Admin-Edit: JOY Hotels Pleite: Wie gehts weiter?
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@gabriela Maier:
es reicht jetzt einfach... Und daher werde ich Deine sinnfreien Beiträge in diesem Thread ab sofort auch kommentarlos löschen. Hinweise dazu hattest Du zu Genüge bekommen....
Vielleicht verstehst Du dann was wir meinen! -
hallo.
jetzt muss ich aber mal dem günter zustimmen, dass man sich keine gedanken mehr machen sollte, außer man hat vielleicht über einen veranstalter gebucht, der nur im net auftauch und den keiner kennt.
gerade bei unseren großen veranstaltern wird es zu 100% nicht passieren, dass 1. das geld weg ist, da der reisenden die forderung gegen den veranstalter hat und nicht gegen das hotel und
2. wird man nicht plötzlich am strand schlafen müssen.
sollte man wider erwarten in einem anderen hotel untergebracht werden, sollte man das beste daraus machen und nicht nur die negativen seiten sehen, da dies nicht zur erholung beiträgt.
ist das hotel dann vielleicht schlechter, hat man ja auch da die möglichkeit, noch schadenersatz zu fordern.
wer damit absolut nicht leben kann, hat ja wie schon erwähnt auch immer die möglichkeit zur umbuchung.
vor allem kann man auch vorab nie wissen, ob die gebuchten leistungen in einem hotel, wo man vielleicht auch schon war, den erfordernissen entsprechen. der urlaub könnte somit auch in einem joyhotel ohne insolvenz zum albtraum werden.
fazit und auch meine meinung: der urlaub ist sicher
abraham -
genau das meinte ich!
Wir haben diesen Thread zur Info an alle, die in JOY Hotels Urlaub machen werden als Info Thread umgewandelt. Daher bin ich Raduska, als Thread Opener dankbar.
Was gar keinen Sinn macht ist, User zu verunsichern- mit irgendwelchen Nebelbeiträgen.
Die TUI hat das Heft in die Hand genommen und die Sache geregelt. -
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Marcel. Es geht nur um das Management der Hotels..
Wer von den anderen Veranstaltern einbucht ist egal. Frage beantwortet?
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@a-braham
Zu Deinem 2. Punkt wurde aber von kein_zurück exakt beschrieben, dass er kein anderes Hotel in der Türkei buchen möchte! Und er nun Angst hat, dass es aufgrund der Insolvenz zu Beeinträchtigungen im Urlaub kommt, oder im GAU zur Schließung.
Daher wäre schon interessant, ob in diesem Fall ein außerordentliches Recht auf Stornierung oder Umbuchung greifen würde, wenn der Weiterbetrieb nicht garantiert wäre, was wohl jetzt der Fall scheint. Oder ob man dann dabei eher auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen muss, oder selbstbestimmt ein adäquates Alternativhotel buchen kann.
Generell gehen immer manche Hotelgesellschaften insolvent, andere expandieren. Und oft hat ersteres nicht wirklich Auswirkungen auf den Hotelbetrieb, der den Gästeservice betrifft. Lediglich der Hotelname wird ab- ein neuer angeschraubt und das Logo auf dem Geschäftspapier ändert sich. -
ad1979 wrote:
Das ist kein wunder ich war letztes jahr im joy nashira in titreyengöl , daß hotel ist schön und auch super pool aber der rest megaschlecht. Das essen war eine zumutung und die gäste fast nur aus dem ostblock , rumänen vor allem und polen , russen moldawier usw. Die kommen für wenig geld dahin und geben kaum was aus und dem kunden entsprechend ist auch die behandlung im hotel gewesen kein wunder das kein westeuropäer dahin geht , ich freue mich das es so gekommen ist, vielleicht übernimmt jemand der wieder besonders wert auf gästezufriedenheit achtet und weniger osteuropäer hinfliegenOT, ich weiß...
Wer weiß, wie viele Osteuropäer in Hotels landen, in denen Deutsche anfagen, ihre längst ausgetrieben geglaubte Herrenrassen-Mentalität auf peinlichste Art auszuleben, gegen Gäste und gegen das einheimische Personal. Es ist vermessen zu glauben, dass Ost"blöckler" ebenso ein eventuelles Recht auf Zufriedenheit hätten... Und Deutsche werden nicht erträglicher, weil man deren volltrunkenes Gegröle - anfänglich noch - versteht, oder sich beim Gedränge am Buffet verbal verständigen kann, oder die Liegestuhl-Okkupation schon längst gewohnt ist... -
olmaBLN wrote:
@a-braham
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Daher wäre schon interessant, ob in diesem Fall ein außerordentliches Recht auf Stornierung oder Umbuchung greifen würde, wenn der Weiterbetrieb nicht garantiert wäre, was wohl jetzt der Fall scheint. Oder ob man dann dabei eher auf Kulanz des Reiseveranstalters hoffen muss, oder selbstbestimmt ein adäquates Alternativhotel buchen kann.Vielleicht dazu noch eine Anmerkung:
Was ändert sich denn für den Kunden?
Er wohnt in seinem Hotel, das von einer Management-Gesellschaft der TUI Travel betrieben wird-- und bekommt die gebuchten Leistungen. Warum also ein Kündigungsrecht?
Ich behaupte mal, die Leistung der TUI-Management-Gruppe wird wohl kaum schlechter sein als die der vorhergehenden Betreiber. Alles andere wäre für mich eine Überraschung. Erfahrung mit Hotelbetrieb haben die zur Genüge ---und die guten Leute dazu auch! -
Die Frage hatte eher allgemeinen Charakter.
Als ich letztes Jahr in die Türkei fliegen wollte, bon ich über das SIDE ANTEMIS gestolpert und habe bei HC gelesen, dass die Bewertungen richtig schlecht wurden und Gäste - woher auch immer - wussten, dass der Betreiber insolvent ist und der Betrieb in den letzten Tagen liegt. Horrorgeschichten von Diebstählen und unmotiviertem Service, verdreckte Anlage. Nach dem Hinweis via HC, dass lt. RDM der Betreiber gewechselt hatte, zogen die Bewertungen wieder nach oben ( allerdings ist der jetzige Stand wieder extremst verheerend, also liegt der Wurm eher woanders ).
Die Frage also allgemein: Wäre im Falle von Involenz bedingter Mängel im Serviceablauf ein außerordentliches Rücktrittsrecht gegeben, oder nicht?
( wenn sich z.B. im oberen Beispiel abgezeichnet hätte, dass im Zeit der Insolvenz die Bewertungen nachweislich nach unten gehen... und im Nachhinein nach Betreiberwechsel auch wieder dauerhaft nach oben? )
Ich will ja noch mal klarstellen, dass ich dies nicht auf die JOY-Hotels beziehe... -
Da das Thema hier nicht passt will ich es hier auch nicht weiter verfolgen.
Mir ist bislang kein Fall bekannt, bei dem das zugetroffen hat.
Hotelbewertungen und deren subjektive Aussagen sind zudem ja kein Bestandteil des Vertrages, den man mit einem Reiseveranstalter abschließt.
Dieser Thread sollte Informationen zum Thema Joy bringen, mehr nicht. Das haben wir ausführlich getan- Alles andere verunsichert mehr, als es klärt! -
Las heute einen Fachbericht. Im deutschen Insolvenzrecht gibt es wohl eine Möglichkeit, mit der alten Geschäftsführung ( oder einer von den Besitzern eingesetzten neuen Geschäftsführung ) den Betrieb befristet und auch vom Gericht geduldet fortzuführen, um dann in Eigenregie eine einvernehmliche Lösung mit den Gläubigern zu erreichen. Das könnte auch bei Joy sein, wurde aber hier nicht klar definiert.
Gruss Gabriela
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Gabriela---lass es jetzt !!
Ich hab Dir schon mal geschrieben,dass Du die Leute hier mit Deinen Beiträgen nur verunsichert hast!
Die Joy- Kiste ist geregelt, ok? Die TUI-Leute werden zur Management-Übernahme Dein Halbwissen sicher nicht brauchen! :? -
Günter, warum bis du so aufgeregt ? Also sachlich: dann setze doch dein "Vollwissen" gegen mein angebliches Halbwissen. Ich habe mich hier insoweit korrgiert bzw. neu informiert, das es nach deutschem Insolvenzgesetz wohl doch möglich ist, die agierende Geschäftsführung oder eine andere Geschäftsführung vorerst ( befristet ) im Amt zu belassen. Durchaus möglich, das es in der Türkei auch so sein kann.
Aber dann kann man doch darüber einen sachlichen Beitrag schreiben, ohne grossen Firlefanz, anstatt ist schon alles in Ordnung, die Leute bei TUI wissen schon, was sie tun müssen.
Ich frage mich wirklich, warum du ein Thema, was heute in allen Bereichen passieren kann, nämlich das ein Unternehmen Pleite geht, so für die Reisebranche an die Seite schiebst ? Schlimm wie überall, das dort Arbeitsplätze verloren gehen, aber nichtsdestrotrotz ist es ein gewichtiges Thema für alle Urlauber. Denn sowas gab es doch noch nicht.
Und noch einmal: die Branche wird das Problem Joy lösen, keine Frage ! Kein Urlauber, der dort gebucht hat, wird auf seinen Urlaub verzichten müssen.
Aber: es gibt dennoch einen day after Joy. Und über das Problem wird man doch diskutieren dürfen, oder ?
Gruss Gabriela
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Ja, akzeptiere ich auch. Wenn es in der Türkei auch so ist. Aber kann man das nicht völlig emotionslos sachlich hier äussern ? Ich glaube schon, das Insolvenzen für Urlauber in Zukunft ein Problem werden. Und dann sollte es möglich sein, ganz ruhig darüber zu diskutieren.
Aber richtig: nicht in diesem thread.
Gruss Gabriela
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Dann lass es doch auch einfach ab sofort sein!!
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort und Anrede mehr als entbehrlich ist.
Hallo Günter,
ich verweise auf das deutsche Grundgesetz---Artikel 5---Absatz 1
und mehr möchte ich dazu nicht mehr sagen.Ich wünsche Dir und allen Usern eine schöne Zeit
lG
gardenmen
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Leider regelt das Grundgesetz aber nicht die Relevanz ... das tun hier nun mal Administratoren!
:?Urlauber, die Joy Hotels buchen wollen oder gebucht haben, müssen sich hier durch ein ziemliches Geschwafel lesen.
Auch die Menschenrechtskommission kann nicht verhindern, dass uninteressante Beiträge uninteressant bleiben!
