EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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@ybi2
Langsam ... die Links mit den Möglichkeiten zur Beschwerdeführung sind hier schon vorhanden, ebenso sind die möglichen Alternativen beschrieben.Aber aus aktuellem Anlass noch einmal:
- kannst du die Beschwerde nur entweder beim Reiseveranstalter oder bei der Airline führen.
Ergo wirst du - je nach Grund für die Verspätung! - entscheiden müssen, ob du gemäß der EU Fluggastrechte plädierst, oder dein versäumtes Abendessen (in etwa der Entschädigungswert seitens des RV - sofern die Beschwerde Erfolg hat) erstattet haben willst. - Müsste man für einen "guten Rat" wissen, warum ihr 11h auf den Weiterflug warten musstet ... ich nehme nicht an, dass die LH euch in den Flieger gesetzt hat, um euch "loszuwerden"?
- Wenn irgendwie verschuldet, muss geklärt werden, welcher Dienstleister verantwortlich ist und muss dort auch Beschwerde geführt werden.
Sofern es eine der Airlines war, ist dort zu reklamieren (Formular ist hier im Thread bereits verlinkt), ohne Angabe genauer Ursachen lässt sich das so nicht beantworten.
Vom Reisebüro solltest du keine große Unterstützung erwarten ... es zu versuchen steht dir allerdings frei!
Steuern etc. spielen übrigens keine Rolle ...
Es gibt bestimmte Erstattungssätze, in welcher Relation die letzlich zu deinen Ausgaben stehen, kannst nur du selbst feststellen. - kannst du die Beschwerde nur entweder beim Reiseveranstalter oder bei der Airline führen.
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Hallo, erst mal danke. Also, wir waren um 5 Uhr morgens in München, Spanair sollte um 7 Uhr fliegen, war aber nicht da. Ankunft vorhergesagt um 12.30 Uhr. Alternativ buchte der gute Mann für uns 7 einen Flug in der LH nach Zürich, weitergehend mit Edelweiß nach Las Palmas. Dann erklärte er uns aber, dass dies jetzt doch nicht gehe, da ausgebucht und wir statt dessen erst mal nach Madrid fliegen und dort übernachten sollten, da es keine freien Plätze mehr für den 13.6. gab. Kurz bevor wir die LH nach Madrid bestiegen, rief er am Gate an und teilte uns mit, dass er noch einen Weiterflug ab Madrid mit der SpanAir um 15 Uhr, und 6 Plätze mit der AirEuropa um 18.55 Uhr gebucht hat für uns. Wir kamen ca. um 11.30 Uhr in Madrid an, unser Weiterflug mit Spanair um 11.10 Uhr war dann natürlich weg. Als wir in Madrid dann bei der AirEuropa unser Gepäck abgeben wollten, stellte sich heraus, dass der Flug um 15 Uhr ausgerechnet für mich gebucht war, meine zwei Kinder allerdings erst um 18.55 Uhr mit den anderen nachkommen sollten. Das kam für mich nicht in Frage. Die AirEuropa war nicht gewillt, meinen Lebensgefährten statt mir um 15 Uhr fliegen zu lassen. Also flogen unsere Bekannten um 18.55 Uhr, die nächsten freien Plätze, die es an diesem Tag wohl überhaupt gab, waren dann um 21.45 Uhr mit der Spanair. Wir haben keine Gutscheine am Flughafen für Essen oder Trinken erhalten von Spanair. Ob eine Beschwerde bei Spanair Sinn macht, bezweifele ich.
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Selbstverständlich "macht das Sinn", fällt nämlich unter die EU VO, Flugausfall.
Blätter ein wenig nach hinten, da findest du einen Link zum Beschwerdeformular.
Sagen wir´s mal so: Der Dienstleistungsgedanke der Spanair und der AirEuropa scheint mir nicht sonderlich ausgeprägt zu sein ...
Deine Rechte sind allerdings in vollem Umfang in der Verordnung formuliert.

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Also noch mal, es hat sich gelohnt sich zu wehren!!! Wir haben unsere Urteile aus Rüsselsheim erhalten. Wir haben im vollem Umfang gewonnen!! Lasst Euch nicht abschmettern, wenn der Begriff "Außergewöhnlicher Umstand" dargelegt wird. Dies trifft bei 90 Prozent der Fälle, von Flugverspätungen, durch technische Defekte nicht zu!!! Vor allem, tauscht mit Mitreisenden Adressen aus, dies hat uns sehr geholfen.
LG
sandro -
hi zusammen,
na dann bin ich mal gespannt was dabei rum kommt.
Wir sollten am 17.06 um 13.15 Uhr mit Air Berlin von Düsseldorf nach Heraklion fliegen.
Tatsächlich sind wir um 02.10 Uhr (18.06.2011) vom Flughafen Köln/bonn geflogen.
Wir haben heute unseren Reiseveranstalter angeschrieben mit Verweis auf die Eu- Verordnung.
Grund der Verzögerung war angeblich techn. Defekt der Maschine. -
Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.
lg
sandro -
sandro-tt wrote:
Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.
lg
sandrohi
nur um sicher zu sein .... gilt das auch bei Buchungen von Pauschalreisen?
ich habe ja schliesslich einen Vertrag mit Reiseveranstalter geschlossen und nicht mit AB oder bin ich hier auf dem Holzweg?
das AB Verursacher ist schon klar .... ich ging davon aus das in meinem Fall 5vorFlug sich das geld von Ab holt. -
Nein, die Info bei der Airline ist ebenso bei Pauschalreisen richtig.
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@mogli26
Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.
Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.
Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse! -
vonschmeling wrote:
@mogli26
Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.
Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.
Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse!HI vonschmeling,
danke an dich (und auch die Vorredner) für die Info .... war ich wohl auf dem holzweg.
Meine frau hat heute einen Termin beim Fachanwalt gemacht der wird das dann wohl richten
dennoch danke für die Infos.
Kann ich denn beim Reiseveranstalter zusätzlich für den Verlorenen Hoteltag Schadensersatz geltend machen?
Have a nice Day
Mogli26 -
mogli26 wrote:
Kann ich denn beim Reiseveranstalter zusätzlich für den Verlorenen Hoteltag Schadensersatz geltend machen?
Have a nice Day
Mogli26Nein, nicht zusätzlich! (HALLO??)
Wird nach EU VO reguliert und ist bereits eine Erstattung nach FT durch den RV erfolgt, wird diese in Abzug gebracht.
Will heißen: Du bekommst bestenfalls den EU Regelsatz und nicht etwa die RV Entschädigung noch oben drauf ...

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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Am 3.6. wollten wir von A nach B fliegen. Der Flug sollte um 8:05 Uhr gehen. Wir checkten ein und gingen zum Gate. Am Gate stand an der Tafel das der Flug gecancelt wurde. Wir wurden dann auf einen anderen Flug von einem anderen Flughafen umgebucht.
Das Taxi dorthin zahlte die Airline. Mit 4 Stunden und 40 Minuten Verspätung sind wir dann in B gelandet.Ich machte meine Schadensansprüche bei der Airline gelten. Dort wurde ich mit dem Hinweis auf "sehr lange Bearbeitungszeiten" vertröstet.
Ich setzte eine letzte Frist bis 30.06., keine Reaktion. Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.Soll ich jetzt einen Anwalt nehmen? Ich vermute, das ich mit weiteren Mails/Schreiben bei der Airline nicht weiterkommen werde. Oder habt ihr noch eine Idee?
ciao
Stefan
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Ja, konkret den Abflugsort A und evtl. auch B zu nennen wäre durchaus hilfreich.
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Naja, A und B konkret zu benennen hilft auch nicht wirklich weiter beim Sachverhalt und ich erlaube mir zudem die Einschätzung, dass eine wesentliche Beschleunigung der Angelegenheit auch durch das Hinzuziehen eines Anwalts ausbliebe!
Die soweit vorgetragenen Abläufe sind korrekt und wenig überraschend.edit:
@Stefan/1978
Du hast den Vorfall beim LBA angezeigt, aber keine "Anzeige erstattet" - richtig?
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Nicht mal so sehr konstruiert, A=Zürich, B=Antalya, und nu?
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stefan/1978 wrote:
Jetzt habe ich beim Luftfahrtbundesamt Anzeige erstattet.Heute bekam ich von denen die Bestätigung der Anzeige und das sie sich mit der Airline in Verbindung setzen.
Weiter heißt es, das Zivilrechtliche Ansprüche auf dem Zivilweg einzufordern sind.Mal wieder der korrekte Hinweis der Behörde. Sie kann nur Strafen gegen die Airline verhängen, was Dir aber erstmal gar nix bringt.
Ich habe 2 Monate mit Condor intensivsten Schriftverkehr gehabt...Ergebnis Null! 2 Wochen nachdem dann der Anwalt ein paar Zeilen losgetreten hat flatterte schon mal ein "Besänftigungsscheck" von 600€ ein.
"Panorama" berichtet demnächst offenbar wie "einfach" es bei manchen Airlines nach wie vor ist, als Pasagier die Ausgleichszahlung bei Anspruch zu erhalten.
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@bernhard707
Ich nahm einfach mal an, dass der User der Zuständigkeiten eingedenks fragte ...@bahama
Ist die Unterscheidung denn so schwer?
Es geht nicht um "behördliche Maßnahmen" (in der Anzeige), sondern um die "Weiterleitung der relevanten Beschwerdeinhalte unter Ausschluss initiativer Klagemaßnahmen seitens der Behörde" - geltendes Recht ist jedoch die EU VO!!"Der Anwalt" als "Geheimwaffe" beschleunigt das Verfahren nicht; richtig ist: Einen weiteren Schriftverkehr mit der Airline kann man sich zunächst ersparen.
Die "gefühlte Dynamik" deiner Causa war mutmaßlich auch nicht anwaltlich verursacht, sondern im Zeitfenster des sinnlosen Schriftverkehrs schlicht "gereift"?!Man mache sich mal eben frei von "Feindbildern" ... das ist ja echt unfassbar beschwerlich zu erklären?
Du vermengst völlig falsche Ausgangslagen und Zuständigkeiten, das ist wahrlich nicht sehr hilfreich?!
:?
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bitte meine letzten beiden Beiträge löschen und dauch diesen dann...im ersten Uhrzeit 01.11.12 steht alles drin... das System hat jedesmal behauptet, es würde ein Fehler vorliegen
Danke!
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vonschmeling wrote:
Die "gefühlte Dynamik" deiner Causa war mutmaßlich auch nicht anwaltlich verursacht, sondern im Zeitfenster des sinnlosen Schriftverkehrs schlicht "gereift"?!Ja sicher! Nur müssen andere ja nicht unbedingt die selben Fehler machen wie ich ...zunächst
