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Pauschalreise / verspaetete Rueckkehr

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernardo2001B Offline
    bernardo2001B Offline
    bernardo2001
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @SammyHoliday - @Housil

    Da liegt Ihr aber voellig daneben, ich bin Privatier - aber ein egoistischer.

    Wie ich schon mitteilte ist Niemand gezwungen eine Reise zu unternehmen. An der momentanen Rechtssprechung kann ich zwar nichts aendern, aber ich sehe einfach nicht ein, warum eine Fluggesellschaft oder der RV dafuer eintreten sollen, wenn Euch bei Euren Reisen durch hoehere Gewalt Mehrkosten entstehen.

    Die Sauerei ist doch, dass die Leistungstraeger das umlegen und in die naechste Kalkulation einbringen werden, was ja durchaus verstaendlich ist, denn die Verluste muessen ja ausgeglichen werden. Und wenn ich dann reise, dann zahle ich fuer meinen Flug nachtraeglich fuer Euer Missgeschick. Das ist nicht ok. Jetzt kommt nicht mit dem Spruch, dass es abzuwarten bleibt, ob sich das am Markt durchsetzen laesst.

    Sorry, das ist zwar hart - aber wuerdet Ihr fuer mich zahlen wollen, sicherlich nicht.

    😉 bernardo2001

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    • SammyHolidayS Offline
      SammyHolidayS Offline
      SammyHoliday
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      @ bernardo2001
       
      Teile zwar Deine Meinung nicht, aber das macht ja nichts. Wenn Du uns aber ein Missgeschick vorwirfst und dabei von höherer Gewalt sprichst, widersprichst Du Dich.

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      • grischtuG Offline
        grischtuG Offline
        grischtu
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Ich teile im Grundsatz bernardos Meinung. Diese immer weiter zunehmenden Konsumentenschutzverordnungen wie eben bspw. die Fluggastrechte u.ä. gehen von mir aus gesehen in die falsche Richtung, weil sie auf eine Vollversicherung für alle und alles hinauslaufen. Das treibt, wie bernardo richtig sagt, die Kosten in die Höhe, weil Fluggesellschaften und RV diese (verständlicherweise, sind ja gewinnorientierte Unternehmen und das ist gut so) früher oder später überwälzen werden.
        Viel wichtiger ist für mich aber, dass diese Gesetze die Eigenverantwortung, die für einen demokratischen Rechtsstaat, der prosperieren soll, so zentral und wichtig ist immer weiter beschneiden. Es sollte nun mal so sein (bleiben), dass primär der den Schaden hat, der geschädigt wurde -eine Vollversicherung für alles und alle ist unbezahlbar! Es muss jedem frei stehen welches Risiko er eingehen will und welches nicht, indem er sich privat/via Arbeitgeber gegen Schäden absichert. So wie das jeder von uns, bspw mit der Hausratversicherung oder der Autoversicherung, macht. Ich kann die Versicherung je nach meinem Risikoprofil und Möglichkeiten wählen und bezahle dann eine entsprechende Summe nach meinen (persönlichen) Bedürfnissen.
        Nur damit wir uns richtig verstehen ich bin auch nicht in der Reisebranche tätig und nicht egoistisch; nur liberal! 😉
        Gruss
        grischtu

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        • HousilH Offline
          HousilH Offline
          Housil
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Der Veranstallter hat unsere bereits bezahlten Rückflüge NICHT mehr durchgeführt und die Verträge gekündigt.
           
          DARUM geht es!
           
          Ich will nur mein Geld für die bereits bezahlten Flüge wieder welcher er lt.BGB hätte durchführen MÜSSEN - zu welchem Zeitpunkt auch immer.
          Aber genau das wurde ja vor Ort abgestritten und wir mussten noch einmal Flüge buchen UND bezahlen.
           
          @ bernardo: Hatte ich aber schon mal alles geschrieben...
          Es geht hier ja noch nicht einmal um unsere Mehrkosten, diese muß der RV eh zur Hälfte tragen, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
          Wir wurden bis dato vom RV ITS um €1.300 beschissen. Diese muß er uns wieder zurückbezahlen.

          Wer nichts weiß, muß alles glauben

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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @Housil

            Wenn ich §651 j BGB in Verbindung mit §651 e, 3, 1+2 BGB richtig auslege, dann muss der RV die urspruenglichen Rueckreisekosten, die er durch die Vertragskuendigung einspart, auf die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten anrechnen. Sind die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten hoeher als die urspruenglichen Rueckreisekosten, dann haben diese zusaetzlichen Kosten sowohl der RV als auch der Reisende je zur Haelfte zu tragen. Zu mehr ist der RV nicht verpflichtet.

            Er verliert durch die Kuendigung (hoehere Gewalt) den Anspruch auf den Reisepreis, das steht so im Gesetz. Da Du aber schon vor Ort gewesen bist, kann er fuer die getaetigten Aufwendungen, also Hinflug und Aufenthalt, die Bezahlung verlangen, auch das steht im Gesetz. Die Kosten fuer den Rueckflug, Differenz zwischen urspruenglichem Reisepreis und erbrachter Leistungen, muss er erstatten bzw., wie oben erklaert, verrechnen.

            Weitere Kosten, z.B. Verpflegung oder zusaetzliche Uebernachtungen, kannst Du nicht auf den RV abwaelzen. Ich finde, dass das im Gesetz eindeutig steht, man muss das nur lesen.

            @SammyHoliday
            Also ich sehe da ueberhaupt keinen Widerspruch. Wenn hoehere Gewalt kein Missgeschick ist, was dann. Ausgelegt bedeutet Missgeschick naemlich "ungluecklicher Zufall", und wie will man den Vulkanausbruch sonst nennen.......,

            Viele Gruesse
            bernardo2001

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            • Rita666R Offline
              Rita666R Offline
              Rita666
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hallo ihr Lieben!
              Habe die ganzen Wochen nun sehr gespannt diese Berichte gelesen. Höhere Gewalt und die Folgen, auch wie unterschiedlich die RV reagierten. Nun aber mal ehrlich der Vulkan ist im April ausgebrochen und er ist mehr oder wenig aktiv.
              Wie ist es denn mit den zukünftigen Reisen? Sprich nahe Zukunft (Sommer...)?
              Kann man da noch von höhere Gewalt sprechen, der RV ist sich doch jetzt bewußt, dass immer wieder diese Aschewolke Flughäfen lahm legen kann (vielleicht auch wird). Wenn er jetzt an die Verträge festhält (die vor dem Ausbruch für die Zukunft z.B. Sommer 2010 abgeschlossen wurden) und dann sobald eine Sperrung ist wieder kündigen kann, dass kann dann doch nicht mehr rechtens sein. Er ist sich doch der Gefahr bewusst. So wie alle die jezt noch buchen.
               
              LG Rita

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernardo2001B Offline
                bernardo2001B Offline
                bernardo2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @Rita666

                Das ist eine gute Frage. Ich denke mir, dass bei einem neuerlichen, auch bei mehreren, jedesmal wieder von hoeherer Gewalt auszugehen ist. Denn es ist ja nicht nur der eigentliche Ausbruch des Vulkans, der die Behinderung ausloest. Sondern - der Vulkan muss die Asche bis in eine bestimmte Hoehe schleudern, dann muss die Windrichtung stimmen und es darf nicht regnen.

                Erst wenn diese Faktoren optimal zusammen wirken tritt die Behinderung ein und das ist dann hoehere Gewalt, die beim geschlossenen Reisevertrag weder von der einen noch von der anderen Vertragsseite zu verantworten ist oder ausgeloest wurde.

                Viele Gruesse
                bernardo2001

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                • nate1N Offline
                  nate1N Offline
                  nate1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Es hat ja wohl nun mal jeder mittlerweile mitbekommen, dass derzeit ein bestimmter Vulkan aktiv ist und das Ende dieser Aktivität niemand vorhersagen kann. Wer also weiterhin Flugreisen bucht, handelt doch auf eigenes Risiko. Jeder ist mündig und kann frei entscheiden, niemand wird doch dazu gezwungen. Niemand kann für höhere Gewalt haftbar gemacht werden. Wer sollte das denn dann überhaupt sein?

                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Rita666R Offline
                    Rita666R Offline
                    Rita666
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    nate1 wrote:
                    Es hat ja wohl nun mal jeder mittlerweile mitbekommen, dass derzeit ein bestimmter Vulkan aktiv ist und das Ende dieser Aktivität niemand vorhersagen kann. Wer also weiterhin Flugreisen bucht, handelt doch auf eigenes Risiko. Jeder ist mündig und kann frei entscheiden, niemand wird doch dazu gezwungen. Niemand kann für höhere Gewalt haftbar gemacht werden. Wer sollte das denn dann überhaupt sein?

                    Hallo nate1,
                    es geht hier in meiner Frage eindeutig um Buchungen für zukünftige Reisen und co. die vorAusbruch des Vulkans getätigt wurden!!!!!
                    Gruß Rita

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SammyHolidayS Offline
                      SammyHolidayS Offline
                      SammyHoliday
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @bernardo2001:
                       
                      Missgeschick lt. Duden: durch Ungeschicklichkeit, Unvorsichtigkeit hervorgerufener ärgerlicher Vorfall...
                       
                      Soviel dazu...ich hasse Wortklauberei...aber wie Du an anderer Stelle schon erwähnt hast, kann für den Vulkanausbruch keiner was...und wenn Du vorschlägst nicht zu reisen...ist dieses Forum definitiv nicht das richtige.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AntoniaWA Offline
                        AntoniaWA Offline
                        AntoniaW
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        @SammyHoliday
                        DUDEN Rechtschreibung:
                        [durch Ungeschicklichkeit, Unvorsichtigkeit hervorgerufener] ärgerlicher VorfallMan beachte unbedingt die Klammern!
                         
                        DUDEN Herkunftswörterbuch:
                        Geschick, mittelhochdeutsch, Begebenheit, heute: Fügung, Schicksal
                        miss, mittelhochdeutsch, verwechselt, vertauscht, abgewechselt

                        @all
                        Entschuldigt bitte denn Off-Topic-Beitrag. Ich liebe die Sprachwissenschaft ...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HousilH Offline
                          HousilH Offline
                          Housil
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          bernardo2001 wrote:
                          @Housil

                          Wenn ich §651 j BGB in Verbindung mit §651 e, 3, 1+2 BGB richtig auslege, dann muss der RV die urspruenglichen Rueckreisekosten, die er durch die Vertragskuendigung einspart, auf die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten anrechnen. Sind die tatsaechlich entstandenen Rueckreisekosten hoeher als die urspruenglichen Rueckreisekosten, dann haben diese zusaetzlichen Kosten sowohl der RV als auch der Reisende je zur Haelfte zu tragen. Zu mehr ist der RV nicht verpflichtet.

                          Habe ich jemals etwas anderes behauptet euer Ehren?!
                           
                          ITS hat uns nicht mehr zurückgeflogen und dafür wollen wir den Reisepreis wieder erstattet haben.
                           
                          Was Mehrkosten sind sollte hinlänglich bekannt sein, danke aber trotzdem für die erneute Ausführung.
                           
                          Diese Woche geht die Klage raus, ITS hat bis dato - 2 Monate später - nicht reagiert.

                          Wer nichts weiß, muß alles glauben

                          1 Antwort Letzte Antwort
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