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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • carsten79C Offline
    carsten79C Offline
    carsten79
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    @schmidtbau: Sag mal liest du auch was du da schreibst?

    Wenn der TO einen Thread eröffnet, wird er wohl Antworten erwarten, oder? Würde sonst wenig Sinn machen, oder?

    Nochmal: Das hat nix mit "Glucksch..." zu tun. Ich weise dich ein letztes Mal darauf hin, dass ich es ausführlich erklären wollte. Bei dir offensichtlich nach wie vor erfolglos, daher empfindest du es als "Glucksch...". Bitte, wenn es dir dann besser geht.

    Vielleicht liest du dir auch nochmal durch, was Kourion eben geschrieben hat.
    Ich verabschiede mich an dieser Stelle, das ist wohl für uns beide besser.

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    • LouboutinL Offline
      LouboutinL Offline
      Louboutin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      chsule wrote:
      ....und ich bin halt Anfänger und habe nur nachgefragt, ob es ein Recht gibt.

      @ chsule,

      die Frage nach dem Recht hättest Du Dir vor der Buchung stellen sollen, da kannst Du Dich nicht auf Dein " Anfängertum " beziehen. Ein Kaufvertrag heißt nicht umsonst " Vertrag ". Damit bist Du eine Verpflichtung eingegangen die verbindlich ist. Wärest doch im Umkehrschluß auch nicht damit einverstanden, wenn der RV Dir plötzlich eine teurere Reise verkaufen würde als vereinbart, oder? :?

      Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

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      • LouboutinL Offline
        LouboutinL Offline
        Louboutin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        schmidtbau wrote:
        Dann solltest du nicht schon beim Lesen Fehler machen und den Beitrag des TO so akzeptieren wie er ist und deine permanente gluckschei.. dir sparen.

        .... besser beim Lesen Fehler machen als beim Schreiben, oder?  😛 " Klugschei.. " 😆

        Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

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        • ericmuE Offline
          ericmuE Offline
          ericmu
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hallo,
          auch eine Reise ist eine' Sache'  die durch einen Vertrag zustande kommt,
          der angebotene Preis für die angebotene Sache / Reise zu diesem Zeitpunkt,
          kommt durch Antrag, der RV bietet dir eine Reise zu einem bestimmten Preis an,
          die man durch Buchung annimmt, mit der Buchungsbestätiung ist der Vertrag
          geschlossen, beidseitig angenommen.
          Es spielt keine Rolle ob sich der Preis danach erhöht oder senkt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber ericmu, dein Beitrag enthält ein paar Ungereimtheiten:

            a) Eine Reise ist keine Sache, d.h. keine Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im BGB SachenRecht

            b) der RV bietet nichts an, sondern fordert dazu auf, ein Angebot abzugeben, was der Kunde mit der Buchung bzw. Buchungsanfrage tut. Durch die Buchungsbestätigung wird durch den RV das Angebot angenommen, d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind abgegeben und der Vertrag zustande gekommen.

            Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am >Schluß sucht noch jemand im 3.Buch des BGB, wie er zum Eigentum an der Sache Reise gelangen könnte.

            Gruß chepri

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • omaliO Offline
              omaliO Offline
              omali
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Louboutin:

              @chsule

              ...... Wärest doch im Umkehrschluß auch nicht damit einverstanden, wenn der RV Dir plötzlich eine teurere Reise verkaufen würde als vereinbart, oder?
              -  -  -  -  -  -  -  - 
              Es gibt aber durchaus Fälle, wo der RV genau das versucht zu praktizieren! 😉 😛

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ReisefreundinnenR Offline
                ReisefreundinnenR Offline
                Reisefreundinnen
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                chepri wrote:
                Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber ericmu, dein Beitrag enthält ein paar Ungereimtheiten:

                b) der RV bietet nichts an, sondern fordert dazu auf, ein Angebot abzugeben, was der Kunde mit der Buchung bzw. Buchungsanfrage tut. Durch die Buchungsbestätigung wird durch den RV das Angebot angenommen, d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind abgegeben und der Vertrag zustande gekommen.

                Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am >Schluß sucht noch jemand im 3.Buch des BGB, wie er zum Eigentum an der Sache Reise gelangen könnte.

                Gruß chepri

                Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber chepri, dein Beitrag enthält eine eklatante Ungereimtheit:

                Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich und damit kein Angebot.

                Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am Schluß denkt noch jemand, seine Anfrage verpflichtet ihn zur Zahlung.

                Gruß Petra

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                • carsten79C Offline
                  carsten79C Offline
                  carsten79
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Achtung "Glucksch..." 😆 :

                  Eine Buchungsanfrage ist das, was man gemeinhin als Buchung bezeichnet. Diese wird aber erst nach Bestätigung durch den RV gültig. Somit ist sie auch nicht unverbindlich. Diese Anfrage kann genau solange storniert werden, bis die Bestätigung des RV da ist.

                  Wenn diese Buchungsanfrage unverbindlich wäre, müsstest du ja wiederum die Buchungsbestätigung bestätigen, um einen Vertrag zu schließen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @carsten
                    Diese Wortkreation gefiel mir schon neulich. 😉

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Reisefreundinnen wrote:
                      Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber chepri, dein Beitrag enthält eine eklatante Ungereimtheit
                      Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich und damit kein Angebot.
                      Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am Schluß denkt noch jemand, seine Anfrage verpflichtet ihn zur Zahlung.
                      Gruß Petra

                      Da hast du natürlich vollkommen recht liebe Petra, das Wort Buchungsanfrage so zu verwenden führt zu Missverständnissen. Aber auch der Ausdruck "Buchung" macht vielfach nicht klar, dass es sich dabei rechtlich gesehen nur um die Abgabe eines Angebots handelt.
                      carsten79 hat als "Glucksch.." das geschrieben, was ich gemeint habe.
                      LG chepri
                      P.S. Es wird Zeit für einen neuen Avatar 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ReisefreundinnenR Offline
                        ReisefreundinnenR Offline
                        Reisefreundinnen
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        chepri wrote:
                        P.S. Es wird Zeit für einen neuen Avatar 😉

                        Mir gefallen die Typen. 😉

                        carsten79:

                        Wenn diese Buchungsanfrage unverbindlich wäre, müsstest du ja wiederum die Buchungsbestätigung bestätigen, um einen Vertrag zu schließen.

                        So ist es. Eine Anfrage - auch eine Buchungsanfrage - ist immer unverbindlich. Eine Frage kann ja wohl keine verbindliche Willenserklärung sein. Dazu muss man nicht Jura studiert haben.

                        Petra

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • carsten79C Offline
                          carsten79C Offline
                          carsten79
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Also entweder reden wir von zwei verschiedenen Sachen oder wir haben hier ein Mißverständnis 😉 .

                          Wenn du hier bei HC auf "Reise buchen" oder "Buchung durchführen" klickst, in diesem Moment schickst du eine sogenannte Buchungsanfrage ab. Und die ist für dich als Kunden sicherlich verbindlich.
                          Was, wenn das jetzt in ein und derselben Sekunde 5.000 Leute für exakt dieselbe Reise tun würden? Dann hätte der RV ein Problem. Und genau dafür gibt es die Buchungsbestätigung des RV, die dir dann als Kunde bestätigt, dass deine (verbindliche) Anfrage nun seitens des RV angenommen wurde und der Vertrag somit zustande kommt und Gültigkeit besitzt.

                          Und auch hierfür braucht man kein Jurastudium 😉 .
                          Der Begriff Anfrage ist in diesem Zusammenhang natürlich irreführend.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ReisefreundinnenR Offline
                            ReisefreundinnenR Offline
                            Reisefreundinnen
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Ich habe hier noch nichts gebucht. Habe mal auf die Schnelle gesucht, konnte aber das Wort "Buchungsanfrage" nirgendwo finden. Wenn es das hier geben sollte, dann ist das Abschicken dieser Buchunsanfrage niemals eine Buchung. Mag ja sein, dass Du die Buchung als Anfrage bezeichnest, das ist dann aber Dein persönliches Vergnügen. 😉

                            Petra

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • carsten79C Offline
                              carsten79C Offline
                              carsten79
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Es hat auch niemand behauptet dass du das Wort "Buchungsanfrage" hier irgendwo finden kannst. Du wirst es auch nicht finden, weil es nirgends geschrieben steht.

                              Und ja, wenn ich hier auf "Buchung" klicke, werde ich das weiter mit persönlichem Vergnügen als Buchungsanfrage bezeichnen, denn es ist nichts anderes. Die Buchung entsteht erst durch die Bestätigung des RV. Wozu sonst die Buchungsbestätigung eines RV?!

                              Alles andere ist jetzt bereits zig mal und doch oft genug von verschiedenen Usern (chepri, ericmu, mir) hier beschrieben worden, oder? Lies dir die Beiträge von chepri und ericmu vielleicht noch mal durch.

                              VG

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Llieber carsten, genaugenommen hat Petra schon recht und nicht wir. Da der Veranstalter eine Buchung bestätigt, stellen wir eben keine Anfrage im klassischen Sinn.
                                Andrerseits wenn mir heute jemand erzählt, er habe eine Reise gebucht, verstehe ich darunter nicht nur seine Buchung, sondern auch, dass die Buchungsbestätigung schon vorliegt und der Vertrag besteht. 
                                Wir meinen zwar alle das Gleiche, nennen es aber unterschiedlich.
                                Wichtig war mir eigentlich nur, dass nicht der Veranstalter den ersten Schritt macht (Angebot) sondern der Kunde durch seine B....

                                LG chepri 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • carsten79C Offline
                                  carsten79C Offline
                                  carsten79
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  chepri wrote:
                                  Wir meinen zwar alle das Gleiche, nennen es aber unterschiedlich.

                                  Damit kann ich mich anfreunden, bzw. darauf können wir uns einigen 😉 .

                                  VG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ReisefreundinnenR Offline
                                    ReisefreundinnenR Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    chepri wrote:
                                    Lieber carsten, genaugenommen hat Petra schon recht und nicht wir.

                                    Danke, chepri.

                                    chepri wrote:
                                    Wir meinen zwar alle das Gleiche, nennen es aber unterschiedlich. ..........

                                    Rechtssicherheit kann es nur geben, wenn man das, was man meint, auch schreibt. Es geht hierbei ja nicht um Wortklauberei. Im Internet findet man viel Formulare für Buchungsanfragen. Nun stelle man sich mal vor, es handele sich beim Absenden derselben bereits um eine Buchung. Dann würde daraus die Verpflichtung zur Zahlung resultieren, sobald der Veranstalter die angefragten Daten bestätigt. Macht doch keinen Sinn.

                                    Petra

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • chepriC Offline
                                      chepriC Offline
                                      chepri
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Jetzt ist aber gut, nochmal schreibe ich nicht, dass ich das Wort "Buchungsanfrage" leichtfertig gebraucht habe 😘 . Eigentlich wollte ich ja Buchungsangebotsabgabe schreiben, aber das war mir zu lang 😆
                                       
                                      Gruß chepri

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ReisefreundinnenR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Sorry, der 2. Teil war eher auf Carsten gemünzt. Der kleinste gemeinsame Nenner hilft halt nicht immer weiter. 😉

                                        Gruß

                                        Petra

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Jetzt wird es dann bald die Sendung mit der Maus:

                                          Liebe Kinder, das ist der Carsten. Der Carsten geht auch mal in Urlaub. Eigentlich geht er nicht, sondern fliegt. Das heißt, nicht er fliegt, sondern er sitzt in einem Flugzeug das fliegt.  Bevor der Carsten aber da drin sitzen kann, macht er im internet komische Sachen: Stundenlang studiert er Seiten, wo viele Hotels zu sehen sind. Dann macht der Carsten eine Buchungsanfrage und der Reiseveranstalter schickt ihm eine Buchungsbestätigung. Dann muß der Carsten ganz viel Geld zahlen, weil er hat mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag gemacht. Aber wenn ihr eine Buchungsanfrage macht, müßt ihr kein Geld zahlen, aber ihr bekommt ja auch keine Buchungsbestätigung. Sondern einen Vorschlag vom Veranstalter oder auch ein Angebot. Aber das ist wieder eine andere Geschichte. Jetzt schlaft gut und träumt schön vom nächsten Urlaub.

                                          So, das war jetzt mein letztes Angebot 😉

                                          Und auf einen neuen Avatar warte ich noch immer, langsam werden die Typen langweilig

                                          LG chepri

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