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Teilrückerstattung des Reisepreises wegen Lärmbelästigung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
41 Beiträge 8 Kommentatoren 15.6k Aufrufe
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    beide beschreibungen, sowohl die fürs hotel, als auch die von dir "am rande des trubels", sind wirklich "auslegungssache".
     
    verstehe mich bitte nicht falsch.
    ich will dir ja gar nichts.
    aber so, wie ich argumentiere, könnte der rv, bei dem du deine mängel geltend machen willst, auch argumentieren.
    da kann es doch nur von vorteil für dich sein, dass du für alle evenutalitäten vorbereitet bist.
     
    ich finds nur schade, dass du nur die beiträge, die dir sozusagen beipflichten, als brauchbar betrachtest.

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ich war mal auf der Homepage des Hotels.
      Dort steht nirgendwo etwas von einer Disco. Nur die Pool-Bar und der Two Guineas Pub werden vorgestellt.
      Ist schon seltsam  ❓
      Warum erwähnen sie nicht ihre Disco auf der Homepage ?

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • TaddlsDaniT Offline
        TaddlsDaniT Offline
        TaddlsDani
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @ lexilexi: Verstehe auch du mich bitte nicht falsch, aber ich suche hier nicht nach Beiträgen bzw. Mitgliedern die mir beipflichten, sondern nach solchen die mir evtl. weiterhelfen können, was der ein oder andere auch schon getan hat.
         
        Es kann doch nicht sein, dass soetwas nicht erwähnt wird und Entschuldigung wenn ich das nochmal sage, an Silvester ist mir laute Musik bis morgens sowas von egal und auch vollkommen O.K., aber es kann doch nicht sein, dass das die ganze Woche so geht und zwar in der Lautstärke, dass die Türen vibrieren und bis morgens um 3:30 Uhr.
         
        Wo ist da bitte eine Auslegungssache?! Wenn das für dich O.K. ist, bist du wirklich ein sehr toleranter Mensch.
         
        Versteh das bitte nicht als persönlichen Angriff, aber versetz dich mal in unsere Lage. Das Ganze hat ein Batzen Geld gekostet über Silvester und dann krieg ich sowas? Wäre das für dich O.K.?
         
        Ich nenne das ne riesengroße Sauerei!

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        • TaddlsDaniT Offline
          TaddlsDaniT Offline
          TaddlsDani
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Also, e-mail ist getippt und verschickt. Bin gespannt auf die Antwort des RV. Werden es euch wissen lassen. Vielen Dank schon mal für die z. T. interessanten und hilfreichen Beiträge.
           
          Grüße Daniel+Tatjana

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @TaddisDani

            Ich will ja nicht schon wieder als Lehrmeister auftreten. Aber in meinen Augen machst Du falsch, was man falsch machen kann. Wie willst Du denn im Falle eines Falles beweisen, dass Deine mail auch angekommen ist, wenn der RV das bestreitet.

            Ganz sicher ist zwar nur die foermliche Zustellung, aber ich persoenlich habe noch nie davon gehoert, dass der Eingang eines Einschreiben/Rueckschein von einem RV bestritten wurde.

            Nicht das wir in drei vier Wochen hier lesen, dass Du nicht verstehst, warum der RV sich nicht meldet.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Auch das ist Unsinn. Zum einen kann man eine Empfangsbestätigung anfordern, bzw. wenn es ein vernünftiger RV ist bekommt man die automatisch, meist mit dem Hinweis "Wir prüfen...", zum anderen kann man, wenn die gewünschte Empfangsbestätigung nciht kommt immer noch per Post reklamieren. Zeit ist ja bei einem Urlaubsende am 06.01. noch massenhaft

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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                TaddlsDani wrote:
                Also, e-mail ist getippt und verschickt. Bin gespannt auf die Antwort des RV. Werden es euch wissen lassen. Vielen Dank schon mal für die z. T. interessanten und hilfreichen Beiträge.
                 
                Grüße Daniel+Tatjana

                Hallo!
                 
                Ich würde nie eine E-Mail schicken sondern einen Brief (am sichersten per Einschreiben).
                 
                 
                 
                Veranstalter werden täglich mit hunderten, meist völlig unsinnigen und unnötigen E-mails zugetextet. Sie reagieren meist gar nicht mehr darauf.
                 
                Wie wird wohl ein Veranstalter auf Forderungen eines Kunden reagieren der nicht einmal die Mühe macht einen Brief zu schreiben und bereit ist 55 Cent für eine Briefmarke zu investieren.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  chepri wrote:
                  Im übrigen ist es natürlich Unsinn, kein Mensch kann dir verbieten, unmittelbar mit der Rezeption zu verhandeln. Erst wenn das nichts bringt, muß der Reiseleiter her, und wann der Sprechzeit hat, wäre mir vollkommen egal.

                  😱 das ist aber ein überaus schlechterund unrichtiger Ratschlag!

                  Natürlich kann man zunächst einmal an der Reception nachfragen, ob diese sofort das Problem lösen könnten. Aber der - deutsche - Gesetzgeber schreibt einen Mängelrüge mit Abhilfeverlangen beim Vertreter des Reiseveranstalters vor.

                  Im Klartext: wer nur mit der Reception verhandelt, im nachhinein dann aber beim Veranstalter einen Mangel reklamiert, wird leer ausgehen! Selbst wenn man Zeugen hätte, den Mangel an der Reception gemeldet und Abhilfe verlangt hat, - zahlen muss ein Veranstalter erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Veranstalter Kenntnis vom Mangel erfahren hat.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Das ist alles richtig und schön was du schreibst und wird von mir keinesfalls bestritten. Aber offensichtlich hast du übersehen dass ich schrieb "...erst wenn das (die Verhandlung mit der Rezeption) nichts hilft muß der Reiseleiter her" Wozu ein RL nötig sein soll, wenn mir an der Rezeption sofort geholfen wird, sei es mit einem Zimmertausch oder sonst etwas, ist mir absolut rätselhaft.
                    Zudem habe ich es früher (ob das auch heute noch so ist oder in allen Fällen so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis) so erlebt, das der Transferbus die Reisenden am Hotel abgestellt hat, am Ankunftstag aber weit und breit kein RL im Hotel selbst zu sehen war. Soll ich dann bis zur nächsten Sprechstunde warten, die bestenfalls am nächsten Tag als ominöse Ausflugsverkaufsveranstaltung getarnt als Begrüßungscocktail stattfand, wenn man mir ein Zimmer geben will, das absolut nicht mit meiner Buchung (z.B. Meerblick) übereinstimmt. Dass hier der erste Weg der zur Rezeption ist, dürfte wohl klar sein.
                    Dazu gibt es Mängel, wo nicht mal ein Abhilfeverlangen erforderlich ist, weil objektiv überhaupt keine Abhilfe möglich ist ("Ein Abhilfeverlangen des Klägers vor Ort war nicht erforderlich. Das Verbot des Schwimmens im Meer ergab sich aus den jahreszeitlichen bedingten Witterungsgegebenheiten. Da also eine Abhilfe nicht möglich war, brauchte sie auch nicht verlangt zu werden. Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: 32 C 500/03 – 18)
                    Nun würde mich noch interessieren wo im Gesetz steht, dass eine Mängelrüge beim Vertreter des Reiseveranstalters gestellt werden muß.
                    § 651c Abs. 2 Satz 1 schreibt nur: 
                    Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

                    Dass es zweckmäßig ist, steht außer Zweifel, aber dass es Gesetz ist, kann ich mir nic ht vorstellen. Zudem gibt es auch Pauschalreisen, wo es keinen RL vor Ort gibt, etwa bei einer über einen RV gebuchten Mietwagenrundreise.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernardo2001B Offline
                      bernardo2001B Offline
                      bernardo2001
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @chepri

                      Natuerlich, man kann auch am Sonntag zum Fussball gehen und den Schiedsrichter um Abhilfe bitten. Du hast schon manches von Dir gegeben, was ich als Stilbluete bezeichnen moechte - aber nun wird es langsam kindisch.

                      Wo anders, als beim RV oder bei seinem Beauftragten soll man denn ein Abhilfeersuchen platzieren. Das geht doch schon aus § 651 aBGBhervor, wer hier Vertragspartner ist.

                      Und wenn es da mal einen Richter gegeben hat, der Abhilfe in einem ganz anderen Zusammenhang anders einstufte, heisst das noch lange nicht, dass dem auch so ist und die grosse Mehrheit der Richter das nicht so einstuft, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

                      Viele Gruesse
                      bernardo2001

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @chepri

                        1. § 651c Absatz 2

                        Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

                        1. § 651d Absatz 2

                        Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

                        Die Mängelanzeige (2) ist vom Abhilfeverlangen (1) zu unterscheiden. In jedem Abhilfeverlangen ist die zur Minderung erforderliche Anzeige enthalten. Andererseits ersetzt die Mängelanzeige nicht das Abhilfeverlangen (LG Franfurt a. M., 1984, 1626; LG Hamburg RRa 2002, 214 usw.).

                        Ankunft in der Nacht.
                        Gang zur Reception --> will anderes Zimmer
                        das ist schon ok.

                        Aber wenn die Reception einen dann drei Tage hinhält, man erst am dritten Tag zur Reiseleitung ginge, bekäme man erst ab dem dritten Tage eine Entschädigung.

                        Fallstrick Nr. 2: immer wieder lese ich von Klagen, bei deren gerichtlichen Verlauf der Kunde vorbringt, er hätte ja "reklamiert". Gut, meint dann der Richter, aber eben kein Abhilfeverlangen gestellt, daher gibt's nix.

                        So ist es im Gesetz!

                        Zu deinem zitierten Urteil, man müsse objektiv nicht ändererbare Mängel nicht anzeigen: Vorsicht, da ist jedes Urteil einem individuellen Fall zugrunde gelegt. Da könnte der Laie schnell mal über etwas stolpern, was ihm im nachhinein um sein Geld brächte.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • chepriC Offline
                          chepriC Offline
                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Liebe Leute

                          ich will doch gar kein Drama draus machen und habe nur geantwortet weil der RL festgestellt hat, man hat sich an den RL zu wenden. Und das ist definitiv falsch, auch wenn er es gerne anders sehen möchte. Eine Mängelanzeige/Abhilfeverlangen ist ebenso z.B. per Fax an den RV möglich, niemand zwingt mich, mit diesen Herrn vor Ort Kontakt zu haben. Wie ich das erledige steht nirgendwo.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernardo2001B Offline
                            bernardo2001B Offline
                            bernardo2001
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            ......niemand zwingt mich, mit diesenHerrn vor Ort Kontakt zu haben.......

                            Irrtum. Die Branche hat naemlich eine mehr als ordentliche Frauenquote - die meisten Reiseleiter sind 'Reiseleiterinnen'........ Aber wenn man seinen Horizont ausschliesslich darauf fixiert, wie optimiert arrogant ich als Herr dem Knecht gegenueber auftrete, dann fehlt die Weitsicht - durchaus verstaendlich.

                            Selbstverstaendlich sind Querdenker zugelassen, die natuerlich nur mit Schmidt und nicht mit Schmidtchen reden. Aber das Erfuellungsorgan des RV ist vor Ort nun mal die Reiseleitung und die lokale Agentur. Und sicherlich fuer jeden Kunden der schnellste und effektivste Weg der Hilfe. Deswegen unterhaelt man als RV diesen Kundendienst und dieser wird auch gerne von den Reisegaesten genutzt, nicht nur um Ausfluege zu buchen. Und so manchem Individualurlauber wurde aus nicht angenehmen Situationen von einer Reiseleitung, ohne Fragen zu stellen, geholfen.

                            Aber auf den einen oder anderen Querdenker kann man Gott sei Dank verzichten, es ist ebenso - zwei Dinge sind unendlich.........

                            Viele Gruesse
                            bernardo2001

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              chepri wrote:
                              Liebe Leute

                              ich will doch gar kein Drama draus machen und habe nur geantwortet weil der RL festgestellt hat, man hat sich an den RL zu wenden. Und das ist definitiv falsch, auch wenn er es gerne anders sehen möchte. Eine Mängelanzeige/Abhilfeverlangen ist ebenso z.B. per Fax an den RV möglich, niemand zwingt mich, mit diesen Herrn vor Ort Kontakt zu haben. Wie ich das erledige steht nirgendwo.

                              Die Mängelrügepflicht mit Abhilfeverlangen hat den Sinn, dass der Reiseveranstalter Gelegenheit haben muss, seine versprochene, aber (bisher) mangelhafte Leistung korrekt zu erbringen.

                              Somit wäre der "Verwaltungsweg":

                              1. Nachfrage an der Reception -> keine Änderung
                              2. Kontakt mit der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters
                              3. erscheint diese nicht, Kontakt mit der Notrufnummer, die jeder Veranstalter schriftlich dem Kunden aushändigen muss
                              4. ist auch dieser Kontaktversuch negativ, muss der Kunde im zumutbarem Maß Kontakt mit dem Reiseveranstalter an dessen Firmensitz! Kontakt aufnehmen
                              5. ist auch dieser Versuch negativ: Zeugen notieren, Bilder machen

                              Jedenfalls ist eine Reklamation / Mängelrüge nach Ende der Reise nicht sinnvoll.

                              Alle anderen Aussagen würde ich mit großer Vorsicht als "wahr und zielführend" betrachten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                chepri wrote:
                                Dass es zweckmäßig ist, steht außer Zweifel, aber dass es Gesetz ist, kann ich mir nic ht vorstellen. Zudem gibt es auch Pauschalreisen, wo es keinen RL vor Ort gibt, etwa bei einer über einen RV gebuchten Mietwagenrundreise.

                                😄 Wichtig ist eh nur, dass Richter wissen, dass es im Gesetz so steht bzw. so ausgelegt wird.

                                Wer eine Mietwagenrundreise bucht, erhält vom Reiseveranstalter mit seinen Reiseunterlagen eine (oder auch mehrere) Notrufnummern, an die sich der Kunde im Mangelfall zu wenden hat. Auch dies ist im Gesetz so verankert (Informationspflichten).

                                Ich möchte mit meinen Informationen ja nur helfen, Fehler zu vermeiden, die nach Rückkehr aus dem Urlaub unweigerlich zu einer Ablehnung der Forderung führen (könnten).  Ich möchte niemanden belehren oder zwingen, meinen Ratschlägen zu folgen. Und eigentlich ist es für mich eh immer recht unterhaltsam, wenn ich die RRa Nachrichten lese. Da stehen dann lustige Dinge drin, die meist mit: die Klage ist unbegründet und in der Sache nicht erfolgreich. Die vorprozessualen Kosten (Anwalt...) trägt der Kläger. 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • chepriC Offline
                                  chepriC Offline
                                  chepri
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Nichts anderes habe ich gesagt

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    TaddlsDaniT Offline
                                    TaddlsDani
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    So, lange hats gedauert, hier nun endlich die Antwortschreiben von AIR MARIN. Soviel vorweg, wir haben nicht viel mehr erwartet, schade dass wir darin bestätigt wurden. Für uns heißt das zukünftig werden wir wieder unsere Urlaube - wie gewohnt - selbst planen und organisieren.
                                     
                                    Sehr geehrte Damen und Herren,
                                     
                                    wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und unseren Zwischenbescheid und möchten uns zunächst für das uns bei der Buchung der Urlaubsreise von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanken.
                                     
                                    Ob sich wohl da wirklich jemand Gedanken zu gemacht hat, als er den ersten Satz geschrieben hat???

                                    Vorrangiges Ziel unseres Unternehmens ist die Zufriedenheit der Gäste. Die von uns angebotenen Hotelanlagen werden daher sorgfältig ausgewählt, um eine möglichst optimale Unterbringung unserer Kunden zu gewährleisten. Auch mit der von Ihnen gebuchten Hotelanlage haben wir insoweit bislang - entsprechend der gebuchten Kategorie sowie der in Dubai vorherrschenden Infrastruktur - durchaus gute Erfahrungen gemacht. Umso mehr sind wir enttäuscht, dass Ihr Urlaub nicht in allen Punkten den Erwartungen entsprochen hat. Wir bedauern dies außerordentlich und haben zwischenzeitlich eine eingehende Überprüfung der Angelegenheit durchgeführt.
                                     
                                    Bei Ihrer Kritik bitten wir allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilung der Leistungen jeweils nach den  persönlichen Ansprüchen richtet und deshalb auch sehr unterschiedich ausfallen kann. Während ein Kunde mit dem Gebotenden zufrieden ist, sieht der andere Anlass zur Beanstandung. Voraussetzung für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche ist jedoch das Vorliegen von objektiven Reisemängeln, die den Urlaub in seiner Gesamtheit wesentlich beinträchtigen.
                                     
                                    Bei genauer Prüfung Ihrer Reklamtion fiel diesbezüglich auf, dass es sich um Unannehmlichkeiten handelt, die nach der Rechtsprechung entschädigungslos hinzunehmen sind. Wirkliche Mängel der Reise im Sinne des Gesetzes sind nicht erkennbar.
                                     
                                    Dies gilt umso mehr, sofern die Reise über "Feiertage" stattfindet. Wir bitten in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Sie über Silvester verreisten.
                                     
                                    So so und Silvester geht in Dubai bis zum 06.01.11...

                                    Aufgrund der vorstehenden ERläuterungen bitten wir daher um Ihr Verständins, dass eine Minderung des Reisepreises im Ergebnis nicht in Betracht kommt.
                                     
                                    Uns liegen darüber hinaus keinerlei gleich lautenden Reklamationen vor.
                                     
                                    Soweit Sie sich zudem durch unsere örtliche Reiseleitung nicht ordnungsgemäß betreut fühlten, möchten wir ebenfalls unser Bedauern zum Ausdruck bringen.
                                     
                                    Wir sind uns der Tatsache sehr wohl bewusst, dass unsere Vertreter vor Ort unser Unternehmen repräsentieren und unser Image prägen. Daher legen wir sehr großen Wert auf regelmäßige Schulungen und Seminare, in denen wir selbstverständlich immer auch auf den Dienstleistungscharakter der Reiseleitertätigkeit hinweisen. Zwischenzeitlich haben wir Ihre Beschwerde an unsere örtliche Vertreung und an die Zentrale des Neckermann-Service übermittelt.
                                     
                                    Wir hoffen, dass Sie trotz der teilweisen Unzufriedenheiten auch positive Erinnerungen an Ihren Urlaub behalten und würden uns freuen, wenn wir Sie nochmals als Reisegäste begrüßen dürften.
                                     
                                    Mit freundlichen Grüßen...
                                     
                                    AIR MARIN...mit Sicherheit nie wieder!

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                                      TaddlsDani
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                                      #38

                                      Anbei unser Antwortschreiben auf das tolle Schreiben von AIR MARIN:

                                      Sehr geehrte Frau xxxxxxxx ,

                                      ich habe vergangenen Freitag nach nunmehr doch längerer Wartezeit ihr Antwortschreiben zu unserer Beschwerde erhalten. Nur soviel dazu: AIRMARIN für uns zum ersten und garantiert auch zum letzten mal!

                                      Sicher muss man damit rechnen, dass es über Silvester lauter werden kann, gerade auch in einem Hotel. Aber muss ich das akzeptieren bis zum 06. Januar? Ich denke nicht! Dass ich von Ihnen keine finanzielle Entschädigung dafür bekomme ist zwar traurig aber gut, nach Ihrem 1. Schreiben hab ich schon nicht viel mehr erwartet. Servicewüste Deutschland, da ist sie wieder einmal. Uns dann aber noch vorzuhalten dass soetwas normal und zu akzeptieren wäre, ist schlicht weg unverschämt und zeugt einfach nur ein weiteres mal von ihrer Unprofessionalität. Zumal sie nicht einmal eine Discothek in ihrer Beschreibung erwähnen. Warum nur??? Ach ja, die dürfte ja eigentlich gar nicht da sein, bzw. nur über Silvester zu hören sein. Ich denke Ihre Art mit Beschwerden von Kunden umzugehen ist eine der Schlechtesten. Sie scheinen genug Kunden zu haben, wenn sie sie so leichtfertig verlieren können. Sie können also getrost unseren Namen aus Ihrer Kartei streichen, wir werden garantiert nie wieder mit AIRMARIN verreisen. Gott sei Dank gibt es noch eine Menge anderer Reiseveranstalter, darunter auch wirklich Professionelle!

                                      Ich werde meine Bewertung in diversen Foren dazu abgeben und bewusst SIE als Veranstalter erwähnen mit Ihrem tollen Antwortschreiben als Anhang.

                                      P.S.: Wir waren in der Zwischenzeit wieder in Dubai, dieses mal mit MEIER'S WELTREISEN. Fragen Sie doch bei Gelegenheit mal nach, die wissen wirklich wie man mit Kunden umgeht. Vielleicht haben die eine bessere Adresse für Sie und Ihre Mitarbeiter für Ihre Weiterbildungen und vor allem den richtigen Umgang mit Kunden. Da könnten Sie noch ne Menge lernen!


                                      Namen entfernt !

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                                      • TaddlsDaniT Offline
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                                        TaddlsDani
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        ...und nun, das wohl letzte Schreiben auf unsere E-Mail:
                                         
                                        Sehr geehrte Damen und Herren,
                                         
                                        wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 20.02.2011 und haben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Abwicklung Ihrer Beschwerde unzufrieden sind.
                                         
                                        😆  Ich schmeiß mich weg, wie kommt ihr denn darauf?

                                        Inhaltlich verweisen wir jedoch auf unseren Endbescheid in vorbezeichneter Sache.
                                         
                                        Selbstverständlich nehmen wir Ihre Reklamation gerne in ihrer Gesamtheit als Anregung, die uns hilft, unsere Reisen auch weiterhin im Sinne unserer Gäste zu verbessern. Vor diesem Hintergrund haben wir Ihr Schreiben an den in unserem Hause für den Hoteleinkauf zuständigen Produktmanager weitergeleitet. Auch unsere Partneragentur vor Ort und die Hotelleitung wurden über Ihre Beanstandungen informiert. Nur durch die konstruktive Kritik unserer Gäste ist es uns möglich, auf variierende Leistungen zu reagieren und Schwachstellen in unserem Leistungsangebot zu erkennen um so Verbesserungen im Sinne unserer Gäste herbeiführen zu können.
                                         
                                        Wir bedauern, Ihen auch heute keinen anders lautenden Beschei geben zu können und verbleiben...
                                         
                                        Ich bedauer euch auch...sorry, mit uns macht ihr sicher keine Geschäfte mehr! Wir bleiben unserer Meinung treu, AIR MARIN einmal und NIE WIEDER!

                                        Grüße ans Forum
                                        Tatjana+Daniel

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK 1
                                          KourionK 1
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Wenn ich mich recht erinnere, ging auch aus einigen Hotelbewertungen hier bei HC hervor, dass man Zimmer zum Innenhof (? war es so ?) besser meiden sollte, da dort verschiedene Musikgruppen spielten.
                                           
                                          Diese "Disco" wurde allerdings tatsächlich nicht auf der Homepage erwähnt.
                                           
                                          Ich gehe davon aus, dass ihr bei eurem letzten Besuch nicht mehr in diesem Hotel übernachtet habt. 😉

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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