Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
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richtig, meine Bemerkung zur evtl. Berufung war auch rein profilaktisch. Der TO hat hier sehr "offensiv" seinen Sieg verkündet, und es gab dazu Anmerkungen von anderen usern, ob das Urteil denn schon rechtskräftig sei. Nur deswegen meine Anmerkung.
Allerdings wenn ich schon beim "Klugsch...." bin, rein theoretisch wäre auch noch in der Verhandlung ein anderes Szenarium denkbar: der Richter lässt erkennen, das er dem Vortrag des Klägers glaubt, und legt dem Beklagtem ( hier dem RV ) nahe, die Forderung des Klägers anzuerkennen, was dieser dann auch akzeptiert. Dann kann der Richter tatsächlich sofort in der mündlichen Verhandlug ein "Anerkennungsurteil" sprechen und die schriftliche Begründung dazu dann nachliefern. Was ich hier aber nicht glaube, aber richtig ist: der TO ist gefordert, mehr Info`s zu liefern.
Gruss Gabriela
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@karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...

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soedergren wrote:
@karlchenco, ne, das wär wohl ein bißchen kompliziert und auch zu viel verlangt... aber zumindest eine Zusammenfassung der Fakten (Urteil / Schriftsatz / Vergleich ??) wär doch ganz nett. Wie gesagt, warten wir's ab...
Also für alle hier der Wortlaut des gestern erhaltenen Gerichtsschreibens:
Geschäftszeichen: 113 C 62/10
Amtsgericht Mitte, Im Namen des Volkes, Urteil:
Im Rechtsstreit TUI (Klägerin) gegen mich (Beklagter) hat das AG Mitte ZPA 113, für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen!
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Dieses Urteil ergeht gemäß § 313 ZPO und beruht auf den vom Beklagten dargestellten Umständen.
Nebenentscheidung : §§ 91 ZPO, 708 Nr.11, 713 ZPO
Eine Berufung wird nicht zugelassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs.2 Nr.2, Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.
Bumms - Aus - Feierabend (dies ist ein Kommentar von mir und nicht Bestandteil des Urteils) -
kann mir mal jemand auf die sprünge helfen? ich versteh nicht so ganz, WAS denn nun hier von WEM gewonnen wurde

tui war ja anscheinend der kläger....................warum haben die geklagt?
ich habe das ganze eigentlich so verstanden, dass bastianberlin tui wegen den mehrkosten seiner reise verklagt hat und gewonnen hat. dem scheint aber nicht so zu sein.........in dem schriftsatz steht ja das bastianberlin der beklagte ist. -
Yepp, genau das habe ich mich auch gefragt.
Koennte ja sein dass TUI wegen Rufschaedigung geklagt hat und der Richter meinte, ne - dafuer reicht es nicht.
@bastianberlin: Wenn du hier schon alle angreifst dann solltest du nicht Nebelbomben werfen sondern alle Fakten auf den Tisch legen. -
@bastianberlin
Deine Rechnung wirst Du ja wohl komplett bezahlt haben und einen Schadenersatz erhälst Du offensichtlich auch nicht.
Verstehe das Ganze nicht - vielleicht ist es auch die Hitze
Gruß
Alika -
Dass es vielleicht nochmal kurz klar wird:
TUI hatte von mir vor Ort die Entrichtung von 420,- € extra verlangt.
Ich habe denen meine Bankdaten gegeben und die Abbuchung unter Vorbehalt genehmigt.
Zurück in Deutschland, habe ich den Betrag zurückbuchen lassen!
Und auf diese Zahlung hatte mich die TUI verklagt - und verloren!
Muss mich entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Rückbuchung unerwähnt liess - insofern waren Verständnissprobleme vorprogrammiert. -
Liege ich mit der Annahme richtig, dass das Amtsgericht "Mitte" ein Berliner Amtsgericht ist ? Das würde bedeuten, das die Nachforderung der TUI nichts mit dem eigentlichen Reisevertrag zu tun gehabt hat, und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. Wäre deswegen schon interessant, da div. RV mittlerweile nach der Flugaschenkatastrophe die Urlauber mit pauschalen Nachforderungen behelligen. Das würde dann analog wohl auch für evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. der Nachforderungen gelten. Kostet also für die TUI `ne Menge Geld für in der Regel nicht so involvierte Korrespondenzanwälte, und es fehlt der TUI das heimische Stadion, wo sich Richter und Unternehmensanwälte aus der täglichen Routine bestens kennen.
Gruss Gabriela
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Zitat ist unnötig
ja - damit liegts du richtig
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Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.
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gabriela_maier wrote:
Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt.Nein, sorry Gaby, das hat mit deinen "geliebten" Veranstalter-AGB überhaupt nichts zu tun.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB gilt nur für Vollkaufleute (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, siehe §38 ZPO), nicht für Verbraucher. Im Verhältnis RV zu Urlaubs-Reisendem hat die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB keinerlei Wirkung (anders wäre es bei Geschäftsreisenden). Zuständig ist in diesem Fall immer das Gericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten.
Dass so oft Verfahren in Hannover anhängig sind liegt einfach daran, dass der dort ansässige RV in diesen Verfahren Beklagter ist.
In dem hier vorliegenden Verfahren war der RV aber Kläger, der Beklagte wohnt in Berlin (Mitte), also war das AG Mitte zuständig. Von RV-AGB keine Spur

Nur nebenbei: zahlt ein Urlaubs-Reisender eine "Vulkanasche-Rechnung" nicht, wird der RV klagen und der Reisende ist Beklagter und ganz selbstverständlich wird das Verfahren dann am für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht geführt. Auch das hat nichts mit den AGB des RV zu tun.
Gruß,
soedergren
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Das ist alles richtig. Aber ein bischen klugsch..... will ich trotzdem. Nicht immer ist der Gerichtstand am Ort des Beklagten, da gibt es einige Ausnahmen. Beispiel ? Du bist Mitglied eines Vereines, der aber nicht an deinem Wohnsitz seinen Standort und seine Geschäftsstelle hat. Verklagt dich der Verein, weil du z.B. einen Beitrag schuldig bleibst, ist das Gericht am Ort des eingetragenen Vereines zuständig. Ich könnte noch was OT dazu sagen. aber mir ging es hier nur darum, den sich hier in anderen threads artikulierenden usern Mut zu machen. Im Gegensatz zu den "normalen" Streitigkeiten mit einem RV, von dem der Reisende was will -z.B. Schadensersatz- muss er seinem Geld nicht nachlaufen. Es ist total umgekehrt, das Risiko liegt in höherem Masse beim Kläger, und -um es gaz vorsichtig auszudrücken- es ist kein Nachteil, die Sache in seinem heimatlichem Gericht auszutragen.
Gruss Gabriela
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@gabi
wenn die anderen - wie du zum schluß sagst - alles richtig schreiben, warum erst dieses posting?gabriela_maier wrote:
Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.der unterschied ist, wer der kläger und wer der beklagte ist.
meistens wird tui verklagt, weil reisende mängel einklagen wollen.
dann wird in hannover verhandelt.
wenn die tui aber einen gast verklagt, wird am wohnort des gastes verhandelt.
ist doch eigentlich nicht so schwer.
und dein letztes beispiel mit dem verein ist doch sonnenklar.
gibt es einen verein oder eine firma mit mehreren sitzen, orientiert man sich immer am stammsitz. -
So - meine lieben "Experten" hier im Forum,
das Gericht hat sich meiner Meinung angeschlossen. Heisst, ich habe Recht und die TUI unrecht.
Wenn alle kommentierenden "Klugschei..." mit sich machen lassen, was die TUI (oder eben ein anderer Reiseveranstalter) will - so ist das wohl ihr Problem.
Allen anderen kann ich zurufen: "Wehrt euch - auch wenn's ein grosser Gegner ist"
Danke an alle Leser, die ähnlich empfanden und vor allem Dank an die deutsche Rechtsprechung! -
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