Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Wieviel Reisepreisminderung bei fehlendem Beachvolleyball
  6. Wieviel Reisepreisminderung bei fehlendem Beachvolleyball

Wieviel Reisepreisminderung bei fehlendem Beachvolleyball

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
47 Beiträge 27 Kommentatoren 10.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Kayasophie wrote:
    uiuiui, das ist ja gruselig, mit wieviel unqualifizierten Bemerkungen man hier rechnen muss...

    ...Einer ärgert sich darüber, andere störts nicht. Vor allem den Unsportlichen nicht, die den ganzen Tag auf der Liege liegen und vielleicht auch happy waren, dass kein Ball auf den Kopf fällt. (Für die, die auch da waren).

    Und wenn ich BV spielen will, will ich kein Wasserball, kein Opa-Boccia, oder Wassergym. spielen.

    Aber es steht hier jedem offen, seinen Senf dazuzugeben. Ich hatte lediglich um eine Antwort meiner Frage gebeten, mehr nicht.
     
    Mit Antworten, die nicht unbedingt Deiner eigenen Sichtweise folgen, musst Du in einem Forum halt leben. Ansonsten solltest Du keine Fragen stellen und Dich schon gar nicht unqualifiziert über andere äussern.

    Es gab auch Tipps zur "Frankfurter Tabelle", die für diesen Mangel ca. 3 - 10 % des Reisepreises vorsehen KANN, allerdings nicht bindend ist.

    Life is too short to limit your vision ... indeed

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • carstenW.C Offline
      carstenW.C Offline
      carstenW.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @Kayasofie
      vieleicht bei der nächsten Buchung einfach mal vorher direkt beim Hotel anfragen.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Ronny87R Offline
        Ronny87R Offline
        Ronny87
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Ich bin wie bei meiner ersten Antwort noch immer davon überzeugt, dass die Leistung erbracht wurde. Sicherlich gab es Volleybälle am Strand oder im Hotel und somit ist aus meiner Sicht die Leistung erbracht. Nur weil "Beachvolleyball" ausgeschrieben ist, bin ich der Meinung, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass auch ein richtiges Feld vorhanden ist, denn es war nicht die Rede von Volleyballfeld.

        Grüße

        Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • wiener-michlW Offline
          wiener-michlW Offline
          wiener-michl
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          sorry Ronny,
          da bin ich anderer Meinung.
          Beachvolleyball besteht nun mal aus einem Ball, einem Netz und einem Sandstrand.
          Basketball ohne Korb geht ja auch nicht, oder Kegeln ohne Kegel.
          Ob aber das Nichtvorhandensein einer dieser Komponenten zum Schadenersatz berechtigt ?
          Ist das wirklich eine grobe Beeinträchtigung des Urlaubs ?
          Wohl nur wenn es ausdrücklich vom Hotel selbst zugesichert wurde,
          der Katalog wird zu wenig sein um Ansprüche zu stellen.

          Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • altlöwin63A Offline
            altlöwin63A Offline
            altlöwin63
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            wiener-michl , ich gebe dir vollkommen Recht !
            Aber wenn es im Katalog drinsteht (Beachvolleyball) dann sollte doch das Spiel auch dort
            möglich sein. Darum habe ich mich ja auch im Vorfeld mit dem Hotel beschäftigt und es gebucht. Lt. Katalogbeschreibung: Beachvolleyball !
            Dann solln sies halt nicht reinschreiben !

            Ein vorheriger User (mawota) schrieb : "Beiläufige Katalogbeschreibung / Bemerkung" ,  das müssen Sie mir erklären was das ist .

            Evtl. vielleicht das eine ist verbindlich und das andere nicht ?
            Nur wie erkenne ich daß ?

            Gruß
            Waltraud

            "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
            (Zitat Horst Seehofer-2015)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Ich gebe jetzt ehrlich zu, nicht die Antworten von Seite 1 bis 5 gelesen zu haben.

              Das wäre auch nicht notwendig, um die Frage im ersten Posting zu beantworten: weshalb fragt jemand andere, was er - der "Geschädigte" - für einen Mangel verlangen soll? War es ein Mangel - dann verlange ich meiner Wertung nach Entschädigung: bin nur wegen dem Volleyball auf Urlaub geflogen: 100 %, wollte oft mit meinem Partner spielen: 50 %, war darauf eingestellt, hin und wieder mich im Sand zu wutzeln: 5 - 10 %.

              Weshalb braucht es einer fremden Meldung?

              Bitte nicht böse sein, aber solche Aufforderungen klingen für mich: der Urlaub war schön, wir haben es genossen, da gab es einen Mangel (der auch nicht zu beschönigen ist!) - Freunde, wie gibt's Kohle zurück?

              Die ehrlichste Reklamation hat den größten Erfolg! Das ist bei mir eine 30-jährige Erfahrung!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KayasophieK Offline
                KayasophieK Offline
                Kayasophie
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Vielen dank Mosaik,
                nein, es geht mir nicht darum, Kohle nach einem schönen Urlaub abzusahnen. Die Tatsache ist, das es ja für unterschiedliche Mängel Richtwerte gibt, an die sich die Reiseunternehmen i.d.R. halten. Ich fühlte mich tatsächlich beeinträchtigt, da ich sportlich bin und ich mich damit bewegen wollte und mit Mitstreitern Spass haben wollte. Leider war dies vor Ort nicht möglich.
                Ausweichmöglichkeiten wurden vor Ort nicht angeboten und die anderen Sportarten interessieren mich nicht.

                Ich werde für die Zukunft tatsächlich den Tipp annehmen, mich abzusichern, ob es tatsächlich in meiner Reisezeit ein Beachvolleyball angeboten wird, bislang war dies nicht notwendig, da immer vorhanden. Denn dies gehört ja meist schon zum Standardangebot.
                Aber man macht einmal die Erfahrung und dann weiss man mehr. Darum habe ich auch nachgefragt.  Ich gehöre eben nicht zu denjenigen, die faul den ganzen Tag rumliegen
                Die Teilnahme am Volleyball ermöglicht Urlaubskontakte, Spassfaktor und Fitness, falls das jemand nicht weiss.

                Aber nachdem so unterschiedliche Meinungen hier eingegangen sind, habe ich ein Bild erhalten und werde entsprechend handeln. 
                Vielleicht habe ich ja Lust, Euch zu verraten, wie die Geschichte ausgeht, sofern ich da tätig werde.

                Ich gehöre grundsätzlich nicht zu den Nörglern und mag der eine es absolut übertrieben sehen, mein Urlaub war dadurch nicht wie vorgestellt, aus basta.

                Schönen Abend noch.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                Antworten
                • In einem neuen Thema antworten
                Einloggen
                • Sortiert nach
                • Älteste zuerst
                • Neuste zuerst
                • Meiste Stimmen

                • 1
                • 2
                • 3
                • 3 von 3
                Reiseforum Service
                • RSS-Feed abonnieren
                • Verhaltensregeln im Reiseforum
                • Reiseforum Hilfe
                • Forensuche
                • Aktuelle Themen

                • Inhalte melden
                • Veranstalter AGB
                • Nutzungsbedingungen
                • Datenschutz
                • Privatsphäre-Einstellungen
                • AGB
                • Impressum
                © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                • Erster Beitrag
                  Letzter Beitrag