Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.
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Das glaube ich dir gerne !
Die AGB der RV sind das Eingemachte. Das ist ihr wunder Punkt, weil ein Dammbruch in einer entscheidenden Sache -so wie in diesem Beispiel- ein totales Umdenken erfordern würde.
Alles andere Rummäkeln sind peanuts. Frankfurter Tabelle ? Da lächeln die doch nur rüber, denn das wird in kleinem Kreis geregelt. Das ist ein Geschachere wie in einem orientalischen Basar: Beklagte, Kläger und Richter ( und die eingeschalteten Erfüllungsgehilfen/Rechtsanwälte ) handeln das ab wie 08/15 ( same procedure as every day ! ). Denn das tangiert die AGB nicht !!
Gruss Gabriela
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Weil die RV -wenn`s Ernst wird- das immer abgebogen haben. Dann füttert man denjenigen auf dem kleinen ganz geheimen Dienstweg mit Geld bis er Ruhe gibt.
Du hast Recht, hier braucht man einen Prinzipienreiter. Eigentlich einen Betroffenen, der selber Rechtsanwalt ist und genügend connection hat.
Und jetzt kommt noch ein ironischer Einwurf:
"steht ein Seniorrechtsanwalt mit seinem Sohn am Grab eines Klienten, und der Sohn sagt, na ja, ich habe zumndest seinen Rechtsfall klären können, den du jahrelang vergebens verfolgt hast. Und dann sagt der Senior: wovon glaubst du denn habe ich deine Ausbildung bezahlt ?"
Wer will denn hier eigentlich Veränderungen ?
Gruss Gabriela
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oh Gott, muss mich juristisch absichern:
in meinem obigen Beitrag muss im ersten Absatz das Wort "vermutlich" eingesetzt werden. Wo, kann jeder für sich selbst entscheiden.
Gruss Gabriela
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Das ist gut möglich, denn die Lobby ist gut vernetzt.
Gruss Gabriela
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Hi Gabriela,
du übersiehst bei deinem Beispiel einen ganz entscheidenen Punkt: die Flugzeiten sind überhaupt nicht Teil der AGB. Sie sind auch nicht Teil des Vertrages (dein "Die AGB der RV gestatten ihnen, die Abflugzeiten jederzeit zu ändern" stimmt eben nicht, weil man per AGB nichts erlauben muss, was gar nicht Vertragsbestandteil ist). Sie sind unverbindliche Servicemitteilungen, wobei das Wort "unverbindlich" hier nochmals betont sei.
Insofern passt "you get what you pay for" wunderbar auch in der eigentlichen Bedeutung
Nämlich "Flug AM" und nicht "Flug AM UM".Gruß,
soedergren
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Ach, na ja, da kann man sicher auch noch was ändern 
Was eine Einzelfallüberprüfung durch Gerichte angeht noch folgendes: ich bezweifele in diesem Zusammenhang auch sehr stark, dass sich auch nur ein Richter finden würde, Dinge, die überhaupt nicht Vertragsbestandteil sind, als Grundlage für eine Entscheidung pro Schadenersatz nehmen würde.
Wenn man am Status Quo etwas ändern will, ist das mE nicht der richtige Ansatzpunkt.
Gruß,
soedergren
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köstlich, deine Beiträge. Du nimmst die Axt aus der Diskussion.
@sodergren:
also da kann ich dir nicht folgen. Der Urlauber bucht in meinem konkreten Fall ein Gesamtpaket, was er ( möglichst in Begleitung ) dezidiert nachgefragt hat:
Hotel mit gewünschter Ausstattung ? Flugtag ? Flugzeit ? Preis ??
Und der RV nimmt davon was durch seine AGB zurück ? Das ist eben das, was es zu klären gebe.
Ich muss mich mal outen:
ich möchte bei einem RV eine Reise buchen, zu der ich den Reisetag, den Flughafen, das Hotel, die Zimmerlage und Ausstattung, die für mich akzeptablen Flugzeiten auswählen kann. Der RV sollte mir nur dazu seinen Preis nennen. Mehr will ich nicht !
Ich möchte keinen Hochglanzkatalog eines RV, in dem er vorne alles mögliche verspricht und hinten in den letzten Seiten in Millimeterschrift das vorne Gesagte ganz oder teilweise zurücknimmt oder zumindest in Frage stellt.
Gruss Gabriela
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habe deinen Beitrag noch mal nachgelesen. Du siehtst eines falsch: der Richter soll nicht in erster Linie einen Schadensersatz entscheiden, sondern eine Entscheidung des RV ( basierend auf seinen AGB ) für ungesetzlich erklären, die den Reisenden unangemessen benachteiligt hat.
Gruss Gabriela
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Ich muss das morgen alles in Ruhe noch mal durchlesen, inzwischen ist dieser Thread ja auch schon wieder viel länger als nötig

Das Problem an deinem konstruierten Fall ist, dass es diesen so einfach nicht gibt, einfach weil kein RV eine solche Buchung mit solchen Flugzeiten tatsächlich bestätigen würde. Nebenabsprachen im RSB hätten auch nichts mit dem RV zu tun.
Aber auch so herum: wo ist denn die Benachteiligung, wenn der Kunde genau das bekommt, was er gebucht hat, eben you get what you pay for? Kein Richter würde hier eine solche Benachteilung sehen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Wie gesagt, meiner Meinung nach ist dies, wenn du eine Änderung des Status Quo möchtest, der falsche Ansatzpunkt. Eine Änderung (so mann sie denn möchte) kann hier eigentlich nur auf Gesetzesebene erfolgen.
Aber wie gesagt, morgen noch mal in Ruhe weiter ...

Gruß,
soedergren
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Einverstanden, bin dir sogar dankbar dafür, das ich mir jetzt auch mal was im Fernsehen anschauen kann.
Gruss Gabriela
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Wahrscheinich ist die Zahl der Betroffenen im Vergleich zur Gesamtzahl der Reisenden zu gering, als das sich wirklich in absehbarer Zeit etwas gravierend ändert. Was aber ist mit meinen "Freunden"-den virtuellen Veranstaltern? Auch dort sind Flugzeiten/Airlines unverbindlich! Ich mußte hier in "mühevoller Kleinarbeit"
lernen, das die MEINE Reise nur für Mich einkaufen, zu tagesaktuellen Preisen. ABER: wer kriegt dann MEINEN Flug, den sie nur für MICH gekauft haben
Das der RV das nur für MICH tut, läßt er sich doch über
hohe Stornogebühren absichern!