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Schmerzensgeld vom Veranstalter nach Unf ...

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • JürgenWJ Offline
    JürgenWJ Offline
    JürgenW
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    "mosaik" wrote:
    Aber ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, die von ihm angbotene Leistung = Hotel, Clubanlage zu überprüfen hinsichtlich der Sicherheit.

    Nicht nur einmal, sondern auch laufend hinsichtlich Veränderungen, insbesondere Verschlechterungen...

    "mosaik" wrote:
    Da die Kunden annehmen durften, das Angebot, zwar gegen Gebühr, aber im Gelände des Hotels bzw. unmittelbar anschließend zum Angebot des Hotels gehöre, stellt sich hier eben sehr wohl die Frage der Haftung des VA.

    Der Reiseveranstalter haftet für seine Vertragspartner vor Ort, in diesem Fall für den Hotelier, der diese lebensgefährliche Wasserrutsche auf seinem Gelände ohne Abnahme betrieben hat...

    "mosaik" wrote:
    Umgekehrt, der VA hätte ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass diese Anlagen nicht zu seinen bzw. den Leistungen seines Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit dem Katalog steht.

    ITS hätte besser schon im Katalog auf die (geplante) neue Anlage hingewiesen und eine Haftung wegen (noch) nicht erfolgter Sicherheitsüberprüfung ausgeschlossen...

    "mosaik" wrote:
    Bei den Beschreibungen trifft einen VA ein sehr hohes Maß an Genauigkeit und eben mögliche Haftungen. Sagen wir, sehr simpel ausgedrückt: alles, was im Katalog erwähnt wird, dafür steht der VA im weitesten Sinne gerade: ...ist ein Museum... steht es so im Katalog und es ist dann keines vorhanden, da könnte man schon wieder... aber das führt hier etwas zu weit.

    Ein evtl. Schadenersatz wegen Nichtvorhandensein aufgrund Schließung wegen erheblicher Sicherheitsmängel wäre sicher wesentlich "preisgünstiger"...

    Gruß
    Jürgen

    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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    • Agnes SchwingA Offline
      Agnes SchwingA Offline
      Agnes Schwing
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Schon erschreckend, wie sich hier Leute positiv zum RV äußern, der Reisen in eine Anlage anbietet, die offenbar nicht sicher war und zum Tod
      eines Jungen führen. Erschreckend, wie sich minder juristisch bewanderte in Foren äussern. Würden diese sich anders äussern, wenn es ihr eigner Sohn´gewesen wäre - oder wären diese immer noch über Richter erhaben, die sich mit dem Fakten beschäftigt haben - und hoffentlich nach den Fakten geurteilt haben. Oh welche Schande, dass die Reisebranche für von ihr angebotene Produkte haften soll - und auch hoffentlich wird.

      Armes Deutschland, ...wenn ich mir so manchen Kommentar durchlese.

      Agnes

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      • SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        "Agnes Schwing" wrote:
        Schon erschreckend, wie sich hier Leute positiv zum RV äußern, der Reisen in eine Anlage anbietet, die offenbar nicht sicher war und zum Tod
        eines Jungen führen. Erschreckend, wie sich minder juristisch bewanderte in Foren äussern. Würden diese sich anders äussern, wenn es ihr eigner Sohn´gewesen wäre - oder wären diese immer noch über Richter erhaben, die sich mit dem Fakten beschäftigt haben - und hoffentlich nach den Fakten geurteilt haben. Oh welche Schande, dass die Reisebranche für von ihr angebotene Produkte haften soll - und auch hoffentlich wird.
        Armes Deutschland, ...wenn ich mir so manchen Kommentar durchlese.

        Agnes

        Hallo Agnes,

        Du sagst es selber:..für das von ihr angebotene Produkt...!!

        Durch das Urteil wird der RV aber für etwas haftbar gemacht, das er nicht angeboten hat.

        LG
        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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        • chaoskindC Offline
          chaoskindC Offline
          chaoskind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @ agnes:

          ohne mich hier jetzt gross aufregen zu wollen, finde ich deine Äusserung "Erschreckend, wie sich minder juristisch bewanderte in Foren äussern." sehr unverschämt und beleidigend.
          Soll dass heissen, dass sich hier nur Juristen und Profis bezüglich Reiserecht etc auslassen dürfen, aber das minderbemittelte Volk soll am besten die Klappe halten?

          Ich denke mal, dafür ist ein Forum doch da, und ich habe von Anfang an geschrieben dass ich da thematisch leider nicht so bewandert bin, jedoch gerne die Meinung anderer dazu wüsste da ich eben KEIN Profi im Reiserecht bin.
          Fakt ist, dass ich die Stellungnahme und Erklärungen sehr aufmerksam gelesen hatte, und genau diese Erläuterungen waren mir wichtig, um mir von der Situation ein Bild machen zu können.

          Dass ich mit meinen minderbemittelten Fragen und (für mich in diesem Fall ähnlich nachvollziehbaren) etwas überzogenen Vergleichen hier nachgefragt habe, und auch sehr professionelle und anschauliche Erklärungen erhalten habe ist mein gutes Recht, da im "armen Deutschland" doch immer noch die Meinungsfreiheit vorherrscht, oder?

          Keep smiling, keep shining!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JürgenWJ Offline
            JürgenWJ Offline
            JürgenW
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            "Sokrates" wrote:
            Durch das Urteil wird der RV aber für etwas haftbar gemacht, das er nicht angeboten hat.

            Hallo Sokrates,

            das ist nicht ganz richtig. Zum besseren Verständnis nochmal ein paar Auszüge aus der Pressemitteilung des OLG Köln:

            Die Beklagte habe ihr als Reiseveranstalterin obliegende Verkehrssicherungspflichten fahrlässig verletzt, weil sie ihrer Verpflichtung, die Wasserrutschenanlage des Hotels nach Inbetriebnahme auf etwaige Sicherheitsmängel zu überprüfen, nicht nachgekommen sei. Der Reiseveranstalter schulde unter anderem die sorgfältige Kontrolle der einzelnen Leistungsträger am Urlaubsort. Bei einem Hotelaufenthalt müsse er alle sicherheitsrelevanten Teile der Hotelanlage vor Vertragsschluss und danach in regelmäßigen Abständen auf solche Mängel überprüfen lassen, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren. Bei baulichen bzw. technischen Anlagen seien zwar keine Ermittlungen bezüglich verborgener Mängel durchzuführen. Es müsse aber geprüft werden, ob die örtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten worden seien und – was hier nach den schon vom LG Köln getroffenen Feststellungen nicht der Fall war – eine Abnahme vorliege. Das gelte auch in Bezug auf solche Einrichtungen, die nur gegen besondere Vergütung zu benutzen und die – was für die Wasserrutsche unstreitig ist – im Reisekatalog nicht erwähnt seien. Die Rutsche sei hier räumlich derart in die Hotelanlage eingegliedert, dass sie sich aus Sicht eines Urlaubers als Teil des Sport- und Freizeitangebots „seines“ Hotels darstelle. Bei anderer Betrachtungsweise habe es der Veranstalter in der Hand, sich nach Abwägung von Werbeeffekten einerseits und Haftungsrisiken andererseits der Überprüfungspflicht für möglicherweise riskante Einrichtungen durch bloße Nichterwähnung im Katalog zu entziehen. Wenn ihm – etwa bei neuen Anlagen – noch keine Überprüfung möglich war oder er eine Haftung nicht übernehmen wolle, sei dem Veranstalter eine entsprechende Kundeninformation unbenommen.

            Die Beklagte habe die sie treffendeVerkehrssicherungspflicht auch schuldhaft verletzt. Obwohl die Inbetriebnahme der Rutsche jedenfalls der örtlichen Reiseleiterin nicht habe verborgen bleiben können, sei keine Überprüfung erfolgt. Der Prozessvortrag der Beklagten lasse auch erkennen, dass sie für solche Fälle ihren örtlichen Mitarbeitern keine Handlungsanweisungen erteilt habe, um eine Überprüfung zu gewährleisten

            Ich finde es richtig, dass der Reiseveranstalter für seine Vertragspartner vor Ort haftet und sich nicht durch Nichterwähnen im Katalog oder mangelhafte Kundeninformation seiner Verantwortung entziehen kann...

            Gruß
            Jürgen

            Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "Agnes Schwing" wrote:
              Schon erschreckend, wie sich hier Leute positiv zum RV äußern, der Reisen in eine Anlage anbietet, die offenbar nicht sicher war und zum Tod
              eines Jungen führen.

              ...irgendwie nicht richtig mitbekommen: wir äußern uns nicht positiv über den RV, wir äußern uns zu rechtlichen Überlegungen, die in diesem Fall genau umgekehrt sind - oder lese ich nicht mehr richtig?

              "Agnes Schwing" wrote:
              Erschreckend, wie sich minder juristisch bewanderte in Foren äussern.

              ...woraus schließt das die liebe Agnes?

              "Agnes Schwing" wrote:
              Würden diese sich anders äussern, wenn es ihr eigner Sohn´gewesen wäre

              ... dann würde ich alle mir zustehende Rechtsmittel ausschöpfen, um festzustellen, ob und wer welche Schuld daran hat bzw. vom Gesetz her haftet!

              Und genau das wurde in diesem Gerichtsverfahren erkannt: der VA hat eine Haftung, er hat eine Verkehrssicherungspflicht, er hat eine Überprüfungspflicht. Was also, liebe Agnes, ist da jetzt so verwerflich?

              "Agnes Schwing" wrote:
              Oh welche Schande, dass die Reisebranche für von ihr angebotene Produkte haften soll - und auch hoffentlich wird.

              Armes Deutschland, ...wenn ich mir so manchen Kommentar durchlese.

              Agnes

              da musst jetzt aufpassen mit dieser Äußerung - ich habe für eine ähnliche Äußerung hier im Forum bereits privat ein ganz böses Mail erhalten, von einem, der sich mit solchen pauschalen Urteilen persönlich identifiziert. Der wird dir sicher auch so ein böses Mail schicken! Wirst schon sehen!

              Gruß
              Peter

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