EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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Eigentlich gehört auf einen groben Klotz ein noch groberer Keil. Ist aber nicht meine Art. Nur für den Nürnberger Geisterfahrer, der die Zahl der entgegenkommenden Fahrer nach der Warnung im Autoradio falsch einschätzt:
das EUGH-Urteil aus 2009 steht zwar im Gegensatz zu der bis dato geltenden Rechtssprechung deutscher Gerichte, ersetzt diese aber ohne wenn und aber. Es sei denn, du könntest mir nachweisen, das die Bundesrepublik Deutschland dagegen Beschwerde eingelegt hätte, ja, dann würde das bisherige deutsche ( praktizierte ) Recht bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde noch gelten. Aber langsam kann ich deine Beiträge nicht mehr als diskussionswürdig ansehen.
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gabriela_maier wrote:
Aber langsam kann ich deine Beiträge nicht mehr als diskussionswürdig ansehen.Das wundert mich nicht. Willst du nicht, kannst du nicht oder warum kapierst du nicht, dass deine Wunschvorstellungen der deutschen Rechtsprechung nichts mit der Realität zutun haben?
Hier schreibt Otto-Normaltouri und möchte sich darüber informieren, ob er irgendwelche Rechte hat, wenn sein Flieger mal nicht so startet oder landet, wie es im Ticket steht. Dieser User sollte hier eine vernünftige Einschätzung seiner Möglichkeiten bekommen. Dazu gehört, dass man vieleicht auch mal sagt: Komm lass stecken, wegen 50 € lohnt sich der Aufwand nicht.
Was du aber hier treibst, ist das, was Deutsche Gerichte zum Wahnsinn treibt. Kümmelspalterei, Überdehnung von §§, Klagen um der Klage willen - wem soll das was nützen, ausser deinem Ego, welches du offensichtlich nicht anders befriedigen kannst?
Verschon Otto-Normaluser, Gerichte, Anwälte und Europaabgeordnete mit deinen Ansichten. Die interessieren niemanden und helfen keinem.
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Na gut, das war jetzt ja eine substanzielle Erklärung zu dem Urteil des EUGH. Und zu deinen vorherigen Aussagen dazu. Das aber ist hier ganz allein das Thema, und um mehr geht es nicht. Oder habe ich vielleicht imaginäre Substanz überlesen ? Das täte mir leid, ich denke, du wirst mich wie immer "freundlich" aufklären.
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Ich werde über meinen "Fall" weiter berichten, wenn es gewünscht wird, kann ja jeden Touri(auch Pauschaltouri) betreffen. -
Steinerlein wrote:
AlfredTetzlaff wrote:
...ehrlich gesagt ist mir das "Schicksal" der Airlines relativ schnuppe,Mag (noch) deine Meinung sein. Wenn aber die Pauschalreise nach Türkien für eine Woche nicht mehr 450 € kostet sondern 1200 € dann wirst du über dein eigenes Schicksal nachdenken müssen. Dafür kommst du aber auch ganz sicher minutengenau an.
1)Es geht nicht um Minutengenau, es geht um fünf Stunden.
2)Wird die Airline - wie Krankenhäuser bei Behandlungsfehlern - eine Haftpflichtversicherung haben
3)Kann man diese Denke natürlich auf jede Branche anwenden - Banken und Versicherungen erhöhen ihre Gebühren, weil immer mehr Kunden bei Beratungsfehlern Regress fordern ect.pp. - deshalb soll sich Ottonormal immer schön wegducken, oder wie verstehe ich das? -
also vorab, vom Thema weg, dieser Name erinnert mich an Sternstunden im öffentlichen deutschen Fernsehen vor ca. 40 Jahren. Erklär mal bitte, wie du zu diesem Namen kommst, falls es aber dein richtiger Name ist bitte ich jetzt schon um Entschuldigung.
Ich weiss nicht -so intensiv verfolge ich hier nicht minutiös alle Themen, ganz im Gegenteil, ich muss dich darum fragen: bist du als Pauschaltourist geflogen oder hattest du den Flug separat gebucht.
Ich befürchte, dass das Urteil des EUGH die Pauschalurlauber nicht einbezieht. Es geht um die juristische Bewertung des Gesamtproduktes. Eine Verspätung des Pauschalurlaubers ist daher anders zu bewerten als bei einem reinem Flugbucher. Die Folgen für den Pauschalurlauber sind sicher ägerlich, keine Frage, aber bezogen auf seinen Gesamturlaub zu vernachlässigen. Und daher wahrscheinlich im Regress minder zu bewerten. Ganz anders als beim Bucher eines Nur-Fluges. Der muss gar nichts nachweisen. Er hat nur das Produkt "Flug" gebucht. Ich gehe fest davon aus, dass das EUGH-Urteil nur in dieser Bewertung angewendet werden kann.
Was nun deine Ausführung über den "kompetenten Reisefachanwalt" angeht, ok., da habe ich auch eine eigene Meinung zu. Dieser Berufsstand ist beinahe einzigartig. Es gibt im Volksmund eine erstaunliche Erläuterung: " sie säen nicht, sie ernten nicht, aber der Herrgott ernährt sie trotzdem". Ich würde diesem Fachmann nur eine einzige Frage stellen, falls du Pauschalurlauber bist, und sie wäre: gilt das EUGH-Urteil auch für Verspätungen, die mich als Pauschalurlauber getroffen haben ?
Gruss Gabriela
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Und auf genau diese Frage wird der "Herr Fachanwalt" vermutlich(!) nicht antworten können.
Das Urteil des EUGH ist ja "gut und schön" - aber eben noch nicht exakt definiert...und das ist neben einigem anderen der eigentlich Makel an diesem Urteil! -
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,678971,00.html
Da wird es auch nochmals geschildert, das EUGH-Urteil wird als Grundsatzuteil anerkannt -
@Tetzlaf
Klage oder lass es bleiben. Nach deinen Worten kostet es dich nichts - tu es halt dann einfach. Ob allerdings deine Versicherung die Kosten auch wirklich übernimmt? Lass dir lieber eine Kostenübernahme bestätigen.
Du hast es noch nicht gerafft, oder? DU WARST PAUSCHALTOURIST! Die Rechtsprechung ist hier eine ganz eine andere. -
Danke, Soosi, aber ich glaube, hier ist Hopfen und Malz verloren. Jedes Wort überflüssig.
@AlfredTezzlaff:
lass mich doch bitte nicht zappeln, was deinen Namen angeht.
Dein link verweist lediglich auf die Meinung eines Rechtsanwaltes. Ganz klar: keine Entscheidung eines Gerichtes. Und daher bleibe ich bei meiner Auffassung das die Pauschaltouristen nicht involviert sind. Die Meinung eines Rechtsanwaltes ( lies bitte meine Aussagen dazu ) ist subjektiv interessengesteuert. Und deswegen wiederhole ich: frage ihn dazu explizit.
Gruss Gabriela
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@soosi:
Ja, die Wortwahl von Steinerlein ist "direkt", aber allemal "ehrlicher" als die oftmals "unterschwelligen" Ausfälle gewisser anderer user!@all:
Genau da liegt ja die Crux...ja, das Urteil des EUGH existiert und ist eigentlich(!) verbindlich, aber bisher noch nicht wirklich (in seiner gesamten Tragweite) zur Anwendung gekommen. Zudem, und das könnte hier entscheidend sein, fehlt die exakte Definition (Thema "Pauschaltourismus").Alfred Tetzlaff hier wirklich ernsthaft zu empfehlen zu klagen ist a) nicht Aufgabe und Sinn und Zweck dieses Forums und b) könnte(!) das fatal sein. Selbst mit einer entsprechenden RSV sollte vor einer eventuellen Klage dringend geklärt werden, ob die Kostenübernahme tatsächlich und garantiert erfolgt!
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Nun, das ist schon erstaunlich. Wer in einem Sachthema personenbezogene völlig themenfremde Verbalinjurien als "ehrlich" und "direkt" in der Sache entschuldigt, ja, der macht sich schon mal als Bruder im Geiste mitschuldig. Und da könnte man beinahe schon an aktuelle Katastrophen denken.
Ich akzeptiere jede Meinung in einem Sachthema, aber niemals verbale Ausfälle ausserhalb des Themas. Wer in der Sache nichts mehr zu sagen hat sollte sich zurückziehen.
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Auszug aus den Forenregeln:
■ Dir gegenüber sitzt keine Maschine, sondern eine Persönlichkeit. Toleranz und Menschlichkeit sind angezeigt, da niemand besser oder schlechter ist und jeder User mit gleichem Respekt behandelt wird.
Die Anonymität des Internet gibt niemandem das Recht ausfällig zu werden. Thematisiere bitte eventuelle Unstimmigkeiten nicht im Forum, sondern per privater Nachricht.
...sollte auch für @Steinerlein gültig sein....oder? -
Bitte sachlich und höflich diskutieren, auch wenn man anderer Meinung ist
Wer nichts zum Thema beitragen möchte, ausser ein paar OT's, Zwischenrufen oder Sticheleien, hält sich bitte zurück.Das ist schon wieder so eine Situation, wo einem User mit einer Frage zum Thema, jegliche Lust vergeht, da er hier nicht zwischen die Streithähne geraten möchte.
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Gerne Ahotep. Dann mach mal schnell noch den @soosi weg, denn der hat definitiv nichts beizutragen.
Und hier nochmals meine Bitte an @Maier
Kannst du mal alles lesen und nicht nur die Hälfte? Lies mal ab Seite 24 jeden Beitrag und du wirst schnell feststellen, dass du meiner Meinung bist. Dafür solltest du dir die Zeit nehmen, denn dann überblicktst auch du, worum es ging oder geht. -
Einen Einwand von Holginho würde ich wirklich ernst nehmen und deshalb noch einmal aufgreifen. Der Selbstbehalt bei der RSV spielt eine untergeordnete Rolle, die Versicherungsbedingungen muss man einfach mal lesen!
Wie hießt es hier, so oder so ähnlich bei fast allen Versicherern:
„Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er den Versicherer unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten sowie Beweismittel anzugeben. Unterlagen sind auf Verlangen dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Der Versicherer bestätigt den Rechtsschutzfall (!!!)
Vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtmitteln ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten kann der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei werden!“
Das Ganze ist natürlich nur auf die wesentlichen Bestandteile der Versicherungsbedingungen reduziert, trifft aber den Kern der Problematik. Die meisten RSV ziehen sich aus der Leistungspflicht zurück, sobald eine vorherige Prüfung durch eigene Juristen nicht möglich war. Ich kann daher nur abraten, ohne Zustimmung des Versicherers, vorzugehen.
Wilfried
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Ich wundere mich nicht mehr über diversen Unsinn, der in den letzten Beiträgen hier zum besten gegen wurde. o noch ein Versuch:
- Das EuGH Urteil zieht sowohl für Pauschalreisende als auch für Nur-Flug Bucher auf dem betroffenen Flug.
- Ansprüche aus dem Urteil sind auch für Pauschalreisende IMMER gegenüber der Airline geltend zu machen und gelten natürlich auch für Pauschalreisende
- Ansprüche aus der der betreffenden Verordnung verjähren erst nach 3 Jahren. Man muß also nicht panisch werden, zu empfhelen ist natürlich eine zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche
- Klage: kann wenn notwendig eingereicht werden am Sitz der Airline (Art. 2 EuGVVO), am Ankunftsort oder am Zielort (C 204/08)
- Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man bei vorhandener RV auf alle Fälle mit dieser Kontakt aufnehmen
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Ist der von Steinerlein angegebene Betrag von ca. 120 € realistisch? (Seite 26). Wie konnte die Familie bei Panorama dann 1400 € erstreiten? (Habe den Beitrag nicht gesehen). Und Schuld war ja nicht FTI sondern die Spanair! Wie geht´s also weiter? Hätte ich nicht von irgendjemandem mal in der Zwischenzeit was hören müssen?
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Hier der Link zur Sendung: Panorama!
Dauert ca. 30 Sekunden bis der Beitrag anläuft :?
