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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sandro-ttS Offline
    sandro-ttS Offline
    sandro-tt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141

    Oh ja, vor allem wenn es sich meist um die gleiche Airline und immer das Triebwerk handelt!
    sandro

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      Was ich in Bezug auf den A380 meinte, ist ein verdeckter Fehler, der zu einer (vorübergehenden) Anordnung einer Betriebseinstellung seitens des Herstellers eines bestimmten Flugzeugtyps führt. Denke aber, das hat hier jeder so aufgefasst. 😉

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Klar hab ich das verstanden 😘 Aber........ 😛

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          bahama247 wrote:
          AG Rüsselsheim 3 C 576/10 (32)
           
          Dann such mal dieses Urteil aus dem gesperrten Link Du Schlaumeier und stell den Beweis hier rein! Ich warte...

          Wenn man weiss wo suchen findet man es auch.
          Es ging um einen Flug mit 10 Stunden und 38 Minuten Verspätung.

          "AG Rüsselsheim 3 C 576/10 (32) vom 21.10.2010

          Die Beklagte (Condor Flugdienst GmbH) an den Kläger ... jeweils 600.- € nebst 5% Zinsen über dem jeweiligenbasiszinssatz seit dem 13.01.2010 zu zahlen...

          ... Dies begründet begründet einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, abwohl keine Annullierung vorliegt (BGH Xa ZR 95/06 mit Hinweisen auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs)"

          Noch Fragen zum Thema suchen?

          Eine andere Frage wäre z.Bsp., ob Condor dieses Urteil so akzeptiert oder die nächste Instanz angesteuert hat. Wenn wie behauptet um die 500 Klagen in ähnlicher Sache beim AG Rüsselsheim anliegen, würde dies für Condor Zahlungen von 600.000 € plus Zinsen bedeuten.
          Dafür kann Condor eine Menge Berufungen einlegen bis den Klägern die Luft ausgeht.

          Wegen der Forenregeln kann ich den Link dazu hier nicht einstellen, gebe aber gerne per PN einen Hinweis dazu.

          Sicher sinnvoller als so wie Du nur Sprüche zu kloppen.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • reisefan76R Offline
            reisefan76R Offline
            reisefan76
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            Ich hab das gleiche Schreiben von Condor bekommen, dass sie nach Überprüfung der Verkehrszentrale nix dafür können, weil es ein aussergewöhnlicher Umstand war...
            (18 Std. Verspätung mit Zusatzübernachtung in Hurghada)
            Hab das ganze jetzt einem Anwalt übergeben, bis jetzt noch nichts weiter von Condor gehört... Der Anwalt sagt, dass ich sehr gute Chancen hab für eine Entschädigung!

            nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • reisefan76R Offline
              reisefan76R Offline
              reisefan76
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              Hurraaaaaaaaaa heute ist Weihnachten...mein Anwalt hat ein Schreiben bekommen, dass mir Condor die 400 Euro erstattet, juhuuuuuuuuuuuuu!!! Also nur nicht nachgeben!!!

              nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bahama247B Offline
                bahama247B Offline
                bahama247
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                @reisefan76
                ...freue Dich, das ging ja wirklich fix, zwar mit Anwalt aber ohne Klage. Auch wenn es Manche hier immer noch bezweifeln: Condor hat mit ihrer bis 18 Jahre alten Flotte (fast) keine Chance, bei techn. Defekt mit "außergewöhnlichem Umstand" durchzukommen. Das sind bei diesem Alter keine Fabrikationsfehler, die zB. eine solche Begründung rechtfertigen würden.

                Heute Abend zum Thema mal wieder was im WDR, das besagte AG Rüsselsheim kommt auch vor:
                http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/1122/00_fluggastrechte.jsp

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • sandro-ttS Offline
                  sandro-ttS Offline
                  sandro-tt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  Ja, genau, die Sendung Markt hat das ganze auf den Punkt gebracht!
                  Gruss
                  sandro

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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #149

                    Wird sich was ändern? Wohl kaum, da (nicht nur in diesem Bereich) in Deutschland zwar von der Politik viel über Verbraucherschutz geredet, aber selten gehandelt wird.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gastwirtG Offline
                      gastwirtG Offline
                      gastwirt
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      bahama247 wrote:
                      Condor hat mit ihrer bis 18 Jahre alten Flotte (fast) keine Chance, bei techn. Defekt mit "außergewöhnlichem Umstand" durchzukommen. Das sind bei diesem Alter keine Fabrikationsfehler, die zB. eine solche Begründung rechtfertigen würden.

                      Ich wünsche wirklich jedem, daß er berechtigte Forderungen erstattet bekommt, aber bei einem durchschnittlichen Flottenalter von 12 Jahren kann man sich dieses Argument vor Gericht sicher klemmen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • xplaX Offline
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                        xpla
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #151

                        Hallo,

                        eine Frage und zwar wird die Entfernung zum Urlaubsort bei einer Pauschalreise ab dem Hub oder ab dem Spoke gezählt. Hatte 24h Verspätung auf Grund eines Defektes und wenn man vom Urlaubsort bis zum Hub geht, dann sind ca. 200km zu wenig um auf 3.500km zu kommen. Jedoch hatte ich eine Pauschalreise mit Transferflug und danach wären es über 3.500km.

                        Vielen Dank

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • nate1N Offline
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                          nate1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          Maßgebend ist nur die Entfernung vom Start- zum Zielflughafen. Die Strecke von letzterem bis zum Hotel zählt logischerweise nicht dazu.

                          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • xplaX Offline
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                            xpla
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            Hotel??? Von was redest du?

                            Meine Reise ging als Pauschalreise von einem Flughafen zu nem anderen und von dort zur Urlaubsdestination.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • anitebA Offline
                              anitebA Offline
                              aniteb
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              Ist das höhere Gewalt?
                              Wir sind am 18.12.2010 von Frankfurt mit Condor nach La Romana (Dom.Rep.) geflogen. Unser Flieger ist mit knapp 5 Stunden Verspätung gestartet.
                              Grund laut Durchsage des Piloten war, dass die eigentlich für diesen Flug vorgesehene Crew auf Grund der Wetterlage nicht rechtzeitig zur Verfügung stand und somit eine Ersatz-Crew einspringen musste.
                               
                              Condor hat das als höhere Gewalt in Ihrem Antwortschreiben deklariert.
                              Da das Winterchaos aber schon mindstens 1 Woche bestand, hätte meiner Meinung nach Condor genug Zeit gehabt, sich auf eventuellen "Ausfall" von Personal einzustellen. Es stellt sich mir da ja auch die Frage, auch unter normalen Wetterbedingungen, was macht eine Fluggesellschaft, wenn der Pilot plötzlich erkrankt und somit kurzfristig Ersatz beschafft werden muss. Muss da nicht sowieso immer eine Ersatzcrew zur Verfügung stehen?
                               
                              Wie seht ihr das? Habt ihr sowas auch schon erlebt?
                               
                              Vielen Dank

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sunshine997S Offline
                                Sunshine997S Offline
                                Sunshine997
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Ich würde das nicht als "Höhere Gewalt" sehen ...
                                 
                                Aber die Airlines (alle, nicht nur Condor) zahlen in so einem Fall nicht freiwillig.

                                Weitere Schreiben an die Airline kannst Du Dir wohl sparen ... entweder vergessen oder Anwalt aufsuchen und klagen ...

                                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • nate1N Offline
                                  nate1N Offline
                                  nate1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #156

                                  @aniteb
                                  Hier, u.v.a. bei Condor, hilft nur der Weg zum Anwalt, aber nur, wenn eine entspr. Rechtsschutzvers. vorhanden ist, da eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende Crew mit 100%-iger Sicherheit nicht unter "höhere Gewalt" fällt. Bei dieser Verspätung und Strecke besteht Anspruch auf 600 €/p.P.

                                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • anitebA Offline
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                                    aniteb
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    Hallo,
                                    Danke für eure Antworten. Habe mich auch nochmal schlau gemacht und dabei erfahren, dass, wenn man dieses allgemeine Antwortschreiben von Condor erhalten hat (Abweisung des Anspruchs wegen außergewöhnlichem Umstand), jegliches weitere Schreiben an Condor sinnlos ist, da die uns gegenüber nicht auskunftspflichtig sind, was der genaue Grund der Verspätung war. Natürlich sind sie in der Beweispflicht, aber das kann man erst dann erreichen, wenn man vor Gericht zieht. Jetzt verstehe ich auch, warum Condor immer wieder erst mal die Entschädigung ablehnt. Denn viele scheuen den Weg zum Rechtsanwalt bzw. nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • manmucM Offline
                                      manmucM Offline
                                      manmuc
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #158

                                      ich stelle meinen Beitrag sicherheitshalber hier nochmals ein, nachdem ich nicht weiss, ob mein Beitrag zuging oder ich wegen Zeitlimit ausgeloggt wurde.

                                      Erst einmal ein freundliches Hallo,

                                      ich bin schon längere Zeit Holidaycheck-Fan und seit einiger Zeit Leser dieses Forums, nachdem ich auch selbst betroffen bin.

                                      Fall: Rückreise von Antalya nach München am 31.10.2010 um 20.35 mit CONDOR, verschoben auf den nächsten Tag 10.30 Uhr. Stundenlanges Warten am Schalter ohne Information (keine Anzeige am Schalter, keine freiwillige Ausgabe von "Flugverspätungszettel", keine Rechtsaufklärung), dann Verfrachten der 250 Leute mit Bussen ins Kremlin, wieder ohne jegliche Information (schrecklicher Kasten mit Goldprunk und Rolltreppe):

                                      Schreiben an CONDOR wurde mit den üblichen Floskeln beantwortet (
                                      http://s3.directupload.net/images/user/101119/2a9fp5yn.jpg Dank an den User für die Einstellung des Bildes), trotzdem ich alle einschlägigen Urteile/Entscheidungen angeführt habe.
                                      Ich habe nochmals eine letzte Frist per Einschreiben/Antwortschein gesetzt und angedeutet, dass ich vor dem für den Münchner Flughafen zuständigen Amtsgericht, Erding (nach EuGh-Urteil vom 9. Juli 2009 – C-204/08 ( Rehder / Air Baltic), klagen werde. Erding deswegen, da nach der WDR Markt-Sendung vom 22. November 2010 lägen allein in Rüsselsheim 753 (von insgesamt 2182 Zivilprozessen in 2010) Klagen gegen Condor vor.

                                      Condor scheint nach der Devise zu handeln, solange Abblocken wie es geht, da bleiben sicherlich 90% auf der Strecke; dies ist wahrscheinlich bei vielen der Fall, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen.

                                      Ich warte mal die endgültige Absage ab und werde klagen (mit RS) und Meldung
                                      an LBA machen.

                                      Alle, die keine RS haben und/oder das Risiko scheuen, sollten es zumindest über Euclaim (googlen) versuchen, die, so weit ich erfahren habe, die Rechtsverfolgung kostenlos übernehmen und nur im Erfolgsfall 25% des erstrittenen Wertes verlangen (Angabe ohne Gewähr, bitte selbst nachlesen).

                                      Betroffene (München-Flug) können sich bei mir zum Meinungsaustausch melden.

                                      Habe "Flugverspätungszettel"; Bilder Abflugtafel, Bilder vom Schalter, das oftmals angeführte Rüsselsheimer Urteil in Bild UND kLARTEXT)

                                      Ich berichte weiter.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • manmucM Offline
                                        manmucM Offline
                                        manmuc
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #159

                                        zu der Aussage von Bahamas247,

                                        die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:

                                        Das Durschnittsalter der Condorfotte beträgt "nur" 12 Jahre

                                        Flotte Durchschnittsalter der Flotte
                                        12 Airbus A320* 10,3 Jahre
                                        13 Boeing 757-300 10,6 Jahre
                                        9 Boeing 767-300 16,7 Jahre
                                        Gesamtdurchschnitt 12,0 Jahre

                                        • Flugzeugtyp operiert für Condor Berlin
                                          Flugzeuge insgesamt 34 Maschinen

                                        Stand März 2010
                                        Quelle: Focus.de

                                        Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)
                                        Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)

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                                          mosaik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #160

                                          manmuc wrote:
                                          zu der Aussage von Bahamas247,

                                          die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:

                                          Das Durschnittsalter der Condorfotte beträgt "nur" 12 Jahre

                                          Flotte Durchschnittsalter der Flotte
                                          12 Airbus A320* 10,3 Jahre
                                          13 Boeing 757-300 10,6 Jahre
                                          9 Boeing 767-300 16,7 Jahre
                                          Gesamtdurchschnitt 12,0 Jahre

                                          • Flugzeugtyp operiert für Condor Berlin
                                            Flugzeuge insgesamt 34 Maschinen

                                          Stand März 2010
                                          Quelle: Focus.de

                                          Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)
                                          Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)

                                          Also 12 bis 15 Jahre alte Flugzeuge sind nicht nur normal, sondern auch üblich. Lufthansa's "älteste" Modelle sind seit mehr als 19 Jahren in der Luft (Quelle focus online). Denn Alter alleine sagt überhaupt nichts über den Zustand einer Maschine aus.

                                          Je nach vorgeschriebenen Check werden nämlich sämtliche Teile eines Flugzeugs bis hin zu Außen- und Innenhautteilen komplett ausgewechselt. So kann es sein, dass man mit einer 18 Jahre alten Maschine fliegt, die gerade neue Triebwerke montiert bekommen hat.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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