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Antibabypille

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  • chrisbeldiC Offline
    chrisbeldiC Offline
    chrisbeldi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    juanito wrote:

    vonschmeling wrote:
    Schering ist nicht das einzige Pharmaunternehmen ... 😉

    Ne, BAYER gibts auch noch 😆
     
    (ich weiß, bin ja Berliner)
     
    +++
    Wieviele darf ich als Mann mitnehmen? ❓ 😱

    ... frag doch mal n zöllner, auf die reaktion wäre ich
    echt gespannt 😆
     
    ansonsten bedeutet -eigenbedarf- bei antibabypillen mengenmäßig tatsächlich für 3 monate!

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    • LuganskL Offline
      LuganskL Offline
      Lugansk
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      vonschmeling wrote:
      @juanito
      Zumindest diese Bestimmungen sind nicht spezifisch auf das Geschlecht festgelegt, sondern gelten gleichermaßen für alle Reisenden!
      😉

      @Sabrina
      Abgesehen von den Mengen (wahrlich nur den angemessenen "persönlichen Bedarf", wegen der Verpackungseinheiten großzügig auf 3 Monate festgelegt) gilt es auch noch eine Reihe anderer Vorschriften zu beachten ... hier klicken.

      FALSCH!
       
      Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

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      • BienekindB Offline
        BienekindB Offline
        Bienekind
        schrieb am zuletzt editiert von
        #183

        Im Prinzip richtig, aber toleriert wird ein 3-Monats-Bedarf. So hat es uns jedenfalls mal ein Zöllner in Köln gesagt. Gilt auch für andere Medis.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • siri25S Offline
          siri25S Offline
          siri25
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          Ich lese hier immer nur Länder ausserhalb der EU, wenn ich in Spanien mir Medikamente kaufe, dann darf ich so viel wie ich will????

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            Lugansk wrote:
            FALSCH!

            Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

            FALSCH!
            Da Kontrazeptiva üblicherweise in Quartalspackungen verkauft werden, wird diese Menge als Einfuhr für den persönlichen Bedarf toleriert.
            Die "Dauer der (Heim)Reise" könnte mein restliches Leben sein, diese Formel ist hier nicht anwendbar.

            Daher in aller Einfachheit: Kontrazeptiva dürfen in der Verpackungseinheit für 3 Monate zollfrei mitgebracht werden.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              @siri25
              Die entscheidende Passage wird wohl sein:

              "Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind"

              Wenn du nun mit 500 Drei-Monats-Packungen ankommst wird es schwerlich zu beweisen sein, dass dies nur für den persönlichen Bedarf ist

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                siri25 wrote:
                Ich lese hier immer nur Länder ausserhalb der EU, wenn ich in Spanien mir Medikamente kaufe, dann darf ich so viel wie ich will????

                nein.
                ich decke mich auf den kanaren immer mit der pille ein.
                jedoch bin ich auch schon mal gebremst worden und mein vorrat wurde auf eine 3-monats-ration reduziert.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  Da es sich hier um das Türkeiforum handelt, sind EU Vorschriften noch ziemliche Zukunftsmucke.
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • levana85L Offline
                    levana85L Offline
                    levana85
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #189

                    Hallo,

                    ich habe mir gerade 6 Packungen der Belara mitgebracht und hab diese jetzt noch übrig, da ich auf Persona umgestiegen bin.
                    Wer Interesse hat, bitte melden.

                    lg

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      ...und Du hast diesen Beitrag und Dein Angebot ganz sicher mit dem HC-Team abgestimmt, oder?

                      HC ist viel...aber ganz sicher keine Medikamenten-Verteil-Börse!

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • schwarzstern1979S Offline
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                        schwarzstern1979
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        Die aktuellen Zoll-Bestimmungen:

                        Private Einfuhren Arzneimittel und Vitamin-/Mineralstoffpräparate

                        In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.

                        Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in****der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          Und gleich taucht irgendein nicht ganz so von Intelligenz gesegneter Mitmensch auf und teilt uns mit, das das doch völlig egal ist und er noch nie kontrolliert worden ist!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                          • vonschmelingV Offline
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            Bei Kontrazeptiva wird ein Vierteljahresbedarf toleriert, da dies die übliche Abgabemenge ist.
                            Zollkontrollen sind seit Jahresbeginn erheblich intensiviert worden, gerade bei Türkeireisenden schaut man gerne mal etwas genauer hin ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • Sumsebiene30S Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              hallo,
                              meine erfahrung sieht leider etwas anders aus.
                              habe vor meinem urlaub hier noch nachgelesen wieviel ich mitnehmen darf. kannte es auch mit der 3-monatspackung und fühlte mich recht sicher. aber leider bin ich jetzt damit auf die nase gefallen.
                              habe noch nie probleme damit gehabt, obwohl ich schon mal in der vergangenheit kontrolliert wurde. da hat man die 3-monatspackung tolleriert.
                              aber jetzt leider nicht mehr!!!! die kontrollen sind erheblich verstärkt worden!!!!
                              man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen und im grunde ist die packung jetzt für mich teurer als wenn ich sie hier bei uns in deutschland gekauft hätte!!!
                              vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geraten aber ich kann nur davon abraten.
                              kosten, nerven..... das ist es nicht wert

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                Überflüssiges Zitat entfernt!

                                oh mist, darf ich fragen an welchem Flughafen du kontrolliert worden bist?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  Vorschriften sind übergreifend und nicht abhängig von der Destination.
                                  Gemäß meiner Informationen wird eine Quartalsdosis nicht moniert - ganz unabhängig vom Ankunftsort!?
                                  😱

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    Holginho wrote:
                                    Und gleich taucht irgendein nicht ganz so von Intelligenz gesegneter Mitmensch auf und teilt uns mit, das das doch völlig egal ist und er noch nie kontrolliert worden ist!

                                    Hallo Holginho,

                                    wir sind von Frankfurt aus geflogen.
                                    Meine Schwester hat gestern aber in Berlin ähnliches mitbekommen. Glücklicherweise war Sie nicht betroffen!!!! Ein Depp in der Familie reicht ja:-)

                                    Auch wenn immer wieder betont wird, dass eine 3er Packung tolleriert wird, ich habe am eigenen Leib das Gegenteil erlebt!

                                    Ich möchte hier nur meine Erfahrung weitergeben, denn ich habe vor meinem Urlaub hier auch noch mal reingeschaut und den Informationen "leider" geglaubt.
                                    Jetzt aber bin ich die Dumme!!!

                                    Auch wenn es, so wie es hier betont wird, vielleicht ein Einzelfall ist, aber es sollte jeder wissen, das es passieren kann.

                                    MfG
                                    Sumsebiene

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #198

                                      Sumsebiene30 wrote:
                                      man hat mir mißbrauch des deutschen arzneinmittelgesetzes vorgeworfen
                                      vielleicht bin ich an den falschen zollbeamten geraten

                                      Ähm ... wenn das der Wortlaut war, lag es nicht an der Einfuhrmenge!

                                      Ich verlinke dir hier mal die AMG Bestimmungen der Zollseite.
                                      Ich halte es für sehr viel wahrscheinlicher, dass das Präparat ebenkeinen deutschen Beipackzettel (das ist nicht unüblich!) hatte und eben dies den Vorwurf begründet.

                                      Eine zu hohe Einfuhrmenge per se ist kein Verstoß gegen das AMG!
                                      :?

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                                      • Sumsebiene30S Offline
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                                        #199

                                        Doch es lag an der Einfuhrmenge!!! Denn die Packung hat eine deutsche Packungsbeilage. War sogar genauso überklebt wie in Deutschalnd Re-bzw. Parallelimporte!!!
                                        Mir wurde eine Kopie der "Privaten Einfuhr von Arzneimitteln" vorgelegt und die besagt, ich zitiere:

                                        In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.
                                        Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für den Verbraucher unbedenklich sind.

                                         
                                        Arzneimittel, die in Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erworben werden, dürfen grundsätzlich nur in der Menge eingeführt werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf für die Dauer der Reise entspricht.

                                        Habe mich diese Woche von einem Anwalt beraten lassen!
                                        Er sagt, der Zoll war in diesem Fall sehr streng, aber es wäre alles korrekt verlaufen.
                                        Er hört in letzer Zeit immer häufiger von solchen Fällen!!!

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #200

                                          ... will heißen, dass du eine im Drittland erworbene Monatsdosis bei einem 14-tägigen Urlaub nur angebrochen wieder einführen kannst? Genau das bedeutet nämlich der "persönliche Bedarf für die Dauer der Reise" ...
                                          Das ist in der Tat eine sehr orthodoxe Auslegung! :?

                                          Es ist mir bekannt, dass die Zollkontrollen gerade bei Rückreisen aus der Türkei erheblich verschärft wurden, der Link mit den Hinweisen über die Mengenvorgaben hinaus sollte also durchaus auch beachtet werden, denn ein deutscher Beipack ist wahrlich nicht obgligatorisch!
                                          Meine Skepsis rührte von der Formulierung "Verstoß gegen das AMG" her, der liegt auch m.E. nicht vor, denn die Überschreitung von Freimengen ist ein anderer juristischer Sachverhalt.

                                          Am Ende des Tages kann ich die Maßnahme verstehen, ich hab mehr als einmal erlebt, welche Bestellungslisten Urlauber in den Apotheken abarbeiten - da war schon allein die wertmäßige Einfuhrbeschränkung meilenweit überzogen ...
                                          😱

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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