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Im falschen Emirat untergebracht.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sunshine997S Offline
    Sunshine997S Offline
    Sunshine997
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Drück Euch auch die Daumen!
     
    Und halt uns bitte auf dem Laufenden, wie es weitergeht, denn das ist in meinen Augen ein besonders dreister Fall ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Ja, abgefahrener geht's kaum noch. Und wer hier in den verschiedenen Threads mitliest, kann sich vorstellen, wie es ablief... und warum z. B. der RL maggy + nicht am Flughafen "gefunden" hat...
      Dann der Versuch der Abschieberei nach Fujairah - "stumpf ist Trumpf"... ich hab's kaum glauben können.
       
      Aber es gab halt eine Messe mit wahrscheinlich gut zahlenden Besuchern...
      Ein paar dt. Pauschaltouristen ?
      Wie schrieb hier mal ein User: (ungefährer Wortlaut) "Ich kann mir vorstellen, dass ein "großer" RV mit einer starken Niederlassung ausreichend Druck machen kann..."
       
      Aber das ist das Problem von Just Travel und nicht von maggy.  😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • maggy1273M Offline
        maggy1273M Offline
        maggy1273
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo,
        waren ja nun beim Anwalt. Es war etwas mühsam ihm klar zu machen. dass es egal ist ob das andere Hotel vergleichbar war oder nicht, sondern das es eher darum ging, dass wir Dubai nie gebucht haben...Letztendlich hat er es verstanden und wahrscheinlich ist es auch kein so schlechter Reiserechtsanwalt, denn er publiziert in Fachzeitschriften und hatte wohl auch mit dem BGH Urteil Lufthansa zu tun.
        Zumindest denkt er jetzt erstmal drüber nach und will wohl 100% plus 50% Schadenersatz in der Hoffnung eine Ersatzreise angeboten zu bekommen.

        Was auch Mist ist, die Reiserechtschutz meiner Freundin bezahlt nur Ihren Teil logisch hätte ich mir denken können...
        Ich halte Euch auf den laufenden.

        LG Kati

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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @maggy
          Da drücke ich dir aber nun wirklich die Daumen, denn der Anfang deines Postings hörte sich nicht gerade vielversprechend an. :?
          Ist aber leider auch nichts Neues, egal, ob's ums Reiserecht oder andere Rechtsfälle geht.
          In deinem / eurem Fall ist insbesondere das erste Argument des RA (gleichwertiges anderes Hotel) nicht mehr nachvollziehbar, da anderes Emirat.
          Weiterhin: Das Ersatzhotel war doch kein Strandhotel, sondern ein Stadthotel... kann also nicht als gleichwertig bezeichnet werden.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • LJDasilvaL Offline
            LJDasilvaL Offline
            LJDasilva
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hoffentlich ist der Anwalt ein guter. 100%+50% klingt erstmal nach möglich hoher Forderung, damit es dann auch möglichst hohe Gebühren für Ihn gibt. Und du bist nicht rechtschutzversichert, oder?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bahama247B Offline
              bahama247B Offline
              bahama247
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              maggy1273 wrote:
              Hallo,
              waren ja nun beim Anwalt. Es war etwas mühsam ihm klar zu machen. dass es egal ist ob das andere Hotel vergleichbar war oder nicht, sondern das es eher darum ging, dass wir Dubai nie gebucht haben...

              Also offen gesagt: Wenn ich zu einem "Fachanwalt" käme und müßte mit ihm solche Fragen diskutieren...würde das mein Anwalt nicht werden...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hört sich so an, als hättest Du nicht den idealen Anwalt gewählt.
                 
                Erst musst Du ihm helfen, zu verstehen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist ...
                 
                ... und dann will er für Dich 100% + 50 % Schadenersatz rausholen???
                 
                Das halte ich für sehr gewagt ... für Dich, nicht für ihn ... für ihn ist es umso besser, je höher der Streitwert ist, denn danach richtet sich sein Verdienst ... und wenn am Ende ein Vergleich rauskommt, kann es Dir passieren, dass das, was für Dich erstritten wird, größtenteils für Anwaltskosten draufgeht ...

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                • maggy1273M Offline
                  maggy1273M Offline
                  maggy1273
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Nein wir haben keine Rechtschutz, nur unsere 3. Reisende, das heisst das wir 2/3  bezahlen müssten.zu sagen, wo er
                  Wegen dem Anwalt dachte ich am Anfang auch "na supi" was ist dass denn für einer, hat der Ahnung? Am Ende des Gespräches hatten wir schon ein gutes Gefühl. Er wollte sich übers WE die Unterlagen in Ruhe anschauen, um uns dann zu sagen, was möglich ist.
                  Er will auch Fotos und persönliche Eindrücke von uns, um sich in unseren Fall gut reinverstzen zu können.
                  Über die Kosten hat er uns schon informiert, also von 1000 EUR Forderungssummer angefangen bis hin zu der höchsten Forderung 100% plus 50% Schadensersatz.

                  Wie gesagt, sobald ich was weiß melde ich mich wieder.

                  Schönen Sonntagabend!

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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Warum lässt du denn nicht erstmal deine Freundin einen Prozess führen. Je nach dem was dabei raus kommt kannst du dann immer noch entscheiden ob es sich für dich lohnt. Zumindest minimierst du damit dein finanzielles Risiko.
                     
                    Aber drauf achten dass du deine Ansprüche, wegen der Fristen, beim RV schriftlich anmeldest. Forder doch einfach mal die 100 + 50% und schau was vom RV geantwortet bzw. als Gegenvorschlag angeboten wird.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Das ist ein sehr guter Vorschlag. Ich teile die Ansicht derer, die das Verhalten des Rechtsanwaltes sehr reserviert betrachten, spricht nicht gerade für sein Fachwissen. Aber im Falle einer Klage würde ich die Forderung nach 100% des Reisepreises nicht zum Gegenstand der Klage machen. Die Formel 100% Rückerstattung plus 50% Schadensersatz ist im Prinzip schon richtig, gilt aber m.M. nach nur, wenn die ursprüngliche Reise nicht angetreten oder wenn sofortiger Rückflug verlangt wurde. Immerhin hat es ja vor Ort Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft gegeben. Ein guter Anwalt sollte es statt mit der pauschalen Forderung von 100% erst mal mit der Addition aller Reisemängel ( Frankfurter Tabelle ) unter der besonderen Bewertung einer nur einwöchigen Reise probieren. Der Schadensersatz von 50% bleibt sowieso aussen vor, aber die Addition der Mängel könnte sogar mehr als 100% ergeben. Ist wirklich ein Fall für einen "Fachanwalt".

                      Aber vorsorglich die 100% plus 50% ( unter Vorbehalt einer höheren spezifizierten Forderung ) in der gebotenen Reklamationszeit zu erheben und auf eine Reaktion zu warten ist sicher nicht verkehrt.

                      Gruss Gabriela

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