wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop
-
Überflüssiges Zitatlt.Forenregeln entfernt !
@ monamum
Hallo, hallo monmum,
ich denke deine Wortwahl "Viehtransporter" ist ja wohl etwas zu herb ausgefallen!!!!
Ein Beispiel, wir waren auf dem Heimflug von Kreta nach D, einige Eltern hatten ihre Babys dabei, diese waren so entnervt, dass war eine "Freude" sie anzuhören. Ein Vater wollte sein Baby mit seiner Pranke beruhigen und klopfte pausenlos auf dem Rücken herum. Ja sind denn jetzt einige Eltern noch bei Trost? Ein Baby gehört m.E. nicht in solch einen Flieger, schon garnicht auf Fernstrecken, dafür sind sie einfach zu klein, verstehen die Welt nicht u.s.w. Eltern mit Babys sollten lieber aus Rücksicht auf die kleinen Dinger, zu Hause Urlaub machen, aber das ist ja wahrscheinlich nicht Thema dieses Forums. Sorry, war nur mal so mein Gedanke. Nie wäre uns in den Sinn gekommen, mit Babys in einen Flieger zu gehen, später wenn diese erwachsen sind, können wir so viel verreisen wie wir wollen, belästigen nicht die Babys und die Mitreisenden......
Nichts für Ungut, meine Meinung
Horst-Johannes
............................................................................................................................
wollen haben wir schon mögen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut.....
........................................................................................................................... -
@krollenkopp
es geht hier nicht um die Tatsache mit oder ohne Baby fliegen.
@monamun wollte unbedingt einen Nonstop-Flug haben.
Es ist immer wieder erstaunlich und in keiner anderen Branche möglich , dass man für das gewünschte , bestellte und bezahlte was anderes bekommt.
mfG. -
Ich denke vielleicht war es ein Non Stop Flug, aber wie die Fluglinien mal so sind haben sie einen Stop hinzugefügt um den Flieger voll zubringen. Da kann man aber nichts machen den der Flug wurde ja durchgeführt. Leider hast du da keine Ansprüche auf Schadenersatz da es ja ein Charterflug ist und kein Linienflug. Vorher immer die AGB`s lesen. Reise Tag ist kein Urlaubstag.
Hatte leider auch schon mal die Erfahrung machen müssen. -
@lexilexi
Zu der Annahme, ein Gutschein sollte herausspringen, komme ich einfach durch Erfahrung. Zwar nicht im Reisebüro, aber einmal bei einer Fluggesellschaft, außerdem bei verschiedenen anderen Gelegenheiten in anderen Branchen.
Wenn ein Dienstleister einen Fehler gemacht hat, der mich betroffen hat, für den ich aber rechtlich keine Forderung festmachen kann oder auch will, teile ich es ihm mit. Und zwar in einem Umgangston, der so höflich ist, wie es zwischen Menschen idealerweise sein sollte, aber trotzdem versuche ich unmissverständlich klar zu machen, dass ich über seine Dienstleistung enttäuscht bin.
Im Falle der Fluggesellschaft, hier gab's nach einer 3-stündigen Verspätung ein organisatorisches Chaos mit vielen Pannen beim Umsteigen, habe ich meine Sicht der Dinge schriftlich klargelegt, erhielt ich ein Entschuldigungsschreiben mit einem Blumenstrauß für meine Frau und für beide je einen Gutschein über 150 EUR. Ich hatte keine Forderung gestellt und mich auch nicht damit beschäftigt, ob ich das gekonnt hätte.
Es ist eben oft so, dass einen der Dienstleister als Kunde halten will und deshalb auf vernünftig vorgetragene Reklamationen mit einem Entgegenkommen reagiert.
Und selbst wenn keine Gegenleistung dabei herausspringt, hat man anderen Kunden evt. geholfen, weil Mißstände abgestellt werden können. -
Es kann kein Nonstop Flug (mit unplanmässiger Zwischenlandung) gewesen sein, da Condor diese überhaupt nicht anbietet.
Von daher muss die Zwischenlandung von Anfang an klar gewesen sein.Aber wenn ich das hier so durchlese, mit den Gutscheinen wegen schlechter Beratung, womit einige User ja scheinbar bereits ihre Erfahrungen gemacht haben, wird mir immer klarer warum einige RBs direkt pauschal x% vom Reisepreis jedem Kunden erstatten, da kommt dannüberhaupt niemand auf die Idee eine Beratung zu wollen und lässt vom RB nur noch die reine Buchung durchführen.
In manchen Fällen scheinbar die tatsächlich bessere Lösung. -
carola k wrote:
Klar gibts 200 Euro vielleicht sogar 400.....
Die Welt ist ja soo schön. Träum weiter.
CarolaWie auch €Dschai schon erwähnte, so abwägig ist das nicht!
Aus Erfahrung wird man klug.
Hatten vorletztes jahr pauschal gebucht, Flug war Innsbruck-PMI nonstop mit dabei. In den reiseunterlagen fand sich aber dann ein flug über VIE. mit umsteigen in einen anderen flieger. hatten uns DIREKT sofort bei der airline dann beschwert. Sie sagten, sie können nicht einen flieger ab innsbruck nach PMI schicken, da nur 6 personen draufgebucht waren. Deshalb der kurzfristige wechsel. Was schaute für uns heraus? Ein Mittagessen am flughafen VIE (hinflug) im VIP bereich, beim RÜckflug ein Sansibar Menü im Flieger und ein gutschein über € 75,-.
Probieren geht über studieren.. -
@strawberryhill
mir ist es unerklärlich, wie man einen non stop flug im rahmen einer pauschalreise bucht? -
@lexilexi:
das war ein pauschalangebot ab Innsbruck nach Mallorca. BEVOR ich das online gebucht habe auf meiner bevorzugten Buchungsseite, habe ich mir natürlich die Flugdaten /-zeiten abgesehen. Es war INN-PMI , Flugdauer 01:50 h, das ist direkt ohne zwischenlandung von der zeit her (bin ja schön öfters nonstop dahingeflogen).
Auch habe ich mich auf der HP der airline schlau gemacht, stand ebenfalls so drin.
So, der urlaub war mitte september.
Dann bekam ich die unterlagen und siehe da war eine komplett andere abflugzeit und detailliert angeführt INN-VIE VIE-PMI, von INN-VIE Flugdauer 50 min mit dem letzen flieger, dann 2 h warten in VIE und dann VIE-PMI 2:10 h Flugdauer.
Bei Rücksprache mit der airline haben die eben gemeint, normalerweise geht der flug nonstop von INN-PMI. ABER da dieser flug nur für 6 Personen gebucht gewesen wäre (können ja für uns 6 nicht einen eigenen flieger starten, habens gemeint, haha), wurde das über VIE gemanaget.
Derselbe Flug die woche davor ist noch nonstop gewesen. -
Die Sache von strawberryhill ist meiner Meinung nach ein wenig anders gelagert. Hier wurde nicht einfach aus einem non stop flug ein Direktflug, sondern ein Flug Wien-Palma mit einem Zubringerflug Innsbruck - Wien. Vermutlich hätte man in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten können, wenn man gewollt hätte. Wundern tut mich allerdings, warum du Rücksprache mit der airline gehalten hast, wo dein Vertragspartner doch der RV war.
Und statt 3:40Stunden Reisezeit 10Stunden Reisezeit um den Preis zweier Mittagessen und eines Gutscheins (nicht mal Bargeld) von 75€ ist schon ein sehr schlechtes geschäft (nicht für die airline oder den Veranstalter) -
herzlcat wrote:
@levesmaedcheDa muss ich dich leider korigieren da mir das schon mal passiert ist und zwar auf eunem Rückflug vom Urlaub.
Und das war auch mit der Condor. Wurde mir 2 Tage vor der Abreise mitgeteilt.Vielleicht auf einer anderen Strecke?
Hier geht es ganz konkret um die Strecke Frankfurt -CMB und da bietet Condor zumindest dieses Jahr und meineserachtens auch in den vergangenen Jahren, seitdem ich die Strecke beobachte, keine Nonstop Flüge an, die gehen alle über irgendein Drehkreuz (weiss grad nicht welches).
Die einzigen Nonstop Flüge die mir auf Anhieb bekannt sind, gibt es von SriLankan Airlines, da bei denen meistens Colombo das Drehkreuz ist und die meisten Zwischenlandungen dort stattfinden. -
@strawberryhill
danke für die erklärung.
nun wiß ich ja, dass du ein alter hase auf dem reisegbiet bist.
daher wunderts mich, dass du so argumentierst.
im rahmen von pasuchalreisen sind die angaben der flugzeiten, des fluggerätes, etc. nicht verbindlich.
die meisten veranstalter haben folgenden passus in den agb:
"...bleibt es vorbehalten, aus zwingenden Gründen die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen vorzusehen und/ oder Fahrpläne abzuändern, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind...."insofern denke ich, dass derartige änderungen im rahmen der pauschalreisen möglich sind.
denn niemand kann dir explizit bei der buchung einen non-stop oder direktflug bestätigen. -
@lexilexi
möglicherweise hast du ja gerade geschrieben, während ich meinen Beitrag veröffentlichte. Aber das was strawberryhill widerfahren ist, wird meiner Meinung nach von den AGB´s die du zitierst nicht mehr gedeckt. Hier liegt für mich schon eine erhebliche Änderung vor, und wenn ich mir die Karte anschaue, ist das ein "Direktflug mit Anlauf". -
@chepri
ja, hatte ich.
jedoch heißt es, dass zwischenlandungen vorgesehen werden können.
ob die änderung in diesem fall " erheblich " ist, sei mal dahin gestellt.
ich denke, dass diese entscheidung abhängig von einem einzelnen richter wäre und sollte nochmal spezieller ausdefiniert werden.
kommt auch immer drauf an, für wann die reise gebucht wurde.
außerhalb der "üblichen saison" ist es ja gang und gäbe, flüge zusammen zu streichen.
ob sich daraus ein storno grund ergibt?
ist die ursprüngliche reise wiklrich in seiner ursprünglichkeit beschnitten?
das ist immer realtiv.
es heißt ja immer, dass an-und abreisetag keine urlaubtage sind.
uns selbst, wenn man 10 stunden nach pmi braucht, sind diese grenzen noch immer gewahrt.
soll wirklich nicht heißen, dass das meine persönliche meinung ist.
aber in der "beugung" der einzelnen agb´s kann man das so oder so sehen. -
chepri wrote:
Nun geht also monamum in's RB und sagt, ich hätte gerne einen Flug ohne Zwischenlandung. Wäre es da nicht ein Zeichen von Kundenberatung gewesen, darauf hinzuweisen, dass eine solche Buchung nicht möglich sei? Durfte monamum nicht darauf vertrauen, dass der Spezialist für solche Sachen die gewünschte Leistung bucht?Zwar ist der Thread jetzt schon "ganswoannas", aber DAS ist für mich der Punkt:
Muss Dienstleister nicht weitaus mehr recherchieren, als User-Kumpel im Forum?
Und wie lausig das auch immer verprovisioniert oder sonstwie entgolten wird, interessiert hier jetzt grad mal niemand, sondern nur das reine "Leistungsniveau"!?
Ganz ungeachtet schwachbrüstiger Handhaben bezüglich einer "Schädigung" (ich sehe sie trotz der Einwendungen nicht!?), war das lausig gedienstleistet, Vertrauen missbraucht und hoffentlich ungenau recherchiert!?Dennoch bedeutet eine sichere Zwischenlandung noch keinen "Schaden", ein erster Verdacht könnte schon bei der Reisedauer keimen (die ist frühzeitig und sehr öffentlich einsehbar!) und Service ist inzwischen etwa so sicher, wie Stagediving!
Die Transparenz und Vielfalt der Medien macht nicht nur manchen Dienstleister obsolete, sondern setzt die Nutzung verschiedener Informationsquellen und somit eine Basiskenntnis leider voraus!
-
vonschmeling wrote:
Zwar ist der Thread jetzt schon "ganswoannas",Ist aber doch kein Wunder, nachdem die Frage "Wer haftet" eindeutig geklärt ist und als Bonusantwort auch die Auskunft "es gibt doch keinen Schaden" erteilt wurde.
@lexilexi
Auslegung der AGB wird man häufig so oder so sehen. Drum schrieb ich ja "meiner Meinung nach". Aber wir sollten das an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, denke ich, strawberryhill war ja zufrieden und satt und so sind alle glücklich und zufrieden (außer monamun nehme ich an)LG chepri
-
"strawberryhill war ja zufrieden und satt"
Auf jeden Fall schien sie nicht unzufrieden
, wenn auch bei Ankündigung der Veränderung verärgert.
Aber nicht jeder hat Lust, sich über Veränderungen tierisch aufzuregen, verpasste Stunden am Urlaubsort zu zählen, usw. usw.
monamum hatte ein anderes Problem - ihren Ärger kann ich nachvollziehen. Aber wie sie selbst schreibt: Ist abzuhaken unter Erfahrungen.
-
@chepri
wir sollten den fall "strawberryhill" wirklich nicht weiter vertiefen.
mir ging es nur darum, nochmal zu verdeutlichen, dass man als pauschalurlauber keine explizite flugroute buchen kann.
du weißt doch, wie es ist.
nachher leitet irgendjemand einen rechtsanspruch für sich ab, nur weil es bei einem so gut gelaufen ist. -
Um zum Ausgangsfall zurückzukommen:
Ich verstehe den Threadersteller gut, dass er mit der leistung des RB unzufrieden ist.
Als österreichischer Jurist fällt mir sofort die Haftung für Rat & Auskunft ein, die hier wohl gegeben sein könnte.
Allerdings; und da sind wir wieder bei dem, was schon öfter angesprochen wurde:
Wo liegt der Schaden?
Wie kann er beziffert werden?
Ich würde daher beim RB vorsprechen und meinen Unmut durchaus energisch kundtun, mehr als eine - wie auch immer geartete Entschuldigung dürfte aber nicht drin sein. Auf einen prozess ließe ich mich nicht ein.
Das ist aber die österreichische Rechtslage.