objektiv gleichwertiges Hotel
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bernhard707:
auch für dich: nicht Preis x 1,5 als Schadensersatz fordern, sondern nur 0.5. Denn in all meinen Beiträgen geht hervor, das die Reise kostenfrei storniert und der gezahlte Reisepreis erstattet wurde.
Wer Augen hat zu lesen, der sollte auch lesen.
Gruss Gabriela
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madonnafan wrote:
...die versch. Alternativen bei Nec eingereicht haben und noch auf Nachricht warten? Habt Ihr schon Neuigkeiten?
Schaut ihr bei den Alternativen auf etwas bestimmtes? Gleicher Preis wie NB oder einfach gleiche Ausstattung wie NB oder Preis mal 1,5?
g_mEs ging um den ersten Satz und hier abgeleitet den Faktor 1,5 aus dem ursprünglichen Preis bei dem gleichen Veranstalter. Klar sollte das mit separater Stornierung und Neubuchung erfolgen - aber ohne Garantie auf Erfolg.
Soll ich es für Dich nochmal gaaanz langsam schreiben?
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Also das hat mit der rechtlichen Seite doch gerade garnichts zu tun hier.
Das NB war so günstig, da liegt es nahe, daß man etwas teureres zur Auswahl nimmt, aber man will ja auch nicht unverschämt sein. Das war eine Frage an die anderen Teilnehmer des Forums... keine Frage nach der rechtlichen Beurteilung.
Ausserdem hatte ich schon erwähnt, dass der Veranstalter selbst einer Reisenden den Vorschlag mit dem 1,5fachen vom Preis vorgeschlagen hatte (in einem anderen Fall von nicht eröffnetem Hotel). -
Habe eben mit Neckermann telefoniert. Datum steht immernoch auf 1.8. - Mitarbeiter sind vor Ort....
Sie können desweiteren nicht sagen, wann die Absageschreiben ca. kommen (also ob 3 Wochen vorher oder generell 5 Wochen etc.) -
Hallo,
ich habe Neckermann am 14.06. eine mail geschickt und um Antwort gebeten. Bis heute keine Reaktion!
Wir haben ab dem 06.08. für drei Wochen gebucht. Das wird "hoffentlich" nichts, da ich nicht auf einer Baustelle urlauben möchte. Schade!!!!
Hat irgendjemand eine andere Alternative als das Imperial durch bekommen? Ich meine so etwas gelesen zu haben. Das Princess oder Apollo Blue Palace? Es wäre schön, wenn Ihr dies noch mal schreiben könntet und wie Ihr das geschafft habt.
Vielen lieben Dank,
Nic97 -
Hallo,
also wir hätten nach langem hin und her, vielen massiven und nicht gerade angenehmen Telefonaten zum Schluß dann das Lindos Princess bekommen. Haben aber auch das dann abgelehnt, weil wir einfach nur noch skeptisch waren. Wir, 2 Familien mit 7 Personen wären wohl die einzigsten gewesen, die die Möglichkeit bekommen hätten, im Lindos Princess Urlaub zu machen. Bei sooo vielen NB-Buchern, die umgebucht werden mussten?????
Nachdem unser Reisebüro uns dann darauf aufmerksam gemacht hat, dass das schon etwas merkwürdig ist und es uns immer noch passieren kann, dass wir nach Ankunft am Zielflughafen eventuell doch in ein anderes Hotel gebracht werden, haben wir die Finger davon gelassen, abgelehnt und komplett umgebucht in die Türkei.
LG Mary -
Hallo Nautica Blue Bucher,
habe gestern nochmal mit Kundenbetreuung tel. Am 03.07 fällt die Entscheidung ob Hotel zum 01.08 aufmacht oder nicht ...
/ Witz...Wenn nicht, wovon
man ausgeht, bekommen die Augustbucher schrtiftlich am 06/07.Juli Info
wo wir Umgebucht werden. Hoffe das bis dahin noch genügend Zimmer in
vergelichebaren Hotels/Leistung sind. Falls jemand neue
Bilder hat bitte ins Netz stellen, für uns ist jeder Fortschritt sehr
wichtig... Vielen Dank... und falls ein Augustbucher vorher was hört
oder Inf. wird, bitte alle anderen
benachrichtigen. VG an alle -
Hallo! Meine Schwester war mit ihren 2 kleinen Kindern für 2 Wo im Iberiostar imperial.In den ersten Tgen war das Essen eine Kathastrophe ,jedoch wurde es von Tag zu Tag deutlich besser,
in den letzten Tagen passte alles.Nun werden wir auch dort Hinfliegen!!
lg.Günter -
Nicht so viel jammern sonder mal aktiv werden...
Also am Besten mal direkt beim Neckermann-Reisen Kundenservice anrufenin Oberursel und alles mit denen abklären. Letztendlich waren die daauch sehr kooperativ, wenn man etwas hartnäckigbleibt...
(An sonsten mal auf das Urteil vom AG Bad Homburg (AZ: 2C 2261/01-22)hinweisen... darin heiß es: Ist eine Ferienanlage einen Monat vorReiseantritt nicht fertiggestellt und sagen dieAusweichangebote des Veranstalters nicht zu, so muss der Veranstalterdie Mehrkosten für eine Ersatzbuchung übernehmen - auch wenn die Reise(in diesem Fall 80 Prozent) teurer ist als dieUrsprüngliche... Rechtlich ist Neckermann auch dazu verpflichtet.)
Aber es geht auch ohne dieses Druckmittel. Bei uns halfen ca. 8 - 10Telefonate. Man wurde dann bereits von den dortigen Mitarbeitern mitNamen beim Anruf begrüßt. Die waren da alle sehr hilfreich,da das denen auch etwas peinlich ist...
Wir konnten kostenfrei ins Lydia Maris umbuchen... auch ne Suite, und alles, was im Vergleich zum Nautica Blue fehlt (privater Pool, direkte Strandlage) werden wir nach dem Urlaub geltend machen.
Also hartnäckig bleiben und weiterhin viel Erfolg euch allen.
Gruß Mike
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hab mal was zu dem Urteil in Erfahrung gebracht (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 2261/01-22).
Ein Mann hatte für seine Familie einen Bulgarienurlaub gebucht. Einen Monat vor Abreise teilte der Veranstalter mit, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertig gebaut sein würde, und bot Alternativreisen an. Der Mann lehnte die Angebote ab, da sie kein separates Schlafzimmer für das Kind beinhalteten. Er buchte letztlich eine fast doppelt so teure Reise nach Ibiza und wollte die € 1.700 Differenz vom Veranstalter erstattet haben. Der zog vor Gericht und verlor. In der Tat haben derart verhinderte Urlauber Anspruch auf eine so wesentlich teurere Reise.
ich verstehe das so das alle die, die Apartment mit Privatpool gebucht haben und in der alternative dieses nicht bekommen, sie von diesem Urteil gebrauch machen könnten,
aber alle anderen müssen wohl die alternativen annehmen, oder seh ich das falsch und das Urteil wird generell angewendet wenn ein Hotel nicht fertig ist und die alternativen dem Kunden nicht gefallen????????LG
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Hallo Cashcley,
ich hatte das so verstanden, daß es unzumutbar war, ein Zimmer ohne sep. Schlafzimmer mit Kindern zu bekommen. Aber die Zumutbarkeit ohne Pool würde ich hier nicht wirklich in Frage stellen... würde bestimmt Auslegungssache vom Richter sein.
Außerdem gibt Dir niemand eine Garantie, daß die Urteile in unserem Fall auch passen. Und ein Rechtsanwalt sagt auch, er würde es auf einen Prozeß ankommen lassen. Aber geht man dieses zusätzliche Risiko ein. Geht die Rechtschutz das Risiko ein? Diese Fragen sind hier leider noch nicht beantwortet. Ich war anfangs auch so Wutgeladen, aber mitlerweile sehe ich auch von einer Klage ab. Jeder rät Dir dazu, außer die Anwälte... Wem schenkt man das Glauben?
Viel Glück!
Grüße
Steph -
Vor allem ist ein Urteil eines Amtsgerichts nicht grundsätzlich bindend für andere Gerichte. Von den verschiedenen Grundlagen der Klage mal ganz abgesehen.
Ohne Rechtsschutz unddessen Deckungszusage würde ich in solchen Fällen, allerdings sehr vehement, einen Vergleich mit dem Reiseveranstalter suchen.
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Das mit dem einen Amtsgerichts-Urteil ist schon richtig. Wenn das allerdings am Sitz des betroffenen Reiseveranstalters gegen diesen erwirkt wurde - und Bad Homburg spricht da ja nicht unbedingt dagegen - sind die Karten ja eher für den Reisekunden gut gemischt.
Natürlich auch kein Freibrief, je nachdem wie die Sachlage ist.Gruß privacy
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Zu 100% Recht habe ich in Bad Homburg gegen TC auch schon bekommen, das LG Frankfurt hat dann einen Vergleich auf 50% vorgeschlagen.
Kein Rechtsschutz, also auch 50% der Kosten. Tolle Rechnung!
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Möglich, allerdings ging es bei uns auch um einen höheren Streitwert.
Das ist auch so eine Crux, ein Rechtsanwalt setzt den gerne sehr hoch fest denn klar, danach richten sich seine Gebühren und ergewinnt auf jeden Fall.
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Ja Bernhard, sie sähen nicht, sie ernten nicht, aber der liebe Gott ernährt sie trotzdem. Und das nicht so schlecht. Im Gegensatz zu z.B. Amerika trägt dieser Berufsstand in Deutschland keinerlei Risiko, da sie durch ihre Gebührenordnung geschütz sind.
Erst seit einiger Zeit dürfen sie auch andere Vereinbarungen treffen. Z.B. wenn es wie bei Herrn Zumwinkel um eine Millionenforderung geht !! Für einen Streitwert von € 300.-- wird das Rennpferd nicht gesattelt, da muss es der alte Kleppergaul tun.
Gruss Gabriela
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Gabriela, Du verblüffst mich. Ich stelle schon innerhalb kürzester Zeit die zweite Übereinstimmung fest, RE: Smileys gestern.
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Na ja, dann darf ich vielleicht feststellen: du bewegst dich in die richtige Richtung ? Oder sehe ich das falsch ?
Gruss Gabriela
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Ebenso OT
Nö, denn in Deinem Sinne andere Anschieben auf Klagen gegen RV sehe ich nach wie vor als bedenklich. So gesehen "never ever!".