Antibabypille
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juanito wrote:
vonschmeling wrote:
Schering ist nicht das einzige Pharmaunternehmen ...
Ne, BAYER gibts auch noch

(ich weiß, bin ja Berliner)
+++
Wieviele darf ich als Mann mitnehmen?

... frag doch mal n zöllner, auf die reaktion wäre ich
echt gespannt
ansonsten bedeutet -eigenbedarf- bei antibabypillen mengenmäßig tatsächlich für 3 monate! -
vonschmeling wrote:
@juanito
Zumindest diese Bestimmungen sind nicht spezifisch auf das Geschlecht festgelegt, sondern gelten gleichermaßen für alle Reisenden!

@Sabrina
Abgesehen von den Mengen (wahrlich nur den angemessenen "persönlichen Bedarf", wegen der Verpackungseinheiten großzügig auf 3 Monate festgelegt) gilt es auch noch eine Reihe anderer Vorschriften zu beachten ... hier klicken.FALSCH!
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht. -
Lugansk wrote:
FALSCH!Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
FALSCH!
Da Kontrazeptiva üblicherweise in Quartalspackungen verkauft werden, wird diese Menge als Einfuhr für den persönlichen Bedarf toleriert.
Die "Dauer der (Heim)Reise" könnte mein restliches Leben sein, diese Formel ist hier nicht anwendbar.Daher in aller Einfachheit: Kontrazeptiva dürfen in der Verpackungseinheit für 3 Monate zollfrei mitgebracht werden.
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@siri25
Die entscheidende Passage wird wohl sein:"Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind"
Wenn du nun mit 500 Drei-Monats-Packungen ankommst wird es schwerlich zu beweisen sein, dass dies nur für den persönlichen Bedarf ist
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siri25 wrote:
Ich lese hier immer nur Länder ausserhalb der EU, wenn ich in Spanien mir Medikamente kaufe, dann darf ich so viel wie ich will????nein.
ich decke mich auf den kanaren immer mit der pille ein.
jedoch bin ich auch schon mal gebremst worden und mein vorrat wurde auf eine 3-monats-ration reduziert. -
Da es sich hier um das Türkeiforum handelt, sind EU Vorschriften noch ziemliche Zukunftsmucke.

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Die aktuellen Zoll-Bestimmungen:
Private Einfuhren Arzneimittel und Vitamin-/Mineralstoffpräparate
In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in****der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.
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Bei Kontrazeptiva wird ein Vierteljahresbedarf toleriert, da dies die übliche Abgabemenge ist.
Zollkontrollen sind seit Jahresbeginn erheblich intensiviert worden, gerade bei Türkeireisenden schaut man gerne mal etwas genauer hin ... -
hallo,
meine erfahrung sieht leider etwas anders aus.
habe vor meinem urlaub hier noch nachgelesen wieviel ich mitnehmen darf. kannte es auch mit der 3-monatspackung und fühlte mich recht sicher. aber leider bin ich jetzt damit auf die nase gefallen.
habe noch nie probleme damit gehabt, obwohl ich schon mal in der vergangenheit kontrolliert wurde. da hat man die 3-monatspackung tolleriert.
aber jetzt leider nicht mehr!!!! die kontrollen sind erheblich verstärkt worden!!!!
man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen und im grunde ist die packung jetzt für mich teurer als wenn ich sie hier bei uns in deutschland gekauft hätte!!!
vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geraten aber ich kann nur davon abraten.
kosten, nerven..... das ist es nicht wert -
Vorschriften sind übergreifend und nicht abhängig von der Destination.
Gemäß meiner Informationen wird eine Quartalsdosis nicht moniert - ganz unabhängig vom Ankunftsort!?

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Holginho wrote:
Und gleich taucht irgendein nicht ganz so von Intelligenz gesegneter Mitmensch auf und teilt uns mit, das das doch völlig egal ist und er noch nie kontrolliert worden ist!Hallo Holginho,
wir sind von Frankfurt aus geflogen.
Meine Schwester hat gestern aber in Berlin ähnliches mitbekommen. Glücklicherweise war Sie nicht betroffen!!!! Ein Depp in der Familie reicht ja:-)Auch wenn immer wieder betont wird, dass eine 3er Packung tolleriert wird, ich habe am eigenen Leib das Gegenteil erlebt!
Ich möchte hier nur meine Erfahrung weitergeben, denn ich habe vor meinem Urlaub hier auch noch mal reingeschaut und den Informationen "leider" geglaubt.
Jetzt aber bin ich die Dumme!!!Auch wenn es, so wie es hier betont wird, vielleicht ein Einzelfall ist, aber es sollte jeder wissen, das es passieren kann.
MfG
Sumsebiene -
Sumsebiene30 wrote:
man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen
vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geratenÄhm ... wenn das der Wortlaut war, lag es nicht an der Einfuhrmenge!
Ich verlinke dir hier mal die AMG Bestimmungen der Zollseite.
Ich halte es für sehr viel wahrscheinlicher, dass das Präparat ebenkeinen deutschen Beipackzettel (das ist nicht unüblich!) hatte und eben dies den Vorwurf begründet.Eine zu hohe Einfuhrmenge per se ist kein Verstoß gegen das AMG!
:? -
Doch es lag an der Einfuhrmenge!!! Denn die Packung hat eine deutsche Packungsbeilage. War sogar genauso überklebt wie in Deutschalnd Re-bzw. Parallelimporte!!!
Mir wurde eine Kopie der "Privaten Einfuhr von Arzneimitteln" vorgelegt und die besagt, ich zitiere:In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.
Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.Habe mich diese Woche von einem Anwalt beraten lassen!
Er sagt, der Zoll war in diesem Fall sehr streng, aber es wäre alles korrekt verlaufen.
Er hört in letzer Zeit immer häufiger von solchen Fällen!!! -
... will heißen, dass du eine im Drittland erworbene Monatsdosis bei einem 14-tägigen Urlaub nur angebrochen wieder einführen kannst? Genau das bedeutet nämlich der "persönliche Bedarf für die Dauer der Reise" ...
Das ist in der Tat eine sehr orthodoxe Auslegung! :?Es ist mir bekannt, dass die Zollkontrollen gerade bei Rückreisen aus der Türkei erheblich verschärft wurden, der Link mit den Hinweisen über die Mengenvorgaben hinaus sollte also durchaus auch beachtet werden, denn ein deutscher Beipack ist wahrlich nicht obgligatorisch!
Meine Skepsis rührte von der Formulierung "Verstoß gegen das AMG" her, der liegt auch m.E. nicht vor, denn die Überschreitung von Freimengen ist ein anderer juristischer Sachverhalt.Am Ende des Tages kann ich die Maßnahme verstehen, ich hab mehr als einmal erlebt, welche Bestellungslisten Urlauber in den Apotheken abarbeiten - da war schon allein die wertmäßige Einfuhrbeschränkung meilenweit überzogen ...
