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Wie ist die Rechtslage ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @Davidoff
    Was Du schreibst, ist alles richtig und eine vertretbare Meinung. Ich habe auch registriert, dass andere Länder ihre Urlauber noch früher zurückgeflogen haben. Mir ist weiterhin klar, dass sehr viele, vermutlich die Mehrheit, der noch ihren Urlaub vor sich habenden Reisenden, die Möglichkeit der Stornierung/Umbuchung gut gefunden haben.

    Andrerseits kann ich auch den Ärger der Urlauber vor Ort verstehen, die sich in ihren Hotels sicher gefühlt haben. Ich war innerlich auch immer überzeugt, dass es in den Touristenorten wohl kaum zu Ausschreitungen kommen wird, die Touristen in Gefahr bringen.

    Eine Beurteilung, ob tatsächlich eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist sehr schwierig, und auch der BGH hat damit seine Probleme:

    "Die Voraussetzungen für eine Gefährdung für Leib und Leben dürfen im Interesse des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Urlaubers nicht zu hoch angesetzt werden. Die Gefahr ist nach BGH anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit von 1:4 einer solchen Entwicklung zu rechnen ist"

    Quelle:jurawelt
      Und wer kann jetzt ausrechnen, ob diese erhebliche Wahrscheinlichkeit von 1:4 üb erschritten oder unterschritten wurde?

    Ich nicht, und deshalb warte ich in aller Ruhe ab, ob und falls ja was die Rechtsprechung zu dieser Angelegenheit sagt.

    Und je nach Ergebis kannst entweder Du oder ich evtl. sagen: "Die Meinung des gerichts deckt sich nicht mit meiner Meinung"
    Allerdings wird das nicht mal vor dem kleinsten Amtsgericht von Interesse sein, was Du oder ich "meinen"

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Davidoff
      Wo gabriela sitzt und was sie am Pool macht, klärt aber auch nicht gerade die Rechtslage.  :?
       
      Da war die Auskunft von mosaik entschieden besser.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @davidoff
        Schade, dass ich dich falsch eingeschätzt habe.

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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          chepri wrote:
          "Die Voraussetzungen für eine Gefährdung für Leib und Leben dürfen im Interesse des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Urlaubers nicht zu hoch angesetzt werden. Die Gefahr ist nach BGH anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit von 1:4 einer solchen Entwicklung zu rechnen ist"

          Wer kann das voraussagen ?
           
          Am 24.12.2010 kam ein Flieger nach dem anderen in Frankreich runter.
          Diese Flieger kamen von der Elfenbeinküste - besetzt mit frz. Urlaubern, aber vor allem mit dort arbeitenden / ansässigen Franzosen... das heißt, die Leute wurden nicht nur um ihren Urlaub geprellt, sondern ließen erstmal alles hinter sich zurück: Wohnung, Haus, alles.
           
           
          @Davidoff
          Na, dann ist ja jetzt alles klar.  :?

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Niemand kann es voraussagen. Ich habe diesen Text nur als Beispiel dafür zitiert, wie unheimlich schwierig es ist zu beurteilen, ob nun eine Gefahr vorliegt oder nicht.

            Ich bin der Meinung, dass es sich mancher zu einfach macht und seine Meinung als Wahrheit verkauft. Ich bin mir ganz sicher, dass sogar der Einzelrichter am Amtsgericht als erste Instanz sich sehr viel Zeit nimmt, um sich ein Urteil darüber zu bilden, wer nun im Recht ist: Das den Reisevertrag kündigende Unternehmen oder der Urlauber, der die Kündigung anficht. Vielleicht ist deer Richter aber ein besonders schlaues Kerlchen und holt sich seine Meinung hier bei HC ab.

            @mosaik
            Ich hoffe du hast bemerkt, dass ich Prof Führich bereits zum zweitenmal zitierte.

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @chepri
              Ja, aber der Text ist gut...  😉
               
              Ich nahm die Elfenbeinküste als Beispiel, weil es - wenn ich mich recht erinnere - für dort schon lange eine Reisewarnung gab... aber es dauerte halt, bis es dann richtig knallte.
              Und am 24.12. herrschte Panik in Frankreich, weil man nun auch ausreichend Flieger benötigte, um die Leute rauszubringen.
              Denn am 24. gab es eben kein Halten mehr.
               
              Es ist schwer einzuschätzen...
              Die Belange eines Unternehmens interessieren mich weniger, die Sicherheit der Menschen schon. Bin nicht kaltschnäuzig genug, um anders denken zu können.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • gowilliG Offline
                gowilliG Offline
                gowilli
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Es macht wieder richtig Spass hier mitzulesen!
                😱
                und es läuft wieder so ab wie in allen bisherigen Themen über Aegypten.
                Die Schlaumeier und "Studierten" scheinen alles zu wissen, sogar wie Gabriela mit ihrem Allerwertesten in den Pool steigt, wie wenn sie dabeigewesen wären.

                Wenn Sie sich  dann noch erfrecht ein Fallbeispiel zu konstruieren, damit konkreter darüber gesprochen werden kann,  ist das von Vornherein bei der Zusammensetzung zum Scheitern verurteilt.

                Da ich den Intelekt von Davidoof nicht erreichen kann, resp. seine Limite nicht erfülle, will ich auch nicht mitreden.
                Nur soviel, auch ich habe die geschilderten Druckversuche des Reiseleiters erlebt in Bezug auf Abbruch des Reisevertrages und Unterschrift daruntersetzen.

                Ich bin gespannt wie mein Fall ausgehen wird.. Aber eins is klar, ich bleibe am Ball

                damit die Meckerer auch glücklich sind, habe ich ein paar Rechtschreibfehler versteckt

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                • porta01P Offline
                  porta01P Offline
                  porta01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Also ich hätte hier ein Fallbeispiel zu Tunesien, nämlich meins....

                  Gebucht im Nov. 2010 für 2 Erwachsene und 2 Kinder Tunesien ab 22.02.2011. Wegen der Unruhen ab Anfang Januar bei Discount Travel / TUI über Reisebüro nachgefragt was man tun kann/soll. Antwort TUI : Abwarten.

                  Da nur ein verschärfter Reisehinweis für Tunesien vom AA ausgegeben wurde, hielten wir erst mal still. Ab Mitte Januar diverse schriftliche Anfragen von uns über das Reisebüro an Discount Travel / TUI - hier eine kurze Zusammenfassung.
                  RB=Reisebüro, RV=Discountravel TUI

                  RB: Was sollen die Kunden nun machen zeitlich umbuchen oder können die Kunden stornieren? RV: stornieren geht nicht, umbuchen auch nicht. Wird noch geklärt. RB: Laut Veröffentlichungen können alle Kunden umbuchen. Ist es möglich die Reise umzubuchen auf das Angebot für den 22.03. ? Eventuell ohne Mehrkosten, ansonsten mit den derzeitigen Mehrkosten von knapp 200 Euro? RV: Umbuchen geht in die Destinaton nicht. Bitte anderes Ziel aussuchen.

                  (Anmerkung: die nachgefragte Reise zum 22.03. als Umbuchung war über Holidaycheck, das Reisebüro und auch bei Discount Travel selbst angeboten und sofort buchbar! )

                  RB: Die Kunden fliegen seit Jahren NUR nach Tunesien auch mehrmals im Jahr. Geht nun umbuchen oder können die Kunden kostenfrei stornieren? RV: Stornieren geht nicht. RB: können die Kunden nun wie gewünscht umbuchen oder stornieren und neu buchen. Alternativ die Frage ob die gebuchte Reise ohne Einschränkungen stattfinden kann... RV: Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die Reise stattfindet. Die Kunden können aber auch in der Destination zeitlich umbuchen. RB: LESEN SIE DIE LETZTEN NACHFRAGEN? Können die Kunden nun umbuchen oder storniern und neu buchen?

                  Dieses Hichhack ging 2 Wochen lang. Der gesamte Schriftverkehr liegt hier ausgedruckt vor. Am Tag nach der letzten Frage trafen die Reiseunterlagen im Reisebüro ein. Also holten wir am 28.01. die Unterlagen ab und fanden uns damit ab, dass die Reise nun stattfindet wie vom RV zuletzt geschrieben stattfindet. Das Angebot zum 22.03. für unser Hotel war übrigens preislich unverändert bis zum 04.02. buchbar und angeboten. Am 04.02. trafen neue Reiseunterlagen ein. Aus unserem Direktflug wurde ein Flug mit Umsteigen über Drehkreuz Nürnberg. Aber außer sich darüber zu ärgern konnte man da scheinbar nichts machen.

                  Am 08.02. dann ein Anruf unseres RB und die Weiterleitung des Fax des RV - Kurzinhalt: aufgrund der Lage hat sich die TUI entschlossen alle Reisen bis Ende Februar nicht auszuühren wegen höherer Gewalt. Wir müssen bis zum 10.02. zu den Tagespreisen umbuchen oder uns wird der Vertrag am 11.02. gekündigt.

                  Innerhalb der TUI Gruppe war nun das günstigste Angebot rund 1.000 Euro teurer. Für die eigentlich kurz bevor stehende Reise war hier alles vorbereitet: Schulfreistellung unseres schulpflichtigen Kindes, Hundepension gebucht, Vertretung für die Firma organisiert, Pflegeperson für unseren 84 jährigen Vater in unserem Haus engagiert usw.

                  Als die Reiseveranstalter in den Medien groß getrommelt hatten alle Urlauber könnten umbuchen wurde uns dies in einer Endloskette verweigert. Eigene Anfrage bei Discount Travel / TUI wurde abgewimmelt mit dem Hinweis als RB Kunde dürfte für uns nur das RB anfragen. Stornieren (kostenlos) wegen höherer Gewalt wurde mehrfach verweigert. Dann hätte man ja ohne große Mehrkosten neu buchen können. Nun beruft sich der RV aber genau auf die höhere Gewalt die wir nicht in Anspruch nehmen konnten. Dazu kommt, dass sich eine Dame bei Discount Travel am Telefon verplappert hatte. Die sagte am 08.02. zu unserer Reise, man wüsste ja schon seit über 2 Wochen dass die Reisen nicht stattfinden, nachdem die am 27.01. noch schriftlich mitgeteilt hatten dass sie davon ausgingen dass die Reise wir gebucht stattfinden würde....

                  Nun bin ich auf 180 - ich habe einen echten Schaden der mir entstanden ist. Ich habe deutliche Mehrkosten bei der Umbuchung die ausschließlich auf das Verschulden des RV gehen. Ich habe Kosten die entstanden sind weil ich im Vertrauen auf die Aussage vom 27.01. den Reiseunterlagen vom 28.01. und 04.02. und der seit Mitte Februar unveränderten Sicherheitshinweise des AA alles für den Urlaub vorbereitet hatte.

                  Ich habe den RV am 09.02. schriftlich aufgefordert die nun entstandenen Mehrkosten der Umbuchung zu übernehmen, da diese ausschließlich wegen der Verweigerungshaltung des RV entstanden sind. (Außer Männchen machen hatten wir schließlich alles versucht.) Im übrigen habe ich darauf hingewiesen dass mir eine kostenlose Stornierung wegen höherer Gewalt verweigert wurde und ich deshalb eine Stornierung des RV wegen diesem Grund nicht anerkenne. Die Sicherheitshinweise hatten sich seit Mitte Januar nicht geändert es gab keinen neuen Grund der hier die Rechtslage verändert hätte. Geschweige denn dass sich zwischen der schriftlichen Aussage vom 27.01. - den Reiseunterlagen vom 28.01. und 04.02. und dem Tag des Faxes wegen höherer Gewalt irgend etwas geändert hätte. Inzwischen ist für Urlaubsgebiete selbst der verschärfte Reisehinweis seit dem 11.02. sogar zurückgenommen worden.

                  Da deutsche Veranstalter am 22.02. durchaus Urlauber nach Tunesien geschickt haben - auch in unser Hotel - werde ich nun noch zusätzlich prüfen in wie weit hier wegen entgangener Urlaubsfreuden noch etwas erreicht werden kann.

                  Meine Frist an den RV wegen der Übernahme der Mehrkosten der Umbuchung von rund 1.000 Euro läuft bis zum 01.03.2011. Sollte bis dahin nichts passiert sein, wird von mir am 02.03.2011 am Amtsgericht Hannover eine Schadensersatzklage eingereicht. Dazu kommt unter Umständen noch eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden wegen der unbegründeten Nichtdurchführung unserer gebuchten und bezahlten Reise am 22.02.2011.

                  So, hier ein kurzer Abriss eines echten Fallbeispiels. Rechtschreibfehler schenke ich euch, dazu bin ich nach Mitternacht nicht mehr in der Lage dies zu prüfen.

                  Ich denke es wird vielen Urlaubern in Tunesien und Ägypten nicht viel anders ergangen sein. Es wäre durchaus wert speziell in diesem Forum das Thema mal ernsthaft zu beleuchten. Ich wurde vom RV ganz klar veräppelt und hingehalten. Die öffentliche Zusage wegen der für alle betroffenen Urlauber möglichen Umbuchung wurde nicht eingehalten. Mir wurde eine kostenlose Stornierung wegen höherer Gewalt verweigert, während sich nun der RV genau darauf beruft. Jeder Versuch von uns die Sache kostengünstig zu lösen wurde boykottiert. Nun bin ich der böse Buhmann der den armen RV ausnehmen will und Mehrkosten und Schadensersatz fordert.

                  Schaun ´mer mal was eventuell das Gericht sagt, oder ob es vorher eine gütliche Einigung gibt, aber zumindest wäre so etwas hier eine echte Diskussionsgrundlage.

                  Gruß Anke

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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    porta01 wrote:
                    Ich wurde vom RV ganz klar veräppelt und hingehalten

                    Uneingeschränkte Zustimmung, denn man hat dir ganz schön  viel Unsinn erzählt.

                    Was deinen Fall angeht wünsche ich dir viel Glück, ich fürchte du wirst es brauchen.
                    Mehr mag ich dazu nicht schreiben, man wird hier ja sonst nur dumm angemacht.

                    @willi
                    Solange du nur "aus Kulanzgründen eine Teilrückvergütung wegen Nichteinhalten des Reisevertrages" erwartest (wie in einem anderem thread von dir geschrieben) ist das nicht viel. Wenn schon, hättest du rechtliche Schritte einleiten sollen, wie porta das tut. So wirst du eine Abrechnung bekommen, dich evtl. darüber aufregen, was dir anteilmäßig an Kosten für den außerplanmäßigen Rückflug in Rechnung gestellt wird (versuch mal, für die Richtigkeit der Kalkulation einen Nachweis zu bekommen) und das war es dann auch.

                    Ich weiß schon, warum ich seit Jahren einen großen Bogen um alles mache, was Vermittler oder Veranstalter heißt. Im Notfall bin ich zwar auf mich allein gestellt (wobei die Vertreter der RV auch nicht immer die größte Hilfe sind), habe vermutlich (sicher) höhere Kosten als ein Pauschalreisender, aber ich entscheide weitgehend, was wann wie geschieht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      chepri wrote:
                      @mosaik
                      Ich hoffe du hast bemerkt, dass ich Prof Führich bereits zum zweitenmal zitierte.

                      off topic 😛wir lernen beide täglich was dazu; aus dem Netz und von anderen, gell! 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
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                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        porta01 wrote:
                        Da deutsche Veranstalter am 22.02. durchaus Urlauber nach Tunesien geschickt haben - auch in unser Hotel - werde ich nun noch zusätzlich prüfen in wie weit hier wegen entgangener Urlaubsfreuden noch etwas erreicht werden kann.

                        Meine Frist an den RV wegen der Übernahme der Mehrkosten der Umbuchung von rund 1.000 Euro läuft bis zum 01.03.2011. Sollte bis dahin nichts passiert sein, wird von mir am 02.03.2011 am Amtsgericht Hannover eine Schadensersatzklage eingereicht. Dazu kommt unter Umständen noch eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden wegen der unbegründeten Nichtdurchführung unserer gebuchten und bezahlten Reise am 22.02.2011.

                        sollte ich mich irgendwie wiederholen, bitte ich um Nachsicht:

                        Im Nachhinein sehen wir, dass alles relativ glimpflich abgelaufen ist und es eigentlich keinen Grund zur Panik gegeben hätte. Im Nachhinein, wohlgemerkt.

                        Am Beginn der Unruhen hat jeder gehofft, es handle sich um Strohfeuer von ein paar Tagen. Hätten die Veranstalter "die Nerven weggeworfen" und sofort umgebucht / storniert, wäre es auch nicht jedem Recht gewesen (und überhaupt, wenn dann doch nix gewesen wäre!).

                        So, ich saß selber fast 30 Jahre am RB-Schalter und habe selbst ähnlich Situationen mehrmals mitgemacht. Und ich bin - als Unternehmen - selbst mehrmals um Geld "gestorben". Auch von dieser Seite her kann ich den Frust nachvollziehen.

                        Aber mir ist es trotzdem zu einfach gestrickt, nun auf eine Schadenersatzklage und auf entgangene Urlaubsfreuden zu klagen. Denn die Umkehrung des Ganzen wäre: der Kunde wäre geflogen und hätte Schaden (am eigenen Leib...) erfahren, dann würde er jetzt wohl den Veranstalter klagen, der als Fachmann ihn vorsätzlich in die Hölle geschickt hat, oder?

                        Als in den 1990er Jahren ITAS, damals der größte österreichische Reiseveranstalter, über Nacht völlig ungeahnt in Konkurs ging, waren nicht nur mehrere Zehntausende Urlauber zurück zu holen, sondern eben so viele Buchungen umzubuchen oder zu stornieren. Damals sind Reisebüros um fünfstellige Euro-Provisionszahlungen gestorben und haben Nächtelang Umbuchungen usw. durchgeführt. Es war nicht wirklich lustig für uns in den Reisebüros. Aber es war und ist eben Teil des Wirtschaftslebens, dass es Ausnahmesituationen gibt.

                        Ansonsten möchte ich mich nicht zu den zahlreichen Rückfragen wirklich äußern. So viel vielleicht: auch am anderen Ende der Leitungen sitzen "nur" Mitarbeiter, die sagen oder schreiben können, was sie von oben erfahren und dürfen.

                        Nachsatz: entgangenen Urlaubsfreunde wird meines Erachtens zu hundert Prozent nicht stattgegeben werden; diese Ausnahmesituation werden auch Richter als eine solche sehen;

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gowilliG Offline
                          gowilliG Offline
                          gowilli
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          @Chepri

                          jawohl ich habe an ETI Brief geschickt aus Kulanzgründen und Zeit gegeben bis gestern morgen mir darauf zu antworten sonst werden wir weitersehen und ich nehme meinen Rechtsschutz hinzu. Das Formular habe ich mir schon lange bestellt und es gestern ausgefüllt. Mit allen Unterlagen geht das heute raus. Und danach werde ich schauen ob ich auch diesen ausführlichen Bericht hier reinstelle. Denn es soll schon bekannt werden wie sich gewisse RV verhalten und ihre Kunde im Regen stehen lassen.

                          @porta  ich kann Dir nachfühlen! Viel, viel Kraft und Glück wünsch ich Dir!

                          damit die Meckerer auch glücklich sind, habe ich ein paar Rechtschreibfehler versteckt

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • porta01P Offline
                            porta01P Offline
                            porta01
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @ chepri

                            Auf Seite 2 dieses Themas schriebst Du: "Ich lehne es ab, mich an spekulativen Fällen in dieser Form zu beteiligen. Wenn, dann ein klarer Fall mit Fakten und nicht "später, früher, irgendwann"."

                            Nun habe ich einen konkreten Fall benannt und da heißt es von Dir: "porta01: Ich wurde vom RV ganz klar veräppelt und hingehalten
                            Uneingeschränkte Zustimmung, denn man hat dir ganz schön viel Unsinn erzählt.

                            Was deinen Fall angeht wünsche ich dir viel Glück, ich fürchte du wirst es brauchen.
                            Mehr mag ich dazu nicht schreiben, man wird hier ja sonst nur dumm angemacht."

                            Also um es noch einmal klar zu machen: es gab 2 Telefonische Anfragen - die erste Anfang Januar und die letzte Anfrage am 08.02. - alles andere wurde schriftlich gemacht über die Maske des Buchungssystems im Reisebüro. Ich habe mir entsprechend nichts erzählen lassen, sondern die Antworten des RV liegen hier in der Form ( nur etwas ausführlicher ) schriftlich vor.

                            Discount Travel hat sich in meinen Augen hier völlig unmöglich verhalten. Im Hinblick auf die völlige Verweigerungshaltung sehe ich hier durchaus Chancen dies auch gerichtlich klären zu können. Ich habe mehrfache schriftliche Absagen an Umbuchungs- und Stornierungswünsche entgegen aller vollmundigen öffentlichen Ankündigungen alle Kunden könnten umbuchen. Zudem mir ausdrücklich die Stornierung wegen höherer Gewalt verweigert wurde auf die sich nun der RV beruft.

                            Hätte ich einfach abgewartet und nichts unternommen, wäre mit dem Fax vom 08.02. die Angelegenheit sicher zu Gunsten des RV zu sehen. Ich habe aber mehrfach alles unternommen um eine für mich absehbare schwierige Situation zu lösen. Dies wäre einfach ohne größere Kosten möglich gewesen. Gerade dadurch sehe ich durchaus die Möglichkeit, auch durch ein Gericht hier den RV belangen zu können.

                            Zudem eine Stornierung an dem Tag, als das AA den Reisehinweis deutlich zurückgenommen hat eh keine Grundlage mehr hat. Und unter den vorher abgelaufenen Aussagen kann wegen ein und der selben Sache nicht zweierlei Maß angelegt werden. Von wegen ich kann nicht wegen höherer Gewalt kostenlos stornieren, aber der RV dann am 11.02. !

                            Gruß Anke

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @willi
                              Was erwartest du vom RV? Dass dir eine Rückerstattung zusteht, ist klar und nicht nur aus Kulanzgründen. Dies ergibt sich aus den §§ 651 j  i. V. m. § 651 e. Problematisch wird evtl. die Abrechnung, die der RV vorlegt. Hast du noch weitere Forderungen an den RV wie dies porta schreibt? Hier habe ich Zweifel, denn so wie es aussieht hast du nichts gegen die Kündigung des Reisevertrags unternommen, zumindest nicht nachweisbar. Dass die RV in solchen Situationen eine ungleich bessere Ausgangslage haben ist mir schon klar, denn welcher Reisende denkt in dieser Lage schon an rechtliche Möglichkeiten.

                              @porta
                              Ich weiß was ich geschrieben habe, aber der Ton mancher user hat sich zwischenzeitlich so geändert, dass ich keine Lust mehr habe, mich der Gefahr von persönlichen Anfeindungen auszusetzen.
                              Mit "erzählen lassen" ist alles an Kommunikation gemeint, was zwischen dir und dem RV gelaufen ist.
                              Ich nehme mal an, du hast aber in der Zwischenzweit einen Rechtsbeistand konsultiert, der deine Forderungen auch korrekt formuliert. So einfach mit dem Schadenersatz wird es nicht werden fürchte ich.

                              @mosaik
                              Was porta halt besonders wütend macht ist die Tatsache, dass der RV ihr das Recht zur Kündigung nicht zugestehen wollte, selbst aber dann doch auf dieser Grundlage kündigte. Man müßte jetzt sicherlich ganz genau ermitteln, an welchem Tag welche Gefahrenlage vor Ort herrschte und kommt evtl. zu dem Schluß, dass sich bei der Anfrage des Verbrauchers die Lage noch nicht so dramtisch darstellte wie zum Zeitpunkt der Kündigung durch den RV.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @mosaik

                                sorry, aber hier sehe ich die Sache etwas anders. Ben Ali ist in Tunesien seit Mitte Januar Geschichte. Ende Januar war in Tunesien bereits wieder ziemliche Ruhe eingekehrt. Speziell in den Touristenstädten am Meer und auf Djerba war alles ruhig.

                                Ich rede hier nicht von einer Stornierung des RV zu Beginn der Unruhen oder auf dem Höhepunkt, sondern von einer Stornierung des RV am 11.02. - seit dem Tag wurde bekanntermaßen der verschärfte Sicherheitshinweis für die Touristenzentren am Meer wieder zurückgenommen.

                                Dieser Umstand zusammen mit unseren zahlreichen Bemühungen rechtzeitig Abhilfe zu schaffen dürfte auch ein Gericht dazu bewegen hier zugunsten des Reisenden ( also hier für mich ) die Sache zu sehen. Zumindest wenn es um die Übernahme der rund 1.000 Euro Mehrkosten geht sehe ich sehr gute Chancen. Wegen der entgangenen Urlaubsfreude habe ich noch keine abschließende Meinung und werde hier erst in ein paar Tagen tatsächlich entscheiden ob ich auch hier noch tätig werde. Dies ist bisher nur gegenüber dem RV schriftlich vorbehalten.

                                Gruß Anke

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @chepri

                                  o.k. du schriebst zwar Mosaik an aber zu dem Absatz möchte ich meinen Senf noch dazu geben "
                                  @mosaik
                                  Was porta halt besonders wütend macht ist die Tatsache, dass der RV ihr das Recht zur Kündigung nicht zugestehen wollte, selbst aber dann doch auf dieser Grundlage kündigte. Man müßte jetztsicherlich ganz genau ermitteln, an welchem Tag welche Gefahrenlage vor Ort herrschte und kommt evtl. zu dem Schluß, dass sich bei der Anfrage des Verbrauchers die Lage noch nicht so dramtischdarstellte wie zum Zeitpunkt der Kündigung durch den RV."

                                  Die erste telefonische Anfrage war am 10.01. - da hieß es abwarten. Die schriftlichen Nachfragen waren zwischen dem 17.01. und 27.01. - also zu dem Höhepunkt der Unruhen durfte ich nicht stornieren und auch nicht umbuchen. Am 27.01. hieß es die Reise wird so wie es aussieht stattfinden und dann am 08.02. wird mir mitgeteilt entweder bis 10.02. umbuchen oder am 11.02. wird durch den RV storniert wegen höherer Gewalt.

                                  Ich denke hier kann JEDER nach bloßem Augenschein sehen, dass zum Zeitpunkt meiner Anfragen die Situation ungleich schlimmer war als zum 11.02. - hier hat der RV ein Eigentor geschossen. Die Erfolgsaussichten vor einem Gericht sind sicher nicht zu 100 % ( die gibt es nie wo Menschen urteilen ) aber doch deutlich zu meinen Gunsten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @ porta01
                                     
                                    vorweg möchte ich sagen,dass ich ein aufmerksamer mitleser bin,seitdem auch ich probleme mit einem reiseveranstalter hatte,die aber, gott sei dank, glimpflich ausgingen,da sich der vermittler und die versicherung sehr grosszügig zeigten!
                                     
                                    möchte mich auch nicht zu deinem fall äussern,da mir die rechtlichen grundlagen fehlen,das überlasse ich den experten hier.
                                    moralisch stehe ich natürlich ganz klar hinter dir und wünsche die benötigte kraft und ausdauer!
                                     
                                    was ich nicht verstanden habe, was und wann hast du denn jetzt umgebucht?
                                     
                                    auf den 22.3., die gleiche reise und die kostet dann 1000€ mehr, dann seid ihr fünf personen,die davon betroffen sind,da du ja diesbezüglich von 200€ mehrkosten pp gesprochen hast.
                                     
                                    klappt das dann denn noch alles mit deinen kindern?
                                     
                                    nochmals alles gute!
                                     
                                    @ all
                                     
                                    finde eure streitgespräche sehr interessant,solange sie ein gewisses niveau nicht unterschreiten, sind sie auch eher konstruktiv...
                                     
                                    also lasst die hinterteile und klugscheisser raus und macht weiter so 😉
                                     
                                    gruss
                                    holger

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                                      #38

                                      @doc3366

                                      Der von uns favorisierte Umbuchungswunsch auf den 22.03. ( auch bei Discount Travel ) war ab dem 08.02. nicht mehr im Angebot. Irgendwann zwischen dem 04.02. und dem 08.02. war diese günstige Alternative ausverkauft. Diese hätte insgesamt etwa 200 Euro mehr gekostet als ursprünglich gebucht und bezahlt.

                                      Der nun gebuchte Ersatz kostet insgesamt 1.000 Euro mehr und ist nur innerhalb der TUI Gruppe aber bei der TUI selbst, da Discount Travel mit versandt des Faxes vom 08.02. alle Angebote für Tunesien raus hatte. Diese wurden erst nach der Umbuchungsfrist ( bis zum 10.02. ) nach und nach wieder online gestellt.

                                      Zudem nun eine Umbuchung auf den März nicht mehr möglich war, weil inzwischen die Frist dazu ( Urlaub meines Mannes, Schulbefreiung, Vertretung für mich in der Firma etc. ) einfach zu kurz wurde und nicht mehr realisierbar war. Nun müssen wir bis in den April verschieben, aber innerhalb der TUI Gruppe war das günstigste Alternativangebot auch für März ( nach Aufforderung zur Umbuchung am 08.02. ) noch knapp 900 Euro teurer, so dass hier von uns keine Kostentreiberei war.

                                      Gruß Anke

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        danke für die info!
                                         
                                        hoffe für euch und ein positives hat die sache, die temperaturen im april werden doch um einiges angenehmer sein,hoffentlich!
                                         
                                        gruss
                                        holger

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                                          #40

                                          liebe Anke,

                                          ich wünsche Dir viel, viel Glück und auch entsprechende Kraft dazu!
                                          Wegen Beiträgen wie Deiner komme ich doch ab und zu hieher zurück und lese wieder weiter....
                                          Wenn ich meine Operation durch habe, werde auch ich meine Geschichte mit ETI reinstellen, denn es ist eine Sauerei was mit uns Reisenden gemacht wird...

                                          damit die Meckerer auch glücklich sind, habe ich ein paar Rechtschreibfehler versteckt

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