AIR BERLIN - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen
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@vonschmeling
in meinem Beitrag zuvor ging es um die vom @Melonerasbeach angesprochene nicht deutschstämmige Besatzung und explizit um eine der beiden eingesetzten Maschinen. Dass die Herkunft der Crew nicht maßgeblich ist, habe ich anhand eines konkreten Beispiels dargelegt und auch zuvor schon so geschrieben, entscheidend ist die Fähigkeit der Protagonisten und nicht der Geburtsort.
Insofern tragen nach meiner Auffassung diese Beiträge sehr wohl zum aktuellen Sachverhalt bei, es anders zu sehen, bleibt Dir überlassen... -
Wenn ich mir die ganzen Kritiken auf meinen kleinen Bericht so durch lese, verstehe ich langsam warum man als Fluggast keine Rechte mehr hat. Ich muß einfach nur froh sein, von A nach B geflogen zu werden, egal in was für eine Schüssel ich einsteigen muß. Punkt. Jetzt habe ich es verstanden, danke.
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Melonerasbeach,
Du hattest noch nie das Recht auf eine rein deutsche Besatzung oder einen nigelnagelneuen Flieger. Wie kommst Du drauf, dass das so wäre? In den ABB jeder Fluggesellschaft steht, dass sie das Recht hätte, auch eine andere Gesellschaft mit der Ausführung des Fluges zu beauftragen, Unterhaltungsmöglichkeiten und Nationalität der Crew sowie der Umfang des Caterings sind nicht Vertragsgegenstand.
Auch ist sehr daran zu zweifeln, ob ein AirBerlin-Flieger zwingend besser ist als ein AirBerlin-Turkey-Flieger.
Auf Kurz- und Mittelstrecke gibts halt nunmal nur minimale bis gar keine Unterhaltung bei manchen nicht grade billigen Gesellschaften nicht mal auf der Langstrecke, da jetzt ein Vollprogramm womöglich sogar In-Seat-Entertainment zu erwarten, ist bei den Wünschen des Publikums nach günstigen Reisepreisen wohl nicht zu machen. -
Ich buche unsere Pauschalreisen gerne mit AB wegen der für mich besten Abflugzeiten. Ist zwar manchmal etwas teurer als andere Flieger, aber dafür muß ich auch nicht morgens um 5Uhr am Flughafen sein oder werde im Hotel um 2Uhr in der Nacht abgeholt...Somit ging unsere erste Türkeireise also auch mit AB. Check-in und Abflugzeit perfekt. Mir war jedoch nicht bekannt, daß es seit Nov. 2011 diese AB-Turkey-Flieger gibt. Aufgefallen ist es dann, als die sonst üblichen Fluginfos des Kapitäns ausblieben, die Zutatenbeschreibung auf dem Sandwich in Türkisch war, und meine Frage nach den nicht eingeschalteten Monitoren mit einem kurzen "kaputt" beantwortet wurde. Auch das Bordmagazin sah irgendwie anders aus...
Flug und Landung waren jedoch gut, und das ist natürlich das wichtigste.
Schade fand ich nur, daß man die Flugroute nicht verfolgen konnte, wegen der nicht eingeschalteten Monitore. Gerade bei der ersten Reise in ein anderes Land, finde ich es interessant zu sehen, wo der Flieger gerade ist, wie die Temperaturen am Zielort sind u.s.w.
In der Pressemitteilung findet man diesen Satz:
Der Service an Bord sowie das Flottendesign im Inneren der Flugzeuge unterscheiden sich nicht von airberlin.
Vielleicht wird sich der Service ja noch den "üblichen" AB- Maschinen anpassen.

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Melonerasbeach, Dein Beitrag enthält eine Spur Sarkasmus, der hier ganz einfach falsch und/oder nicht angebracht ist.
Ja, faktisch hast Du "nur" den Transport "von A nach B" gekauft...der Begriff "Schüssel" hat dabei aber angesichts der geltenden Standards einen falschen/verfälschenden Beigeschmack.
Welchen Zusammenhang es zwischen (übrigens durchaus umfangreichen) Rechten der Paxe und den Antworten auf Deine Beiträge gibt, solltest Du uns beizeiten vielleicht einmal näher erklären. -
omali wrote:
@lexi
Woher nimmst du die Sicherheit, dass nur Pauschalreisende in diesem Flieger waren?
hi omali.
sicher bin ich mir nicht.
es ist aber höchstwahrscheinlich in anbetracht der vertriebswege.
dass nur pauschis im flieger waren, behaupte ich gar nicht.
ich hatte mich heir allein auf den eintrag von "melonerasbeach" bezogen.
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Lexilexi wrote:
zudem hat ein pax nur einen anspruch auf das versprochene entertainment, wenn er separat ein ticket bei air berlin gebucht hat.
im rahmen einer pauschalreise hat man tatsächlich nur einen anspruch auf beförderung von a nach b (gerne mal in einer renommierten airline
)So ist das natürlich auch nicht richtig, wenn man z.B. im EPV bei Air Berlin Turkey ein Ticket erwirbt, entsteht kein "Anspruch auf Bordentertainment" ...
:?
Kein Entertainment ist kein Entertainment, vollkommen ungeachtet der Art der Buchung.
So verhält sich das beispielsweise auch bei der Lufthansa und anderen Linien, die auf Kurz- und Mittelstrecke keine Notwenigkeit sehen, ihre Passagiere mit Mr. Bean und Werbespots zu zersträuen.
Ist übrigens ein schönes Adabsurdum der Definition "Kein Filmchen =Low Cost Flieger" ... wäre @mb mit der Lufthansa ans Ziel verbracht worden, hätte ihm von türkischstämmigen Flugbegleitern bis zur fehlenden medialen Untermalung seiner Reise genau dasselbe widerfahren können, wie jetzt bei AB TR - woraus wohl aber kaum ein Kunde schließen würde, bei einem "Billiganbieter" gelandet zu sein.

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Ich verstehe die ganze Aufregung immer noch nicht, ist das Problem jetzt die fehlende Bordunterhaltung oder die türkische Crew oder dass ein "trojanisches Pferd" in Form einer Pegasus-Maschine in Air-Berlin-Lackierung eingesetzt wurde?

Da der Flug im Rahmen einer Pauschalreise stattfand, muss man mit dem Vorlieb nehmen, was am Gate steht. Jeder RV behält sich ausserdem einen Wechsel der Fluggesellschaft und des "Fluggerätes" in den AGB ausdrücklich vor. -
Kourion wrote:
Melonerasbeach wrote:
... aber dass es vorher überhaupt kein Hinweis darauf gegeben hat, für mich ein no go!
wenn eine Benachrichtigung des Kunden diesbezüglich erfolgt, erfolgt sie seitens des RV - zumindest bin ich noch nie im Rahmen einer Pauschalreise von einer Airline bezügl. Auswechslung der Fluggesellschaft benachrichtigt worden.
Aber ich lasse mich gern berichtigen...
TUI-AGB:
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrt unternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen( s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. -
Urlauber61 wrote:
Ich verstehe die ganze Aufregung immer noch nicht, ........@urlauber
ich habe nicht den eindruck, dass es ein problem gibt.
der user "melonerasbeach" scheint uner"flogen" zu sein und hat seine erfahrungen mitgeteilt.
erst dadurch, dass die sache mehrmals durchgekaut und kommentiert wurde, wurde es aufgebläht.
letztendlich sind diese informationen von meloneras für die "stille leserschaft", die ebenfalls wenig erfahrungen auf dem gebiet des reisens und fliegens haben, wertvoll. -
vonschmeling wrote:
Lexilexi wrote:
zudem hat ein pax nur einen anspruch auf das versprochene entertainment, wenn er separat ein ticket bei air berlin gebucht hat.
im rahmen einer pauschalreise hat man tatsächlich nur einen anspruch auf beförderung von a nach b (gerne mal in einer renommierten airline
)So ist das natürlich auch nicht richtig, wenn man z.B. im EPV bei Air Berlin Turkey ein Ticket erwirbt, entsteht kein "Anspruch auf Bordentertainment" ...
:?
Kein Entertainment ist kein Entertainment, vollkommen ungeachtet der Art der Buchung.
So verhält sich das beispielsweise auch bei der Lufthansa und anderen Linien, die auf Kurz- und Mittelstrecke keine Notwenigkeit sehen, ihre Passagiere mit Mr. Bean und Werbespots zu zersträuen.
....doch, genau so ist es richtig, v.s.
meine aussage bezog sich ausschließlich auf das vom user "dylan" zitierte entertainment paket, das für flüge mit air berlin gilt.
von air berlin turkey war meinerseits nicht die rede.
im nachsatz hast du wohl recht, wenn man ein ticket für ab tr im einzelplatzverkauf ersteht, hat man vermutlich kein anspruch auf bordunterhaltung.
allerdings sind solche fälle als marginal zu betrachten, denn der vertrieb der tickets erfolgt fast zu 100 % durch die reiseveranstalter. -
Okay, bezüglich des nicht vorhandenen Unterhaltungsangebotes kann ich schon nachvollziehen, dass der User Melonerasbeach ziemlich enttäuscht war, dass selbiges nicht vorhanden war.
Air Berlin verspricht ja auch auf allen Flügen ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm laut ihrer Homepage.
Kann aber offensichtlich bei den Pegasus-Maschinen nicht gewährleistet werden, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. -
Ich definiere mal, womit ich ein Problem habe:
Innert einer Pauschalreise nutzt der User @mb einen Flug der Airline Air Berlin Turkey.
Dieser war "in Ordnung". Dennoch teilt uns der User mit, er müsse sich "Luft machen", er sei "zu keiner Zeit informiert worden über den Umstand", er habe "einen Air Berlin Flug und keine Low Cost Airline gebucht" und da das "Beschiss" sei, schließt er mit "nie wieder Air Berlin".
Im folgenden wurde der Anspruch des Users relativiert, einigermaßen unwillkommen, wie mir scheint. Ich habe ganz offiziell ein Problem damit, die Relativierung zu erwartender Serviceleistungen als "unnötiges Aufblähen" bezeichnet zu finden.
:?
Aufmerksame Leser hätten feststellen können, dass die Kenntnis erwartbarer Leistungen vor Enttäuschung und Ärger bewahrt?!
@Lexilexi
Es ist anzunehmen, dass künftig auch Plätze auf den AB TR Maschinen im EPV (also nur Flug) vermarktet werden; sofern dort weiterhin keine Bordunterhaltung vorgesehen ist, erwächst auch bei dieser Buchungsvariante kein irgendwie gearteter "Anspruch" darauf aus dem Nichts - das sollte man ggf. wissen. Ein solcher Hinweis bläht daher nicht, er verhindert vielmehr "geblähte Nutzer".
Ebenso reisen hybridtypisch "Linien"- und Charterbucher in trauter Einigkeit, man wird allerdings nicht die Monitore in den Reihen abhängen, in denen die Chartergäste sitzen - ergo ist die Herleitung des "Anspruchs über die Form der Buchung" zumindest holprig. -
vonschmeling wrote:
....@Lexilexi
Es ist anzunehmen, dass künftig auch Plätze auf den AB TR Maschinen im EPV (also nur Flug) vermarktet werden; sofern dort weiterhin keine Bordunterhaltung vorgesehen ist, erwächst auch bei dieser Buchungsvariante kein irgendwie gearteter "Anspruch" darauf aus dem Nichts - das sollte man ggf. wissen. Ein solcher Hinweis bläht daher nicht, er verhindert vielmehr "geblähte Nutzer".
Ebenso reisen hybridtypisch "Linien"- und Charterbucher in trauter Einigkeit, man wird allerdings nicht die Monitore in den Reihen abhängen, in denen die Chartergäste sitzen - ergo ist die Herleitung des "Anspruchs über die Form der Buchung" zumindest holprig.@v.s
inwieweit sich die tickets für air berlin turkey künftig anders, als im pauschalen arrangement buchen lassen, ist absolute zukunftsmusik und reine mutmaßung.
für die derzeitige diskussion also nicht besonders förderlich. die glaskugel läßt grüßen.
auch sich daraus resultierende evtl. ansprüche sind reine mutmaßungen, die sich erst diskutieren lassen, wenn es so weit ist.
was den derzeitigen ist-stand betrifft, ist es so, wie bereits beschrieben:
air berlin im epv gebucht: anspruch auf entertainment, so, wie auf der homepage beschrieben (und von @dylan zitiert).
air berlin oder air berlin turkey im rahmen einer pauschalreise: lediglich anspruch auf verbringung.
punkt.
in bezug auf air berlin und den einzeplatzverkauf gar nicht holprig. sondern exakt so und "flüssig", wie auf der site beschrieben. -
Zur "Zukunftsmusik" soviel aus der Pressmitteilung der Air Berlin zu Air Berlin Turkey, datiert 27.10.2011:
"Die Sitzplätze werden in erster Linie über Reiseveranstalter vertrieben, nur wenige sind im Einzelplatzverkauf erhältlich."
Nochmal: Der "Anspruch" wird nicht durch die Form der Buchung generiert, vielleicht ist daher "falsch" treffender, als "holprig"?!
Letzlich "usertauglich" ist der schlichte Hinweis (wiederholt!):
Wenn ihr Wert auf gewisse Services legt, erkundigt euch genau darüber und erspart euch falsche Erwartungen!

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@vs: Es ist durchaus keine Zukunftsmusik,bei Buchung eines Fluges im Einzelplatzverkauf -egal ob bei AB selbst gebucht oder auf einer anderen Buchungsseite- zwischen D und Antalya mit Airberlin Turkey zu fliegen. Die Flüge werden mit ganz normalen AB-Flugnummern verkauft,und für den Laien ist es nicht erkennbar,ob AB selbst oder die türkische Tochter fliegt. Sicherstes Indiz dafür ist,wenn die Maschine aus Antalya kommt und dorthin zurückfliegt,und der Maschinentyp B737-800 ist.
Das kann jeder an seinem Heimatflughafen an Hand des Flugplanes selbst rausfinden.
Wahrscheinlich eine der wenigen Ausnahmen ist Düsseldorf,denn von dort werden nach wie vor die "Massentransporter" A330 nach Antalya eingesetzt-zu ausgewälten Flugzeiten-. -
Fliegt AB eigentlich in die Türkei nur noch mit seinem türkischen Ableger?
