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Reiserücktritt bei Neuem Job

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • juanitoJ Offline
    juanitoJ Offline
    juanito
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Weil man froh ist einen guten und auch gutbezahlten Arbeitsplatz zu bekommen?

    Der bisherige war wohl nicht so erfreulich?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Wir spekulieren. Der TE wird das dann für sich entscheiden müssen. 😉

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • guzje1970G Offline
        guzje1970G Offline
        guzje1970
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        jo juanito genau so schaut es aus Vielen dank für eure beiträge umbuchen wäre kein problem 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kPeXx_04K Offline
          kPeXx_04K Offline
          kPeXx_04
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo,

          ich wurde auf diesen Thread verwiesen und stelle deshalb nun auch
          meine Frage:

          Angenommen Person A will mit Person B verreisen.
          Zwei Monate vor der Reise erfährt Person B, dass sie den
          Arbeitsplatz wechseln muss (Sie wird gekündigt)
          Dies macht Person B auch.
          Im neuen Betrieb kriegt Person B aber keinen Urlaub und
          kann nicht antreten.

          Da Person A und B aber eine Reiserücktrittsversicherung gebucht
          haben in der der Jobwechsel mit inbegriffen ist wollen sie die Reise
          stornieren oder umbuchen.

          Frage: Trifft die Reiserücktrittsversicherung nur bei Person B in Kraft oder zusammen bei Person A&B ?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @kpexx
            wenn du eine versicherung hast und der grund, aus dem einer der personen storniert auch versichert ist, können beide die reise stornieren.
            der beitrag für die versicherung richtet sich ja nach dem gesamtpreis der reise.
            also ich diese auch versichert.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Mir fällt bei den bsiherigen Postings negativ auf, dass gar nicht nach der gebuchten Versicherung (Versicherer/Tarif) gefragt wird. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich doch aber deutlich! Wo die eine nur bei Kündigung und Beendigung von Arbeitslosigkeit zahlt, wird die andere auch bei einem freiwilligen Jobwechsel (erst Buchung, dann Bewerbung, Urlaub in der max. 6-monatigen Probezeit) aktiv.


              Da dies wohl im Fall des TO nicht zutrifft, muss ein anderer Tipp her. Für eine Umbuchung statt der Stornierung ist es wohl schon zu spät? Der neue AG will wahrscheinlich auch nicht gleich einen Urlaub genehmigen?


               

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • filzstift123F Offline
                filzstift123F Offline
                filzstift123
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Also ich habe auch so ein Problem.
                 
                Wie haben eine RRv bei der Hanse Merkur. Wir wollten im August nach Mallorca fliegen. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin jetzt zum 1. Mai fest bei der Firma an die verliehen wurde eingestellt worden. Da wäre ich ja blöd wenn ich nein gesagt hätte 🙂
                Die Hanse Merkur hat eine Klausel in der steht, dass sie bei Jobwechsel zahlen, wenn der Reisezeitraum in die Probezeit fällt. Die im Reisebüro meinten auch, dass es keine Probleme geben würde. Bin mal gespannt. Die Unterlagen sind in Bearbeitung.
                 
                lg

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @filzstift
                  ich drücke dir die daumen.
                  es dürfte zu klären sein, ob bei dir ein jobwechsel vorliegt.
                  ich kenne mich zu wenig mit den verträgen der zeitarbeitsfirmen aus.
                  hattest du vor dem 1. mai einen vertrag mit denen, oder mit der firma, bei der du seit dem 1. mai fest eingestellt bist?
                  wenn letzteres der fall ist, könnte es mit der definition "jobwechsel" schwierig werden.
                  ich hoffe aber für dich, dass alles gut geht.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • filzstift123F Offline
                    filzstift123F Offline
                    filzstift123
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    hi,
                    ich hatte einen unbefristeten "ganz normalen" Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Ab Mai habe ich einen unbefristeten Vertrag bei der neuen Firma.
                     
                    Theoretisch müßte die Versicherung zahlen, sonst dürfte man sich ja gar nicht mehr bewerben :-)) Beruflich verbessern ist ja immer gut 🙂
                     
                    lg

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Carry81C Offline
                      Carry81C Offline
                      Carry81
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo...
                       
                      Ich hab da mal ne frage...Kann man eigentl. auch ne Reiserücktrittsversicherung abschließen wenn man keine Pauschalreise abschließt, also den Flug und das Hotel seperat bucht???
                      Ich bin da etwas unbedarft freue mich also über Antworten 🙂
                       
                      Lg

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Gabi2001G Offline
                        Gabi2001G Offline
                        Gabi2001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo,
                         
                        überhaupt kein Problem, die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Preis des Fluges und des Hotels, das zusammen ziehen .
                        Es gibt Versicherungen mit 20% Selbstbehalt und ohne, ich habe immer die ohne SB genommen, seit 2 Jahren habe ich eine Versicherung die für alle Reisen egal wie oft im Jahr gilt, bis 5000€ Reisewert pro Reise.
                         
                        Gruß Gabi 2001 ( Franz )

                        man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo!
                           
                          Das müßte möglich sein!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Es müsste nicht nur, sondern ist auch möglich wie bereits vor Dir schon in einem Beitrag beschrieben.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Carry81C Offline
                              Carry81C Offline
                              Carry81
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Vielen Dank...Für die schellen antworten 🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • katjaworldK Offline
                                katjaworldK Offline
                                katjaworld
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @Carry81, wichtig zu erwähnen wäre vielleicht noch bei einer individuell zusammengestellten und gebuchten Reise, dass man auch etwaige eigens gebuchte Transfers oder den Preis für einen vorab gebuchten Mietwagen in den Gesamtpreis mit reinnimmt und dann anhand des Gesamtpreises die RRV bucht. Bei vielen Versicherungen richtet sich ja der Preis für die RRV nach einer bestimmten Preisstaffelung, so dass es sein kann, dass sich der Gesamtpreis inklusive Transfer in einer höheren Preisstaffel befindet als nur der Flug und das Hotel. Ich persönlich halte es wie @Gabi2001, ich habe auch eine Jahresversicherung ohne SB, mit der ich beliebig viele Reisen machen kann und immer gut versichert bin. (So hofft man zumindest. 😉 )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • eiswolkeE Offline
                                  eiswolkeE Offline
                                  eiswolke
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  OK, dann mal eine weitere Version 😆

                                  1. A bucht einen Urlaub
                                    a) Flug und Unterkunft separat
                                    b) Pauschalreise
                                  2. A sieht eine interne Stelle auf Sachalin (nur als Vorbild 😱 musste selbst nachschauen was der Name der Insel ist) angeboten, bewirbt sich, wird ohne Probezeit oder Urlaubssperre angenommen.
                                     3. Vorher gebuchter Flug a) und Ort der Ferienwohnung sind nur sehr schwer erreichbar, und die Pauschalreise b) auch nur mit erheblichen Mehraufwand antretbar.

                                  Gibt es eine Annulierungsversicherung die sowas deckt?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @eiswolke
                                    hättest du dir die mühe gemacht, die an dich gerichteten beiträge zu lesen und auch diesen thread hier zu lesen, müßtest du die frage nicht erneut stellen. 😉
                                    ja, in deutschland gibt es sowas (siehe diesen thread hier). da du von "annulierung" sprichst, was im deutschen sprachgebrauch relativ ungewöhnlich ist, gehe ich davon aus, dass du derzeit nicht in d wohnst.
                                    wie sowas in anderen ländern abgedeckt ist, entzieht sich meiner kenntnis.
                                    vielleicht kannst du dazu was sagen?

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • katjaworldK Offline
                                      katjaworldK Offline
                                      katjaworld
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @eiswolke, es gibt, wie schon von lexilexi angedeutet, Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme und sogar bei Arbeitsplatzwechsel greifen. In dem von dir geschilderten Fall handelt es sich aber wohl nicht um einen Arbeitsplatzwechsel im Sinne der Versicherungsbedingungen, z.B. der ERV. Arbeitsplatzwechsel setzt hier nämlich voraus, dass es sich um einen Wechsel des Arbeitgebers handelt. Du schilderst aber eine interne Stellenausschreibung, auf die sich dein "fiktiver Fall" beworben hat und die Stelle auch bekommen hat. Insofern kann man wahrscheinlich nicht von einem Arbeitgeberwechsel sprechen. Wie gesagt, als Beispiel habe ich hier die ERV gewählt. Wie es bei anderen Versicherungen diesbezüglich aussieht, kannst du (ääähm, ich meine dein fiktiver Fall) auch selbst erlesen. Problem dabei ist aber wohl, dass ich mich selten für bereits eingetretene Konstellationen versichern kann und das ist bei dir offensichtlich der Fall. Reiseversicherungen decken im Normalfall das Risiko eines Schadensfalles ab, nicht das vorweggenommene Ereignis. Aber auch hier lass ich mich gern eines Besseren belehren, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt. @eiswolke, lass es uns wissen, wenn dich das Lesen durch die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen doch noch zum Ziel führt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • DürenD Offline
                                        DürenD Offline
                                        Düren
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        juanito wrote:
                                        Ja klar, noch nicht angefangen und schon fragen:

                                        Cheffe wann kann ick Urlaub bekommen? 😱

                                        Juanito, ich weiss ja nicht in welcher Branche Du arbeitest (Förster laut Photo?), aber ich kenne das so das Sachen wie Gehalt und Antritt eines bereits gebuchten Urlaubs Gegenstand der Vertragsverhandlungen ist.
                                        Da braucht man sich nicht für zu schämen das man Urlaub gebucht hat und der Arbeitgeber der das nicht verstehen will....ich weiss nicht ob das ein guter Start für das Arbeitsverhältnis wäre.

                                        Sie beobachten Dich.........

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          😆 Guten Abend Herr Oberförster Düren,
                                          gehe einfach davon aus, Vertragsverhandlungen für einen neuen Job wird es verbunden mit einem bereits gebuchten Urlaub gleich zu Anfang erst gar nicht geben!

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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