Doppelzimmer storniert- wer zahlt?
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Hallo,
natuerlich hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass der, der gebucht hat, Dir die Buchungsunterlagen offenlegt. Schreib diesen per Einschreiben/Rueckschein an Dir mindestens Kopien der gesamten Buchungsunterlagen auszuhaendigen, und zwar von allen relevanten Seiten, und setze eine angemessene Frist, bis wann das zu geschehen hat (2 Wochen).
Droh damit, dass Du bei fruchtlosem Verlauf einen Anwalt einschalten wirst und alle entstehenden Kosten gegen ihn geltend machst.
Selbst wenn Du den Veranstalter heraus bekommst, wirst Du da kaum eine Auskunft erhalten (Datenschutz). Wichtig ist, wie hier schon erwaehnt, was steht in den AGB. Wichtig ist auch, wie hier ebenfalls schon erwaehnt, an wen hast Du gezahlt???
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Lexilexi wrote:
@lugansk
lies die beiträge des to mal aufmerksam.
sie schrieb:
..."Mein Ex ist übringens nicht geschockt wenn ich sage das ich mitfahr - er möchte das ich mitfahr hat er gesagt... Man könnte sich ja trotzdem ein Zimmer teilen und sich wie "normale Menschen" verhalten..."Hallo Lexilexi!
Ich habe das gelesen, halte die Aussage aber für nicht glaubwürdig! Wenn er sie verlassen hat weil er sie nicht mehr mag oder ähnlich, wird er mit ihr nicht in den Urlaub fahren.
Entweder hat sie ihn verlassen oder, das er mit ihr zusammen ein Zimmer beziehen will ist eine leere Drohnung. -
Also, ich würde da mitfahren und denen für die 850 Euro derart den Urlaub vermiesen, dass die nie wieder auf die Idee kämen, so eine Masche abzuziehen.
Wo gibts denn sowas,dass ich einen Urlaub nicht stornieren darf?????
Abzgl. der üblichen Stornokosten, hat sie ihr komplettes Geld zurückzuerhalten.
Alles andere ist Betrug.
Übrigens, bei 1 veranstalter im Internet steht, dass man bis 4 Wochen vor Reiseantritt, noch eine Reiserücktrittversicherung abschliessen kann.
LG -
@ennnea
Es ist auch kein Problem Reiseversicherungen, sei es über den Veranstalter oder direkt, bis vier oder noch weniger Wochen vor der Reise (nachzu-)buchen. Aber, im Falle einer Trennung, egal wann diese erfolgt ist, wird wohl kaum ein Versicherer zahlen. -
AntoniaW wrote:
@ennnea
Es ist auch kein Problem Reiseversicherungen, sei es über den Veranstalter oder direkt, bis vier oder noch weniger Wochen vor der Reise (nachzu-)buchen. Aber, im Falle einer Trennung, egal wann diese erfolgt ist, wird wohl kaum ein Versicherer zahlen.natürlich nicht bei Trennung, gibt ja noch andere Gründe

