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Flugabbruch aufgrund eines Notfalls

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    mimi123 wrote:
    Übrigens haben fast alle Gäste im Flieger eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft gefordert, um dann reklamieren zu können. Notfall hin oder her, so ist es nunmal.

    😱   und was wollen die "Gäste" reklamieren? Dass sie noch leben? Dass sie um einen kostbaren Tag ihres Lebens gebracht wurden? Dass man wegen eines leppischen Lebens extra umgekehrt war?

    😱   Notfall hin, Notfall her????

    😞 Ich rege an, jedem Passagier in Hinkunft eine Plastikkarte an Bord umzuhängen: A) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, machen Sie sich bitte keine Umstände und fliegen Sie weiter. Denn jeder an Bord hat sich wahrlich seinen Urlaub verdient!"
    B) "Wenn ich an Bord erkranken oder sterben sollte, treffen Sie sofort alle Vorkehrungen um mein Leben zu retten. Ich bestätige hiermit, dass es sich um einen vorhersehbaren Defekt handelt, den die Fluglinie zu vertreten hat."

    Ich kann es nicht fassen, meint ein sonst eher sachlich ruhiger Peter

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    • Helmut & UllaH Offline
      Helmut & UllaH Offline
      Helmut & Ulla
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #122

      @mosaik
       
      nein, die wollen ihre Erstattungsansprüche wegen des Zeitverzuges etc. prüfen.

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        40cent wrote:
        Mir stellt sich beim Lesen des Ausgansposts sowieso noch die Frage, warum der Flieger angesichts der medizinischen Lage nicht gleich in London (dort gibt es immerhin drei Flughäfen und sicherlich auch Notfallkrankenhäuser) 'runtergegangen ist, sondern noch 1,5 Stunden bis Köln geflogen wurde.

        Ob hier etwa finanzielle Erwägungen der Fluggesellschaft im Spiel waren?

        Letzter Satz ist in sich ad absurdum - finanziell wäre es für die Fluglinie günstiger gewesen, den nächst möglichen Flughafen anzufliegen.

        Aber vielleicht hatte der Pilot auch nur ein wenig "Hirn" und dachte daran, dass ein deutscher Staatsbürger mit Herzinfarkt in London nicht so gut aufgehoben wäre, wie in einem Spittal in seiner Heimat, wo man ihn auch leichter pflegen (Sprache) und besuchen (Verwandte, Freunde) könnte.

        Und - wir kennen nur die Aussage des Posters, "bei London" ... wo genau der Flieger war, wissen wir aber nicht. Somit könnte Anflug auf einen der Londoner Flughäfen plus Wartezeit für Landeerlaubnis (wobei hier im Notfall sicher eine priority-Landung eingeleitet worden wäre) nicht plus minus Rückflug nach Köln war.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Helmut & UllaH Offline
          Helmut & UllaH Offline
          Helmut & Ulla
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #124

          @mosaik
           
          also, prinzipiell ist es für eine Airline kein unvorhersehbares Ereignis, das ein Fluggast einen Infarkt bekommen kann.
           
          Vielleicht wenn nur Passagiere unter 20 Jahren befördert werden.
           
          Ansonsten muss man immer mit einer ernsthaften Erkrankung rechnen, wenn Gäste befördert werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das ist doch wohl klar und auch nicht das erste Mal passiert.
          Hier greift nichts mit unvorhersehbar oder gar höherer Gewalt. Ganz selbstverständlich hat man sich entschieden zu landen, wegen eines Notfalls, obwohl weitere knapp 300 Menschenleben dabei gefährdet werden können !!??
          Die Entscheidungsträger wussten genau, sie können landen und sie haben es auch getan. Punktum.
           
          Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten und pfeifen auf einen verloren gegangenen Urlaubstag...
           
          Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten, aber pfeifen nicht auf einen verloren gegangenen Urlaubstag, denn ihnen entsteht ja auch ein Schaden.
           
          So ist das nun mal und es ist jedermanns Recht, es so zu tun, wie es ihm beliebt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #125

            Knuti100 wrote:
            Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden. Ist das allein schon moralisch verwerflich? Ist es zu verurteilen, dass ein Gläubiger ausstehende Zahlungen einklagt, obwohl der Schuldner krebskrank ist oder seine Tochter im Sterben liegt?

            "Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem derartige Ansprüche aus vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen abgeleitet werden"

            Bedeutet "Rechtsstaat" und "vertragliche Bedingungen" denn das Ausschalten des eigenen gesunden Menschenverstands? Wenn mein "krebskranker" Schuldner aufgrund unverschuldeter Umständen oder dumm gelaufener Umstände in meine Schuld gekommen ist, werde ich dann am Totenbett aufkreuzen und "mein Recht" bestehen? Oder werde ich mein Recht nicht in Anspruch nehmen oder später, in Ruhe, mit den Erben über eine mögliche Regelung, über einen "Ausgleich" der Schuld eines Menschen, die die Erben aber nicht zu vertreten haben, sprechen?

            Wir befinden uns hier nicht in vorweihnachtlichen Stimmung(en), sondern in moralphilosophischen Betrachtungen.

            Natürlich sind wir froh, dass es bei uns eine Rechtssicherheit gibt, die Ansprüche regelt. Natürlich ist es das Recht eines jeden Staatsbürgers, seine ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Aber rechtfertigt der Hinweis auf "mein Recht" alle anderen Bedenken, Zweifel und Überlegungen wegzuschieben? Zu meinen, der Poster hätte "ja nur eine Rechtsauskunft" haben wollen und moralische Überlegungen seien hier fehl am Platz?

            Vor 2004 gab es diese eigenartige "Fluggastverordnung" nicht. Bis 2004 konnte man nicht "extra Zahlung" für Verspätungen oder Absagen von Flügen verlangen. Seit 2004 scheint aber immer wieder in Wellen die Hysterie auszubrechen, "was bekomme ich für neun Stunden, zwölf Stunden, für einen Tag Verspätung für meinen Urlaub auf Hawaii, Texas, Mongolei und ich-weiß-nicht-wo?"

            Daher sehe ich moralische Diskussionen schon als hier zulässig, wenngleich das Forum "Reiserecht"heißt!

            Ich habe in meinen über 30 Jahren Tätigkeit im Reisebüro leider auch zwei Todesfälle in Reisegruppen miterlebt, mehrere Kolliken und Krankenhauseinlieferungen als Reiseleiter zu bewältigen gehabt. Aber nur einmal haben die Eltern eines sich zu Tode gesoffenen Jugendlichen in einem Hotel Italien dann furchtbar aufgeregt, als der Hotellier die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt - es waren die letzten Tagen, die er in der Saison offen hatte und die Lebensmittel waren auch schon eingekauft - verrechnete (der Jugendliche verbarrikatierte sich mit anderen in seinem Zimmer und liess den gleichaltrigen - jungen 17jährigen Betreuer - nicht mehr ins Zimmer; er starb an mehreren Flaschen Wodka und Schnaps an seinem eigenen Erbrochenen). Unmoralisch der Gastwirt, moralisch korrekt der Jugendliche - wir könnten weiter philosphieren... 😞

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            • Helmut & UllaH Offline
              Helmut & UllaH Offline
              Helmut & Ulla
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #126

              Es hilft auch nicht zu lamentieren, das es die Fluggastverordnung früher nicht gab.
              Heute ist sie geltendes EU-Recht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #127

                Helmut & Ulla wrote:
                @mosaik
                 
                also, prinzipiell ist es für eine Airline kein unvorhersehbares Ereignis, das ein Fluggast einen Infarkt bekommen kann.
                 
                Vielleicht wenn nur Passagiere unter 20 Jahren befördert werden.
                 
                Ansonsten muss man immer mit einer ernsthaften Erkrankung rechnen, wenn Gäste befördert werden, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Das ist doch wohl klar und auch nicht das erste Mal passiert.
                Hier greift nichts mit unvorhersehbar oder gar höherer Gewalt. Ganz selbstverständlich hat man sich entschieden zu landen, wegen eines Notfalls, obwohl weitere knapp 300 Menschenleben dabei gefährdet werden können !!??
                Die Entscheidungsträger wussten genau, sie können landen und sie haben es auch getan. Punktum.
                 
                Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten und pfeifen auf einen verloren gegangenen Urlaubstag...
                 
                Es wird Menschen geben, die fühlen mit dem Erkrankten, aber pfeifen nicht auf einen verloren gegangenen Urlaubstag, denn ihnen entsteht ja auch ein Schaden.
                 
                So ist das nun mal und es ist jedermanns Recht, es so zu tun, wie es ihm beliebt. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.

                ... und dass es jedes Jahr Unwetter gibt, dass Vulkane ausbrechen, Schiffe sinken und Menschen sterben ist demnach auch keine "höhere Gewalt", weil vorhersehbar und vom Menschen zu beherrschen?

                ... es ein sehr weit hergeholtes Argument ist, dass der Pilot mit seiner Landung 300 Menschen an Bord "gefährdet" hätte.

                Aber  gut, ein Wesen des hier so gerne zitierten Rechtsstaats ist auch die freie Meinungsäußerung, die ich - auch im Rahmen dieser Diskussion - sehr begrüße. Ich meine, ich habe meine rechtliche Einschätzung, meine persönliche Betrachtung der gefragten Forderungen und einige weitere Gedankengänge in diese Diskussion eingebracht und möchte damit meine Beiträge hierzu abschließen.

                Es wäre auch zu viel erhofft, dass alle Menschen gleichen Denkens wären, was auch sicher nicht gut wäre!

                In diesem Sinne wünsche ich allen Diskutanten, dass ihre Hoffnungen, Forderungen, Wünsche so in Erfüllung gehen, wie sie es aus ihrer Sicht für richtig betrachten, dass wir alle niemals in dieEntscheidungsituation solcher Entscheidungen kommen und wir nie selbst fern der gewohnten Umgebung selbiges erleiden!

                Herzlichst hier Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Helmut & UllaH Offline
                  Helmut & UllaH Offline
                  Helmut & Ulla
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #128

                  wieso ist das sehr weit hergeholt???
                  wurde hier doch wegen zu hohen Gewichtes gar von Notlandung gesprochen !
                   
                  Und ganz klar muss man das auch alles moralisch betrachten dürfen.
                  Aber Moral hat nicht viel mit dem Recht auf Erstattung bei eingetretenem Schaden zu tun - höchstens damit, das jemand auf sein Recht verzichtet, weil es die Situation ihm moralisch und ganz individuell verbietet.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mimi123M Offline
                    mimi123M Offline
                    mimi123
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #129

                    Vielen Dank Mosaik für deine fachliche Einschätzung.
                     
                    So und nun wirklich zum allerletzen Mal: Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen dabei, die nicht genutze Nacht im Zielgebiet zu reklamieren, zumal uns dies von der Reiseleitung angeboten wurde.
                     
                    Ein Schreiben werde ich an die Fluggesellschaft schicken. Denn -trotz allem- war es nunmal mein privater Urlaub und die Anreise auch für mich alles andere als lustig. Nochmal: mir geht es nicht darum lt. Fluggastverordnung p.P. 600 Euro (oder wieviel auch immer) einzufordern, warum auch! Ich finde das Verhalten der Fluggesellschaft korrekt und werde sehen, was die diese zu meinem Schreiben meint. Wenns nichts gibt, ist das doch auch o.k. Ich wollte hier doch nur mal eine Einschätzung, weil ich weiß, dass in diesem Forum viele Leute unterwegs sind, die sich diesbezüglich besser auskennen als ich. In Zukunft werde ich mich aber hüten, hier nochmal um Rat zu fragen. Auch finde ich es sehr bedenklich, dass einige User hier im Forum sich offiziell nicht "trauen" hier offen ihre Meinung zu sagen, aus Angst hier runtergemacht zu werden und sich deshalb nur per PN äußern.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #130

                      @bernardo2001
                       
                      Die EU Fluggastverordnung sagt folgendes:
                       
                      Zitat:
                      Der Schutz für Fluggäste, die einen Flug von einem Flughafen
                      in einem Mitgliedstaat antreten, sollte bei Flügen,
                      die von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft
                      durchgeführt werden, auf Fluggäste ausgedehnt werden,
                      die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug
                      zu einem Flughafen in einem Mitgliedstaat antreten.
                       
                      Wobei auf "von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft" zu achten ist. 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernardo2001B Offline
                        bernardo2001B Offline
                        bernardo2001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #131

                        @mimi123

                        .......Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen dabei, die nicht genutze Nacht im Zielgebiet zu reklamieren, zumal uns dies von der Reiseleitung angebotenwurde.......

                        dann mach das doch endlich - was soll denn der ganze Senf.....?

                        ........Ein Schreiben werde ich an die Fluggesellschaft schicken.......

                        Warum denn das?? Das Angebot von der Reiseleitung erfolgt ja bekanntlich im Auftrag des RV und dann dennoch an die Airline schreiben, also doch auf dem Buckel des Betroffenen einen Versuch starten bei der Airline Geld rauszulutschen.

                        Ich hoffe, Du faellst voll auf die Kaukammer (um nicht Schnauze zu sagen).

                        Viele Gruesse
                        bernardo2001

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #132

                          mimi123 wrote:
                          Die Reiseleitung vor Ort hat uns mitgeteilt, dass vom VA mit dem Hotel abgesprochen wurde, dass diese Nacht dem Veranstalter nicht berechnet wird und die Gäste deshalb die eine Nacht reklamieren können und zurückbekommen.

                          Ich zitiere deinen Beitrag noch einmal: Er besagt, dass ihr die nicht im Urlaubshotel verbrachte Nacht nicht bezahlen müsst.
                           
                          Und jetzt noch zusätzlich die Airline wegen eben dieser Zeit angehen ? Nämlich wegen der nicht im Urlaubshotel zugebrachten Nacht (die du nicht bezahlen musst) - sprich für die Wartezeit?  
                           
                          Und nicht vergessen: Das Hotel, Essen, etc. beim deutschen Flughafen wurde dir bezahlt.
                          Also "mindestens"doppelt gemoppelt"  aus der Geschichte rauskommen ❓
                          Aber gut, dass du nicht "auf Geld aus" bist   :?

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BarpiB Offline
                            BarpiB Offline
                            Barpi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #133

                            Barpi wrote:
                            @ Mimi, eines verstehe ich jetzt nicht
                            Du hast doch die Nacht in Köln bezahlt bekommen. Warum willst Du eine Vergütung vom Urlaubshotel? ❓

                            @ Anne und Carsten.
                            Das war schon vor einigen Seiten meine Frage.
                            Ich verstehe nicht, warum Carsten diese Frage damals irgendwie für doof oder unzulässig hielt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #134

                              @barpi
                              deine frage wurde aber direkt in den beiträgen vor deinem ersten posting beantwortet

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mimi123M Offline
                                mimi123M Offline
                                mimi123
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #135

                                @ anne
                                 
                                Nun auch nochmal für dich zum Verständnis:
                                 
                                1 nicht genutze Nacht im Zielgebiet wurde von mir mit dem Reisepreis gezahlt, diese 1 Nacht werde ich beim VA reklamieren, wie von der Reiseleitung geraten. Warum sollte ich die nochmal von der Fluggesellschaft fordern? 
                                 
                                Wenn von der Fluggesellschaft eine kleine Rückzahlung kommt, dann gut- ansonsten auch gut.
                                 
                                Ich bin es auch leid, mich hier weiter rechtfertigen zu müssen. Für mich ist das Thema erledigt, Threat kann geschlossen werden.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #136

                                  anne49 wrote:
                                  ..... 
                                  Und jetzt noch zusätzlich die Airline wegen eben dieser Zeit angehen ? Nämlich wegen der nicht im Urlaubshotel zugebrachten Nacht (die du nicht bezahlen musst) - sprich für die Wartezeit?  
                                  .......

                                  mimi möchte gerne die erste nacht im zielgebiet erstattet bekommen, weil sie die nicht dort verbracht hat.
                                  zudem ist sie erst einen tag später, als geplant, in den urlaub gekommen und möchte auch dafür entschädigt werden.
                                   
                                  so habe ich es verstanden und so finde ich es durchaus legitim.
                                   
                                  sicherlich wurde ihr die nacht am flughafen hotel bezahlt.
                                  aber es macht doch einen unterschied, ob ich die erste nacht von 7 (oder14) in der karibik (oder sonstwo) verbringe, oder aber immer noch am startflughafen hocke.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mimi123M Offline
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                                    mimi123
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #137

                                    Vielen Dank Lexi für die nochmalige Erklärung. Ich frage mich echt, ob das alles sooo schwer zu verstehen ist.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • carsten79C Offline
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                                      carsten79
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #138

                                      @barpi: Siehe lexilexis Antwort auf dieser Seite, und meine Antwort auf Seite 9.

                                      Deine Frage war weder doof noch unzulässig, und das habe ich auch nicht behauptet, sondern sie war einfach unangebracht, weil die Frage eben erstens unmittelbar davor beantwortet wurde und zweitens das Wort Vergütung fehl am PLatze ist.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV 1
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                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #139

                                        mimi123 wrote:
                                        Auch finde ich es sehr bedenklich, dass einige User hier im Forum sich offiziell nicht "trauen" hier offen ihre Meinung zu sagen, aus Angst hier runtergemacht zu werden und sich deshalb nur per PN äußern.

                                        Weißt du mimi, wenn jemand etwas so Schwindliges mitteilen möchte, dass er "Angst" vor Öffentlichkeit hat, ist es für alle Beteiligten auch besser, es bleibt bei der Pinn!
                                        Wenn man hingegen etwas vertreten möchte, stellt man sich auch einer kontroversen Diskussion und hat keine Angst, sondern eine Meinung und Argumente dafür. So einfach ist das.

                                        Ich habe den direkten Vergleich zu anderen Foren, man glaubt kaum, wie gesittet es hier zugeht!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • Terrorkruemel73T Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #140

                                          Ist es nicht so, das ein Flieger der zu schwer ist & eine Notlandung machen muss,
                                          Kerosin ablässt, um leichter zu werden?
                                           
                                          Somit frag ich mich, warum man das nicht gemacht hat ?
                                           
                                          Durch das leichteren Gewichtes hätte man den techn. Defekt, den sich das Flugzeug bei der Notlandung zugezogen hat, vermeiden können.

                                          Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer!

                                          Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!

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