AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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@marc09
Mit heutigen Stand fliegt ein A321 200.
Das kann passieren dass das Fluggerät sich ändert und bis zum Abflugtag könnte es natürlich wieder passieren. Wegen den gebuchten Plätzen ist es am besten wenn Du kontakt mit AB aufnimmst die können Dir am besten weiterhelfen mit den reservierten XL seats. -
@Barby80
watt is nu mit Reihe 1 oder 18. Hast du nochmal bei AB angerufen?

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@Urlauber61
Habe gestern versucht bei AB anzurufen bin aber nicht durchgekommen.
Ich lasse es jetzt einfach mal so und frage am Chek in nach ob es nicht vielleicht doch noch was frei ist in Reihe 1,wenn nicht ist auch egal,werden wir schon überleben,mich hat es einfach nur gewundert das der Mitarbeiter gemeint hat das die Reihe 18 Mutter-Kind Reihe ist was absolut nicht sein kann,so wie ich gesehen habe. -
Die AB-Mitarbeiter sind halt auch nur Menschen...
Hatte kostenlose Sizplatzreservierung (Schwerbehindertenausweis) und um 2 Gangplätze gebeten. Netterweise wurde uns jeweils der am Notausgang reserviert...
(Bevor jetzt jemand was von Risiko und hätte ich melden müssen schreibt, doch, trotz Behinni wäre ich in der Lage den Ausstieg zu öffnen...) -
Warum wir nicht mehr mit Air Berlin fliegen:
Bei rechtzeitiger Buchung (4 Monate vor Abflug) für einen Hin- und Rückflug Düsseldorf-Los Angeles hatten wir (1 Person über 1,9 m groß) gegen einen Aufpreis von 120 Euro pro Flug bei Air Berlin die XL-Plätze am vorderen Notausgang in der Economy bestätigt bekommen. 10 Tage vor Abflug erhielten wir eine neue Bestätigung mit normalen Plätzen und mit dem Hinweis, ein anderer Flugzeugtyp werde eingesetzt und die Plätze ständen nicht mehr zur Verfügung. Auf unseren Flügen konnten wir dann feststellen, dass der Flugzeugtyp unverändert war und dass andere Personen auf den Plätzen saßen, die wohl bessere Beziehungen zu Air Berlin hatten als wir.
Unsere Beschwerde an die Geschäftleitung von Air Berlin wurde an den Kundendienst weitergegeben, der den Eingang der Beschwerde bestätigte und um Bearbeitungszeit bat. Nach 3 Monaten ohne Antwort mahnte ich. Daraufhin entschuldigte sich der Kundendienst bei mir, wie leid es Air Berlin täte, dass wir nicht unsere Wuschplätze bekommen hätten. Es wurde nicht darauf eingegangen, wie es zu der offensichtlichen Lüge und dem Vertragsbruch gekommen war. -
(1. welche Lüge? Wisst ihr ob nicht wirklich 10 Tage vor Abflug ein anderer Flugzeugtyp geplant war, dieser aber kruzfristig (wegen Technical, Verspätung, Crewmangel, Veränderung der Buchungslage...) wieder getauscht werden MUSSTE?)
Sehe gerade erst, dass es nach LAX ging. In welchem Jahr war das? Momentan wird nur die A330-200 nach LAX eingesetzt, aber diese können auch in der Bestuhlungsart untereinander variieren. Falls die A330-300 eingesetzt wurde, ist es enorm schwer für Außenstehende das zu erkennen, allerdings glaube ich, dass die A330-300 nicht nach LAX flogen. Deshalb nehme ich das 1. wieder zurück.
2. AB ist kein Kleinunternehmen, bei knapp 10.000 Mitarbeitern und über 35 mio Paxen pro Jahr, wird wohl kaum die Geschäftsführung die Beschwerden lesen
gleichzeitig wird auch niemand der bessere Beziehungen zu AB hat, wie die auch immer aussehen sollen, einen Vorteil haben, einzige Ausnahme sind die Vielflieger mit entsprechendem Status, die haben sich die Sonderbehandlung dann aber verdient. Wem würdet ihr denn als Unternehmen den Vorzug geben? Touristen, die nicht voll zahlen und alle paar Monate oder gar Jahre Economy fliegen, oder die, die wöchentlich als Vollzahler loslegen. -
@ anassa10:
- reg`Dich nicht auf, das nützt bei AB (z.Z.) gar nix. (Kostenreduzierung .... Geldeintreibung)
- wir hatten auf unseren letzten Flügen mit AB jetzt auch immer irgendwas, `was vorher schriftlich bestätigt wurde und dann doch nicht eingehalten "konnte".
- wie bekannt - fangen jetzt auch gar nicht erst wieder an - hatten wir auf unserem letzten Flug-Paar mit denen mehrere "Irritationen".
Die Sache ist bei Gericht eingereicht, erste Reaktion von AB dazu "wir haben keine Mails erhalten" (und das obwohl alles belegbar ist). - soviel wir wissen (durch Nachfrage am Serviceschalter) sind die NORMALEN Sitzplatzreservierung unverbindlich, die XL-Seats (für die man zahlen muß ) dagegen gelten als verbindliche Buchung.
Aber zu all der Problematik.......
- hier brauchsde Dich eben gar nicht so aufregen, hier sindnen paar unverbesserliche AB-Anhänger die jegliche Kritik / Unstimmigkeit schön-reden oder sogar abstreiten wollen.
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@anassa10: Ei ei ei....
Vetternwirtschaft unterstellen und der Lüge bezichtigen, so "schlau", so etwas hier zu posten, muss man auch erstmal sein
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In der Tat eine unsägliche Unverfrorenheit, dass die Geschäftsführung deine Mail an den Kundenservice weiterleitete! Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine solche Beschwerde eben nicht beim Kundenservice, sondern bei der Geschäftsführung vorzubringen?!
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Hier mal ein kleiner Hinweis, für User, die Ansprüche aus via Email getroffenen vertraglichen Vereinbarung / Erklärung streitig geltend machen wollen:
Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies muss der Kläger beweisen, wenn er aus der Email für ihn günstige Rechtfolgen herleiten will.
Wenn man wirklich sicher gehen will, den Zugang einer Erklärung rechtswirksam beweisen zu können, sollte man die Erklärung auf dem Postweg per Einschreiben versenden. Beweiskräftiger ist das Einschreiben per Rückschein, da hier der Empfang vom Empfänger quittiert wird.
Zudem gehe ich davon aus, dass "die Causa ibiza_paar" noch in der Phase anwaltlicher Korrespondenz steckt, und nicht etwa bereits "vor Gericht gelandet" ist.
Selbstverständlich sind kostenpflichtige Reservierungen in einem gewissen Rahmen "verbindlich", im Falle einer nicht erfolgten Leistung selbstverständlich erstattungs-, jedoch nicht schadensersatzpflichtig.
@anussa
Über den Angemessenheit der Prädikate "Lüge" und "Vertragsbruch" kann man verschiedener Ansicht sein. -
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vonschmeling:
Das bloße Absenden reicht für die Rechtswirkung einer Erklärung in der Regel nicht aus. Sie muss dem Empfänger erst zugehen, § 130 BGB. Dies muss der Kläger beweisen, wenn er aus der Email für ihn günstige Rechtfolgen herleiten will.
....ach "schmeling", Du magst Dich ja immer so schön gewählt auszudrücken und auch sicherlich in der Reisebranche arbeiten, aber
a) sehr festzustellen ist, das besonders DU hier vehement negativ Einflüsse auf AB versuchst klein zuhalten bzw. abzustreiten.
....und das warum wohl !?
b) Deine von Dir so schön zitierte Klausel §130 BGB gilt dann übrigends FÜR BEIDE Vertragsparteien (in dem Fall dann auch für die Airline AB !)
....und da diese den E-mail-Verkehr ganz-hoch-hält bzw. mit dem virtuellen Flug-Buchen/Schriftverkehr besonders wirbt bzw. zu Kunden nur auf diese Weise komuniziert, erübrigt sich dies wohl bei dieser Airline in Frage zu stellen oder auf anderen Kontaktform zu verweisen !
c) Sind alle Mails mit Maileingang UND Lesebestätigung vom AB-System rückquitiert worden. (Posts lesen bildet)
Zudem gehe ich davon aus, dass "die Causa ibiza_paar" noch in der Phase anwaltlicher Korrespondenz steckt, und nicht etwa bereits "vor Gericht gelandet" ist.- wie geschrieben, war deren Antwort "sie hätten keine Mails erhalten und könnten den Fall nicht zuordnen".
- vor jedem Gerichtsverfahren (dem Eröffnen der Verhandlung) beschäftigt sich der zugewiesene Staatsanwalt (sofern für dem entsprechendem Verfahren nötig) / bzw. ein Richter mit einem vorliegenden Fall. In diesem "mit beschäftigen" wird - zur Kostenreduzierung und Verfahrensverkürzung - versucht für beide Parteien eine außergerichtliche Einigung zu bekommen. So etwas nennt man Vergleichsverfahren.............man könnte auch sagen "interne Absprache".
.....und bei dieser Korrespondenz , wie Du es nennst, gehts nach der "alt-klassischen-Form" per Postweg / Brief !
Kourion:
Bei @annassa kommt das "nie wieder" nach dem ersten Ärger.
Bei @ibiza_paar dauerte es etwas länger...
....es trifft immer wieder unser Satz "denken vor dem Schreiben" zu: - natürlich haben wir in der Vergangenheit mehrere Flüge mit dieser Airline durchgeführt.
....warum hatten wir wohl eine aktive Servicekarte.
Zum Einen kann man die Mehrzahl der Nutzungen aus unseren Posts entnehmen, zum Anderen lag die Wahl der Airline nicht immer bei uns (wegen des Preises oder der Verbindung) sondern auch an dem Pauschal-Reiseveranstalter !
....davon abgesehen, das ein Hin- + ein Rückflug zu einem Ziel 2 Flüge (Mehrzahl !) sind.....
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@_paar
Ich sag´s mal so: Wenn du nicht andauernd in Sorge um anderer User "Bildung" wärest, würde dir vielleicht gelegentlich auffallen, dass es nicht immer nur um dich und deine wahnsinnig elementare Causa geht?!
Davon abgesehen solltest du - ich wiederhole mich! - all deine guten Ratschläge mal auf dich selber anwenden, das würde diesem Thread hier den ein oder anderen frühlingsbunten Mumptz ersparen - kein Schaden, wie ich finde ...
Bezüglich der Beweisbelastbarkeit von "Eingangsbestätigungen" unterhalte dich am besten mit deinem Anwalt, hier ist das off topic. -
Wenn ihr mit eurer Fehde irgendwann auch mal fertig seid, könnte man sicherlich auch wieder etwas zur Air Berlin kundtun.
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...von uns aus gerne ! ! !
- wir wissen ja, wie das Titelthema lautet: "AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen"
- man beobachte nur unseren ersten Post zur Erfahrung und die dann darauf folgenden Reaktionen/Antworten....
Is` leider schade....aber so ist das Internet.
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Hallo ibiza paar, geht's noch

Wir sind hier nicht im Forum für reiserechtliche Fragen. Dieser Fall bläht immer durch erneuter Wiederholung der Sachlage, diesen Thread auf.
Und das Post an vs hätte man sich komplett sparen können. Ist nicht nur völlig OT, sondern auch sehr unhöflich und entspricht nicht der Netiquette. Daher wurde dieser Beitrag entfernt. Weitere Verstöße dieser Art werden wir nicht mehr dulden!
Akzeptiert doch auch bitte endlich andere Meinungen und Erfahrungen zur Airline.
Sobald man etwas positives schreibt, wittert ihr Verrat und einen persönlichen Klüngel mit AB. Tut euch selbst mal einen Gefallen und entspannt euch, ihr habt euch ja völlig verbissen in den Fall. -
@ibiza_paar
Inwieweit widerspricht mein Posting deiner Antwort ?
Du bist des öfteren mit AB geflogen, du hattest eine Service-Karte und die wolltest du nutzen, nicht wahr ? Trotz deines anscheinend immer wieder verspürten "Ärgers".
Wie sollte das hier nicht bekannt sein ?
Logischer wäre allerdings die Schlussfolgerung von @annassa gewesen: Sie hat sich geärgert und einen Schlussstrich gezogen...
Kann jeder so entscheiden - trotz Service-Karte.
Und ist die Verärgerung so vehement wie es bei dir der Fall zu sein scheint, dann nimmt man von Pauschalreisen, die mit der ungeliebten Airline durchgeführt werden, Abstand.
Und ja, der Threadtitel lautet: "AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen" - was aber m. E. nicht beinhaltet, die Erfahrungen in schöner Regelmäßigkeit zu wiederholen, wobei alle anderen Meinungen zum Thema - ebenfalls in schöner Regelmäßigkeit - diskreditiert werden. -
Ja, nicht mal Etihad Airways hat es davon abgehalten als Investor bei Air Berlin einzusteigen um damit neue Synergien für Langstreckenflüge zu schaffen.