EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
-
Kourion wrote:
Hi,
schau mal auf diese Website unter Abflugverspätung: Klick hierIch finde in diesem Forum hier immer bemerkenswert, wie gerade bei diesem Thema immer noch so viel falsche Infos verbreitet werden:
Wenn man diesem Link folgt, ist Folgendes (veraltete Info) gleich in der 1. Frage zu lesen: Zitat: "Bekommt man bei Flugverspätung eine Ausgleichszahlung?
Nein. Nur bei Annullierung und Nichtbeförderung. Aber bei Verspätung gibt es Unterstützungsleistungen..." Zitat EndeDies wir im vorliegenden Fall weder der Wahrheit noch Dr. Schmid gerecht, der ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Reiserechst ist.
Kurzum und immer noch:
JA, auch bei Verpätungen gibt es Ausgleichszahlung! Diese enstprechen gemäß EUGH Urteil der bei Annulierung und Nichtbeförderun nach Fluggastrechteverordung@tanjabaer77
Etwas verkürzt: Bei Eurem Fall ist der Flug (genauer die Ankunftsverspätung, diese ist relevant) deutlich über 3 Stunden, die Entfernung DUS-PMI beträgt 1342km. Damit habt Ihr in Kombination mit der benannten Ursache als technischem Defekt gute Chancen 250€ pro Person zu erhalten.Empfohlene Vorgehensweise:
Einschreiben an Condor mit 14-tägiger Fristsetzung für die Zahlung. Keine ausschweifenden Texte, bezugnehmend auf die Verordung und das EUGH Urteil. Ihr müßt davon ausgehen, dass Condor die Zahlung verweigert und ein Anwalt eingeschaltet werden muß. Viel Erfolg und nicht abwimmeln lassen! -
... oder einfach dieses Formular verwenden ...

-
Überflüssiges Zitat entfernt.
Die Meldung beim Luftfahrtbundesamt bringt für die (persönliche bzw. zivilrechtliche) Durchsetzung der persönlichen Ansprüche überhaupt nix! Bei diesem Formular ist in Deutschland eins sicher: Es landet höchstwahrscheinlich völlig folgenlos auf einem riesigen Stapel beim LBA und noch viel sicherer: Man bekommt keinen Cent!
=> kann man sich getrost schenken! -
Da irrst du gewaltig ... und ich gehe an dieser Stelle wahrlich nicht ins Detail bezüglich der Erfahrungen ...
:? -
Überflüssiges Zitat entfernt. Nutze die Zitatfunktion bitte sinnvoll!
Glatter und kompletter Unsinn! Das steht beim LBA auf der Homepage:
"Das LBA ist nicht ermächtigt, etwaige zivilrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Ausgleichs- und Erstattungsleistungen oder Schadensersatz durchzusetzen"
Und wenn Du die anschreibst bekommst Du das als Antwort auch noch mal zu lesen! -
Braucht es ja auch nicht, denn die Rechtslage ist geklärt.
Lass stecken, meide Prädikate, wie "blanker Unsinn", ohne Kenntnis, wie erfolgreich schon angewandt wurde!
Klar soweit? -
Auch kompletter Mumpitz: Ohne nachweisliches Unverschulden der technischen Verspätung verweigert CONDOR die Entschädigungszahlung nicht und ist keinesfalls ein anwaltliches Engagement notwendig!
:? -
Na dann sollte ja das von mir vorgeschlagene Schreiben an Condor kein Problem sein und das Geld in wenigen Tagen auf dem Konto

Ansonsten darfst Du gerne mal den Condorgestrandeten vor dem Amtsgericht in Rüsselsheims Deine Theorien unterbreiten...hast aber bischen zu tun, das waren/sind in den letzten 12 Monaten so gut 2.000 Fälle, wo Condor bereitwillig ohne Diskussion von seiner Anwaltskanzlei die Scheinchen verteilt hat...
-
Ich "verbreite" keine "Theorien" (undotiert!!??), sondern halte mich an Fakten ... und "seine Anwaltskanzlei" hat CONDOR nicht, schon gar nicht in Rüselsheim.
Gute Nacht ... Läppisches taugt mir heute nicht mehr! -
@bahama
Es ist richtig, wenn du schreibst, dass ich gestern Abend einen Link zu einer veralterten Website gesetzt habe.
"Bemerkenswert"... OK...
Es war ein Fehlklick meinerseits in den abgespeicherten Favoriten - ohne weitere Überprüfung des Inhalts. Mein Fehler.
Zu der zu erhaltenen Summe hast du dich bereits geäußert. Ein Link deinerseits zu einer aktuelleren Website wäre für tanjabaer vllt. interessant gewesen.
Hier ein Link für tanjabaer zur Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. -
Hallo!
Vielen Dank das überhaubt jemand geantwortet hat...viele denken ja auch seid doch froh das ihr überhaubt heil nachHause gekommen seid im endefekt ja richtig besser so als das nachher etwas passiert aber der Informationsfluß hätte besser sein können und diese Gutscheine fanden wir persönlich ein Witz wo schon ein drüsches Baguett bei 6,70 Euro lag und ne 500 ml Cola bei 3,75 Euro!
Mal sehen was passiert ich werde berrichten
LG Tanja -
...wichtiger Hinweis! Nur um möglichen Fragen zuvor zu kommen...

-
Hallo,
ich frage mich gerade, wann eine Flugverspätung eigentlich eine Flugverspätung ist.
Unser Flug nach Mallorca wurde jetzt schon drei mal verschoben. Wie lange hat die Fluggesellschaft das Recht einen Flug nach hinten zu verschieben, ohne dass es als Flugverspätung zählt? Zählt es erst als Verspätung, wenn der Flug später startet als beim Einchecken gesagt wurde? Oder zählt es auch als Verspätung, wenn ich am Flughafen ankomme und dann erfahre dass der Flug erst fünf Stunden später geht? Oder muss die Fluggesellschaft mich z.B. mind. 24 Std. vorher informieren, damit ich meine Anreise zum Flughafen entsprechend verlegen kann?
Viele Grüße Silvia -
Eine Flugzeitenänderung zählt nicht als Verspätung. Als Verspätung zählt nur die Abweichung zwischen den tatsächlichen Start-/Landezeiten und dem am Flugtag letztlich gültigen Flugplan.
Flugzeitenänderungen bei einer Pauschalreise musst Du hinnehmen. Hier ist jede Verschiebung innerhalb des Reisetages zulässig, also auch z.B. von 6:00 morgens auf 23:30 abends.
Bei direkt bei der Airline gebuchten Linienflügen hast Du bei gravierenden Flugzeitenänderungen (ich glaube ab 2 Stunden) die Möglichkeit, kostenlos zu stornieren.
Gruß
Chris -
Was soll ich tun?
Wir sollten heute morgen um 6:30 Uhr von Frankfurt nach Hurghada fliegen.
Habe gestern Abend online eingecheckt mit der Abflugzeit 6:30 Uhr.
Bevor wir heute morgen zum Flughafen aufbrechen wollten, überprüfte ich die Abflugzeit im Internet. Dort steht nun "verspätet 19:30 Uhr". Ich habe die Flüge bei Miles & More beucht. Dort ist am Feiertag niemand zu erreichen. Hab ich Anspruch auf Entschädigung? Wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank. -
@HerrBatz
Ohne Details zu kennen: Es ist wahrscheinlich, dass du Anspruch auf eine Erstattung hast. Die Ansprüche kannst du ggf. nach dem Urlaub z.B. mit diesem Formular bei der Fluggesellschaft geltend machen ... du solltest zudem versuchen, bei deren Vertretung am Flughafen nähere Informationen über die geplante Abflugzeit zu erhalten, nicht etwa beim Vermittler! -
@Herr Batz,
ähnliches ist mir letztes Jahr passiert.
Flug gebucht bei Miles & More, Frankfurt-München, München-Hurghada.
In München hatte ich eine Verspätung von mehr als 8 Stunden.
Habe mir dieses vom Condor-Personal bestätigen lassen.
Nach meiner Rückkehr habe ich meine Ansprüche bei Condor geltend gemacht, mit Hilfe meiner Rechtsanwältin.
Nach längerem hin und her habe ich eine Entschädigung von € 400 erhalten, zuzügl. belegter Verpflegungs und Telefonkosten.
Die Kosten für die Anwältin hat meine Rechtschutzversicherung übernommen.
Gute Reise und gutes Gelingen
LG
Roswitha -
Hallo, wir sollten vor 2 Wochen um 7 Uhr abfliegen mit SPanair nach Barcelona, Lufthansa hat uns dann in den Flieger gesetzt um 8.55 nach Madrid, dort mussten wir allerdings bis zum Weiterflug ca. 11 Stunden warten. Gibt es da auch Geld zurück? Wie schaut´s aus mit verpasstem Abendessen im Hotel und eigentlich Ankunft statt 13.4. erst am 14.6. (um ca. 3 Uhr in der Nacht?) Gibt es da auch was zurück? Flugpreis komplett? Anteilsmäßig? Inklusive Steuern oder nicht? Läuft das über´s Reisebüro?
