Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
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Danke für die vielen Kommentare:
Hier noch ein paar Anmerkungen:
Es handelt sich nicht um eine Gefälligkeits- oder erbetenes Attest - die Aussage, dass eine kontinuierliche Sauerstoffversorgung notwendig ist, kam urplötzlich und war laut Aussage der Hausärztin nicht absehbar (analog zur Reisefähigkeit). Und wenn die es nicht absehen kann, wie soll das dann meinem Dad möglich gewesen sein.Wie schon mal erwähnt: Ein bekannter Sachbearbeiter einer anderen Versicherung läßt denn Fall mal aus Sicht seiner Experten begutachten, wohl auch aus der Perspektive, welche Erfolgsaussichten ggf. Rechtsmittel haben.
Das Reisebüro war von der Entscheidung völlig baff und genauso überrascht wie wir. Der Dame waren auch bisher auch noch keine Probleme bei Stornierungen aus Krankheitsgründen bekannt.
Und wie ebenfalls schon gesagt, wenn man auch nur etwas davon geahnt hätte, dass die Krankheit sich so verschlimmern könnte und daran die Reise scheitern könnte, hätten wir uns logischerweise vorher informiert und ggf. bei der RRV abgesichert. Aber aus Schaden wird man für mögliche Zukunftsfälle klug...
Wenns es von unserer Seite etwas Neues zu dem Fall gibt, werde ich berichten. Aber es scheint ja so, dass das Thema im allgemeinen ein paar Fragen aufwirft, die ggf. auch bei anderen Vorerkrankungen zur Vorsicht mahnen!!! Von daher liefert es vielleicht für den ein oder anderen noch interessante Hinweise
In diesem Sinne noch einen schönen 2. Weihnachtstag!
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@Air3
Ich finde in der Tat, dass mit deiner traurigen und sehr persönlichen Geschichte eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zur Diskussion kamen und in deren Folge wichtige Informationen allgemeinen Interesses erbracht wurden!
Zudem bewundere ich uneingeschränkt, wie sachlich das Thema von deiner Seite befruchtet wurde. Dem möchte ich das Prädikat "Beispiel gebend" verleihen und mich sehr dafür bedanken!!!Kleiner Wermutstropfen:
Die Verwunderung der RB Mitarbeiterin überrascht mich nicht sonderlich; wollen wir hoffen, dass auch sie, respektive all ihre Kollegen etwas aus der Sache gelernt hat/haben. Immerhin beauftragen gerade die Kunden Dienstleister, die sich eben nicht jedes Detail selbst erarbeiten wollen. Bleibt der Wunsch, Reisefachleute "verkauften" künftig nicht nur nonchalant RRVs, sondern würden auch eingehend dafür geschult oder / und legten eine Beratung mit dem Versicherer nahe.Ich wage zu behaupten, dass in deinem Fall kein Mensch ein gefaktes Attest unterstellt hat ... vielmehr ergab sich Beispiel, wie gemein sich Krankheit über Prognose hinwegsetzen kann - eine sowohl emotionale als auch eine sachliche Erfahrung.
Der derzeit omnipräsenten Wunschlaune folgend halte ich euch die Daumen, dass ggf. irgendein Beteiligter über seinen Schatten und wenigstens einen Teil der Kosten springt mit der Erkenntnis "DAS brauchen die Leutchen nicht auch noch!"

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Ich habe dieses Thema ausführlich durchgelesen und bin jetzt schon ein bisschen verwundert.
In den letzten Jahren habe ich online gebucht und dazu auch Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen. Man klickt das an und die Versicherung wird bestätigt, man muss sie auch sofort bezahlen. Ich habe die AGB immer ausgedruckt und fertig. Aber noch nie wurde irgend eine Frage nach bestehenden Krankheiten gestellt bzw. gab es ein Feld auszufüllen. Es gab somit auch gar keine Möglichkeit bestehende Krankheiten anzugeben.Wie ist das in so einem Fall?
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@brujera
Das dürfte sich aus den AGB´s ergeben ...
Wahrscheinlich lauten sie, wie von Mosaik schon beschrieben: Im Grunde jedes Risiko ausgeschlossen, mal ausgenommen, du brichst dir eine Woche vor der Reise ("unverschuldet"!) ein Bein.

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Also hier die versprochen Mitteileung:
Unser Bekannter hat den Vorgang mal seinen Experten vorgelegt und die sagen auch, bei chronischer Erkrankung würde es nichts geben. Kann natürlich auch nach dem Motto sein: Ein Krähe hackt der anderen kein Auge aus... Aber unser guter und schon sehr Versicherungsnehmer orientierter Bekannter meint, mit einem Anwalt oder einer Klage wären die Aussichten so gering, dass man nicht dieses hohe Risiko gehen sollte. Nun wir werden auf jeden Fall noch mal ein Schreiben an die Versicherung richten, in der Hoffnung, dass zumindest ein Kulanz-Anteil übernommen wird... Das mal zum aktuellen Stand...
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Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!
@brujera
Nein, man hat keine Möglichkeiten, bereits bestehende Krankheiten anzugeben.
"Unerwartete Krankheit" ist versichert, aber z. B. "Schub einer chronisch psychischen Krankheit" ist nicht versichert.
Hier z. B. nachzulesen / AVB: KLICK MICH -
Auch ich habe alles durchgelesen und bedanke mich für die vielen rechtlichen Aussagen die ich so noch nie gesehen habe. Eine Frage habe ich denn noch, wie verhält sich dieser gleiche Fall mit einer Krankheit die als geheilt gilt und in zwei Jahren plötzlich unerwartet wieder bekomme und die Reise nicht antreten kann ? Genauso? Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.
Gruß Hubert. -
@hubkatfrie
es kommt immer drauf an.
auf die bedingungen und auch auf die krankheiten.
bei manchen krankheiten gilt man (zumindest in der versicherung) nicht als geheilt.
ich hatte neulich in einem anderen zusammenhang eine kundin, die früher alkoholabhängig war.
sie war zwar seit über 5 jahren "trocken". wurde aber trotzdem noch als "krank" bezeichnet.
denn diese krankheit dauert ein leben lang an. -
...., und ein gutes neues Jahr!
Inzwischen hat die Versicherung tatsächlich die gesamten Stornokosten überwiesen und schreibt: "Wir weisen darauf hin, dass nur die unerwartete schwere Erkrankung versichert ist, nicht die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung Ihres Mannes. Auf eine weitere Prüfung, inwiefern die Verschlechterung der Erkrankung Ihres Mannes als unerwartet gewertet werden kann, haben wir entgenkommend verzichtet."
Nun gut, wie auch immer. Es gibt also die Möglichkeit, einen Versicherungsfall von mehreren Seiten zu betrachten und zu entscheiden -
@gutenmorgen
das hört sich doch super an.
und die kosten deiner freundin? sind die auch übernommen worden?
welche versicherung war es denn in deinem fall?
wenn sich eine gesellschaft so kulant zeigt, darf man die ruhig mal lobend erwähnen. -
...., es war eine normale Buchung mit einer Bu-Nr., aber zwei verschiedenen Namen. Die Hanse-Merkur Reiseversicherung hat den gesamten Stornobetrag bezahlt.
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Nun melde ich mich doch noch mal zu meinem ursprünglichen Thread, wenngleich mit Verzögerung.
Ich habe damals meinen Dad überzeugt, doch noch einmal ein Schreiben aufzusetzen und er hat dem dann zugestimmt. Ich habe versucht zu begründen, weshalb meines Erachtens doch Versicherungschutz bestanden hat, sprich dass der Verlauf so nicht zu erwarten war. Unter anderem wurde in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ein Schub bei einer psychischen Erkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Umkehrschluss: Schub bei einer physischen Erkrankung sollte versichert sein. Und siehe da, nach etwas hin und her wegen vorzulegender Unterlagen, welche die Versicherung an sich schon hatte, sind die Stornokosten vollständig erstattet worden.
Also aus dieser Erfahrung kann ich raten, zumindest nicht sofort bei einem ablehnenden Bescheid der Versicherung die Flinte ins Korn zu werfen.