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Reisebüro hat nicht informiert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Wie wär's denn damit, die völlig zutreffende Feststellung von bernado und die anerkennenswert pragmatische Konsequenz von Tine einfach mal so stehen zu lassen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • Tine0983T Offline
      Tine0983T Offline
      Tine0983
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Völlig egal was Bernando hier schreibt. Wenn er will soll er doch.

      Ich hab aus meinem Fehler gelernt, stehe zu meiner Entscheidung, hab das Beste draus gemacht und fertig.
      Und die 50 Euro vom Reisebüro erhalt ich auch noch. Also, passt doch alles.

      Des nächste mal werd ich mich vorher informieren und somit is die Sache gegessen.

      Danke nochmal allen, die mir weitergeholfen und nett ihre Meinung geschrieben haben.

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      • Mr. RossyM Offline
        Mr. RossyM Offline
        Mr. Rossy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo,
        zuerst sei es mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass nachfolgend ich meine rein private Sicht darlege und dies ganz allgemein.
         
        So wie es dargelegt worden ist hat man hier wohl wieder einen Fall von besonders geschickter Gesprächsführung "erleiden" müssen.
         
        Doch die "Kundenführung"  hat dort ihre Grenzen wo es mit den durch Gesetz geschützten Rechten des / der Kunden kollidiert. Ob dies der Fall ist haben die betreffenden zu bewerten.
         
        Folgendes mag hierbei hilfreich sein: Nach §§ 6, 60 VVG soll der Kunde persönlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Wünsche und Bedürfnisse beraten werden – das Ergebnis der Beratung muss anschließend dokumentiert werden.
         
        Die Beratung muß Verauen rechtfetigen sonnst liegt c.i.c vor C.i.C? Nun, Culpa in contrahendo - „Verschulden beim Vertragsschluss": Während Vertragsverhandlungen gilt bereits ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, dessen schuldhafte Verletzung zu Schadenersatz führen kann. I
        nsbesondere besteht eine Pflicht zur Offenlegung wichtiger Umstände, die den abzuschliessenden Vertrag betreffen und die die Gegenpartei nicht kennt. c.i.c. Quelle Wikipedia.
         
        Das LAndgericht Bremen hat zu einer ähnlichen Fragestellung wie folgte geurteilt:
        Zitat:
        "a) Es bleibt offen, ob zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustandekommt.

        b) Nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden wird das Reisebüro bei den Informationen über die Durchführung der konkreten gewählten Reise jedenfalls nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig."
        BGH, Urteil vom 25. 4. 2006 - X ZR 198/ 04; LG Bremen

        Im Gesetz könnte man auch hier fündig werden: BGB §§

        Rein persönlich scheint mir der Vortrag von Reisemängeln einen Versuch wert sein.
        mfG
        Mr. Rossy

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          cic? Bei einem Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Urlauber, welcher vom Reisebüro lediglich vermittelt worden ist?
          Und was hat ein Reisebüro mit dem VVG ( Versicherungsvertragsgesetz ) zu tun, mal gänzlich abgesehen davon, dass ein Reisebüro ganz sicher nicht einer Dokumentationspflicht seiner Beratungen unterliegt. ( Wäre auch noch schöner ).
           
          Also manche sollte wirklich erst nochmal nachdenken, bevor sie hier so komische Sachen daherposten und andere User verwirren.
           
          VG.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • Mr. RossyM Offline
            Mr. RossyM Offline
            Mr. Rossy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo,
            o.k. ich habe mich zu entshuldigen!
             
            Doch es gilt zu bedenken nicht alle Reisebüro´s sind lediglich  "Mittler". Und ein reisebüro hat ja auch Versicherungen im Angebot -  nicht oder?!
             
            Wieso kann c.i.c. nicht auch auf eine beratung im reisebüro angewendet werden, da dort doch ein Vertrag zustande kommt? Darf man deine ausführungen so vestehen, dass nach deiner Ansicht ein Reisebüro für die Beratung keine Haftung treffen kann?
             
            Hierzu habe ich folgendes gefunden:
            Zitat: "Denn eine etwaige eigene Haftung des Reisebüros würde jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, nur die Beratung bei der Auswahl der Reise betreffen. E.d.Z. Fundstelle: Urteil vom 25.4.2006, Aktenzeichen X ZR 198/04
            Autor: Dr. Otto Bretzinger / Jurist

            mfG
            Mr. Rosy

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            • omaliO Offline
              omaliO Offline
              omali
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @Mr.Rossi
              Bist momentan ja bei vielen Themen mit deinen auf Gesetze hinweisenden Ratschlägen ❓   unterwegs. Jedesmal erweckt es auf mich den Eindruck, als würdest du fleißig üben, Gesetze zu interpretieren. Aber irgendwie klappt das bei dir nicht, denn du trägst eher zur Verwirrung bei. Auf keinen Fall hilfst du den hier Ratsuchenden mit deinen Beiträgen! :?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • CaptainJarekC Offline
                CaptainJarekC Offline
                CaptainJarek
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Bei Reiseversicherungen die ein Reisebüro vermittelt handelt es sich - finanziell gesehen ( Prämienhöhe ) - um solche Peanuts, dass das VVG meines Wissens nach ohne Relevanz ist.
                 
                Im Reisebüro kommt kein Vertrag zu Stande, es wird lediglich zwischen den Vertragsparteien vermittelt ( es sei denn das Reisebüro ist selbst Händler/Veranstalter und nicht bloß Handelsvertreter/Vermittler ).
                 
                Und ja, Du darfst meine Ausführungen so verstehen, dass ein RB regelmäßig nicht für seine Beratung haftbar gemacht werden kann. ( Ausnahmen à la Rollstuhlfahrer in die Berge in ein nicht behindertengerechtes Hotel geschickt etc. mal ausgenommen. )

                Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                • Sunny1506S Offline
                  Sunny1506S Offline
                  Sunny1506
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Mein erster Eindruck von Mr. Rossy ist auch der:
                  Was ist denn das wieder mal für ein Vogel.
                  Taucht plötzlich auf und spielt Richter der Gerechten und Hilflosen in sämtlichen Kategorien. Auch die Reiseberichte/Hotelbewertungen lesen sich für mich so als fahre man nur zum bemängeln in Urlaub. Aber vielleicht könnte Mr. Rossy mal erklären was die Postings hier bezwecken sollen. Auf § hinweisen können wir alle und lesen hoffentlich auch!

                  Gruss die Sunny

                  Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Mr. RossyM Offline
                    Mr. RossyM Offline
                    Mr. Rossy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,
                     
                    Das Reisebüro sei der richtige Ansprechpartner für die Beschwerde, wenn man dort eindeutig falsche Auskünfte erhalten habe, sagt die Verbraucherschützerin. .. Und auch das kann vorkommen: Im Reisebüro wird über das Ziel mehr versprochen, als im Katalog beschrieben. „Stehen die vom Reisebüromitarbeiter versprochenen Leistungen im Widerspruch zum Katalog des Veranstalters, kann man direkt beim Büro Regress fordern", erläutert Wagner.
                    Quelle: Focus zitat von Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
                     
                    oder

                    Es ist Rammadan und das RB schweigt, dann Haftung.
                    Fundstelle: LG Dortmund, 24.8.2007 - Az: 17 S 45/07

                    Der Reisevermittlungsvertrag - hat die Beratung des Kunden bei der Auswahl oder Zusammenstellung einer entsprechenden Reise zum Gegenstand. Wird hier falsch beraten und entstehen hierdurch Nachteile, haftet das Reisebüro.
                    Fundstelle: Kanzlei - Jens-Uwe Hoffmann, Roland Franken

                    mfG
                    Mr. Rossy
                     
                    Persönlich wird von mir die Vemutung vertreten dass ein Geschäftsbesorgungsvertrag vorliegt, wenn man in einem Reisebüro bucht. Auch hieraus könnten sich Pflichten ergeben die eine Haftung sehr wohl begründen können.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarekC Offline
                      CaptainJarek
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Das war´s für mich. Klarer Fall von Troll!
                       
                      Don´t feed the trolls!

                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        bernardo2001 wrote:
                        Sorry, aber seit wann ist es denn eine Falschberatung, wenn ein Reisebueromensch einem Kunden eine Destination schmackhaft macht. Und wenn der Kunde sich dann auch noch von dieser Destination ueberzeugen laesst und bucht, dann ist das doch ein Topp-Verkaeufer.
                        ......

                        grundsätzlich gebe ich dir schon recht.
                        wenn der kunde "nein" sagt, fängt erst das verkaufen an.
                         
                        ich bezog mich aber auf die aussage, dass der to die vorzüge des veranstalters a dargelegt wurden, jedoch über veranstalter b eingebucht wurde.
                        das geht meines erachtens schon in richtung falsche beratung.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • anika1412A Offline
                          anika1412A Offline
                          anika1412
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Mr. Rossy wrote:
                          Es ist Rammadan und das RB schweigt, dann Haftung.
                          Fundstelle: LG Dortmund, 24.8.2007 - Az: 17 S 45/07

                          😄
                          Hast du überhaupt gelesen, was dort drin steht?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sunny1506S Offline
                            Sunny1506S Offline
                            Sunny1506
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Lesen wird doch völlig überbewertet 😉 😄

                            Lieben Gruss die Sunny

                            Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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