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Reisewarnungen - Stornierung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Lucky123L Offline
    Lucky123L Offline
    Lucky123
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    **Umgekehrt kann der RV bis direkt zur Abreise noch einfach Stornieren wenn ihm die Lage dann auf einmal doch noch zu heiß ist. Dies ist ganz sicher ein Ungleichgewicht und gehört ins Reiserecht. ** wrote:

    Noch besser finde ich, der RV kann den Reisevertrag auch während des Urlaubs kündigen (wenn die Lage dann doch zu heiß ist). Die evtl. Mehrkosten, die dann für die Evakuierung entstehen, werden zwischen RV und Reiseteilnehmer geteilt.  Es liegen wirklich alle Pflichten beim Reiseteilnehmer und Rechte beim Veranstalter.

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      @Lucky
      Bitte erkläre die "eventuellen Mehrkosten" - wenn's denn mitten im Urlaub passiert.
       
      Und um eine weitere Erklärung bitte ich dich auch noch: Wenn du das alles so ungerecht findest, warum buchst du über einen RV  ? ❓

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Weil er da nur die Hälfte zahlen muss, wenn es darum geht, evtl. sein Leben zu retten.

        Als Individualreisender schaust du da ganz dumm aus der Wäsche, wenn kein Reiseleiter da ist, der dich beim Händchen nimmt und sagt, "steig schön brav da ein, wir fliegen duich nach Hause". Wobei das stimmt nicht, mit dem dumm aus der Wäsche schaun. Der Individualreisende ist es ja gewohnt, selbst Verantwortung zu tragen. Natürlich sind nicht alle Pauschalreisende so unbeholfen, wie von mir beschrieben, aber was sich da in den letzten Tagen "geoutet" hat, ist schon einzigartig. "Der Staat ist schuld, der RV ist blöde....." Nur selbst ist man unschuldig, man wartet mal, was "die da" entscheiden.

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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Pauschal, individuell - hält sich die Waage, obwohl pauschal in den letzten 2 Jahren überwog. Hat sich so ergeben (teils auch aus der Faulheit 😉   heraus, mir manches selbst zusammenzusuchen).
          Pauschal bedeutet für mich: Flug, Transfer, Hotel, Frühstück / ev. HP.
          Meine "Rechte" als Pauschalurlauber... haben mich nie interessiert.
          Und würde was schief gehen - "sh..  happens" - meine Probleme kann ich selbst regeln... (und hier verkneif ich mir was).
          Zu "Nur selbst ist man unschuldig, man wartet mal, was "die da" entscheiden."
          Na ja, da geht's um Geld... und obwohl ich das manchmal verstehen kann, in diesem Fall nicht.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            AchKourion, an dich denke ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht 😉

            Ein Hinweis an Luck123, der beim Reiseteilnehmer nur Pflichten erkennt:

            § 651j Abs. 1 BGB Kündigung wegen höherer Gewalt

            "Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisendeden Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK 1
              KourionK 1
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Danke, chepri 😉
               
              Und diesen Hinweis von dir (mit § ) finde ich sehr wichtig.  
              Denn wenn man schon zur Hinreise vom RV "fast gezwungen werden kann" (ähnlich gestern gelesen), so weiß man jetzt, dass - wenn der RV einen wegen der herrschenden Situation ausfliegen will - man sagen kann: "Ich kündige den Vertrag und bleibe."  😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Ja, man kann bleiben. Aber auf eigene Gefahr und Risiko. Außerdem muß man sich dann selbst um seine Heimreise kümmern und ich denke, da wird es schnell vorbei sein mit der Freude. Aber notfalls kann man dann immer noch nach Vater Staat rufen, für was zahlt man schließlich Steuern. Jetzt sollen die auch dafür sorgen, dass man nach Hause kommt. Aber bitte nur mit Non-Stopp Flug und ausreichender Bordverpflegung (kostenlos!)

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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  Aber man wird zu nix gezwungen... hat alle Rechte (war ja Luckys Kritikpunkt).
                   
                  Apropos... entgegen der Warnung des AA fahren - auch in sehr gefährdete Gebiete - und dann im schlimmsten Fall entführt werden: Ist es nicht so, dass an den Kosten für ein ev. Lösegeld auch die Betroffenen beteiligt werden ?
                  Zu Anfang war das nicht so. Allerdings meine ich, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Zu dem ganzen Problem ein Interview mit Professor (nicht Führich, es gibt noch andere Kapazitäten 😉 )  Dr. Ronald Schmid, Honorarprofessor für Luftverkehrsrecht und Reiserecht an der Technischen Universität Dresden. 
                    Ich finde, er erklärt alles sehr anschaulich, allerdings darf man nicht den Fehler machen, sich auf einzelne Sätze zu stürzen, die einem gerade gefallen:

                    Legal Tribune Online

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                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Link funktioniert leider nicht.  Hab's gefunden.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Das liegt an der weiterleitung von HC! Anderswo geht es auch ohne Probleme! Vielleicht klappt es mit der Startseite von LTO:

                        http://www.lto.de/
                         
                        und dann unter "Urlaub in Krisengebieten"

                        oder 
                        http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2447/reisewarnungen-und-urlaub-in-krisengebieten/
                          nicht als link nehmen, sondern markieren, kopieren und in die adresszeile des browsers einsetzen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          ... und eben gelesen.
                          Ja, ich hab dann auch rumgesucht. Fand sich aber fix.
                          Interessant. Danke.   😉   Hab es mir mal abgespeichert.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                          • omaliO Offline
                            omaliO Offline
                            omali
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            Auch von mir ein Dank für den Link, echt interessant!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Doris RimensbergerD Offline
                              Doris RimensbergerD Offline
                              Doris Rimensberger
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              Hallo
                              ich habe mal eine Frage; Wir haben am 26.1.2011 eine Reise (1 Woche vom 13.3.-20.3.11) nach Hurghada gebucht. (Damals war die Lage noch nicht so kritisch)
                              Da nun die Situation in Aegypten wirklich etwas kritisch ist, haben wir uns entschlossen nicht zu reisen.
                              Die Rechnung für die Reise ist gestern angekommen und auch noch nicht bezahlt.
                              Kann ich einfach so die Buchung storieren, oder muss ich etwas spezielles beachten ?
                              Könnt Ihr mir bitte einen Tip geben ? Vielen Dank im Voraus.

                              Claudia Schädler

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AveDementiaA Offline
                                AveDementiaA Offline
                                AveDementia
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Hier die Ausssendung der österr. Wirtschaftskammer an die Reisebüros

                                Im Zusammenhang mit unserer Aussendung zur Reisewarnung für Ägypten sind zahlreiche Anfragen von Mitgliedsbetrieben eingelangt. Konkret geht es um die Frage, was unter einer „nicht unmittelbar bevorstehenden Reise“ zu verstehen ist bzw. ob dieser Begriff gesetzlich näher definiert ist.

                                Vorweg ist festzuhalten, dass weder die EU-Pauschalreiserichtlinie, noch das österreichische Konsumentenschutzgesetz oder die Allgemeinen Reisebedingungen dem Kunden bei höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Terror, Epidemien Naturkatastrophen etc. ein gesetzliches Rücktrittsrecht einräumen. Im Fall der Pauschalreise hat der Kunde aber andere Rechtsinstrumente zur Verfügung, die auf einen kostenlosen Reiserücktritt hinauslaufen.

                                Die Rechtsprechung nimmt einen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ immer dann an, wenn der Reiseantritt durch schwerwiegende Änderung der Umstände im Zielgebiet nach der Buchung unzumutbar wird. Maßstab für diese Unzumutbarkeit ist ein durchschnittlicher Reisender, also weder eine besonders ängstliche noch eine besonders mutige Person. Die Sicherheitsbeurteilung des Ziellandes durch das Außenministerium (BMeiA) ist bloß ein Anhaltspunkt für die Beurteilung der Unzumutbarkeit. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichthofes (OGH) stellt eine nach der Buchung ausgesprochene „Reisewarnung“ jedenfalls einen Rücktrittsgrund dar.

                                **Nachdem kein gesetzliches Rücktrittsrecht existiert, gibt es auch keine gesetzliche Definition der „nicht unmittelbar bevorstehenden Reise“.**Auch der Oberste Gerichtshof hat in dieser Frage keine konkrete Festlegung getroffen.

                                Als „unmittelbar bevorstehend“ gelten nach unserer Ansicht alle Reisen, die innerhalb der nächsten 14 Tage angetreten werden sollen.

                                Für den Zeitraum 14 bis 28 Tage vor Reiseantritt besteht leider keine gesicherte Rechtsprechung. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass bei einem Reiseland mit zweifelhaftem Sicherheitsniveau ein mehr als 4 Wochen vor der geplanten Reise erklärter Rücktritt wegen Terrorgefahr nicht gerechtfertigt ist (HG Wien 1 R 270/00b). Auch ein Rücktritt eine Woche vor Reiseantritt kann unter bestimmten Umständen als vorzeitig bezeichnet werden (HG Wien 1 R 179/00w). Ganz abweichend davon, hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien einen Reiserücktritt über 4 Monate vor der geplanten Reise für zulässig erklärt (BGHS 9 C 1207/03w).

                                Nachdem die Unruhen in Ägypten kein singuläres Ereignis darstellen (wie etwa ein Terroranschlag) und die Lage voraussichtlich noch einige Zeit angespannt bleibt, erscheint (auch angesichts der Semesterferien) ein kostenloses Rücktrittsrecht des Kunden für Reiseantritte innerhalb der nächsten 4 Wochen nicht abwegig.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Vielleicht sollte man ganz groß und in rot oben drüber schreiben: Achtung, österreichisches Recht. Es macht sich nicht besonders, wenn man bei einem deutschen Gericht auf das Bezirksgericht xy-stadt in Kärtnen verweist. Im Grundsatz haben wir ja auch schon darüber gesprochen, wie es mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage aussieht und wo im BGB es zu finden ist.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    praerie wrote:
                                    Kann ich einfach so die Buchung storieren, oder muss ich etwas spezielles beachten ?

                                    Du kannst die Buchung einfach stornieren- du musst lediglich die laut AGB fälligen Stornogebühren an den Veranstalter überweisen 😛

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                                      #98

                                      @gastwirt
                                      Auch in diesem forum geht es schon wieder drunter und drüber. Da stellt eine Schweizerin (praerie) eine Anfrage, bekommt als Antwort die österreichische Rechtssprechung und wir meinen es sei alles deutsch.

                                      Ein Hoch auf die detaillierten Anfragen!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #99

                                        Kurze Frage zum "kostenlosen Stornieren".
                                        Wenn ein RV aufgrund einer Reisewarnung eine kostenlose Stornierung anbietet, heißt das dann auch, dass ich die Anzahlung, die ja kurz nach der Buchung überwiesen wurde, auch zurück bekomme?
                                         
                                        Weiß das jemand von euch?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Kurz und knapp-JA

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