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Reisepreiserhöhung aufgrund Währungsverfall

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
38 Beiträge 13 Kommentatoren 11.7k Aufrufe
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  • altlöwin63A Offline
    altlöwin63A Offline
    altlöwin63
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Also für den Kunden:

    teurer ja, billiger Nein

    Richtig ?

    Gruß
    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
    (Zitat Horst Seehofer-2015)

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @sonnensuechtig

      Vielleicht hilft Dir dieses BGH-Urteil bei der Bewertung Deiner Eingangsfrage: 
      www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=4986&referrer=110
       
      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Beinahe nicht zu fassen, dass das so viel Irritationen hervorruft. Wollte mich eigentlich nicht mehr äussern, aber vielleicht hilft dieser Beitrag zur Klärung:

        1.) Ein Reisevertrag, der die vereinbarten Leistungen beinhaltet und den Reisepreis in Euro angibt ( auch wenn ein grosser Teil der Leistungen im Ausland erbracht werden) ist völlig unabhängig von Währungsschwankungen. Der Preis in Euro gilt uneingeschränkt.

        2.) ein Reisevertrag, der alle ( oder nur Teilbereiche, die aber beziffert werden müssen ) Leistungen in einer Fremdwährung ausweist, die aber zum Tagespreis des Angebotes in Euro umgerechnet worden sind und mit Hinweis versehen werden, das sich eben wegen Währungsschwankungen Änderungen zum Leistungsdatum ergeben können, dürfen bzw müssen zum aktuellen Tagespreis abgerechnet werden.

        3.) Der § 651 BGB ff. grenzt aber die Umrechnung in den Tagespreis ein, das ist nur bis 20 Tage vor Reiseantritt möglich.

        Wer in seinem Reisevertrag keine Leistung auffindet, die in einer Fremdwährung angegeben ist, hat Währungsschwankungen überhaupt nicht zu fürchten.

        Ein RV sichert seinen Einkauf, den er in Fremdwährungen zu zahlen hat, mit entsprechenden Devisengeschäften ab. Er kauft also .B. den Dollar, wenn der zum Euro günstig ist und parkt ihn auf einem Devisenkonto. Kann natürlich den Dollar auf diesem Konto wieder verkaufen, wenn der Wechselkurs zum Euro sich entsprechend ändert. Ein ganz normales Bankgeschäft. Er ist also von -auch kurzfristigen- Währungsschwankungen völlig unabhängig. Wenn er das nicht absichert: selbst schuld !!

        Gruss Gabriela

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        • bernardo2001B Offline
          bernardo2001B Offline
          bernardo2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @altloewin63

          Und wie oft wird der Reisepreis im Laufe der Saison fuer diverse Angebote nach unten zu Gunsten des Kunden veraendert??? Auch wenn dann dort meinetwegen steht, Last-Minute-Angebot oder was weiss ich.....

          Das hat nicht immer damit zu tun, dass Leistungstraeger, wie Hotels, ihre Preise nach unten veraendern, sondern das hat auch oft genug damit zu tun, dass Waehrungsschwankungen Verguenstigungen ausloesen, die dann von den RV an den Kunden weitergegeben werden, aber in der Werbung u.U. anders dargestellt werden.

          Aber so etwas nimmt man als Selbstverstaendlichkeit hin und spaeter wird behauptet, dass es solche Preisvorteile fuer Kunden nicht gibt. Seltsam, seltsam!

          Viele Gruesse
          bernardo2001

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo!
             
            Praktisch jeder Reiseveranstalter hat folgendes in den AGB´s stehen:
             
            Wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt und der Reise mehr als 4 Monate liegen dürfen die Preise nachträglich erhöht werden, wenn dem Veranstalter z.B. wegen Flugpreiserhöhungen Mehrkosten erstehen.
            Der Veranstalter muß dies nachweisen.
            Die Forderungen dürfen spätestens 21 Tage vor der Reise gestellt werden. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% kann der Reisende kostenlos von der Reise zurück treten.
             
            Leider bleibt man in diesem Fall auf den Kosten von Reiseversicherungen, Visum etc. sitzen. 😞

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @GM
               
              Ich habe keine Ahnung aus welcher Quelle du deine Punkte 1. und 2. zitierst, aber im Para 651 steht eine etwas andere Version.
               
              Deshalb zitiere ich einfach mal den ersten Satze von Para 651 a (4) BGB:
               
              (4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
               
              Zitat Ende
               
              Wie man sieht muessen im Vertrag zwar "Angaben zur Berechnung" stehen, ich kann aber beim besten Willen keinen Hinweis finden dass Erhoehungen nur erfolgen duerfen wenn Leistungen, im Vertrag, in Fremdwaehrungen ausgewiesen sind.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Ich glaube es nicht, so ein rechtlich einwandfreies Problem:

                wir reden hier von Währungsschwankungen, die der TO nach Angaben des RV zu tragen hätte. Diese müssten im Reisevertrag  v o r h e r  bewertet und benannt werden. Und nur dazu habe ich meine Anmerkujngen gemacht. Aber es ist richtig: es könnte auch drinstehen, das sich der Flugpreis erhöhen könnte, oder die Taxikosten für den transfer, oder das ortsübliche bereits vom RV bereits bezahlte Trinkgeld. Alles möglich, aber es müsste als Risiko im Reisevertrag benannt worden sein. Das steht im § 651 ff. im BGB.

                Gruss Gabriela

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  RICHTIG!!! Endlich sagst du es mal selber:
                   
                  "Diese muessten im Reisevertrag v o r h e r bewertet und benannt werden"
                   
                  Und nicht wie du in deinem Beitrag oben behaupest "...Reisepreis in Euro.....ist voellig unabhaengig von Waehrungsschwankungen..."
                   
                  oder auf Seite 1 "Wer reisen in Euro anbietet ist alleine fuer Wechselkursschwankumgen verantwortlich" und im gleichen Posting "Der Reisepreis in Euro im Vertrag ist bindend" und auch "Anders waere es nur, wenn Teilbereiche .... in auslaendischer Waehrung angegeben wurden..."

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Sag mal, meinst du deinen Beitrag wirklich ernst ? Hast du eigentlich alles nachgelesen ? Nee, mir langt es jetzt wirklich ! Schlusswort: Trappatoni, ich habe fertig !

                    Falls der TO von mir noch was wissen möchte, gerne eine PN.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      JA ich habe alles nachgelesen und DEINE Aussagen zitiert.
                       
                      Ich denke da waere eher angebracht dass du nochmal alles nachliest. Insbesondere deine eigenen Postings.
                       
                      Ich hoere jetzt hier aber auch auf, denn mir reicht es ebenfalls.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • karlchencoK Offline
                        karlchencoK Offline
                        karlchenco
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @bernardo
                        rote karte und platzverweis? 😛
                         
                        zum thema:
                        hat mich in hinblick auf unsere reise nächste woche interessiert.
                        haben allerdings alles privat gebucht - nichts übers RB.
                        alle preise in kan. dollar.
                        demzufolge ist klar, dass es teurer wird, obwohl die preise in dollar sich nicht verändert haben  😞
                        kann man nichts machen.
                         
                        wie es sich bei einer buchung übers reisebüro verhält, weiß ich leider nicht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ganz einfach:

                          Reisebestätigung ( Buchung übers RB ) Preise in kanadischen Dollar, umgerechnet am Tage des Reisevertrages zum Tageskurs in Euro: Währungsrisiko bleibt bis 20 Tage vor Reiseantritt, danach nicht mehr !!

                          Reisebestätigung wie vorher ausschliesslich Leistungen und Preise in Euro: absolut kein Währungsrisiko.

                          Das meint übrigens das BGB mit Benennung im Reisevertrag von Währungsrisiken: es muss verifiziert sein.

                          Ich finde es übrigens auch schade, das hier einige Beiträge gelöscht wurden. Damit meine ich aber nicht die Verbalinjurien von travelmind.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • curiosusC Offline
                            curiosusC Offline
                            curiosus
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            ...lest einfach mal in der Netiquette und "1. Schritte" nach. OTs und sinnfreie Beiträge löschen wir kurzerhand.
                            Letzte Stellungnahme dazu... 😛

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mkfpaM Offline
                              mkfpaM Offline
                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Diese Aussage:
                               
                              "Reisebestätigung wie vorher ausschliesslich Leistungen und Preise in Euro: absolut kein Währungsrisiko."
                               
                              ist absolut falsch.
                               
                              Auch wenn der Reisepreis in Euro ausgewiesen ist koennen Mehrkosten, bedingt durch Wechselkursaenderungen, an den Reisenden weitergegeben werden.
                               
                              Vorraussetzung dafuer ist allerdings dass im Reisevertrag steht wie solche Erhoehungen des Reisepreises berechnet werden. (Nachzulesen im Para. 651 a (4) BGB)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • AntoniaWA Offline
                                AntoniaWA Offline
                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                gabriela_maier wrote:
                                Ganz einfach: Reisebestätigung ( Buchung übers RB ) Preise in kanadischen Dollar, umgerechnet am Tage des Reisevertrages zum Tageskurs in Euro: Währungsrisiko bleibt bis 20 Tage vor Reiseantritt, danach nicht mehr !!

                                Ganz so einfach ist es doch aber auch nicht. Eine Buchung in CAD könnte auch und sogar wahrscheinlicher mit einem kanadischen Reiseveranstalter geschlossen worden sein. Bezahlung in CAD, Umrechnung als reine Orientierungshilfe. Damit wäre selbst bei einer Vermittlung durch ein deutsches Reisebüro die beschriebene 20-Tage-Regel wohl hinfällig. Das BGB hat mMn keine Gültigkeit in Kanada.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Der Reisevermittler muss anzeigen, wenn er Verträge für alle  (einzelne ) Leistungen des Reisevertrages in ausländischen Währungen in das Vertragsrisiko einbringen will. Sobald er dies nicht tut unterliegt ihm alleine das Währungsrisiko. Der Reisende kann in seinem auschliesslich in Euro ausgewiesenen Vertrag nicht erkennen, welcher Umrechnungskurs zugrunde gelegt wurde. Und es ist doch wohl selbstverständlich, das ein Reiseveranstalter bei jedem euofernen Urlaubsland dort anfallende Leistungen in der jeweiligen Heimatwährung ( resp. in US-Dollar ) einkauft. Und es sollte eigentlich niemand glauben, das bei dieser Kalkulation kein Risikozuschlag eingebaut worden ist.

                                  Er hat darüberhinaus die Möglichkeit, da dort immerwiederkehrende Leistungen jedes Jahr anfalllen, sich durch ein Währungskonto abzusichern. Solch ein Konto wird in der Regel unabhängig geführt, sprich man füllt es bei positiven Entwicklungen und man baut es im umgekehrten Fall ab.

                                  Zusätzlich kann der RV Termingeschäfte auf die Währung abschliessen. Heisst also, für die Dauer seiner Katalogreisezeit z.B. die Sommersaison sichert er seinen darin kalkulierten Umrechnungspreis ab.

                                  Und darum noch einmal: wird im Reisevertrag für einzelne ( oder alle ) Leistungen explizit keine Fremdwährung erwähnt, die zu einem Tageskurs umgerechnet worden ist, entfällt für den Reisenden das Währungsrisiko. So und nicht anders ist es im BGB festgelegt worden. Das Währungsrisiko ist ein völlig normales Kalkulationsrisiko für den RV, ohne jede Einschränkung.

                                  Übrigens: die airlines machen das mit dem Kerosineinkauf genau so. Sie sichern bis in die weite Zukunft sowohl den Bezugspreis als auch den Dollarkurs.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mkfpaM Offline
                                    mkfpaM Offline
                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Natuerlich koennte ein RV Waehrungsrisiken ueber Hedging absichern.
                                     
                                    Aber warum sollte er diese Kosten ausgeben (denn Hedging gibt es nicht gratis) wenn ihm das BGB erlaubt Waehrungsrisiken, auch bei Euro-Vertraegen, an den Reisenden weiterzugeben.
                                     
                                    Der RV muss dafuer in seinen Vertraegen nur genau beschreiben wie sich Preiserhoehungen, aufgrund von Wechselkursveraenderungen, errechnen. So steht es zumindest im Originaltext des BGB.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Hallo mkfpa,

                                      soweit die Theorie. Aber kennst Du auch nur einen Reiseveranstalter, der konkrete Angaben in seinen veröffentlichten Programmen macht, wie sich Preise zusammensetzen und praktisch die Karten aufdeckt ? Um im Fall des Falles eine Preiserhöhung durchzusetzen?

                                      Denke, in den letzten Jahren sind alle gut ausgekommen, ohne nachträgliche Preisverhandlungen zu benötigen. Und jetzt und in Zukunft werden die Preise einfach von Minute zu Minute bei Bedarf neu angepaßt. Ohne Diskussion, blitzschnell und online.

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

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