Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
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mosaik wrote:
Ich meine, ich habe meine rechtliche Einschätzung, meine persönliche Betrachtung der gefragten Forderungen und einige weitere Gedankengänge in diese Diskussion eingebracht und möchte damit meine Beiträge hierzu abschließen.Danke für den Abschluss! Ich dachte, es hört nie auf. (Zumindest ein paar Stilblüten konnte ich mitnehmen.)
Knuti
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Terrorkruemel73 wrote:
......
Somit frag ich mich, warum man das nicht gemacht hat ?
.....das strategische vorgehen der crew ist mit den paxen nicht en detail abgestimmt worden.
von daher tappen wir, was deine frage angeht, eher im dunkeln.
ein paar seiten zuvor wurde aber vermutet, dass man deswegen wieder die 1,5 stunden zurück geflogen ist, um genügend kerosin zu verbrauchen -
In 1 1/2 Stunden zusätzlicher Flugzeit kann man auf dem wohl angestandenen Langstreckenflug nicht soviel Kerosin verbrauchen, um dadurch allein das maximale Landegewicht zu erreichen. Da geht es um Kosten. Ich bin mal von Salzburg nach Fuerte geflogen, und kurz vor Barcelona sagte man uns, das wg. eines technischen Defektes nach Wien zurückgeflogen werden würde.
Mich wundern zwei Dinge: 1.) wer hat die medizinische Notwendigkeit entschieden, nicht sofort in London zu landen, sondern 1 1/2 Stunden Verspätung in Kauf zu nehmen ? In solchen Fällen wird auf jedem Flughafen der Welt sofort ein Landeplatz freigemacht. 2.) mit dem überhöhtem Landegewicht wurden ja auch alle Passagiere in Gefahr gebracht. Bleibt wieder übrig: es sind die Kosten.
Ich habe sofort gewusst, das die TO hier in gewetzte Messer läuft. Soviel Moralapostel auf einen Haufen ! Dabei war ihre Frage nur: ich bin durch diesen Zwischenfall um 1 Tag ( ok: 18 Stunden ) meines bezahlten Urlaubes gekommen. Kann ich dafür ja und wenn ja bei wem Schadensersatz bekommen ! Und wenn die Antwort nein gewesen wäre, weil sie es bedingt durch die Umstände hinzunehmen gehabt hätte bi ich sicher, sie hätte das auch akzeptiert. Aber fragen wird man wohl noch dürfen.
Gruss Gabriela
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mimi123 wrote:
Ich frage mich echt, ob das alles sooo schwer zu verstehen ist.Nö, mimi, das ist nicht schwer zu verstehen.
Laut deiner eigenen Aussage musst du - ich nenne es des 1. Tag am Urlaubsort - nicht bezahlen.
Das scheint klar zu sein.
Nun möchtest du von der Fluggesellschaft eine Entschädigung dafür, dass du nicht am 1. Tag am Urlaubsort auftauchen konntest. Richtig ? -
gabriela_maier wrote:
1.) wer hat die medizinische Notwendigkeit entschieden, nicht sofort in London zu landen, sondern 1 1/2 Stunden Verspätung in Kauf zu nehmen ? In solchen Fällen wird auf jedem Flughafen der Welt sofort ein Landeplatz freigemacht. 2.) mit dem überhöhtem Landegewicht wurden ja auch alle Passagiere in Gefahr gebracht. Bleibt wieder übrig: es sind die Kosten.Entschuldige, Gabriela ... aber DAS setzt dem Ganzen nun tatsächlich die Krone auf!?
Ich glaube an der Stelle sagen zu dürfen, dass eine FDC und der PIC mit Sicherheit in der Lage sind, die richtigen Fragen an die richtigen Stellen zu reichen und danach die Entscheidung unter Abwägung aller Risiken zu treffen, ohne sich vorher im Forum Reiserecht von gelegentlichen Charterpax beraten zu lassen. Quod est demonstrandum!!
Die Antwort schließlich gibst du ja auch gleich zum Umfang - was soll man dazu noch sagen?

Letztlich tragen solche Ansätze auch nicht im Mindesten zur Erhellung der Fragen der T.O. bei, sind dort, wo sie relevant sind, akribisch protokolliert und langsam aber sicher gerät die Diskussion m.E. hier auf wahrlich bizarre Abwege!?

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Typisch v.S.:
du glaubst doch nicht im Ernst, das der Pilot im Cockpit ( für die nicht so Informierten ) nicht mit seiner airline Rücksprache genommen hat ? Stupid, it`s the economic !!
Aber mein eigentlicher Beitrag bezog sich die kübelweise Häme ( auch von dir ), die über die TO augeschüttet wurde. Hätte ich statt Moralapostel doch besser Pharisäer sagen sollen ? Bleibe lieber bei diesem Sachverhalt, zu dem dir ja für deine Beiträge auch einige andere user etwas hinter die Ohren geschrieben haben.
Gruss Gabriela
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@vonschmeling
OT aber in diesem Zusammenhang: Ich mag deine Signatur.
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Auch wenn von einigen Schreibern meine Beiträge als oberlehrerhaft angesehen werden:
Es wurde von TE geschrieben:
Ich wollte hier doch nur maleine Einschätzung,weil ich weiß, dass in diesem Forum viele Leute unterwegssind, die sichdiesbezüglich besserauskennen als ich. In Zukunft werde ich mich aber hüten, hier nochmal um Rat zu fragen. Auch finde ich es sehr bedenklich, dass einige User hier im Forum sich offiziellnicht "trauen" hier offen ihre Meinung zu sagen, aus Angst hier runtergemacht zu werden und sich deshalb nur per PN äußern.Weiterhin:
Ich bin es auch leid, mich hier weiter rechtfertigen zu müssen. **Für mich ist das Thema erledigt, Threat kann geschlossen werden.**Wer die bisher 15 Seiten gelesen hat liest halt unterschiedliche Meinungen was ja wohl auch bei der Situation verständlich ist, nur frage ich mich was weitere Beiträge, TE möchte das Threat geschlossen wird, für wen noch zum Nutzen sind?
LG
Manne -
Erst hieß es, ich möchte nur mal wissen ... will keine Entschädigung ... habe Bestätigungen der Fluggesellschaft .. will doch Entschädigung.
So wie ich das gelesen habe, wurde die Urlaubsreise über einen Veranstalter gebucht. Somit besteht ein Vertrag mit diesem ! Sollten Vertragsteile nicht eingehalten werden, müssen Anspruche innerhalb einer gewissen Frist beim Veranstalter schriftlich angemeldet werden. Und nicht hier !! -
Terrorkruemel73 wrote:
Ist es nicht so, das ein Flieger der zu schwer ist & eine Notlandung machen muss,
Kerosin ablässt, um leichter zu werden?
Somit frag ich mich, warum man das nicht gemacht hat ?
Durch das leichteren Gewichtes hätte man den techn. Defekt, den sich das Flugzeug bei der Notlandung zugezogen hat, vermeiden können.Definition Notlandung:
eine unregelmäßige Flugunterbrechung eines Luft- oder Raumfahrzeug aufgrund technischer ProblemeAlles andere: wir sind keine ausgebildeten Piloten und wissen somit nicht, was Sache ist!
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gabriela_maier wrote:
Kann ich dafür ja und wenn ja bei wem Schadensersatz bekommen !Definition Schadenersatz:
Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern -
Karin Pirkl wrote:
Erst hieß es, ich möchte nur mal wissen ... will keine Entschädigung ... habe Bestätigungen der Fluggesellschaft .. will doch Entschädigung.
So wie ich das gelesen habe, wurde die Urlaubsreise über einen Veranstalter gebucht. Somit besteht ein Vertrag mit diesem ! Sollten Vertragsteile nicht eingehalten werden, müssen Anspruche innerhalb einer gewissen Frist beim Veranstalter schriftlich angemeldet werden. Und nicht hier !!Ansprüche aus der Fluggastverordnung (Verspätung, Ausfall) sind an die Fluggesellschaftzu stellen, nicht an den Reiseveranstalter.
Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung (Leistungen, die der Veranstalter versprochen hat, zu erbringen) sind an den Veranstalter zu richten.
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gabriela_maier wrote:
Typisch v.S.:du glaubst doch nicht im Ernst, das der Pilot im Cockpit ( für die nicht so Informierten ) nicht mit seiner airline Rücksprache genommen hat ? Stupid, it`s the economic !!
Pilot In Command - für die gar nicht Informierten!

Natürlich wird auch Rücksprache mit der Airline genommen, mit den Airports auf der Strecke, mit ggf. medizinisch ausgebildeten Ersthelfern bezüglich des Zustands des Patienten, praktisch die gesamte Crew eingebunden ... und und und.
Deine Vereinfachung auf "economical aspects" ist ebenso abwegig wie schrecklich zynisch - und ja, leider auch typisch!

Ich habe mich auf diesen o.g. Teil deines Postings bezogen, deine Haltung zu Moral und Häme ist mir nämlich herzlich wurscht - weil "Meinung" und die impliziert nun mal, dass sie nicht einheitlich ist. Ich akzeptiere deine, samt der Bewertung meiner!
Der Rest allerdings ist hochgradiger Mumpitz und absolut o.t.
"Dein Posting bezog sich" nicht, Gabriela ... es steht einfach so da mit allen Inhalten und es ist ja lt. deiner Aussage nicht wunderlich, dass man sich dazu äußert?!Mithin kann ich nicht feststellen, dass die Debatte an Bizarrheit verliert ... wenn es denn - wie bekundet abseitig der Interessen der T.O.!? - noch ein Thema gibt, sollte man sich vielleicht darauf beschränken. Ich zumindest werde mich dahingehend in die Pflicht nehmen.
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Hallo!
1.Mich würde interessieren, was wäre wenn mann durch den Tag später, sein Schiff auf einer Kreuzfahrt nicht mehr erreicht hätte. Vielleicht danach zwei Seetage und kein Flug. Würde in diesem Fall der Administrator als Betroffener Moralvorreiter auch auf eine Entschädigung verzichten?? Sicher! Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man als nicht Betroffener prima urteilen kann.
2. Stellt die Fluggesellschaft keinen Anspruch an den Erkrankten?
Mein Mitgefühl gilt den Passagieren die diese Erfahrung machen mußten.
Frohe Weihnachten wünscht Carola
Die Ente kackt hinten. -
Möchte niemanden verurteilen oder kompromittieren, dieser geschilderte Fall zeigt nur den moralischen Stand unserer Gesellschaft. Ob Bonizahlungen von einer gerade durch den Steuerzahler geretteten Bank oder einer Entscheidung eines Politikers die Menschen in den Abgrund treibt und dies noch als Gewinn der Gesellschaft anpreist ist doch fast schon egal, wie viel Menschen durch diese Entscheidungen Selbstmord begehen interessiert am Ende keine ***. Ein nur kleiner geschilderter Fall, ein LKW bleibt wegen glatter Fahrbahn am Berg stecken, danach mündet die Straße auf eine übergeordnete Straße ungefähr 10 PKW haben zwischen LKW und der Hauptstraße platz, habe Hilfe geleistet und jedes Auto angeschoben circa 20, keiner hat geholfen, von einen wurde ich angefahren, jeder hat überholt und dies Trotz permanenten Gegenverkehr, jeder war sich selbst der nächste nur er ist wichtig, soviel Moralapostel wie in diesem Thraed gibt, kann es doch gar nicht geben.
Schöne Weihnacht, Hubert. -
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@carola k
Es war, und nicht "wäre wenn".
Dein Text ist also sicher kein "Beitrag" im Wortsinne und dient weder allgemeinen noch den Interessen der T.O.
Man kann hier natürlich auch noch flockig weiter den Sonnenaufgang im Westen diskutieren oder das linke Hosenbein erfinden ... "sachdienlich" ist das jedenfalls nich?
:?
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gabriela_maier:
Ich habe sofort gewusst, das die TO hier in gewetzte Messer läuft. Soviel Moralapostel auf einen Haufen ! Dabei war ihre Frage nur: ich bin durch diesen Zwischenfall um 1 Tag ( ok: 18 Stunden ) meines bezahlten Urlaubes gekommen. Kann ich dafür ja und wenn ja bei wem Schadensersatz bekommen ! Und wenn die Antwort nein gewesen wäre, weil sie es bedingt durch die Umstände hinzunehmen gehabt hätte bi ich sicher, sie hätte das auch akzeptiert. Aber fragen wird man wohl noch dürfen.Gruss Gabriela
Naja, wenn man über das so moralapostolische Reiserecht kein Gedl wieder bekommt, kann man ja vielleicht den Verursacher verklagen!!!
Hauptsache man hat sein Recht bekommen!
Sorry Gabriela, das hat wenig mit Moralapostel sondern mit Anstandsgedanken zu tun!
Der Herzinfarkt hat mir meinen ersten Beachtag und das AI-Buffet versaut, und die Urlaubsfreude getrübt... und dafür will ich Geld!
Egal was Mimi im Forum erreichen wollte ( und ich denke einfach, sie wollte wissen ob und vielleicht wie viel Geld sie wieder bekommt, wozu sonst der Sinn?? ) , es ist ziemlich unter die Gürtellinie geraten!