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Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @soedergren:

    richtig, meine Bemerkung zur evtl. Berufung war auch rein profilaktisch. Der TO hat hier sehr "offensiv" seinen Sieg verkündet, und es gab dazu Anmerkungen von anderen usern, ob das Urteil denn schon rechtskräftig sei. Nur deswegen meine Anmerkung.

    Allerdings wenn ich schon beim "Klugsch...." bin, rein theoretisch wäre auch noch in der Verhandlung ein anderes Szenarium denkbar: der Richter lässt erkennen, das er dem Vortrag des Klägers glaubt, und legt dem Beklagtem ( hier dem RV ) nahe, die Forderung des Klägers anzuerkennen, was dieser dann auch akzeptiert. Dann kann der Richter tatsächlich sofort in der mündlichen Verhandlug ein "Anerkennungsurteil" sprechen und die schriftliche Begründung dazu dann nachliefern. Was ich hier aber nicht glaube, aber richtig ist: der TO ist gefordert, mehr Info`s zu liefern.

    Gruss Gabriela

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...  🙂

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      • bastianberlinB Offline
        bastianberlinB Offline
        bastianberlin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        soedergren wrote:
        @karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...  🙂

        Also für alle hier der Wortlaut des gestern erhaltenen Gerichtsschreibens:
         
        Geschäftszeichen: 113 C 62/10
         
        Amtsgericht Mitte, Im Namen des Volkes, Urteil:
        Im Rechtsstreit TUI (Klägerin) gegen mich (Beklagter) hat das AG Mitte ZPA 113, für Recht erkannt:
        Die Klage wird abgewiesen!
        Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
        Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
         
        Dieses Urteil ergeht gemäß § 313 ZPO und beruht auf den vom Beklagten dargestellten Umständen.
         
        Nebenentscheidung : §§ 91 ZPO, 708 Nr.11, 713 ZPO
         
        Eine Berufung wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs.2 Nr.2, Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.
         
        Bumms - Aus - Feierabend (dies ist ein Kommentar von mir und nicht Bestandteil des Urteils)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • karin324K Offline
          karin324K Offline
          karin324
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          kann mir mal jemand auf die sprünge helfen? ich versteh nicht so ganz, WAS denn nun hier von WEM gewonnen wurde ❓
           
          tui war ja anscheinend der kläger....................warum haben die geklagt?
           
          ich habe das ganze eigentlich so verstanden, dass bastianberlin tui wegen den mehrkosten seiner reise verklagt hat und gewonnen hat. dem scheint aber nicht so zu sein.........in dem schriftsatz steht ja das bastianberlin der beklagte ist.

          karin

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Yepp, genau das habe ich mich auch gefragt.
             
            Koennte ja sein dass TUI wegen Rufschaedigung geklagt hat und der Richter meinte, ne - dafuer reicht es nicht. 😉
             
            @bastianberlin: Wenn du hier schon alle angreifst dann solltest du nicht Nebelbomben werfen sondern alle Fakten auf den Tisch legen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AlikaA Offline
              AlikaA Offline
              Alika
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @bastianberlin
              Deine Rechnung wirst Du ja wohl komplett bezahlt haben und einen Schadenersatz erhälst Du offensichtlich auch nicht.
              Verstehe das Ganze nicht - vielleicht ist es auch die Hitze ❓
              Gruß
              Alika

              Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bastianberlinB Offline
                bastianberlinB Offline
                bastianberlin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Dass es vielleicht nochmal kurz klar wird:
                 
                TUI hatte von mir vor Ort die Entrichtung von 420,- € extra verlangt.
                Ich habe denen meine Bankdaten gegeben und die Abbuchung unter Vorbehalt genehmigt.
                Zurück in Deutschland, habe ich den Betrag zurückbuchen lassen!
                Und auf diese Zahlung hatte mich die TUI verklagt - und verloren!
                 
                Muss mich entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Rückbuchung unerwähnt liess - insofern waren Verständnissprobleme vorprogrammiert.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • karin324K Offline
                  karin324K Offline
                  karin324
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  ok, mit dieser erklärung macht es dann sinn 😉
                   
                  herzlichen glückwunsch!

                  karin

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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Liege ich mit der Annahme richtig, dass das Amtsgericht "Mitte" ein Berliner Amtsgericht ist ? Das würde bedeuten, das die Nachforderung der TUI nichts mit dem eigentlichen Reisevertrag zu tun gehabt hat, und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. Wäre deswegen schon interessant, da div. RV mittlerweile nach der Flugaschenkatastrophe die Urlauber mit pauschalen Nachforderungen behelligen. Das würde dann analog wohl auch für evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. der Nachforderungen gelten. Kostet also für die TUI `ne Menge Geld für in der Regel nicht so involvierte Korrespondenzanwälte, und es fehlt der TUI das heimische Stadion, wo sich Richter und Unternehmensanwälte aus der täglichen Routine bestens kennen.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bastianberlinB Offline
                      bastianberlinB Offline
                      bastianberlin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Zitat ist unnötig

                      ja - damit liegts du richtig

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        gabriela_maier wrote:
                        ...., und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. ..

                        vermutlich wohl eher, weil der beklagte aus berlin kommt.
                        da gehe ich bei dem nich einfach mal von aus.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Richtig!
                             
                            Schlieslich hat Tui geklagt und nicht der Reisende.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • June2J Offline
                              June2J Offline
                              June2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @gabi: das urteil hätte dann auch "anerkenntnisurteil" und nicht "anerkennungsurteil" geheißen..... :?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • soedergrenS Offline
                                soedergrenS Offline
                                soedergren
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                gabriela_maier wrote:
                                Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt.

                                Nein, sorry Gaby, das hat mit deinen "geliebten" Veranstalter-AGB überhaupt nichts zu tun.

                                Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB gilt nur für Vollkaufleute (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, siehe §38 ZPO), nicht für Verbraucher. Im Verhältnis RV zu Urlaubs-Reisendem hat die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB keinerlei Wirkung (anders wäre es bei Geschäftsreisenden). Zuständig ist in diesem Fall immer das Gericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten.

                                Dass so oft Verfahren in Hannover anhängig sind liegt einfach daran, dass der dort ansässige RV in diesen Verfahren Beklagter ist.

                                In dem hier vorliegenden Verfahren war der RV aber Kläger, der Beklagte wohnt in Berlin (Mitte), also war das AG Mitte zuständig. Von RV-AGB keine Spur 😉

                                Nur nebenbei: zahlt ein Urlaubs-Reisender eine "Vulkanasche-Rechnung" nicht, wird der RV klagen und der Reisende ist Beklagter und ganz selbstverständlich wird das Verfahren dann am für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geführt. Auch das hat nichts mit den AGB des RV zu tun.

                                Gruß,

                                soedergren

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Das ist alles richtig. Aber ein bischen klugsch..... will ich trotzdem. Nicht immer ist der Gerichtstand am Ort des Beklagten, da gibt es einige Ausnahmen. Beispiel ? Du bist Mitglied eines Vereines, der aber nicht an deinem Wohnsitz seinen Standort und seine Geschäftsstelle hat. Verklagt dich der Verein, weil du z.B. einen Beitrag schuldig bleibst, ist das Gericht am Ort des eingetragenen Vereines zuständig. Ich könnte noch was OT dazu sagen. aber mir ging es hier nur darum, den sich hier in anderen threads artikulierenden usern Mut zu machen. Im Gegensatz zu den "normalen" Streitigkeiten mit einem RV, von dem der Reisende was will -z.B. Schadensersatz- muss er seinem Geld nicht nachlaufen. Es ist total umgekehrt, das Risiko liegt in höherem Masse beim Kläger, und -um es gaz vorsichtig auszudrücken- es ist kein Nachteil, die Sache in seinem heimatlichem Gericht auszutragen.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @gabi
                                    wenn die anderen - wie du zum schluß sagst - alles richtig schreiben, warum erst dieses posting?

                                    gabriela_maier wrote:
                                    Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.

                                    der unterschied ist, wer der kläger und wer der beklagte ist.
                                    meistens wird tui verklagt, weil reisende mängel einklagen wollen.
                                    dann wird in hannover verhandelt.
                                    wenn die tui aber einen gast verklagt, wird am wohnort des gastes verhandelt.
                                     
                                    ist doch eigentlich nicht so schwer.
                                     
                                    und dein letztes beispiel mit dem verein ist doch sonnenklar.
                                    gibt es einen verein oder eine firma mit mehreren sitzen, orientiert man sich immer am stammsitz.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • bastianberlinB bastianberlin

                                      So - meine lieben "Experten" hier im Forum,
                                       
                                      das Gericht hat sich meiner Meinung angeschlossen. Heisst, ich habe Recht und die TUI unrecht.
                                      Wenn alle kommentierenden "Klugschei..." mit sich machen lassen, was die TUI (oder eben ein anderer Reiseveranstalter) will - so ist das wohl ihr Problem.
                                      Allen anderen kann ich zurufen: "Wehrt euch - auch wenn's ein grosser Gegner ist"
                                       
                                      Danke an alle Leser, die ähnlich empfanden und vor allem Dank an die deutsche Rechtsprechung!

                                      welejuW Offline
                                      welejuW Offline
                                      weleju
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Hallo,

                                      es ist zwar lange her, aber gibt es ein Gerichtsurteil? Haben das gleiche Problem und es könnte uns helfen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
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                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Willkommen im Forum von HolidayCheck, weleju ... ☀
                                        Präzisiere doch einmal dein Problem, Details können sehr wichtig sein.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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