse der Urlauber ( der Verbraucher ) wäre.Hallo zusammen,
die Diskussion hatten wir doch schon x-mal und auch dort hat sie sich letztlich nur im Kreis gedreht.
So werden auch hier die üblichen Beteiligten
auf ihren jeweiligen Standpunkten bestehen - meiner wäre in dem Zusammenhang, dass wir ja hier im "kalten" Rechtsforum sind, wo es um das juristisch machbare geht und nicht ums Seelentrösten -, und ich sehe bei der Fragestellung des Threaderöffners eigentlich keinen Grund, diese mal wieder zu verlassen und in unsere übliche Grundsatzdiskussion zu verfallen, zumal wir damit meilenweit OT wären.Deshalb bleibt: die Fakten sind so wie sie sind, juristisch kalt und nüchtern.
Änderungen mögen wünschenswert sein oder auch nicht - das sieht wie bekannt ja jeder anders -, aber das hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun. Die war nämlich auch ganz klipp und klarr "Darf ein Veranstallter die Flugnummer ändern?? (...) nun die Frage müssen wir oder können wir auf Entgegenkommen rechnen???" - nicht mehr und nicht weniger.
Gruß,
soedergren
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Ja, chepri, das hatte ich eigentlich auch erwartet. Es war eine konkrete Frage zu einem konkreten Fall. Und sie wurde völlig korrekt beantwortet.
Die Frage betrifft zwar einen mich "wurmenden" Teil der AGB, aber der TO wollte keine Grundsatzdiskussion darüber. Trotzdem bleibt es bemerkenswert, das sich in den ( erstaunlich vielen ) Beiträgen die Fronten wieder klar herauskristallisiert haben. Das Thema wird immer aktuell bleiben. Wahrscheinlich immer dann, wenn es jemanden direkt erwischt. Dann ist das Erstaunen gross.
Und noch eins: kein Wort der Branche über mein geschildertes szenario ( oh, nur noch 6 Plätze im Flieger hin und sogar nur noch 2 zurück ). Wohlgemerkt, mit Zugriff auf einen real existierenden Flieger, der für diese Reise vom RV gebucht wurde.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Und noch eins: kein Wort der Branche über mein geschildertes szenario ( oh, nur noch 6 Plätze im Flieger hin und sogar nur noch 2 zurück ). Wohlgemerkt, mit Zugriff auf einen real existierenden Flieger, der für diese Reise vom RV gebucht wurde.
Was hast´n Du erwartet? Wird wohl so gewesen sein ... -
Danke Captain, dein konstruktiver Beitrag zum Thema gibt mir die Chance, doch noch mal in die Sache einzusteigen.
Der TO hat eine Frage gestellt, die hier u.U. möglicherweise unkorrekt beantwortet wurde. Zumindest dürfte die Rechtslage nicht eindeutig sein, denn meines Wissens nach ist sein Problem juristisch nicht einwandfrei geklärt.
Die AGB der RV gestatten ihnen, die Abflugzeiten jederzeit zu ändern. Das ist hier aber nicht geschehen, denn die Maschine ist -wie vorher bei der Buchung bekannt und wohl anscheinend ein Entscheidungskriterium war- pünktlich gestartet. Er wurde statt dessen umgebucht auf eine andere Maschine, obwohl zum Zeitpunkt seiner Buchung noch Platz für ihn gewesen wäre.
Ich wage zu bezweifeln, ob die Rechtsprechung hier den AGB der RV so einfach folgen würde. Ist also das willkürliche Umbuchen juristisch mit der rechtmässig abgesicherten Änderung der Abflugzeit identisch ? Ich denke, hier herrscht möglicherweise doch Rechtsunsicherheit. Ich bin mir jedenfalls nicht mehr sicher.
Gruss Gabriela
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Gabriela manchmal verlierst du dich. Fluglinie und Flugzeiten können bei einer Pauschalreise kein Entscheidungskriterium sein, denn es werden seitens des RV ja nur unverbindliche Angaben dazu gemacht. Ob die Umbucherei willkürlich war oder nicht, können wir auch nicht beurteilen.
Nach wie vor meine Meinung: Viele Pauschalreisende schauen zunächst auf den Preis, dann auf die AI-Leistungen aber ganz selten nach dem Kleingedruckten. Zweifelsfrei wären Änderungen wünschenswert, aber warum sollen dies die RV tun. Der Kunde hat es in der Hand und wenn ich mir die jüngsten Beiträge bei neuerbauten Hotels anschaue, wundert mich wirklich überhaupt nichts mehr: "Wird schon nicht so schlimm werden.....Man muß das Beste draus machen....Wir sind zuversichtlich...etc."
Hier ist nicht zu helfen und ehrlich gesagt, ich schlag mich immer mehr auf die "andere Seite" -
chepri da hast du sicherlich recht, ABER der Preis ist nunmal auch ein großer Faktor. Ausser man hats so locker sitzen das es einem sch.. egal ist.. wir haben uns für Pauschalreisen entschieden weil es schon komfortabler ist zu buchen weil eben schon ein Paket vorhanden..
Mir hat man ja nun vom Reisebüro aus gesagt das mir Flugzeitenänderungen auch passieren können wenn ich keine Pauschalreise buche denn da gibts ja auch die AGB´s.
Ich finde mich damit ja nun ab. schade ist nur das TUI sich bis jetzt nicht einmal geäussert hat. Andere Reiseverantstalter haben sich da schon mehr bemüht. Aber das war dann eben das erste und letzte mal mit dem Veranstallter.