EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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Für mich heißt es also vermutlich "Abwarten und Klagen", so habe ich es aus dem Beitrag für mich mitgenommen.
Es sei denn, die Fluggesellschaften(SunExpress wurde ja im Bericht erwähnt) bekommen nach dem Beitrag kalte Füße.
Naja, ich bin ja zum Glück ohne Selbstbeteiligung privatrechtsschutzversichert. -
AlfredTetzlaff wrote:
Eigentlich steht mir ein Schadensersatz von 400 Euro, oder?Dir stehen 5% eines Tagessatzes zu. Also, 700 € bei einer 7tägigen Reise = 100 € und davon 5% ab der 5. Stunde.
Vieleicht kannst du dir ja einen Lolli kaufen. Dein Anspruch wird irgendwo bei 10 € liegen. -
Warum hier das Kostenrisiko so hoch aufgehängt wird ist mir unerklärlich. Bei der eindeutigen Rechtslage muss das spätestens nach einem Urteil die airline tragen, und das wissen die genau. Die Entscheidung bei einem Streitwert von bis zu € 600.-- fällt das Amtsgericht am Sitz der airline, ist dann aber unwiderruflich. Dafür braucht ( bei vorhandenem Rechtsschutz ) der eigene Anwalt keine vorherige Beratung machen, der schreibt sofort einen Brief mit Fristsetzung, und bei Verstreichen dieser Frist wird die Klage eingereicht.
Auch ohne Rechtsschutz gibt es eine gute kostengünstige Möglichkeit: man wendet sich an seine nächstgelegene Verbraucherschutzzentrale und fragt nach Schilderung der Fakten nach, ob man einen vorformulierten Musterbrief bekommen kann. Damit kann man bei der airline seine Forderung anmelden. Wenn keine Reaktion kommt reicht man selbst die Klage beim zuständigen Amtsgericht ein, bittet um Information über die Gerichtskosten, bezahlt diese und bittet gleichzeitig in der Klage das Gericht um eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage.
Gruss Gabriela
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Sicher?
Also die Aufstellung, die mir vorliegt, orientiert sich nicht an der Frankfurter Tabelle
http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/eg-urteil-anspruch-auf-eine-entschaedigung-bei-flugverspaetung/
Wäre demnach ein großer Lolli -
Es entstehen hier doch wohl Missverständnisse: der eine redet von einer Pauschalreise mit Verspätung des Fluges, der andere auf der Basis des EUGH von Verspätungen eines gebuchten Fluges. Bitte nicht vermischen !!
Gruss Gabriela
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Laut neuester Rechtssprechung wird da kein Unterschied mehr gemacht
Aus meinem angehängten Link
"Direkt an die Airline sei die Entschädigungsforderung zu richten, nicht etwa an den Veranstalter der Reise, sagte Degott. Je nach Länge der Flugstrecke lasse sich bei der Airline eine Ausgleichszahlung einfordern, deren Höhe 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro beträgt. Zusätzlich können Pauschalurlauber aber beim Veranstalter verlangen, einen Preisnachlass zu bekommen. Das geht, wenn sie zum Beispiel einen mitgebuchten Mietwagen aufgrund eines Flugausfalls erst später als geplant fahren können" -
@Alfred
Dem Urteil des EGH würde ich derzeit nicht das große Vertrauen schenken.
Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die Gerichte in Deutschland werden sicher keine "Urlaubs-Refinanzierung" unterstützen und für genau das halte ich deine Forderungen gegenüber der SunExpress und des Reiseveranstalters.
Dass GabrieleMeier gerne auf die Klagetrommel schlägt, ist nun mittlerweilen sogar mir aufgefallen. Nur sind ihre Ratschläge zu 99% zum Scheitern verurteilt. Sie würde ja am liebsten immer höchstrichterliche Entscheidungen herbei führen. -
Aber bitte "durch andere herbeiführen lassen"!
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Naja, mittlerweile übernehmen aber die deutschen Gerichte das Urteil des EGH. Desweiteren soll es auch keine Urlaubs-Refinanzierung sein, es wurde ein Vertrag abgeschlossen, wobei ein Partner den Vertrag nicht ordnungsgemäß eingehalten hat, ein ganz normaler Vorgang. Wenn du ein Haus bauen lässt, und der Architekt macht einen Fehler, dann willst du doch auch eine Entschädigung, oder siehst du das auch als Haus-Refinanzierung?
Der Reiseveranstalter ist in meinem Fall übrigens überhaupt nicht involviert.
Im Übrigen hat auch der gestrige Panoramabeitrag schön die Rechter der Reisenden erläutert und die Mauertaktik der Fluggesellschaften beschrieben. -
Ganz im Gegenteil: ca. geschätzte 90% aller Streitigkeiten im Reiserecht bewegen sich im Volumen unter € 600.--, und damit gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung ! Sollte man wissen, bevor man hier Kommentare abgibt. Der Amtsrichter entscheidet, und fertig ist es !
Wer den Bericht gestern abend gesehen hat wird mit mir ernsthaft zweifeln, ob es sich bei den involvierten Personen um Pauschalurlauber gehandelt hat. Auch bei der Sun Express kann man einen separaten Flug buchen. Ein Mietwagen ist z.B. im klassischen Pauchalurlaub nicht enthalten, wohl aber in einer individuell zusammengestellten Reise durch einen RV. Ich glaube nach wie vor, das die Pauschalreise ein Gesamtpaket ist. Und da zählt nach wie vor der Passus in den AGB der RV, wonach Flugzeiten jederzeit veränderbar sind.
Gruss Gabriela
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@Alfred
Nunja, wenn die deutschen Gerichte das übernehmen (ich kenne kein einziges Urteil) ...
Viel Spass beim Klagen und lass uns das Ergebnis zukommen. -
Dein Glaube sein dir unbenommen, die nüchternden Fakten dagegen sprechen eine andere Sprache(im übrigen habe ich das schon mal von einem Fachanwalt für Reiserecht überprüfen lassen)
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Überflüssiges Zitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@Steinerlein
Wahrscheinlich in einem Jahr :?
Vielleicht geht's ja auch ohne Gericht -
@Alfred
Du wirst die von dir geforderte Entschädigung nicht erhalten. Das haben die deutschen Gerichte in Bezug auf eine Pauschalreise schon ausgibig klargestellt.
Sollte sich das (umstrittene und noch lange nicht rechtsgültige) Urteil vom EGH durchsetzen, wäre dies das Ende der Pauschalreise, so wie wir sie heute kennen, denn bei den geringen Gewinnspannen wäre das Risiko nicht mehr vertretbar. Weder RV noch Airline können diese "Schadenersatzansprüche" bedienen. -
Abwarten....mir entstehen - außer einem geringen Zeitaufwand - ja keine weiteren Kosten. Ich habe die Sätze nicht festgelegt - so lange sie gültig sind, ist es einen Versuch wert. Und wenn es dann nicht die 1600,00 Euro sind....so what...ehrlich gesagt ist mir das "Schicksal" der Airlines relativ schnuppe, weil ich den Anschein habe, dass ihnen ihre Kunden auch egal ist.
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AlfredTetzlaff wrote:
...ehrlich gesagt ist mir das "Schicksal" der Airlines relativ schnuppe,Mag (noch) deine Meinung sein. Wenn aber die Pauschalreise nach Türkien für eine Woche nicht mehr 450 € kostet sondern 1200 € dann wirst du über dein eigenes Schicksal nachdenken müssen. Dafür kommst du aber auch ganz sicher minutengenau an.
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Ich blick im Moment gar nicht mehr durch. Vielleicht kann mir da wer helfen. Wir saßen unlängst über 11 Stunden in Madrid am Flughafen fest, weil die Maschine München- Barcelona nicht gekommen ist und wir statt dessen nach Madrid geflogen wurden. Ziel war eigentlich GC, war aber kein früherer Anschlussflug frei. Haben einerseits die Beschwerde vor ca. 3-4 Wochen an FTI weitergegeben, andererseits in Form dieses Beschwerdeformulars an die Spanair gefaxt (von beiden noch nichts gehört. Hätten wir schon was hören müssen nach 3-4 Wochen???) Wie soll man jetzt weiterverfahren? Erst mal abwarten, was kommt. Wie lang? Nachfragen? Was steht einem in diesem Fall zu (Pauschalreise, 2 Erwachsene, 2 Kinder, Preis: 3900 Euro für 12 Tage)?
Wo reicht man dann im Fall des Falles Klage ein? Hat die Spanair denn auch einen deutschen Sitz? -
Hmmm, ich würde sagen, du hast Anspruch auf 4 x 28 € also irgendwo um die 120 € gesamt. Klagen kannst du gegen FTI, die sind in Deutschland.
Geschätzte Kosten für den Anwalt und das erste Schreiben: ~ 250 €, die du erst mal auslegen musst. -
Habe ich da was richtig gelesen ? Das Urteil des EUGH sei nicht oder noch nicht rechtskräftig ? Also, da fällt mir nichts mehr ein. Ein höher gestelltes Gremium gibt es nicht. Das Gericht entscheidet für Europa, allerdings nicht in landeshoheitliche Belange. Das Reiserecht gehört nicht zu den geschützten Belangen. Was die Bundesrepublik Deutschland dagegen tun kann ? Sie könnte dagegen Beschwerde einlegen, und das hat sie meines Wissens nach nicht getan. Warum auch, dafür reicht nicht mal die Lobby der Reiseindustrie aus. Das Urteil ist im vollen Umfang von deutschen Gerichten umzusetzen.
Gruss Gabriela
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Meier, du nervst!
Verbraucherschutz NRW
Kannst du nicht einfach mal die Klappe halten?