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Bauarbeiten am Pool/Schadensersatz??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
43 Beiträge 13 Kommentatoren 9.9k Aufrufe
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  • LuganskL Offline
    LuganskL Offline
    Lugansk
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hallo!
     
    Immer dieser Aküfi (= Abkürzungsfimmel)!
     
    Was soll den RV heißen?
     
    RV = Rechtsschutzversicherung ?
     
    RV = Reiseveranstalter ?

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    • chepriC Offline
      chepriC Offline
      chepri
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ich denke mal, das ergibt sich hier klar aus dem Zusammenhang. Und mit ein bisschen Nachdenken schafft man auch diesen Satz:

      Bevor ich bei der RV nachfrage ob sie den Anwalt bezahlen, warte ich ab, ob der RV die Bestätigung des RL erhalten hat und freiwillig meine Forderungen anerkennt.

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      • colognecurlyC Offline
        colognecurlyC Offline
        colognecurly
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        nabend zusammen 🙂

        huch, da ist ja noch viel geschrieben worden, dafür danke ich euch.

        heute ist meine gesetzte frist abgelaufen und bislang habe ich vom reiseveranstalter nichts gehört.
        zur erklärung: der zweite pool ist deutlich kleiner als der modernisierte.. wer sich ein bild machen möchte kann ja mal in meinen hotelbewertungen stöbern, da gibts hübsche fotos. der lärm dauerte den ganzen tag an. von morgens bis abends. nachts war zum glück ruhe. so, ich hoffe, ich habe alle unklarheiten beseitigt.
        die frage nach schadensersatz stellte sich mir, weil es ja auch sowas wie "entgangene Urlaubsfreude" gibt.

        bislang war ich noch nicht beim anwalt. sollte bis ende der woche keine zufriedenstellende antwort kommen, wovon ich ausgehe, wird er die sache aber von mir auf den tisch kriegen.  ich halte euch auf dem laufenden 🙂

        lg

        christa

        😘

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        • Gabi2001G Offline
          Gabi2001G Offline
          Gabi2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hallo Christa,

          versuch es aber ich denke mehr als eine Reisepreisminderung wirst Du nicht erreichen, denn Zimmer und essen waren wohl OK und die Baurbeiten sind ohne Frage ärgerlich, aber für einen zusätzlichen Schadensersatz wird es nicht reichen.

          Ich habe es einmal geschafft 100% des Reisepreises und zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 50% durchzuklagen aber die Mängel dieser Reise und auch die Gefahren denen die Gäste ausgesetzt waren würden 2 Seiten füllen.
          Wünsche Dir trotzdem Glück bei Deinem Versuch.

          Gruß Gabi 2001 ( Franz )

          man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @gabi2001
            Unfassbar ... DU warst Teilnehmer der Reise und es gab noch andere Gefahren?? 😱

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Für die Gäste vermutlich weniger :?

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • nachtwindN Offline
                nachtwindN Offline
                nachtwind
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @ Gabi 2001

                100% Erstattung??? Hut ab, dann  muss  aber noch einiges in den Kinderschuhen gesteckt haben, oder?

                " Selbst wenn ich schwach bin, bin ich stark."

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • colognecurlyC Offline
                  colognecurlyC Offline
                  colognecurly
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  so,
                  da bin ich wieder.
                  bislang gibt es nichts neues. nachdem meine gesetzte frist (17.1.) überschritten war, hab ich mal beim reiseveranstalter angerufen wo man mir mitteilte, daß mein (einschreibe-)brief nicht angekommen wär. tztz, so was... ich solle doch bitte das schreiben zumailen, gesagt getan und eine automatisierte rückantwort erhalten, daß die bearbeitung 4-6 wochen dauern wird.
                  heute hab ich nochmal angerufen, die post hat wohl umwege gemacht, denn posteingang ist wohl nun doch der 3.1. erneut der hinweis auf die 4-6 wochen bearbeitungsdauer.
                  hübsch fand ich den satz anschließend: "... dann wird ihnen ein abschließender beschluß zugehen."

                  😆

                  na, ich will nicht so sein, die zwei wochen kann ich noch warten und dann bin ich mal gespannt, wie der "abschluß" so formuliert wird 🙂

                  lg

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                  • Frankie187F Offline
                    Frankie187F Offline
                    Frankie187
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Weiss nicht ob es genau hier reinpasst aber ich folgenden Fall

                    Hey mal eine Frage an alle Reise Experten unter euch...

                    ich habe einen Urlaub bei xxVermittler editiertxx gebucht. Soll am 26.02 losgehen. Heute erhalte ich einen Anruf vom Reiseveranstalter das im meinem Hotel zurzeit Bauarbeiten auf einer Etage stattfinden und neben an auch gebaut wird, somit kann es "zu optischen und akkustischen Einschränkungen" kommen. Muss ich das so hinnehmen?

                    hat jmd n Plan?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Was mich interessieren würde: Hat man dir eine Umbuchung auf ein anderes Hotel angeboten?
                      Wenn die zu erwartende Lärmbelästigung beträchtlich ist, sollte so ein Angebot erfolgen.
                      Entscheidest du dich zu fliegen und stellst vor Ort fest, dass es nicht zumutbar ist, kannst du vor Ort Abhilfe verlangen (anderes Hotel).
                       
                      P.S.: Handelt es sich hierbei um die Reise, die du im Ägypten-Forum erwähnst  ? Da klangst du doch ganz optimistisch... 😉

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Kourion wrote:
                        Entscheidest du dich zu fliegen und stellst vor Ort fest, dass es nicht zumutbar ist, kannst du vor Ort Abhilfe verlangen (anderes Hotel).

                        Bist du dir sicher, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht? Immerhin hat er es rechtzeitig gewußt und hingenommen. Könnte also sein, dass der Reisevertrag geändert ist.

                        Aber ich schreibe schon wieder viel zu viele "könnte" und fast hätte ich noch einen § angeführt. Mosaik wird die Sache mit seinen Experten schon klarstellen, und dann braucht es auch kein Gesetz.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Frankie187F Offline
                          Frankie187F Offline
                          Frankie187
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ja genau es handelt sich um die besagte Reise. Da Plus Tours alle reisen bist zum 14.2 abgesagt hat gehe vom jetzigen Zeitpunkt noch davon aus das ich fliegen werde.Je wie sich die Situation verändert kann sich das selbstredend noch ändern.

                          Nein nichts der gleichen ich bekam heute Mittag einen Anruf von Opodo.de, die vom Reiseveranstalter über die Situation informiert wurden. Später bekam ich dann folgende Email

                          Sehr gehrte Damen und Herren,
                          wir beziehen uns auf Ihre Urlaubsbuchung und möchten uns vorab für das uns
                          damit entgegengebrachte Vertrauen bedanken.

                          Bedauerlicherweise wurden wir von unserer Partneragentur darüber in
                          Kenntnis gesetzt, daß momentan in dem von ihrem gewählten Hotel Bauarbeiten bestehen ,es
                          wir ein neues Stockwerk gebaut. Ebenso wird neben dem Hotel ein neues
                          Gebäude gebaut. Dadurch kann es zu optischen und akustischen
                          Beeinträchtigungen kommen.

                          Das war dann auch alles. Weiss jetzt auch nicht was ich davon halten soll

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Wie schon gesagt: Wenn du es kommentarlos hinnimmst brauchst du dich später auch nicht mit Mängeln beim Veranstalter melden. Eine hinterhältige Sache in meinen Augen. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Grund, den Reisevertrag aufzukündigen.
                            Aber wie gesagt, ganz ohne § und Fachkommentar, nur so aus dem Bauch heraus.
                            Hier habe ich eine Seite gefunden, wo man dir bestimmt weiterhelfen kann: www.reisemosaik.at/Reiserecht/

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @chepri
                              Steht in deinem zitierten Link. Den habe ich mir auch kopiert.  😉
                               
                              P.S.: Verwunderlich ist auch für mich ständig, wie spätein RV o.Ä. von solchen Dingen erfährt - z. B. Thema Überbuchungen.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Frankie187F Offline
                                Frankie187F Offline
                                Frankie187
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Ich hab auf der Seite folgende gefunden

                                Geringfügige Auswirkungen von Bauarbeiten in der Außenanlage berechtigen zu einer Minderung des Reisepreises um 10%.

                                AG Kleve, Urteil v. 6.4.2001 - 36 C 47/01 OLG Celle, Urteil v. 26.4.2001 - 11 U 117/00 Quelle: NJW RR 2001, 1560
                                 
                                Naja da sind nur Bauarbeiten in der Außenanlage betroffen und zudem geringfügige. Keine Ahnung wie die Bauarbeiten da aussehen. Vielen dank chepri:)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  chepri wrote:
                                  Aber ich schreibe schon wieder viel zu viele "könnte" und fast hätte ich noch einen § angeführt. Mosaik wird die Sache mit seinen Experten schon klarstellen, und dann braucht es auch kein Gesetz.

                                  Ich brauch schon Gesetze, aber hier nicht unbedingt Paragrafen 😉 !

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mosaikM Offline
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                                    mosaik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, bei Bekanntwerden einer Änderung gegenüber seiner Reiseausschreibung den Kunden zu informieren. Dies trifft (vor allem) auch bei Baustellen im unmittelbaren Bereich der gebuchten Unterkunft zu.

                                    Nun ist es eigentlich für einen Konsumenten gar nicht feststellbar, ob es sich um viel oder wenig Lärm, um eine grobe Beeinträchtigung des Urlaubs oder um eine "bloße hinzunehmende" Beeinträchtigung handelt.

                                    Man könnte nun versuchen, beim Veranstalter eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Angebot aus seinem(n) Katalog(en) zu bekommen, um das Risiko ganz (fast) ganz auszuschalten. Stimmt er dem nicht zu, bleibt, wie schon von @Kourion richtig festgestellt "nur noch" die Mängelrüge und das Abhilfeverlangen.

                                    Diese Fälle sind immer unangenehm, weil so schwer vorhersehbar.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Frankie187F Offline
                                      Frankie187F Offline
                                      Frankie187
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Wow, danke für die schnellen Antworten.

                                      Was heißt denn kostenlose Umbuchung? Ich habe ein entsprechendes Hotel beim RV gesehen kostet aber 80 Euro pro Person mehr. Muss ich die dann zahlen? Sorry aber ich kenn mmich im Reiserecht überhaupt nicht aus.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • mosaikM Offline
                                        mosaikM Offline
                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Frankie187 wrote:
                                        Wow, danke für die schnellen Antworten.

                                        Was heißt denn kostenlose Umbuchung? Ich habe ein entsprechendes Hotel beim RV gesehen kostet aber 80 Euro pro Person mehr. Muss ich die dann zahlen? Sorry aber ich kenn mmich im Reiserecht überhaupt nicht aus.

                                        Unter der Annahme, dass die Baustelle doch mehr als nur unbedeutend ist, muss ein Reiseveranstalter dem Kunden entweder einen kostenlosen Rücktritt anbieten oder eine zumindest kostenfreie Umbuchung, sofern er noch aufgrund seines Angebots dazu in der Lage ist (allfällige Mehrkosten für die neue Reise muss der Kunde aber selbst bezahlen; der Reiseveranstalter muss auch nicht Angebote von anderen Reiseveranstaltern anbieten).

                                        Mehrkosten müsste der Veranstalter nur dann übernehmen, wenn man anreist, vor Ort feststellt, dass der Lärm unzumutbar ist. Dann muss der Reiseveranstalter entweder eine gleichwertige oder höhere Leistungen ohne Aufpreis anbieten. Bei einer minderen Leistung hat er auf jeden Fall die Preisdifferenz zwischen der gebuchten  und der erhaltenen Leistung dem Kunden zurückzuzahlen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          colognecurly
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Guten Morgähn 😛

                                          So, ich wollte ja noch berichten, wie es so weitergeht mit meiner Mängelanzeige..

                                          Diese Woche kam dann endlich mal Post (nach 5 Wochen) und es gab eine nette Entschuldigung, fand ich ja schonmal gut. Die angebotene Entschädigung wurde selbstredend nicht in der geforderten Höhe angeboten, sondern liegt so bei der Hälfte, so daß wir in die zweite Runde gehen. Übrigens hier mal ein Danke von mir an holidaycheck, ich hätte fröhlich den bisher mitgelieferten Scheck eingelöst um schonmal den Teil gesichert zu sehen. Jetzt weiß ich, daß ich das besser nicht mache.
                                          Telefonisch kontaktiert berichtete mir dann der Sachbearbeiter des Reiseveranstalters, daß das Hotel angeblich ganz spontan die Bauarbeiten vorgezogen hat, als der Sturm anrückte weil die ja eh hätten aufräumen müssen... ja ne, is klar 😆 . Widerspricht natürlich allen anderen Tatsachen, daß die Reiseleitung vor Ort das so spontan schon 3 Tage vorher wußte etc. etc.

                                          Jetzt hab ich mal geantwortet und meine Forderung nochmal beziffert, aber ich denke, das wird wenig Sinn machen, es ohne Anwalt durchzuboxen. Traurig aber wahr. Kostet doch alle nur unnötig Geld, auch wenn es die Rechtschutzversicherung trägt..

                                          Bin mal gespannt, wie es weitergehen wird.

                                          LG und einen schönen Sonntag

                                          Christa

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