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objektiv gleichwertiges Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    bernhard707:

    auch für dich: nicht Preis x 1,5 als Schadensersatz fordern, sondern nur 0.5. Denn in all meinen Beiträgen geht hervor, das die Reise kostenfrei storniert und der gezahlte Reisepreis erstattet wurde.

    Wer Augen hat zu lesen, der sollte auch lesen.

    Gruss Gabriela

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      madonnafan wrote:
      ...die versch. Alternativen bei Nec eingereicht haben und noch auf Nachricht warten? Habt Ihr schon Neuigkeiten?
      Schaut ihr bei den Alternativen auf etwas bestimmtes? Gleicher Preis wie NB oder einfach gleiche Ausstattung wie NB oder Preis mal 1,5?
          
      g_m

      Es ging um den ersten Satz und hier abgeleitet den Faktor 1,5 aus dem ursprünglichen Preis bei dem gleichen Veranstalter. Klar sollte das mit separater Stornierung und Neubuchung erfolgen - aber ohne Garantie auf Erfolg.

      Soll ich es für Dich nochmal gaaanz langsam schreiben?

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • madonnafanM Offline
        madonnafanM Offline
        madonnafan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Also das hat mit der rechtlichen Seite doch gerade garnichts zu tun hier.
        Das NB war so günstig, da liegt es nahe, daß man etwas teureres zur Auswahl nimmt, aber man will ja auch nicht unverschämt sein. Das war eine Frage an die anderen Teilnehmer des Forums... keine Frage nach der rechtlichen Beurteilung.
        Ausserdem hatte ich schon erwähnt, dass der Veranstalter selbst einer Reisenden den Vorschlag mit dem 1,5fachen vom Preis vorgeschlagen hatte (in einem anderen Fall von nicht eröffnetem Hotel).

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        • madonnafanM Offline
          madonnafanM Offline
          madonnafan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          Habe eben mit Neckermann telefoniert. Datum steht immernoch auf 1.8. - Mitarbeiter sind vor Ort....
          Sie können desweiteren nicht sagen, wann die Absageschreiben ca. kommen (also ob 3 Wochen vorher oder generell 5 Wochen etc.)

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          • Nic97N Offline
            Nic97N Offline
            Nic97
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Hallo,
            ich habe Neckermann am 14.06. eine mail geschickt und um Antwort gebeten. Bis heute keine Reaktion!
            Wir haben ab dem 06.08. für drei Wochen gebucht.  Das wird "hoffentlich" nichts, da ich nicht auf einer Baustelle urlauben möchte. Schade!!!!
            Hat irgendjemand eine andere Alternative als das Imperial durch bekommen? Ich meine so etwas gelesen zu haben. Das Princess oder Apollo Blue Palace? Es wäre schön, wenn Ihr dies noch mal schreiben könntet und wie Ihr das geschafft habt.
            Vielen lieben Dank,
            Nic97

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            • mary0108M Offline
              mary0108M Offline
              mary0108
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Hallo,
              also wir hätten nach langem hin und her, vielen massiven und nicht gerade angenehmen Telefonaten zum Schluß dann das Lindos Princess bekommen. Haben aber auch das dann abgelehnt, weil wir einfach nur noch skeptisch waren. Wir, 2 Familien mit 7 Personen wären wohl die einzigsten gewesen, die die Möglichkeit bekommen hätten, im Lindos Princess Urlaub zu machen. Bei sooo vielen NB-Buchern, die umgebucht werden mussten?????
              Nachdem unser Reisebüro uns dann darauf aufmerksam gemacht hat, dass das schon etwas merkwürdig ist und es uns immer noch passieren kann, dass wir nach Ankunft am Zielflughafen eventuell doch in ein anderes Hotel gebracht werden, haben wir die Finger davon gelassen, abgelehnt und komplett umgebucht in die Türkei.
              LG Mary

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              Lindos Princess Beach Resort & Spa
              Rhodos/Griechenland
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              • schnuriS Offline
                schnuriS Offline
                schnuri
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Hallo Nautica Blue Bucher,
                habe gestern nochmal mit Kundenbetreuung tel. Am 03.07 fällt die Entscheidung ob Hotel zum 01.08 aufmacht oder nicht ... 😄
                / Witz...Wenn nicht, wovon
                man ausgeht, bekommen die Augustbucher schrtiftlich am 06/07.Juli Info
                wo wir Umgebucht werden. Hoffe das bis dahin noch genügend Zimmer in
                vergelichebaren Hotels/Leistung sind. Falls jemand neue
                Bilder hat bitte ins Netz stellen, für uns ist jeder Fortschritt sehr
                wichtig... Vielen  Dank... und falls ein Augustbucher vorher was hört
                oder Inf. wird,  bitte alle anderen
                benachrichtigen.   VG an alle

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                • günzi1G Offline
                  günzi1G Offline
                  günzi1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Hallo!   Meine Schwester war mit ihren 2 kleinen Kindern  für 2 Wo im Iberiostar imperial.In den ersten Tgen war das Essen eine Kathastrophe ,jedoch wurde es von Tag zu Tag deutlich besser,
                  in den letzten Tagen  passte alles.Nun werden wir auch dort Hinfliegen!!
                  lg.Günter

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                  • MikeSeeM Offline
                    MikeSeeM Offline
                    MikeSee
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Nicht so viel jammern sonder mal aktiv werden...

                    Also am Besten mal direkt beim Neckermann-Reisen Kundenservice anrufenin Oberursel und alles mit denen abklären. Letztendlich waren die daauch sehr kooperativ, wenn man etwas hartnäckigbleibt...

                    (An sonsten mal auf das Urteil vom AG Bad Homburg (AZ: 2C 2261/01-22)hinweisen... darin heiß es: Ist eine Ferienanlage einen Monat vorReiseantritt nicht fertiggestellt und sagen dieAusweichangebote des Veranstalters nicht zu, so muss der Veranstalterdie Mehrkosten für eine Ersatzbuchung übernehmen - auch wenn die Reise(in diesem Fall 80 Prozent) teurer ist als dieUrsprüngliche... Rechtlich ist Neckermann auch dazu verpflichtet.)

                    Aber es geht auch ohne dieses Druckmittel. Bei uns halfen ca. 8 - 10Telefonate. Man wurde dann bereits von den dortigen Mitarbeitern mitNamen beim Anruf begrüßt. Die waren da alle sehr hilfreich,da das denen auch etwas peinlich ist...

                    Wir konnten kostenfrei ins Lydia Maris umbuchen... auch ne Suite, und alles, was im Vergleich zum Nautica Blue fehlt (privater Pool, direkte Strandlage) werden wir nach dem Urlaub geltend machen.

                    Also hartnäckig bleiben und weiterhin viel Erfolg euch allen.

                    Gruß Mike

                    Hotel aus diesem Beitrag
                    83%
                    Lydia Maris Resort & Spa
                    Rhodos/Griechenland
                    Zum Hotel
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                    • cashcleyC Offline
                      cashcleyC Offline
                      cashcley
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      hab mal was zu dem Urteil in Erfahrung gebracht  (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 2261/01-22).

                      Ein Mann hatte für seine Familie einen Bulgarienurlaub gebucht. Einen Monat vor Abreise teilte der Veranstalter mit, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertig gebaut sein würde, und bot Alternativreisen an. Der Mann lehnte die Angebote ab, da sie kein separates Schlafzimmer für das Kind beinhalteten. Er buchte letztlich eine fast doppelt so teure Reise nach Ibiza und wollte die € 1.700 Differenz vom Veranstalter erstattet haben. Der zog vor Gericht und verlor. In der Tat haben derart verhinderte Urlauber Anspruch auf eine so wesentlich teurere Reise.

                      ich verstehe das so das alle die, die Apartment mit Privatpool gebucht haben und in der alternative dieses nicht bekommen, sie von diesem Urteil gebrauch machen könnten,
                      aber alle anderen müssen wohl die alternativen annehmen, oder seh ich das falsch und das Urteil wird generell angewendet wenn ein Hotel nicht fertig ist und die alternativen dem Kunden nicht gefallen????????

                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • madonnafanM Offline
                        madonnafanM Offline
                        madonnafan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Hallo Cashcley,

                        ich hatte das so verstanden, daß es unzumutbar war, ein Zimmer ohne sep. Schlafzimmer mit Kindern zu bekommen. Aber die Zumutbarkeit ohne Pool würde ich hier nicht wirklich in Frage stellen... würde bestimmt Auslegungssache vom Richter sein.

                        Außerdem gibt Dir niemand eine Garantie, daß die Urteile in unserem Fall auch passen. Und ein Rechtsanwalt sagt auch, er würde es auf einen Prozeß ankommen lassen. Aber geht man dieses zusätzliche Risiko ein. Geht die Rechtschutz das Risiko ein? Diese Fragen sind hier leider noch nicht beantwortet. Ich war anfangs auch so Wutgeladen, aber mitlerweile sehe ich auch von einer Klage ab. Jeder rät Dir dazu, außer die Anwälte... Wem schenkt man das Glauben?
                        Viel Glück!
                        Grüße
                        Steph

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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Vor allem ist ein Urteil eines Amtsgerichts nicht grundsätzlich bindend für andere Gerichte. Von den verschiedenen Grundlagen der Klage mal ganz abgesehen.

                          Ohne Rechtsschutz unddessen Deckungszusage würde ich in solchen Fällen, allerdings sehr vehement, einen Vergleich mit dem Reiseveranstalter suchen.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Das mit dem einen Amtsgerichts-Urteil ist schon richtig. Wenn das allerdings am Sitz des betroffenen Reiseveranstalters gegen diesen erwirkt wurde - und Bad Homburg spricht da ja nicht unbedingt dagegen - sind die Karten ja eher für den Reisekunden gut gemischt.
                            Natürlich auch kein Freibrief, je nachdem wie die Sachlage ist.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Zu 100% Recht habe ich in Bad Homburg gegen TC auch schon bekommen, das LG Frankfurt hat dann einen Vergleich auf 50% vorgeschlagen.

                              Kein Rechtsschutz, also auch 50% der Kosten. Tolle Rechnung!

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Ja Bernhard, so ist das leider manchmal. Darum kann man ja auch davon ausgehen, daß der RV bei dem hier zitierten Urteil aus 2001 sicherlich weiterprozessiert hätte, so er denn eine Chance gesehen hätte.

                                Gruß privacy

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Möglich, allerdings ging es bei uns auch um einen höheren Streitwert.

                                  Das ist auch so eine Crux, ein Rechtsanwalt setzt den gerne sehr hoch fest denn klar, danach richten sich seine Gebühren und ergewinnt auf jeden Fall.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maierG Offline
                                    gabriela_maier
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Ja Bernhard, sie sähen nicht, sie ernten nicht, aber der liebe Gott ernährt sie trotzdem. Und das nicht so schlecht. Im Gegensatz zu z.B. Amerika trägt dieser Berufsstand in Deutschland keinerlei Risiko, da sie durch ihre Gebührenordnung geschütz sind.

                                    Erst seit einiger Zeit dürfen sie auch andere Vereinbarungen treffen. Z.B. wenn es wie bei Herrn Zumwinkel um eine Millionenforderung geht !! Für einen Streitwert von € 300.-- wird das Rennpferd nicht gesattelt, da muss es der alte Kleppergaul tun.

                                    Gruss Gabriela

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      Gabriela, Du verblüffst mich. Ich stelle schon innerhalb kürzester Zeit die zweite Übereinstimmung fest, RE: Smileys gestern.

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                      • gabriela_maierG Offline
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                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        Na ja, dann darf ich vielleicht feststellen: du bewegst dich in die richtige Richtung ? Oder sehe ich das falsch ?

                                        Gruss Gabriela

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #120

                                          Ebenso OT

                                          Nö, denn in Deinem Sinne andere Anschieben auf Klagen gegen RV sehe ich nach wie vor als bedenklich. So gesehen "never ever!".

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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