pullmantours-erfahrungen?
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Kourion wrote:
Falls kein "Mod." kommen sollte:
Was soll in diesem Zusammenhang der Satz: "... Da Holidaychek ja auch selber Reisen anbietet, will man so wohl Konkurrenz vom Hals halten."
HC ist ein Reisebüro.Und lebt davon, daß die Veranstalter die über die Homepage gelistete/promoted werden Ihnen für die Vermittlung Provisionen zahlen. Also ist auch klar, warum die Veranstalter sich dort nicht einloggen dürfen. Weil man die Veranstalter unter Kontrolle haben möchte. Verständlich, aber man muss es wissen, wenn sich darüber aufgeregt wird, daß der Veranstalter keine Stellung nimmt.
Was mich an deiner Art der "Beweisführung" stört:
Soweit ich gehört habe (14.1.), ich habe mit Kollegen gesprochen...Demnach haben..., die anderen waren wohl nervös, ...die Firma ist wohl umgezogen,... (keine Garantie für die Info),...lt. öffentlich für jeden (auch für Dich) zugänglichem Handelsregister ist die Firma von Bonn nach Bergisch Gladbach verzogen und inzwischen aus dem HR gelöscht....noch Fragen, die Du nicht selber ergoogeln könntest ?
Weiß man etwas nicht sicher, macht man - Monate später :? - kein Fass auf
niemand macht ein Fass auf ausser Dir...ich war sicher, daß Du es nicht warst, sorry....
und insbesondere sollte man nicht gegen "Dauernörgler", die sich vllt. schlichtweg Sorgen machten (2010 ! ),
Dann wäre Deine Hilfe richtig gewesen, den "sorgenvollen" doch einfach mitzuteilen, daß es nach §651k BGB eine Reiseausfallversicherung gab. Die hat alles gezahlt.
HC
, usw. wettern.
Fazit: Ein recht unverständliches Posting. :?Nö finde ich nicht, man sollte nur mitdenken nicht vergessen
.Hier kann man Zitat und Antwort nicht auseinander halten.
Nutze bei Teilzitaten das Feld unter dem Kästchen oder direkt den Button Beitrag verfassen und schreibe den User mit Usernamen oder @ an -
zuckerpueppi wrote:
@couriosus
NEIN.....nicht sinnfrei....es ist NUR UNWISSEND.
Ein Reisebüro ist kein Reiseveranstalter auch keine Airline oder Busunternehmen oder ein Kreuzfahrtschiff........na Frau Superschlau war auch unterwegs. Nirgendwo habe ich gesagt, daß HC ein Reiseveranstalter ist. HC verweigert nur dem Veranstalter auf Kritik der Kunden direkt zu reagieren. warum das so ist habe ich oben gepostet. Also immer schön freundlich bleiben
Bitte schreibe jeweils unter dem Zitierkästchen des einzelnen Zitats oder anworte per Button Beitrag verfassen, z.B. @ curiosus, @zuckerpueppi.
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curiosus wrote:
...das posting von freemind65 ist nicht nur unverständlich, sondern sinnfrei...
Tja, und das muss ich leider an dieser Stelle wiederholen. :?
Wäre es dir vllt. möglich, ganz "normal" zu zitieren und dann unter dem Zitat zu antworten? -
curiosus wrote:
... und beleidigend...Ach ja, auch noch ein eklatantes Nicht-Vorhandensein von einfachen, ganz normalen Umgangsformen.
Man kann halt nicht alles verlangen...
@soosi
Da ich u. a. von freemind angesprochen wurde (nach gut 4 Monaten), habe ich mir diesen kurzen Zusatz noch erlaubt.
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@freemind
Nachdem ich mir nun dein Posting näher angeschaut habe, hier meine Antwort dazu:- Was deine Argumentation im Hinblick auf HC betrifft, so ist sie nicht nur falsch, sondern entbehrt auch jedweder Logik. Allerdings ist es müssig, diesen Punkt weiter zu verfolgen, da du dir der gewissen "Verdrehtheit" deiner "Beweisführung" anscheinend nicht bewusst bist.
- Zum Zeitpunkt deines letzten Postings (27.9.2011) gingen deine Aussagen einzig auf Hörensagen zurück. Dies ist auf der Vorseite nachzulesen.
Was du dir ergoogelt hast (bereits früher ?), stellst du in diesen Postings nicht zur Diskussion. Was später ergoogelt wurde, ist bezügl. deiner damaligen Aussage irrelevant. - Was den § 651k betrifft, so verweist du indirekt bereits am 29.9.2010 (Seite 6) auf diesen Punkt. Ob ein mehrmaliger Hinweis die von dir so bezeichneten "Dauernörgler" beruhigt hätte, kann man zur Debatte stellen (wäre allerdings OT).
- Weder zuckerpueppi noch ich greifen an irgendeiner Stelle unserer Postings den RV an. Einzig deine "Beweisführung" wurde kritisiert (Punkte 1+2).
Zum Thema der Rückzahlungen an sich:
Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, wenn alle User, die hier ihre Besorgnis zum Ausdruck brachten, eine Rückmeldung bezüglich stattgefundener Erstattung gepostet hätten. Das war nicht der Fall - was allerdings nicht außergewöhnlich ist. -
@freemind
Nachdem ich mir nun dein Posting näher angeschaut habe, hier meine Antwort dazu:- Was deine Argumentation im Hinblick auf HC betrifft, so ist sie nicht nur falsch, sondern entbehrt auch jedweder Logik. Allerdings ist es müssig, diesen Punkt weiter zu verfolgen, da du dir der gewissen "Verdrehtheit" deiner "Beweisführung" anscheinend nicht bewusst bist.
- Zum Zeitpunkt deines letzten Postings (27.9.2011) gingen deine Aussagen einzig auf Hörensagen zurück. Dies ist auf der Vorseite nachzulesen.
Was du dir ergoogelt hast (bereits früher ?), stellst du in diesen Postings nicht zur Diskussion. Was später ergoogelt wurde, ist bezügl. deiner damaligen Aussage irrelevant. - Was den § 651k betrifft, so verweist du indirekt bereits am 29.9.2010 (Seite 6) auf diesen Punkt. Ob ein mehrmaliger Hinweis die von dir so bezeichneten "Dauernörgler" beruhigt hätte, kann man zur Debatte stellen (wäre allerdings OT).
- Weder zuckerpueppi noch ich greifen an irgendeiner Stelle unserer Postings den RV an. Einzig deine "Beweisführung" wurde kritisiert (Punkte 1+2).
Zum Thema der Rückzahlungen an sich:
Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, wenn alle User, die hier ihre Besorgnis zum Ausdruck brachten, eine Rückmeldung bezüglich stattgefundener Erstattung gepostet hätten. Das war nicht der Fall - was allerdings nicht außergewöhnlich ist.@Kourion und die anderen
Seit über 17 Jahren arbeite ich als Liquidator für die großen Kundengeldabsicherer in Deutschland. Ziel ist es, daß die Kunden ohne hohen Aufwand Ihre Gelder zurück erhalten oder die Reisen wie geplant durchgeführt werden. In diesem Rahmen haben wir Pullman tours liquidiert und abgewickelt. Selbst wenn Sie diese Aussage jetzt anzweifeln, hätte jeder! Kunde aus dem erhaltenen Sicherungsschein das Recht gehabt, beim zuständigen Versicherer das Geld zu erhalten. Über den gewählten Weg geht es nur deutlich schneller und unbürokratischer.Da sich hier ja sehr viele Reiseprofis aufhalten, hätte das definitiv bekannt sein müssen. Warum es niemand erwähnt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das sie nun den Kollegen freemind hier in schlechtem Licht darstehen lassen halte ich für schlechten Stil. Zum damaligen Zeitpunkt sah sich HC nicht in der Lage, uns einen offiziellen account zur Verfügung zu stellen um die Kunden zu informieren. Das war schade, aber nicht zu ändern. Jeder Kunde wurde aber per mail informiert, sofern die Info hinterlegt war.
Um die offene Frage unmissverständlich zu beantworten: Jeder! Kunde hat sein Geld zurück erhalten. Niemand ist monetär geschädigt worden. Das ist die Aufgabe des §651k. Das Ärgernis der entgangenen Urlaubsfreude ist nicht mitversichert und auch nicht versicherbar.
Ich hoffe die offenen Punkte aufgeklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ohligschläger -
@Kourion und die anderen
Seit über 17 Jahren arbeite ich als Liquidator für die großen Kundengeldabsicherer in Deutschland. Ziel ist es, daß die Kunden ohne hohen Aufwand Ihre Gelder zurück erhalten oder die Reisen wie geplant durchgeführt werden. In diesem Rahmen haben wir Pullman tours liquidiert und abgewickelt. Selbst wenn Sie diese Aussage jetzt anzweifeln, hätte jeder! Kunde aus dem erhaltenen Sicherungsschein das Recht gehabt, beim zuständigen Versicherer das Geld zu erhalten. Über den gewählten Weg geht es nur deutlich schneller und unbürokratischer.Da sich hier ja sehr viele Reiseprofis aufhalten, hätte das definitiv bekannt sein müssen. Warum es niemand erwähnt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das sie nun den Kollegen freemind hier in schlechtem Licht darstehen lassen halte ich für schlechten Stil. Zum damaligen Zeitpunkt sah sich HC nicht in der Lage, uns einen offiziellen account zur Verfügung zu stellen um die Kunden zu informieren. Das war schade, aber nicht zu ändern. Jeder Kunde wurde aber per mail informiert, sofern die Info hinterlegt war.
Um die offene Frage unmissverständlich zu beantworten: Jeder! Kunde hat sein Geld zurück erhalten. Niemand ist monetär geschädigt worden. Das ist die Aufgabe des §651k. Das Ärgernis der entgangenen Urlaubsfreude ist nicht mitversichert und auch nicht versicherbar.
Ich hoffe die offenen Punkte aufgeklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ohligschläger -
@ nate1
Das ist korrekt, ich werde aber auf Grund von google Suchen regelmäßig von Dritten darauf angesprochen. Deshalb die eindeutige Klarstellung.
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@ nate1
Das ist korrekt, ich werde aber auf Grund von google Suchen regelmäßig von Dritten darauf angesprochen. Deshalb die eindeutige Klarstellung.
Gut - machen wir also hier zu.
LG
Sokrates
