Strafzettel aus Italien
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Zusätzlich werden in Italien neu auch die Autonummern bei den Zahlstellen der Autobahnen mit Kameras registriert. Eine nicht bezahlte Strafgebühr für Parken in der Verbotszone im 2008 führte auf einer Fahrt mit Freunden im 2009 dazu, dass sich bei der Ausfahrt in Alassio die Schranken nicht mehr öffneten und danach eine Gebühr von über 250 euro auf dem Display erschien. Erst als dieser Betrag von der Visa abgebucht waren konnten wir weiterfahren. Sofort hatten wir daraufhin die regionale Polizeidirektion in Imperia aufgesucht. Dort wurde uns beschieden, dass zu den 120 Euro Strafgeld noch 130 Euro Gebühren für das Nichtbezahlen aufgebrummt worden sind. Es wurde eine für meine Freunde eine teure Angelegenheit.
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Hi an alle
wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann stehe ich auch dafür ein und bezahle.
Allerdings kam mir die ganze Sache etwas Spanisch (oder Italienisch!
) vor.
Im ganzen I-Net wimmelt es von Urlaubern die dieses Schreiben auch bekommen haben
und kaum einer glaubt an die Richtigkeit dieser Schreiben! Wenn das wirklich alles rechtens ist, dann zahle ich und gut ist, ich will nur nicht das sich da jemand zu unrecht bereichert.Lg Nicole
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Zusammengefasst, wenn die Angaben - Ort - Zeitpunkt - Kennzeichen - auf Dich zutreffen, kannst Du Dich zwar evtl. an den Feedbacks im Net orientieren, einklagbar dürfte die Forderung in Deutschland derzeit (noch) nicht sein.
Aber Du musst auch bei Wiedereinreise nach Italien mit möglichen Konsequenzen, die bereits ausführlich geschildert wurden, rechnen und sie akzeptieren müssen.
"Im Internet habe ich gelesen..." hilft Dir dann wenig.
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Die geschilderte Form und die Formulierungen des "Strafzettels" lassen m.M. nach tatsächlich Zweifel an eine offiziellen Verfolgung durch die italienischen Behörden zu. Ich würde ihn deswegen dem ADAC zur Prüfung übermitteln.
Bei unserer deutschen Gründlichkeit würde zumindest noch der genaue Tag, Uhrzeit, Ort und exakte Beschreibung der Ordnungswidrigkeit ( mit §-Angabe ) drinstehen.
Da man auch in Italien Aufzeichungen solcher Art nicht mehr per Hand an einem Stehpult ausführt wäre ich in Kenntnis der ( fast ) unendlichen technischen Möglichkeiten vorsichtig, wenn ich in absehbarer Zeit wieder nach Italien reisen ( müsste ) will.
Oder ich weiss, das ich mir in den nächsten Wochen oder Monate ein neues Auto kaufe.
Gruss Gabriela
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Hallo
Ich würde wohl den Zahlungsbefehl auch mal einer ADAC-Stelle zeigen. Allerdings wundere ich mich, dass die Gebühr nicht gleich über die Kreditkarte beim Autovermieter abgebucht wurde.
@Kutte
Die Zukunft ist schon da - an 6 Zürcher Hauptverkehrsachsen werden die Autonummern elektronisch erfasst und mit den Polizeiangaben verglichen: Autoversicherung bezahlt bzw Auto eingelöst, Strafzettel nicht bezahlt, gestohlenes Auto, Straftaten des Autobesitzers etc etcDas selbe System funktioniert seit einigen Jahren bei den 2 Autobahnausfahrten oberhalb von Monaco und beim Jardin Exotique der Moyenne Corniche. Es kann übrigens auch ermittelt werden, wie schnell jemand von der Autobahneinfahrt bis zur Autobahnausfahrt unterwegs war und der Strafzettel folgt sofort beim Kassahäuschen.
Gruss
markus -
Zukunft? In Deutschland ist es jedenfalls (zumindest offiziell) verboten, Kennzeichen-Scanning
ohne besonderen Anlaß durchzuführen.http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html
Gruß privacy
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Vieles im Leben ist erfolgreich. Aber auch erstrebenswert?
Erstellen von Bewegungsprofilen nenne ich da nur mal.
Das geht mir dann schon ein wenig zu weit,
auch wenn niemand von mir etwas
befürchten muß. Anders herum
wird ein Schuh draus.Gruß privacy
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Hallo
ich hatte die Gelegenheit mit einem Rechtsanwalt über meinen Strafzettel zu sprechen.
Er rat mir, auf der Web Seite mal nachzuschauen, was dort zu sehen ist.
In der Tat war dort ein Foto von unserem Mietwagen.
Also werden wir den Betrag anweisen, damit es keine böse Überraschung gibt.
Ansonsten kommt bestimmt etwas unangenehmes nach...Vielen Dank für euere Hilfe
Nicole -
Ein Foto nur von eurem Mietwagen, oder ist auch eine Person zu erkennen, die euch zum. ähnlich sieht?

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Hier in Deutschland müsste man euch nachweisen, wer der Fahrzeugführer zur Tatzeit war. Das dürfte ohne Foto recht schwierig sein. Nur weil du den Wagen gemietet hast, heisst das ja noch lange nicht, das du auch Fahrzeugführer warst. Vor Ort von der Polizei angehalten wurdet ihr ja auch nicht. So etwas vergisst man ja eher nicht....... Wie gesagt: Kenne aber die Rechtsprechung in Italien leider nicht. Möglicherweise darf und wird es dort anders geregelt werden.
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@ Sunny1506
In Österreich wurde vor einiger Zeit darüber diskutiert, das auf Grund der unterschiedlichen Gesetzgebung zwar hier die Strafen für Delikte welche Österreicher im Ausland begangen haben brav eingetrieben und ins jeweilige Land überwiesen werden, Österreich aber fast nichts aus dem Ausland bekommt.
So wurde seinerzeit als der Blitz der Radaranlage noch sichtbar war beschlossen von hinten zu fotografieren um Unfälle durch das Verreisen des Lenkrades zu verhindern.
Rechtlich ist das hier kein Problem, da in Österreich der Fahrzeughalter verpflichtet ist - sollte er nicht selbst gefahren sein - der Behörde mitzuteilen wer zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Das nennt sich hier "Halterauskunft".
Das Ausland weigert sich in diesem Fall meist die fällige Geldstrafe einzutreiben, was ich für ziehmlich grotesk finde, schließlich kann ich einem deutschen Polizisten gegenüber auch nicht sagen: "Ich zahle die Strafe nicht da das Gesetz in meinem Heimatland anders lautet.Gruß
Karl -
@ ichmagreisen
nein, Personen sind auf dem Foto nicht zu erkennen, allerdings war unser Auto immer sehr verschmutzt, weil wir in unserem gebuchten Landhotel eine sandige Auffahrt hatten und das Foto zeigte ein sehr schmutziges Auto...
@ Sunny1506
Mein Mann hatte sich als alleiniger Fahrzeughalter bei der Mietwagenfirma eintragen lassen.Nicole
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Hi Nicole,
Wieso haben die ihn als Fahrzeughalter eingetragen? War doch ein Mietwagen.
Wir kennen jetzt zwar das Recht in Österreich sprich Halterhaftung und das Recht in Deutschland Fahrzeugführerhaftung (vor ein paar Jahren hatten wir auch noch die Halterhaftung) aber wissen halt immer noch nicht wie es in Italien geregelt ist. Daher kann man schlecht einen Ratschlag geben.
Aber ich sehe es eigentlich auch so, wenn ich was falsch gemacht habe, muss ich halt zu meinen Fehlern stehen und dafür bezahlen. Solltet ihr also tatsächlich mit diesem Wagen an besagter Örtlichkeit gewesen sein und diese Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben......Na ihr wisst schon, dann.....