Rückmeldung vom Hotel auf Bewertung
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und genau aus dem Grund bleiben wir jetzt auch stur.
Wenn sie sich entschuldigt hätten oder uns höflich gebeten, die Bewertung zu ändern, ich bin kein Mensch, mit dem man nicht reden kann.
Aber direkt volle Breitseite schießen, nicht mit mir. Wir hatten eigentlich schon mal überlegt die Rechtschutz zu kündigen, weil wir sie in 17 Jahren erst 1mal gebraucht haben, aber jetzt bin ich froh, es nicht getan zu haben und sehe allem gelassen entgegen.
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Da würde ich der Sache auch ganz entspannt entgegensehen - aber vergiss nicht, uns zu informieren.Übrigens: Falls jemand noch keine Rechtsschutzversicherung hat und eine negative Hotelbewertung abgeben will - erst Versicherung, dann meckern.
LG
Andrea -
Eine negative Hotelbewertung ist eine subjektive Schilderung von Ereignissen, und unterliegt damit der Meinungsfreiheit. Aber die Formulierungen sind wichtig: z.B. Absicht zu unterstellen, oder sogar Betrug oder ähnliche Anschuldigungen sind beweispflichtig. Und das ist mehr als schwierig. Ein kurzfristiger Aufenthalt reicht da in der Regel nicht aus, da man selbst nur diese eigenen Erlebnisse heranziehen kann. Möglicherweise war das aber ein "kurzfrstiges" Versagen.
Das ein Rechtsanwalt dazu einen Brief schreibt braucht niemanden zu verwundern. Er bekommt Geld dafür, egal ob die Sache dicht ist oder nicht. Er lebt vom Streit.
Gruss Gabriela
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@Schweinesocke
wie Gabriela schon vor mir schrieb, bin auch ich der Meinung, eine Hotelbewertung ist immer subjektiv und jeder Gast sieht ein Hotel eben mit anderen Augen. Du hast mich neugierig gemacht und ich habe mir die Bewertungen des betreffenden Hotels mal angeschaut, interessanterweise bist Du mit Deiner negativen Bewertung nicht alleine, also kannst Du so schlecht nicht gelegen haben.Dass das Hotel einem Anwalt einschaltet, ist für mich unverständlich, wo bleibt denn da das Recht auf freie Meinungsäußerung Grundgesetz Artikel 5
Wenn in Zukunft jedes Hotel so handelt und alle klein beigeben, können wir Holidaycheck eigentlich schließen, denn alle Hotels haben ja eine Weiterempfehlung von 100% und wir können bedenkenlos verreisen.
Der Ausgang der ganzen Geschichte würde wahrscheinlich nicht nur mich sehr interessieren,
viel Glück und
Gruß Peter
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Dem stimme ich voll zu, ich hab mir auch die Bewertungen angesehen, die Tendenz ist fallend, also wird die Beurteilung nicht so falsch gewesen sein.
Wenn die Hoteliers damit durchkommen wird´s spannend.
Ich bin auch gespannt wie das weitergeht. -
Dass das Hotel einem Anwalt einschaltet, ist für mich unverständlich, wo bleibt denn da das Recht auf freie Meinungsäußerung
Hallo zusammen,
wie Gabi schon geschrieben hat (man höre und staune, ich kann ihr nur zustimmen
), kommt es auf die Formulierungen und die Nachweisbarkeit des Vorgebrachten an. Denn, Rhodos-Peter, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist natürlich nicht allumfassend und wird im selben GG-Artikel gleich wieder eingeschränkt (Abs. 2, "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." ) . Letztlich muß sich auch nicht jeder Hotelier alles gefallen lassen, und insofern darf er natürlich gegen unhaltbare Verleumdungen auch juristisch vorgehen. Und derartige Verleumdungen soll es ja durchaus geben.Aber: beim vorliegenden Fall sind die Bewertungen des Hotels - mal ganz vorsichtig ausgedrückt - ziemlich durchwachsen, so dass hier in diesem Fall tatsächlich einiges dafür spricht, dass da irgendetwas mit diesem Laden nicht stimmt. Es scheint ja eine ganze Reihe von anderen Hotelgästen zu geben, die mit ihrem Aufenthalt dort nicht besonders glücklich waren. Schweinesocke, da es ja nun offensichtlich hart auf hart kommt, sammle und sichere so viele Fakten wie möglich... ggf. auch die HC-Bewertungen der anderen als Ausdruck. Auch wenn du bisher noch keine PN-Antwort erhalten hast, gibt "an dieser Front" nicht auf. Denn ohne Nachweise wirst du vor Gericht wenig Chancen haben, da ansonsten ja nur eure Aussagen gegen die des Hotelpersonals stehen.
Gruß,
soedergren
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@soedergren
Du hast meinen Link gelesen
und ich ihn natürlich auch (Abs.2), bevor ich ihn verlinkt habe...Es macht wenig Sinn über die entfernte Bewertung zu spekulieren, da wir den genauen Wortlaut nicht kennen. Und sicherlich ist Holidaycheck auch vom Gesetz her angehalten, strittige Bewertungen ggf. wieder zu entfernen, doch wenn die Bewertung nur subjektive Eindrücke enthielt und keine falschen Tatsachen, sollte Schweinesocke in einem Rechtsstreit gute Karten haben.
Gruß Peter
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HC hat meine Bewertung wieder online gestellt.
LG und vielen Dank für die Zusprüche,
Andrea -
Ich habe mir gerade einmal alle Bewertungen durchgelesen und bin mir jetzt garnicht sicher,
ob alle Leute im gleichen Hotel waren
Die Drohung mit Anwalt wegen der Bewertung finde ich allerdings unmöglich! Da hat man hier schon ganz andere Sachen gelesen. -
Wie hast Du dieses Uralt Thread denn gefunden? Ich mache zu.....