Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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Wobei sich mir dann beim lesen dieses Threads die Frage aufdrängt, wozu dann überhaupt über HC buchen?
Ihr ratet dem TE hier immer , wende dich an ein Reisebüro. Ich dachte diese Vermittler sind Reisebüros, Onlinereisebüros eben?
Dass in dem Telefongespräch seitens HC Mehrkosten von 380€ nicht erwähnt wurden,
hinterlässt nach wie vor einen äusserst faden Beigeschmack! -
Nein ich habe das Gespräch nicht aufgenommen, HC nimmt selber auf deinen Wunsch das Gespräch auf! und ich habe JA gedrückt, wieso nicht, das ist ja nicht für mich, sondern für die.
Natürlich habe ich verstanden das die Umbuchung 380€ kostet, aber es ist eine Umbuchung für ein Baby und nicht für einen Erwachsenen ! Das ist immer noch ein Unterschied, ein Baby braucht kein Sitzplatz im Flugzeug, es kann auch auf unseren Schoß sitzen ( haben wir durch Bekannte erfahren) und ich denke nicht das wenn man ein Baby dazubucht, SO VIEL Aufwand gebraucht wird. Die Zimmer sind alle gleich geblieben!Es kann mir keiner erzählen das es so teuer ist und so viel Aufwand kostet ein Baby eintragen zu lassen, ehrlich! -
Du kommst so leider keinen Schritt voran. Erlöse aus Umbuchungen und Stornierungen sind nun mal eine durchaus nicht zu vernachlässigende Größe und Einnahmequelle der Reiseveranstalter und auch der Vermittler. Ob berechtigt oder nicht - Du wärest in der Verpflichtung, zu beweisen, das die Kosten niedriger liegen als Dir berechnet wurden.
Das ist allerdings sehr aufwändig. Wenn es darum geht, die Leistung eines Vermittlers zu bewerten und evtl. zu bemängeln, benötigst Du auch da die entsprechende Belege.
Natürlich ist dieser nicht verpflichtet, Aufzeichnungen evtl. gegen sich verwenden zu lassen und zur Verfügung zu stellen. Ansonsten gilt in der Regel immer das Recht des Landes, in dem der Reiseveranstalter oder Vermittler seinen Geschäftssitz hat.
Fazit:
Preisliche Vorteile mancher X-Veranstalter schmelzen wie Schnee in der Sonne,
wenn es zu Problemen kommt. 40% Anzahlung/Umbuchungsgebühren hier oder 10 - 20 Prozent, von wenigen Ausnahmen wie Sonderpreise abgesehen, bei traditionellen Veranstaltern. Rechne die Differenz im Vergleich zur Ersparnis beim Reisepreis durch. Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch eine RRV nicht greift. Trennung vom Partner ist da nur ein Beispiel. -
@WoTa2008, jeder versteht ja Deinen Ärger, aber das ist halt so. Ich weiß auch nicht, ob Dir Buchungsbeispiele aus vergangenen Zeiten helfen.
Vor 20 Jahren - verreisten wir mit einer befreundeten Familie. Jeweils zwei Kinder. Also acht Personen. Gebucht hat der freundliche Mann im Reisebüro -
Zwei Erwachsene mit einem Kind. Das Kind bekam damals 50%. Damit die anderen zwei Kinder mehr als die damals üblichen 15-20% bekamen, verbuchte er BEIDE Kinder zusätzlich noch als Einzelreisende mit Kind. Zwei Kinder verreisten als Erwachsene und gleichzeitig als Kind. :verworren_aber_genial:
Wir "Ottonormalverbraucher" hätten das nie so perfekt buchen können. Jetzt verreisen wir nur noch zu zweit, da kann man nichts falsch machen. Mit Kindern würde ich nach wie vor "professionelle Hilfe" in Anspruch nehmen.
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Gestern hatte ich HC noch mal angerufen und gefragt ob die bei Vtours noch mal anrufen könnten und den Preis etwas niedriger machen könnten aus Kulanzgründen.
Und soeben hat mich HC noch einmal angerufen und mir gesagt das ich anstatt 380€ nur noch 30€ zahlen muss!!!!!!!!!!!!!Ich bin sooooooooooooooooooooo froh, ich kann es gar nicht glauben. mir ist ein Stein von Herzen gefallen, ich bin einfach so glücklich.
Das nächste mal ruf ich HC vorher an bevor ich buche UND ich lese mir alles gründlich durch!!!
Es ist wie ein Hochzeitstag für mich ich bin richtig glücklich!!!!!!!!!!
das ist ein Schmatzer für das HC-Büro!!! -
goldi wrote:
Als Lehrgeld abbuchen, Fehler einsehen usw. gut und schön,aber für was stehen die 380 Euro denn eigentlich ???
Wo steht das eine Umbuchung 40 % kostet ? 40 % von welchem Betrag ?Die 380 € hätten für die Umbuchung gestanden.
Das eine Umbuchung 40 % kostet steht nirgends, sondern eine Stornierung hätte 40 % des Reisepreises gekostet.@WoTa: Niemand muss dir belegen, dass Kosten in Höhe von 380 € entstanden wären. Und ob es ein Baby, ein Greis oder eine fettleibige Person gewesen wäre hätte auch nichts zur Sache getan.
Schön für dich, dass es noch geklappt hat. Hoffentlich geht dadurch der Lerneffekt aber nicht flöten... -
Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob HC tatsächlich etwas beim Veranstalter bewirkt hat, oder ob HC - weil hier so viel drüber gesprochen wird - die Differenz aus eigener Tasche bezahlt hat
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In jedem Falle positiv für die TO, und erfahren werden wir es eh nicht
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Ja, mit HC kann man reden, wenn es mal schief läuft. Wir hatten eine Reise gebucht extra "mit Transfer" und bei der Reisebestätigung des Reiseveranstalters erschien plötzlich "ohne Transfer" Nach der Reklamation bei HC wurde im Internet das Angebot von der Reise ganz schnell - innerhalb einer halben Stunde - ausgewechselt jetzt plötzlich stand da Reise nur "ohne Transfer" möglich.Gott sei Dank hatte ich mir die Seite noch vorher ausgedruckt mit der ersten Beschreibung mit Transfer. Es gab ein ewiges hin und her und man erklärte sich bei HC dann bereit einen Mietwagen zu stellen und der Reiseveranstalter erstattete auch einen Beitrag.Nerven Zeit und Ärger hat es allerdings auch gekostet.
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kleine Korrektur: wenn die Summe als Gebühr nicht explizit im Vertrag genannt wurde muss nicht der Reisende beweisen, das dem RV niedrigere Kosten entstanden sind. Im Streitfall muss der RV die Höhe der Kosten belegen.
Aber da jetzt alles eitel Freude und Sonnenschein ist ( und HC uns sicher im Unklaren lässt, ob der Veranstalter oder sie für die Barmherzigkeit gesorgt haben ) sollte der Mantel des Schweigens darüber gebreitet werden. Schön auf jeden Fall für die junge TO, eine Lehre wird es auf jeden Fall sein.
Gruss Gabriela
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Hallo, nun noch meinen Senf dazu.
Schön, dass alles nun gut ausgegangen ist. Ich weiss schon, warum ich möglichst seltenonline buche. Ich rufe dann lieber an und binde mir halt die "riesigen" Telefongebühren ans Bein.
Wer schon mal bei Ryanair gebucht (geht nur Online)hat, der kennt auch deren viele Kostenfallen, also alles mehrmals lesen vor dem Abschicken.
Hier wurde ja immer mit den AGBs argumentiert. Ist schon klar, aber trotzden nicht o.K., wenn sich der RV bei falschem (zu niedrigem) Angebotsbetrag auf Irrtum berufen kann und der Kunde bei Irrtum oder zu schnellem Onlinebuchen nur noch Pech hat.
Der RV kann das Angebot zurückziehen, der Kunde seine Buchung kostenlos nicht.
Gruß Hubert -
@Rathaus01
Was du da über "Anfechtung" etc. schreibst, ist so nicht richtig. Auch der Kunde kann anfechten, warum nicht?
Und auch der RV kommt nicht ungeschoren davon, wenn du nachweist, dass dir durch die wirksame Anfechtung ein Schaden entstanden ist => § 121 I BGB. -
Hallo Chepri,
habe ja nicht angezweifelt, dass rechtlich alles so rechtens ist.
Natürlich steht dir immer der Rechtsweg offen, aber leider sagt der RV nicht, dass es nun mal sein Pech ist und du die Reise zum billigen Preis erhälst. Nein, er sagt IRRTUM und du must Klage einreichen, da er sich auf seine AGBs beruft.
Wenn du als Bucher einen Fehler machst, kannst du dich auf keine AGBs berufen und must i.d.R. zahlen oder wieder Klage einreichen.
Immer im Hintergedanken, dass da ja ein Unternehmen mit vielen Rechtsanwälten und Geld steckt. Das ist ja den RVs bewust und die wissen genau, dass die meisten Kunden nie klagen werden.
Gruß Hubert -
In welchen AGB steht, dass der RV bei Irrtum den Vertrag anfechten kann?
Das braucht meiner Meinung nicht in den AGB geregelt zu sein, denn das ist im BGB ausdrücklich geregelt. Aber das führt hier sicher zu weit, denn es geht ja schon am Thema vorbei, obwohl das eigentlich schon gegessen ist.
Ich stimme dir aber zu, dass es sicher sehr viel häufiger vorkommt, dass ein RV sein Recht in Anspruch nimmt, als dies die Kunden tun.
Alternative: Selbständig werden, ohne Zwischenhändler auskommen. Auch keine 100%ige Garantie, aber doch eine ziemliche Reduzierung der "Gefahrenquellen"
