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EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV 1
    vonschmelingV 1
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    @ybi2
    Langsam ... die Links mit den Möglichkeiten zur Beschwerdeführung sind hier schon vorhanden, ebenso sind die möglichen Alternativen beschrieben.

    Aber aus aktuellem Anlass noch einmal:

    1. kannst du die Beschwerde nur entweder beim Reiseveranstalter oder bei der Airline führen.
      Ergo wirst du - je nach Grund für die Verspätung! - entscheiden müssen, ob du gemäß der EU Fluggastrechte plädierst, oder dein versäumtes Abendessen (in etwa der Entschädigungswert seitens des RV - sofern die Beschwerde Erfolg hat) erstattet haben willst.
    2. Müsste man für einen "guten Rat" wissen, warum ihr 11h auf den Weiterflug warten musstet ... ich nehme nicht an, dass die LH euch in den Flieger gesetzt hat, um euch "loszuwerden"?
    3. Wenn irgendwie verschuldet, muss geklärt werden, welcher Dienstleister verantwortlich ist und muss dort auch Beschwerde geführt werden.
      Sofern es eine der Airlines war, ist dort zu reklamieren (Formular ist hier im Thread bereits verlinkt), ohne Angabe genauer Ursachen lässt sich das so nicht beantworten.

    Vom Reisebüro solltest du keine große Unterstützung erwarten ... es zu versuchen steht dir allerdings frei!
    Steuern etc. spielen übrigens keine Rolle ... 😱
    Es gibt bestimmte Erstattungssätze, in welcher Relation die letzlich zu deinen Ausgaben stehen, kannst nur du selbst feststellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • ybi2Y Offline
      ybi2Y Offline
      ybi2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      Hallo, erst mal danke. Also, wir waren um 5 Uhr morgens in München, Spanair sollte um 7 Uhr fliegen, war aber nicht da. Ankunft vorhergesagt um 12.30 Uhr. Alternativ buchte der gute Mann für uns 7 einen Flug in der LH nach Zürich, weitergehend mit Edelweiß nach Las Palmas.  Dann erklärte er uns aber, dass dies jetzt doch nicht gehe, da ausgebucht und wir statt dessen erst mal nach Madrid fliegen und dort übernachten sollten, da es keine freien Plätze mehr für den 13.6. gab. Kurz bevor wir die LH nach Madrid bestiegen, rief er am Gate an und teilte uns mit, dass er noch einen Weiterflug ab Madrid mit der SpanAir um 15 Uhr, und 6 Plätze mit der AirEuropa um 18.55 Uhr gebucht hat für uns. Wir kamen ca. um 11.30 Uhr in Madrid an, unser Weiterflug mit Spanair um 11.10 Uhr war dann natürlich weg. Als wir in  Madrid dann bei der AirEuropa unser Gepäck abgeben wollten, stellte sich heraus, dass der Flug um 15 Uhr ausgerechnet für mich gebucht war, meine zwei Kinder allerdings erst um 18.55 Uhr mit den anderen nachkommen sollten. Das kam für mich nicht in Frage. Die AirEuropa war nicht gewillt, meinen Lebensgefährten statt mir um 15 Uhr fliegen zu lassen. Also flogen unsere Bekannten um 18.55 Uhr, die nächsten freien Plätze, die es an diesem Tag wohl überhaupt gab, waren dann um 21.45 Uhr mit der Spanair. Wir haben keine Gutscheine am Flughafen für Essen oder Trinken erhalten von Spanair. Ob eine Beschwerde bei Spanair Sinn macht, bezweifele ich.

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        Selbstverständlich "macht das Sinn", fällt nämlich unter die EU VO, Flugausfall.
        Blätter ein wenig nach hinten, da findest du einen Link zum Beschwerdeformular.
        Sagen wir´s mal so: Der Dienstleistungsgedanke der Spanair und der AirEuropa scheint mir nicht sonderlich ausgeprägt zu sein ...
        Deine Rechte sind allerdings in vollem Umfang in der Verordnung formuliert.
        😉

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • sandro-ttS Offline
          sandro-ttS Offline
          sandro-tt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          Also noch mal, es hat sich gelohnt sich zu wehren!!! Wir haben unsere Urteile aus Rüsselsheim erhalten. Wir haben im vollem Umfang gewonnen!! Lasst Euch nicht abschmettern, wenn der Begriff "Außergewöhnlicher Umstand" dargelegt wird. Dies trifft bei 90 Prozent der Fälle, von Flugverspätungen, durch technische Defekte nicht zu!!! Vor allem, tauscht mit Mitreisenden Adressen aus, dies hat uns sehr geholfen.
          LG
          sandro

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          • mogli26M Offline
            mogli26M Offline
            mogli26
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            hi zusammen,
             
            na dann bin ich mal gespannt was dabei rum kommt.
             
            Wir sollten am 17.06 um 13.15 Uhr mit Air Berlin von Düsseldorf nach Heraklion fliegen.
             
            Tatsächlich sind wir um 02.10 Uhr (18.06.2011) vom Flughafen Köln/bonn geflogen.
             
            Wir haben heute unseren Reiseveranstalter angeschrieben mit Verweis auf die Eu- Verordnung.
             
            Grund der Verzögerung war angeblich techn. Defekt der Maschine.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • sandro-ttS Offline
              sandro-ttS Offline
              sandro-tt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.
              lg
              sandro

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              • mogli26M Offline
                mogli26M Offline
                mogli26
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                sandro-tt wrote:
                Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.
                lg
                sandro

                hi
                 
                nur um sicher zu sein .... gilt das auch bei Buchungen von Pauschalreisen?
                 
                ich habe ja schliesslich einen Vertrag mit Reiseveranstalter geschlossen und nicht mit AB oder bin ich hier auf dem Holzweg?
                 
                das AB Verursacher ist schon klar .... ich ging davon aus das in meinem Fall 5vorFlug sich das geld von Ab holt.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  Nein, die Info bei der Airline ist ebenso bei Pauschalreisen richtig.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    @mogli26
                    Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.
                    Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.
                    Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse!

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • mogli26M Offline
                      mogli26M Offline
                      mogli26
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      vonschmeling wrote:
                      @mogli26
                      Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.
                      Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.
                      Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse!

                      HI vonschmeling,
                       
                      danke an dich (und auch die Vorredner) für die Info .... war ich wohl auf dem holzweg.
                       
                      Meine frau hat heute einen Termin beim Fachanwalt gemacht der wird das dann wohl richten 😉
                       
                      dennoch danke für die Infos.
                       
                      Kann ich denn beim Reiseveranstalter zusätzlich für den Verlorenen Hoteltag Schadensersatz geltend machen?
                       
                      Have a nice Day 🙂
                       
                      Mogli26

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        mogli26 wrote:
                        Kann ich denn beim Reiseveranstalter zusätzlich für den Verlorenen Hoteltag Schadensersatz geltend machen?
                         
                        Have a nice Day 🙂
                         
                        Mogli26

                        Nein, nicht zusätzlich! (HALLO??)
                        Wird nach EU VO reguliert und ist bereits eine Erstattung nach FT durch den RV erfolgt, wird diese in Abzug gebracht.
                        Will heißen: Du bekommst bestenfalls den EU Regelsatz und nicht etwa die RV Entschädigung noch oben drauf ...
                        😱

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • stefan/1978S Offline
                          stefan/1978S Offline
                          stefan/1978
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Hallo,

                          ich habe folgendes Problem:

                          Am 3.6. wollten wir von A nach B fliegen. Der Flug sollte um 8:05 Uhr gehen. Wir checkten ein und gingen zum Gate. Am Gate stand an der Tafel das der Flug gecancelt wurde. Wir wurden dann auf einen anderen Flug von einem anderen Flughafen umgebucht.
                          Das Taxi dorthin zahlte die Airline. Mit 4 Stunden und 40 Minuten Verspätung sind wir dann in B gelandet.

                          Ich machte meine Schadensansprüche bei der Airline gelten. Dort wurde ich mit dem Hinweis auf "sehr lange Bearbeitungszeiten" vertröstet.
                          Ich setzte eine letzte Frist bis 30.06., keine Reaktion. Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.

                          Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
                          Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.

                          Soll ich jetzt einen Anwalt nehmen? Ich vermute, das ich mit weiteren Mails/Schreiben bei der Airline nicht weiterkommen werde. Oder habt ihr noch eine Idee?

                          ciao

                          Stefan

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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Ja, konkret den Abflugsort A und evtl. auch B zu nennen wäre durchaus hilfreich.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              Naja, A und B konkret zu benennen hilft auch nicht wirklich weiter beim Sachverhalt und ich erlaube mir zudem die Einschätzung, dass eine wesentliche Beschleunigung der Angelegenheit auch durch das Hinzuziehen eines Anwalts ausbliebe!
                              Die soweit vorgetragenen Abläufe sind korrekt und wenig überraschend.

                              edit:
                              @Stefan/1978
                              Du hast den Vorfall beim LBA angezeigt, aber keine "Anzeige erstattet" - richtig? ❓

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                Nicht mal so sehr konstruiert, A=Zürich, B=Antalya, und nu?

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bahama247
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  stefan/1978 wrote:
                                  Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.

                                  Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
                                  Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.

                                  Mal wieder der korrekte Hinweis der Behörde. Sie kann nur Strafen gegen die Airline verhängen, was Dir aber erstmal gar nix bringt.

                                  Ich habe 2 Monate mit Condor intensivsten Schriftverkehr gehabt...Ergebnis Null! 2 Wochen nachdem dann der Anwalt ein paar Zeilen losgetreten hat flatterte schon mal ein "Besänftigungsscheck" von 600€ ein.

                                  "Panorama" berichtet demnächst offenbar wie "einfach" es bei manchen Airlines nach wie vor ist, als Pasagier die Ausgleichszahlung bei Anspruch zu erhalten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bahama247B Offline
                                    bahama247B Offline
                                    bahama247
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    "Panorama" hat für eine der nächsten Sendungen eine Reportage darüber angekündigt, wie "problemlos" es bei einigen Airlines nach wie vor ist bei Anspruch die Ausgleichszahlung zu erhalten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #218

                                      @bernhard707
                                      Ich nahm einfach mal an, dass der User der Zuständigkeiten eingedenks fragte ...

                                      @bahama
                                      Ist die Unterscheidung denn so schwer? ❓
                                      Es geht nicht um "behördliche Maßnahmen" (in der Anzeige), sondern um die "Weiterleitung der relevanten Beschwerdeinhalte unter Ausschluss initiativer Klagemaßnahmen seitens der Behörde" - geltendes Recht ist jedoch die EU VO!!

                                      "Der Anwalt" als "Geheimwaffe" beschleunigt das Verfahren nicht; richtig ist: Einen weiteren Schriftverkehr mit der Airline kann man sich zunächst ersparen.
                                      Die "gefühlte Dynamik" deiner Causa war mutmaßlich auch nicht anwaltlich verursacht, sondern im Zeitfenster des sinnlosen Schriftverkehrs schlicht "gereift"?!

                                      Man mache sich mal eben frei von "Feindbildern" ... das ist ja echt unfassbar beschwerlich zu erklären?
                                      Du vermengst völlig falsche Ausgangslagen und Zuständigkeiten, das ist wahrlich nicht sehr hilfreich?!
                                      :? 😱

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #219

                                        @administrator

                                        bitte meine letzten beiden Beiträge löschen und dauch diesen dann...im ersten Uhrzeit 01.11.12 steht  alles drin... das System hat jedesmal behauptet, es würde ein Fehler vorliegen

                                        Danke!

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                                          #220

                                          vonschmeling wrote:
                                          Die "gefühlte Dynamik" deiner Causa war mutmaßlich auch nicht anwaltlich verursacht, sondern im Zeitfenster des sinnlosen Schriftverkehrs schlicht "gereift"?!

                                          Ja sicher! Nur müssen andere ja nicht unbedingt die selben Fehler machen wie ich ...zunächst  😄

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