Auslandskrankenschein?
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@lexilexi & carstenW.
gut, dass Ihr eine ganze Seite darüber gesprochen habt...zurück zur Frage:
in jedem Fall empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung
Mit dem Auslandskrankenschein kommt man nicht weit, viele Ärzte aktzeptieren diesen Schein nicht und wenn man einen Privatarzt aufsucht, wird in der Regel Bares verlangt, ebenso in der Apotheke für das verschriebene Medikament. Diese Kosten erstattet die Auslandskrankenversicherung zu Sätzen, die in Deutschland üblich sind, Differenzen sind bei der Regulierung immer möglich. Meine Auslandskrankenversicherung kostet bei meinem Versicherer XYZ für uns zusammen nur 16Euro, dass ist noch günstiger, als die erwähnte Versicherung über den angesprochenen Autoclub (wobei man natürlich auch noch den hohen Jahresbeitrag dieses Clubs berücksichtigen muss, ähnliche Leistung habe ich z.B. in meinem KFZ-Schutzbrief für nur wenige Euro im Jahr zusätzlich bei der Kasko-u.Haftpflicht mit dabei).Unabhängig davon, wo eine Auslandskrankenversicherung denn nun abgeschlossen wird, ist diese Versicherung eigentlich unerlässlich,
allzeit einen unfallfreien und infektlosen Urlaub
LG Peter
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Wir haben vor unserem Andalusienurlaub bei der Krankenkasse nachgefragt bzgl. des Auslandskrankenscheins. Man teilte uns mit, dass es diesen so nicht mehr geben würde. Die Versichertenkarte reicht im dortigen staatlichen Krankenhaus aus.
Wir mußten während unserer Reise dreimal ins Krankenhaus zur Behandlung/Nachbehandlung und unsere Versichertenkarte wurde anstandslos akzeptiert. Sicher gab es an jeder Ecke eine Privatklinik mit deutschprechenden Ärzten, diese waren aber unverschämt teuer, sodass wir lieber mit dem Taxi/bzw. Leihwagen dann ein paar Minuten Fahrt in das nächste Krankenhaus auf uns genommen haben.
Gruß
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Meine Kreditkarte (MC) beinhaltet außer der Auslandsreise-KV(für die Familie) auch noch die Auslands-Auto-Schutzbrief-V.,Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-V.(100 Euro Selbstbehalt p.P.), sowie eine Reise-Service-Hotline. Alle Versicherungen gelten unabhängigvom Karteneinsatz
Trotzdem habe ich seit über 20 Jahren schon eine AKV die jährlich 13,40€ kostet und diese hat bei jeder Inanspruchnahme (nach Abzug des Krankenkassenanteils) den Rest zu 100% (incl. ärztliche Attestkosten und Übersetzung (Tunesien) überwiesen.
Eine AKV ist schon deswegen wichtig, da keine Krankenkasse einen Rücktransport bezahlt. (Das kann schnell einige Tausender kosten)
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Ich habe bei meiner BKK ..... einen privaten Auslandsreise - Krankenversicherungsschutz.
Barmenia Versicherungen. Ist auf der Rückseite der Chip-Karte vermerkt. -
Hallo,
ich bin im Leistungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse tätig und werde sowohl von meinen Versicherten wie auch im Bekanntenkreis häufig auf das Thema Versicherungsschutz im Ausland angesprochen.
Für Reisen außerhalb Europas gilt: Generell eine Auslandsreisezusatzversicherung, da es keine Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern gibt ( bei privaten Reisen ). Bei Entsendungen ins Ausland ist der Versicherungsschutz dort, sofern der Deutsche Arbeitsvertrag bestehen bleibt, mit dem zuständigen Personalbereich abzustimmen ( viele Arbeitgeber schließen Zusatzversicherungen für die Beschäftigten ab )
Für Reisen innerhalb Europas gibt es die EHIC ( European Health Insurance Card ), die - abgedruckt auf der Rückseite der normalen KV-Karte - das bietet, was früher der Auslandskrankenschein ( z.B. E111 ) war. Vorsicht: In Tunesien, der Türkei und in den Ländern des ehemaligen Jugoslaviens gibt es immer noch den Auslandskrankenschein in Papierform.
Es gibt gesetzliche Krankenversicherer, die für ihre Mitglieder private Zusatzversicherungen fürs Ausland abgeschlossen haben. Ansonsten gibt es günstige Zusatzvesicherungen ab ca. 5 EUR/Jahr.
Wird die EHIC/der Auslandskrankenschein in dem Reiseland nicht akzeptiert, ist die Rechnung privat zu bezahlen und nach der Rückkehr bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. In diesem Fall bezahlt die Krankenkasse die Kosten, die die Behandlung in Deutschland gekostet hätte ( nach dem EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab der Ärzte ). Nachdem also die für die jeweilige Behandlung Erstattungssumme errechnet wurde, wird noch die Praxisgebühr ( wird bei Notfällen in Deutschland immer fällig ), eine Verwaltungskostenpauschale sowie bei Medikamenten die Zuzahlungen in Abzug gebracht.
Ihr seht: Es kann zu einem ordentlichen Eigenanteil kommen. Den Differenzbetrag ( Erstattung Krankenkasse zum tatsächlichen Rechnungsbetrag ) übernimmt dann die Zusatzversicherung.
Ich persönlich hatte auch schon Fälle, wo Versicherte ( vom Krankenwagen ) in eine Privatklinik im Ausland eingeliefert wurden - ohne es zu wissen. Da man in Deutschland als gesetzlich Versicherter auch nicht in Privatkliniken behandelt werden darf, ist in solchen Fällen eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht möglich.
Mit einer privaten Zusatzversicherung entsteht hier gar kein Stress.Bei Fragen könnt ihr mich gerne anmailen.
Grüße
Thomas